… Bräutigam und Braut zugleich

„Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und braut zugleich.“ Ein wenig tückisch war bislang dieser Satz in einem Diktat. Aber Rechtschreibung und Biologie im Gleichschritt. Dann kam für keine ganze Legislatur eine Ampelregierung und brachte – wie man heute neudeutsch sagen könnte – ein wenig Ambiguität in die deutsche Rechtschreibung. Es darf ein Lehrer einem Schüler (oder einer Schülerin) heutzutage nicht mehr als Fehler anstreichen, wenn der (oder die) in‘s Diktatheft schriebe „Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und Braut zugleich.“

In wenigen Tagen muss sich eine Person zum Haftantritt in der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Thalheimer Straße melden, die (nur grammatikalisch so richtig) es einem Nachrichten-Portal untersagen lassen wollte, sie als Mann zu benennen. Persönlichkeitsrecht hin, Meinungsfreiheit her, wog das Gericht ab und entschied zugunsten der Meinungsfreiheit. Nun müssten die, die Ambiguität mit dem so genannten Selbstbestimmungsgesetz in die deutsche Welt gebracht haben mitjubeln, dass das Nachrichten-Portal einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen habe. Tun sie aber nicht, weil es in deren Weltsicht changiert zwischen rechts, rechtspopulistisch, nur Hass und Hetze verbreitend. Und weil die Person, die ins Gefängnis muss mindestens rechtsextremen Gedanken nachhängt und entsprechend handelte.

Auf das junge Gesetz stützte sich die Person in ihrem Antrag bei Gericht. Das verbietet, das Geschlecht zu benennen, mit dem ein Mensch auf die Welt kam, nachdem er sich mit einem bloßen Sprechakt, ohne jede Prüfung dokumentiert von Behörden für das andere Geschlecht entschieden hat, weil ihm aus verschiedenen Gründen so war. Aus Mann kann Frau werden, aus Frau Mann, mindestens per Geschlechtseintrag. Und damit nicht allzu viele Menschen daran erinnern, dass die Frau mal ein Mann war, werden für Zuwiderhandlungen bis zu 10000 Euro Bußgeld angedroht. Doch der Rechtsstaat hat zwischen die Zuwiderhandlung und die Geldbuße Gerichte platziert, die urteilen, wann daran erinnert werden darf, dass eine Frau mal ein Mann war (oder umgekehrt). Im Fall der rechtslastigen Person entschied das Gericht zugunsten der Meinungsfreiheit. Ein anderes Gericht kann etwa im Fall einer eher linksgeneigten Person anders entscheiden.

Die Sache könnte hier ihr Bewenden haben wenn die, die „Missbrauch!“ gerufen haben als die Person, die bald umgeben von vielen Frauen ihr karges Mal einnehmen muss, nicht geschwiegen hätten, als ein Mann aus Südafrika – er nennt sich jetzt Cleo – behördlich ebenfalls in ein Frauengefängnis – ein brandenburgisches – eingewiesen wurde, nachdem er vor einer Flüchtlingsunterkunft einen syrischen Wachmann erstochen hatte. Das Gesetz gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Behörden hätten den Sprechakt missachten und den Mann in eine Männerhaftanstalt einweisen können. Taten sie aber nicht. Cleo jedenfalls fühlte sich offenkundig in der Frauenhaftanstalt dermaßen angemacht, dass er mindestens zwei Frauen das zeigte, was Männer so haben und Frauen nicht und zudem Todesdrohungen ausstieß. Ein Gutachter befand in dem Strafverfahren gegen Cleo aus Südafrika, dass er von dessen Transidentität nicht überzeugt sei. Dessen ungeachtet kam von einem Linken Bundestagsabgeordneten aus einem Berliner Problemkiez gar der Ruf „Freiheit für Cleo!“ Was man nicht so alles ruft, wenn man sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnt.

Was den Gedanken in die Welt bringt, dass mancher Mann mit dem Ruf „ich bin eine Frau“ und dem Herumstolzieren in Frauenkleidern nur einen Fetisch auslebt, dass das Gesetz zum Missbrauch in den unterschiedlichsten Situationen geradezu einlädt, ohne dass dagegen etwas unternommen werden könnte. Und dass die Wahrnehmung dieser Wirklichkeit durch politische Vorlieben getrübt sein kann, je nachdem. Aber das wussten wir ja schon. Man muss das alles nicht als Schritt in eine lichte Zukunft empfinden.

p.s. Die Sattelfestigkeit von Schülern (und Schülerinnen) in der deutschen Rechtschreibung kann auch weiterhin mit dem Strafgefangenen Freudenreich getestet werden: „Der Strafgefangene Freudenreich hätte ein Feilchen gern sogleich.“ Kein Veilchen.

Liebe und Abstraktes

Es ist jetzt fast 24 Jahre her, dass die ehemalige Angehörige der US-Streikräfte Vrena Mae Bentley-Krause – vergessen Sie getrost ihren Namen – mit einem knapp komponierten und noch knapper getexteten Couplet bis hinein in die deutschen Charts reüssierte. Der Titel und wesentliche Teile des Textes: „Ich liebe deutsche Land.“ Der Refrain ging so: „De det de det de de“. In manchen TV-Sendungen wurde das Musikstück fast als die deutsche Nationalhymne ausgegeben. Man kann die Frau getrost als wenig erfolgreich bezeichnen. Trotz unaufgefordert eingereichter Liebeserklärung.

Erfolgreicher ist da der Grünen-Chef aus Duisburg, dem in dem traditionellen Sommerinterview im „Bericht aus Berlin“ vom Fragesteller eine Liebeserklärung zu seinem Heimatland abverlangt wurde. Die Bitte wurde ein wenig provozierend mit dem Hinweis auf seinen Vorvorgänger eingeleitet, dem das verkürzte Zitat „Ich fand Vaterlandsliebe schon immer zum Kotzen“ zugeordnet werden kann. Gegen die Vaterlandsliebe setzte der Grünen-Chef seinerzeit den Begriff des „linken Patriotismus“, was er nach aller Logik als etwas anderes ansieht als Vaterlandsliebe. Was er damit meint, ist mittlerweile unerheblich. Der derzeitige Parteichef legt seinem Vorvorgänger ans Herz über dessen bereits kolportierten Absprung aus der deutschen Politik tiefgründig nachzudenken.

Der Duisburger Politiker erwiderte auf die Frage: „Ich liebe erst mal meine Frau und meine Tochter und das über alle Maßen.“ Damit ist er ganz nah bei dem früheren SPD-Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der 1969 die Frage mit der knappen Antwort beschied: „Ach was, ich liebe keine Staaten, ich liebe meine Frau; fertig!“ Jeder kluge Politiker kann sich bei entsprechender Frage auf eine Antwort dieser Art zurückziehen. Was Heinemann nicht zum Nachteil ausgelegt werden konnte, kann heute nicht falsch sein, mag man denken. Hätte der Grüne es damit bewenden lassen, gut. Aber der Grüne wollte tiefer gehen und referierte: „Ich kann mit dem Begriff ,Liebe‘ für so etwas Abstraktes …(in die Auslassung passt „nichts anfangen“), um im gleichen Atemzug seine Liebe zu seinem „konkreten Umfeld“, zu Duisburg zu beteuern.

Wo hört das Liebenswerte in der deutschen Geografie auf? Wo fängt das „Abstrakte“ an? Ist das nicht ausgesprochene „nichts anfangen“ nur die gepflegtere Variante von „zum kotzen?“ Wenn ein Politiker mit einem Statement mehr Fragen provoziert, als Antworten zu geben, muss er damit rechnen, dass Außenstehende die Leerstellen mit ihren Antworten füllen. Auch mit solchen, die nicht gewünscht sind, wie etwa die Grünen hatten nie etwas mit Deutschland am Hut. Koketterie, Zweideutigkeiten sind in Liebesdingen zwischen zwei Menschen anspornend. In der Politik sind sie nicht hilfreich bis zerstörerisch. Liebe ist halt die tiefste menschliche Empfindung.

Feldzeichen für Rechte und Linke

Wann hätte ein Interview einer deutschen Politikerin politische Gegner und Anhänger in gleicher Weise zufriedengestellt? Also nicht das, was sie sagt, sondern die Umstände unter denen die Einvernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender stattfand. Von dem, was die Politikerin der Öffentlichkeit mitteilen wollte, war das wenigste verständlich. Der nachfolgende öffentlich-rechtliche Faktencheck muss also als ein Versuch gewertet werden, das Interview auf eine für die politische Kommunikation bedeutsame Ebene zu hieven.

Dabei ist es durch Zutun Dritter zu einem Feldzeichen geworden, um das sich Linke wie Rechte sammeln können. Die einen postulieren: genauso muss man mit Rechtsextremisten umgehen! Oder noch schärfer: keine Bühne für Faschisten. In dialektischer Verschränkung erwidern die Rechten und eher dazwischen Stehende: die anderen verabschieden sich aus dem Diskurs, verkennend, dass die dyed in the wool lefties gar nicht auf Austausch aus sind. So bleibt den Anhängern der Politikerin der nur für sie tröstliche Gedanke, dass sie die Parteichefin am Schluss als Opfer sehen können. Sie hat angeblich zugestimmt, dass Interview unter feindlichen Bedingungen fortzuführen. Hätte sie gesagt: „das will ich nicht“ hätte es geheißen „mimimi, sie hat Angst vor Protest“. Man kann das eine Doppelfalle nennen.

Das Erste und die Polizei stehen zugleich da wie das sprichwörtliche Kind im Dreck. Gestern verbreitete der Organisator der lautstarken Bustour in’s Berliner Regierungsviertel, alles sei mit dem TV-Sender und der Polizei abgesprochen. Dass ein Studio-Mitarbeiter den Termin verbreitet haben könnte – geschenkt. Dass Verantwortliche des Senders eventuell wussten, was passieren würde, lässt sie als Verbündete der Störer erscheinen. Aber ob sie das umtreibt?

Dass die Polizei in einem sensiblen Bereich in der Nähe des Reichstages in einer Halteverbotszone ein riesiges Fahrzeug duldete, von dem man nicht wirklich wusste, ob es ein Sicherheitsrisiko darstelle, kann nur mit Vertrauen in den Fahrer des Busses erklärt werden, der zur fraglichen Zeit nicht mal anwesend war. Oder mit Unkenntnis oder mit beidem. So machen sich die Sicherheitskräfte mit Verweis auf das Versammlungsrecht zum Ei. So spielt man hutzliputzli mit der Polizei. War eigentlich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zugegen für ein Knöllchen wegen Falschparkens mit Behinderung?

Menschenwürde und Lebensrecht

„Erlaubt ist, was gefällt“, heißt es in Bezug auf so ziemlich jede Lebenslage. Wenn zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts aneinander Gefallen gefunden haben, könnte aus dem „erlaubt ist, was gefällt“ unter anderen Umständen werden: „Erlaubt ist auch, was straffrei ist“. Es geht um den 218 StGB, der schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine Abtreibung straffrei stellt, Sie verstehen. Ohne dass er zur Disposition stünde, finden er und der mit ihm auf‘s Engste verknüpfte Menschenwürde-Artikel des Grundgesetze aktuell wieder stärkste Beachtung. Weil am vergangenen Freitag im Bundestag eine Juristin – benannt von den Sozialdemokraten – nicht zur Bundesverfassungsrichterin gewählt wurde. Und das hängt mit dem 218 und dem Artikel 1 GG auf das Engste zusammen.

Die Juristin hat sich zu verschiedenen Anlässen über ihre Sicht auf die beiden rechtlichen Vorschriften und deren Zusammenhängen geäußert. Und ihre Äußerungen legen die mit den Sozialdemokraten in Koalition regierenden Unions-MdB der Professorin nachteilig aus.

Zieht man das in Erwägung, muss man fragen, warum der Juristin nicht früher Gelegenheit gegeben wurde, ihre Ansichten vor der Unionsfraktion zu erläutern. Weil die Personalie es dann nicht mal bis in den Richterwahlausschuss geschafft hätte, so wie es zu Beginn des Jahres einem von der CDU-benannten Richter nach der Intervention der Grünen im Bundestag widerfahren ist? Schwarz-Rot braucht auch die Grünen und eigentlich auch die Linke für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum. Die AfD ist als Mehrheitsbeschaffer ja unerwünscht. Da muss die eine Partei auf die Befindlichkeiten und Widerständlichkeit der anderen, oppositionellen Parteien schon etwas mehr Rücksicht nehmen und gegebenenfalls etwas länger suchen. Und dann kommt es halt nicht zur Abstimmung im Richterwahlausschuss.

Nun also wurde die benannte Staatsrechtlerin unter heftigstem Protest der SPD und der Grünen – die, die einen CDU-Kandidaten verhindert hatten – nicht zur Wahl gestellt. Der „rechte Mob“ dürfe nicht obsiegen – resümierte der SPD-Fraktionschef. Dass auch die Kirchen grundsätzliche Bedenken geäußert haben und der Sozi Christen mit in den „rechten Mob“ einbezogen hat, will er so nicht verstanden haben. Wetten. Es soll ja auch im Bundestag noch konfessionell gebundene Sozialdemokraten geben. Aber das ist nur ein Nebenschauplatz.

Den Hauptschauplatz betrat die Frau, die nicht gewählt wurde, mit einer über ihre Anwälte verbreiteten Erklärung selbst. Ansich ein kluger Schritt, denn wie geht das Juristen-Bonmot um ein Weniges abgewandelt? „Ein Jurist, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten“. Und doch lief die Sache im Kern schief. Weil die für das Bundesverfassungsgericht benannte Juristin erkennbar im Gegensatz zur Rechtsprechung des Gerichtes steht.

Und das ausgerechnet in der Frage der Menschenwürde und ob die ungeborenem Leben zukommt oder nicht. Das Gericht beantwortet die Frage mit einem eindeutigen Ja. „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt …“, lautet der Satz. Unter anderem im Urteil zur Fristenregelung für die Abtreibung von 1993. Im vergangenen Jahr legte eine vom damaligen Gesundheitsminister berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht vor. Darin heißt es in dem von der Kandidatin verantworteten Kapitel: „Ob dem Embryo/Fetus der Schutz der
Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist fraglich. Es gibt gute Gründe dafür, dass die
Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Man kann das getrost mit „Ich habe eine andere Rechtsauffassung als das höchste deutsche Gericht“ übersetzen. In Ihrer Erklärung versucht sie nun, diese Klippe zu umschiffen. Die Medien hätten den Hauptvorwurf erhoben, „dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche“. Dem menschlichen Leben stünde „ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu“.

In einer Anhörung im Februar dieses Jahres zu einem letztendlich erfolglosen Vorstoß von Grünen und sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zitierte sich die Juristin aus ihrem Kommissionsbericht selbst und wiederholte: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre.“ Anders als das Bundesverfassungsgericht meint sie: „Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“ In Karlsruhe war 1993 entschieden worden: „… Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.“

In ihrer Stellungnahme sieht die Staatsrechtlerin doch eine kleine Möglichkeit, die Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes für Ungeborene auszuhebeln, wenn sie schreibt: „Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte …“ und verweist auf das Lebensrecht ab Nidation. Das erscheint als logischer Schritt, weil sie doch nachfolgend, das Lebensrecht des Ungeborenen abhängig von der bisherigen Dauer der Schwangerschaft wichtet: „In der Frühphase der Schwangerschaft hat das Lebensrecht des Ungeborenen ein vergleichsweise geringes Gewicht…“ – eine notwendige Wertung, um die Absicht des Gesetzentwurfes zu unterfüttern, Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig zu stellen.

Als Unionsabgeordneter kann man – jenseits aller fachlichen Qualifikation der Frau – sie für ungeeignet für das höchste deutsche Gericht erachten. Zu einem Opfer, wie in der Erregung über die fehlgeschlagene Wahl vielfach vorgebracht, wird sie dadurch nicht.

Was eine Frau im Frühling träumt

Mal wieder ne Grüne. Die Co-Vorsitzende der grünen Nachwuchsorganisation überraschte die deutsche Welt mit nem Pullover auf dem über ihrem Herzen gestickt steht „ACAB“, „All cops are bastards“. Nett übersetzt „Alle Cops sind Mistkerle“. Weniger nett, gern in der linksextremistischen Verwendung „Alle Bullen sind Schweine“, eben „Bullenschweine“.

Die Nachwuchspolitikern, hat als Spitzenpolitikerin der grünen Jugend eigentlich Aussicht auf Promotion via aussichtsreichem Listenplatz in ein Parlament auf Bundes – oder Landesebene. Alimentiert vom Steuerzahler, mithin auch von Polizisten. Sie adressierte die Provokation auch tatsächlich direkt an die Bundestagspräsidentin. Dem gingen ähnliche Wortmeldungen zu den unterschiedlichsten Anlässen voraus. So vermutete sie socialmediawirksam, Kritiker an einem Auftritt in Badeanzug würden zu ihrem Video gern Hand an sich legen. Kommentar dazu, geschöpft aus einem Couplet des in der Hauptstadt begrabenen Operettenkomponisten Walter Kollo: „Was eine Frau im Frühling träumt, ist ach so dumm und ungereimt.“ Und damit könnte die Betrachtung des Auftretens der Nachwuchspolitikerin ihr Bewenden haben. Sie provoziert halt gern. Lasst se doch.

Dabei, das Akronym „ACAB“ mag zwar erregen, die Grenze zum Unvernünftigen überschreiten, in linksextremistischen Kreisen zum Gemeingut gehören. Es ist jedoch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, mithin nicht strafbar. Das hat schon 2016 das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1BvR 257/14). Der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde lag unter anderem die Verurteilung eines Fußballfans zugrunde, der am Ende eines Spiels vor Polizisten seine Hose fallen ließ und den Beamten seinen verlängerten Rücken entgegenstreckt. Auf der Unterhose prangte der inkriminierte Slogan.

Eine Beleidigung nach § 185 StGB sei das nicht, entschieden die Verfassungsrichter. „Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden…“ Es sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.“

Das ist der Teil der Urteilsbegründung, den die Jung-Grüne zu ihren Gunsten vorweisen kann. So ist das mit der Meinungsfreiheit. Ihre Konsequenzen müssen nicht allen gefallen. Doch geben die Richter in ihrer Entscheidung eine Einschätzung mit auf den Weg, die allenfalls Linksextremen gefallen kann, die „das System überwinden“ wollen. „Die Parole „ACAB“ ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck.“ Für den Nachwuchs einer Partei, die sich selbst in der Mitte der Gesellschaft verortet, ist das eigentlich ein No Go.

Ob das halbherzige Zurückrudern mit dem „privaten Pullover“ in einem Insider-Podcast die Grüne rettet, liegt bei den etwa 18000 Mitgliedern des Verbandes und den schon Großen. Immerhin stellte sie sich in Berlin schon zwei mal zur Wahl in das dortige Abgeordnetenhaus. Erfolglos.

Iovi und bovi

Quod licet iovi non licet bovi. Der Mensch mit Erfahrungslatinum vermag, diesen Sinnspruch in seine Muttersprache zu übersetzen: was Jupiter darf, darf der Ochse nicht. Der Ursprung des Spruchs liegt im römischen Dunkel. Zur Auswahl als Schöpfer stehen Terenc, Seneca und Cicero. Verschiedentliche Nutzung in den nachfolgenden Jahrhunderten ist belegt. Weitgehend vergessen hingegen ist die Umschreibung dessen, was der höchste Gott angeblich darf und der Ochse – der steht hier wohl für alles Nichtgöttliche, will sagen die Menschen – aber nicht.

Ins Heute, demokratische Leben übersetzt steht schon die Frage, wer kann als Jupiter gelten, wer als Ochse. Natürlich steht in einer Demokratie der Souverän als höchstmögliche Autorität. Nicht umsonst heißt es in Artikel 20, 2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Mokant fragte seinerzeit der Hannoveraner Kabarettist Dietrich Kittner: „Aber wo geht sie hin.“ Der Souverän darf viel, wenn es um Meinungsäußerungen geht. Man mag es nicht glauben. Artikel 5 des Grundgesetzes regelt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Und, um mit Kittner zu fragen, wie weit geht das? Sehr weit. Weiter, als Mancher meint, denen vorschreiben zu müssen, die nicht seiner Meinung sind. Schranken ergeben sich aus Gesetzen, dem Strafgesetzbuch zuvörderst, nicht jedoch aus anderer Leute Ansichten zu einem Sachverhalt.

Das Bundesverfassungsgericht, zuständig für die Auslegung der Artikel des Grundgesetzes beschreibt einen sehr weiten Meinungskorridor. Zum Beispiel 2009, als es über die Verfassungsbeschwerde eines Techtsanwaltes zu befinden hatte, dem gerichtlich versagt wurde, jährlich wiederkehrend bis 2010 Gedenkveranstaltungen zum Tod des Hitler-Stellvertreters Hess abhalten zu dürfen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Paragraph 130 StGB, er stellt die Verharmlosung der Naziherrschaft unter Strafe, sei zur Begründung des Verbots der Versammlungen vom Bundesverwaltungsgericht „in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angewendet worden.

Dennoch hielt der 1. Senat in den Leitsätzen fest: „Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts“. In der Randnotiz 50 formulieren die Verfassungsrichter: „Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.“

Also, vom Grundgesetz geschützt ist die Fraktionschefin der Linke, wenn sie jüngst auf einem Parteitag zum Sturz des Systems aufrief. Und als sie im Bundestag zum Ende einer Rede pathetisch ausrief „auf die Barrikaden!“ sowieso. Suchen Sie sich, geneigter Leser aus, wie viele Ausrufezeichen sich die Linke hinter ihrem wenig Vertrauen in parlamentarische Abläufe ausdrückenden lautstarken Statement gedacht haben mag. Es ist aber auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wenn man das Auftreten der Genossin als linksextrem ansieht. Alerta, alerta antifascista rufen hin, Tanzeinlagen geben her.

Wie viele der vom Verfassungsschutz auf 1100 Seiten des als geheim eingestuften Gutachtens zusammengetragenen Zitate von AfDlern gleich welchen Ranges aber ebenfalls unter „Meinungsfreiheit“ subsumiert werden können, erhellte sich, wenn man in Erwägung zöge, wie viele ihrer Urheber wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt oder von dem Vorwurf freigesprochen worden sind. Derzeit ist das Papier nichts anderes, als eine rechtlich nichts bewirkende, überbordende Zitatesammlung. Um eine zeitgenössische Kabarettistin aus dem Osten zu paraphrasieren. Um die Verfassungsfeindlichkeit der NSDAP – gäbe es sie heute – nachzuweisen, hätten wenige Seite eines derartigen Gutachtens genügt. So wirke die ganze Sache sehr bemüht.

p.s. Ein Jahr bevor 2013 die Beobachtung des derzeitigen Bundestagsvizepräsidenten von der Linke durch Verfassungsschützer als grundgesetzwidrig eingestuft wurde, stellte das Bundesamt die Parteien-Beobachtung ein. Wenn eine rechtsextreme Partei beobachtet wird, müssten demnächst auch Hinweise durchsickern, dass auch die Linke wieder beobachtet wird, wenn auch in den in Karlsruhe vor 12 Jahren gezogenen Grenzen.

Lapidare 48 Zeilen

Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte diese Einschätzung überraschenderweise nicht länger für sich behalten und gab der scheidenden Innenministerin von der SPD eine eintausendeinhundert Seiten umfassende Studie geheimen Inhalts an die Hand und der Öffentlichkeit eine lapidare Presseerklärung bestehend aus 48 Zeilen.

Was wird sich ändern? Wenn Zeitungen und Nachrichtensendungen im Rundfunk und TV von heute an über die AfD berichten, müssen sie nicht mehr sperrig die bisherige Einschätzung der einzelnen Landesämter repetieren, Teile der Partei würden als rechtsextrem eingestuft oder seien ein rechtsextremer Verdachtsfall. Statt dessen das schnittigere „die rechtsextreme AfD“. Das spart Druckerschwärze und in der Summe Sendeminuten. Die Konkurrenz wird auf die Einstufung verweisen wenn sie AfD-Abgeordneten die Wahl in das eine oder andere ihr eigentlich zustehende Amt verweigern wird und dem angeblich künftigen Pick des vermutlich künftigen Bundeskanzlers für das Amt des Unionsfraktionschefs im Bundestag wird sich in den kommenden Tagen in einschlägigen Stellungnahmen der Konkurrenz öfter „siehste“ und „ätsch“ und Zitate anhören müssen, was er angeblich zum Umgang mit der AfD gefordert hat und was nicht. Aus der Linken Ecke wird mehr zu hören sein „Antifaschismus ist Handarbeit“ und die Polizei wird wohl mehr Arbeit im Umfeld von Parteitagen und blauen Informationsständen bekommen. Welche Wirkung der Verfassungsschutz beim Wähler hat, werden kommende „Sonntagsfragen“ zeigen.

Die bisherigen Warnungen haben ja zu nicht mehr geführt, als dass die AfD im Bundesschnitt knapp vor der Union liegt und weit vor der bisherigen Volkspartei SPD. Im schönste Freistaat stellt die AfD mit 32 Abgeordneten die stärkste Fraktion. In Sachsen hat sie mit 40 Mandaten nur eines weniger als die CDU. In Brandenburg hat sie mit 30 Mandaten 18 mehr als die CDU und nur zwei weniger als die SPD. Parteien mit derartigem Stimmenanteil wurden bislang als „Volksparteien“ bezeichnet. Damit hätten die drei Bundesländer nach Einschätzung der Verfassungsschützer eine rechtsextreme Volkspartei. Nun ja. In Sachsen-Anhalt wird im kommenden Jahr gewählt, wie in Mecklenburg-Vorpommern auch. Hier rechnet sich die Partei eher Erfolge aus als im Westen. Ob die Warnung vor der AfD verfängt, wird sich realiter also zuerst in Magdeburg und Schwerin zeigen. Im Bundestag hat fast jedes vierte MdB ein AfD-Parteibuch. Sie ist größte Oppositionsfraktion im Bundestag.

Die Randnotiz 17 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Az 1 BvR 2083/15 markiert die verfassungsrechtliche Bewertung dessen, was AfDler so von sich geben. Da heißt es: „Von dieser Ausnahme (gesetzliche Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945) bleibt jedoch der materielle Gehalt der Meinungsfreiheit unberührt. Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines Grundprinzip, das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Vielmehr gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 <330>). Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 <335>)“.

Aus der Pressemitteilung der Verfassungsschützer geht nicht hervor, dass die AfD die „rein geistige Sphäre des Für-richtig Haltens“ verlassen habe. Daran aber wäre der nächste Schritt, eine Verbotsverfahren unauflösbar geknüpft.

Der General, ein Flakhelfer und ich

Mein Vater würde in diesem Jahr 98 alt – Flakhelfergeneration. Das provoziert geradezu die Frage, welchen Umständen er sein Überleben verdankte, welchen Umständen also auch ich mein Leben verdanke. Sehr spärliche Erzählungen von ihm gibt es über das, was er in der Uniform eines Flakhelfers erlebt hat und wie er sich über das Kriegsende vor 80 Jahren retten konnte. Was sie im Krieg erlebt hatten, erzählten sich die Väter beim Bier im Garten hinter dem Haus in der Eugen-Richter-Straße; auch bei unterschiedlichsten Anlässen, etwa wenn es eine Jugendweihe zu feiern galt, zu Silvester. Ein Foto, mein Vater in der Uniform eines Flak-Helfers – überlebte die Jahre. Mit ihm darüber gesprochen habe ich nie. Nicht als Teenager, nicht als Erwachsener.

Tischler-Lehre in einer Erfurter Tischlerei, Berufsschule am Hügel. Den Heranziehungsbescheid schon in der Tasche gab es noch Unterricht. Einem Lehrer fiel es in den letzten regulären Schultagen im Jahr 1944 bei, einen seiner Tischler-Lehrlinge mit „einem aus der Armkasse“ noch beibringen zu wollen, was er zu tun und zu lassen habe. Die Antwort: „Herr Lehrer, Sie haben mir zu viel gegeben. Sie bekommen noch etwas zurück.“ Und, rums, hatte der Lehrer eine zurückbekommen. Das Leben zu Beginn des Flakhelfer-Daseins konnte einem schon Genugtuung bescheren. Dass das so nicht bleiben würde, ahnte keiner der Anwesenden.

Ausbildung in einer Flak-Batterie an der Acht-Acht irgendwo an den Plothener Teichen. Den Wunsch meines Vaters, zur U-Boot-Waffe versetzt zu werden, redete ihm ein Wachtmeister aus. Wohl weil der erfahrene Soldat energisch argumentierte, blieb dem Untergebenen fester Boden unter den Füßen erhalten und ein Seemansgrab erspart. Aus den eher ungefährdeten Schüssen im „Hinterland“ mit der Flak in die Luft auf anfliegende amerikanische und britische Bomber sollte bald ein richtiger Fronteinsatz werden. Sowjetische Truppen standen diesseits der Oder. Die Westalliierten stießen zur Elbe vor.

Zwischen die einen und die Anderen wurde am 10. April 1945 die 12. Armee der Wehrmacht unter dem Befehl des Panzer-Generals Walther Wenck gestellt. In deren Bestand wurden auch zwei Divisionen des Reichsarbeitsdienstes eingegliedert, was den Großverband zu dem mit den im Durchschnitt jüngsten Soldaten machte und zu einem mit geringer Kampferfahrung. In deren Bestand wurde offenkundig auch die Einheit meines Vaters eingesetzt – zuerst westlich der Elbe, gegen U.S.- Einheiten gerichtet. Später dann östlich der Elbe. Der Kommandeur hatte den Befehl, in den Kampf um Berlin einzugreifen. Was ihm angesichts des Zustands seiner – dem Papier nach – Armee unmöglich schien. Statt dessen ließ er die Einheiten der Armee für den Entsatz der im Kessel von Halbe eingeschlossenen Reste der 9. Armee kämpfen. Im Kessel waren zwischen dem 24. und dem 28. April geschätzt 30000 Wehrmachtsangehörige durch Artillierie der Sowjetarmee, Luftangriffe oder im Nahkampf und etwa 10000 Zivilisten getötet worden.

Anstatt in der Schlacht um Berlin wie über 60000 Wehrmachtssoldaten zu sterben oder wie knapp 480000 andere in sowjetische Gefangenschaft zu gehen, eröffnete die Befehlsverweigerung des Generals meinem Vater die Möglichkeit, sich zurück zur Elbe durchzuschlagen und den Fluss zu überqueren, wohl Tage bevor sich sowjetische und amerikanische Soldaten an verschiedenen Orten die Hände gaben. Die erste Begegnung hatten amerikanische und sowjetische Soldaten am 25. April zwischen zwölf und dreizehn Uhr bei Lorenzkirch. Doch wird die Umgebung Berichten zufolge mit verstreuten Leichen, Soldaten und Zivilisten gleichermaßen, als wenig fotogen eingeschätzt worden sein, sodass das historische Treffen zwei Tage später mit zwei Leutnants nachgestellt und fotografiert wurde.

Mein Vater wird davon nichts mitbekommen haben. Er hatte etliche Stunden zuvor – seinen Worten nach – über eine Pontonbrücke die Elbe überquert, vielleicht die bei Lorenzkirch, die dann von der Wehrmacht ohne Rücksicht auf Zivilisten gesprengt worden ist. Am Westufer erwartete ihn amerikanische Gefangenschaft, am Ostufer Sibirien.

Altersgefährten des Jahrgangs 1927 – die Flakhelfer-Generation – sind bekannt, wenn nicht gar berühmt geworden. Joseph Ratzinger wurde Papst. Wim Toelcke wurde Quizmaster begleitet von einem Zeichentrick-Hund. Dieter Hildebrand – er durchschwamm nach eigenem Bekunden auf der Flucht die Elbe – wurde Kabarettist. Horst Ehmke wurde Chef des Bundeskanzleramtes unter Willy Brandt. Peter Alexander, Österreicher, wurde ein scheinbar ewig lustig aufgelegter Schlagersänger und Schauspieler wie der schlacksige Walter Giller. Mein Vater wurde, nach der Zwischenstation Rheinwiesen-Lager, als Minderjähriger noch im Herbst 1945 aus U.S.-Gefangenschaft entlassen. Er kehrte nach Jahren am Neckar 1954 nach Erfurt zurück.

Lehrer im Klassenschrank

Ich bin ja zu einer Zeit eingeschult worden, als das Ende des zweiten Weltkriegs noch nicht so arg weit zurücklag und das Wort Mikroaggression noch keinen Einzug in die Pädagogik gehalten hatte. Im Gegenteil. Der sowjetische Kriegsverbrecher Michail Kalinin wurde als proletarischer Pädagoge angesehen – nach ihm war das Haus des Lehrers in Erfurt benannt. Er hatte mal ein Buch über die kommunistische Erziehung der Jugend verfasst und mit fünf anderen, Stalin war auch dabei, per Unterschrift die Ermordung von über 25000 polnischen Offizieren und Intellektuellen in Katyn veranlasst.

Was sich in den Klassenzimmern zutrug, in denen ich gebildet wurde, geht ein wenig über das Erwartbare hinaus. Die sozialistischen Zeiten halt. Da wurden von einem ansonsten verehrten Chemie-Lehrer Schlüsselbunde geworfen. Dass ein unbotmäßige Schüler das Schlüsselbund, das ihn nicht getroffen hatte, durch das geschlossene Fenster warf, hatte keine Konsequenzen. Einer renitenten Mitschülerin – beide Eltern waren bei der Polizei – wurde der Schulranzen von der Lehrerin in einem Wutanfall auf den Schulhof geworfen. In den „oberen“ Klassen, wurde erzählt, unterrichtete ein Deutschlehrer, der unbotmäßige Schüler an den Schläfenhaaren aus der Schulbank zog. Dafür landeten einmal Silvesterknaller in riesigen Vasen, die neben Flügeln im Musikzimmer im obersten Stockwerk des zweigeteilten Schulgebäudes an der Eugen-Richter-Straße standen. Der schwer plattfüßige Vorgänger der neuen, jungen Musiklehrerin hatte weniger Glück, er verbrachte eine Unterrichtsstunde im Klassenschrank, wohin ihn Schüler einer „oberen“ Klasse gedrängt hatten.

Man könnte sagen, die Schüler hätten den Mann, gegen den sie eine Aggression verspürten, weil er ihnen den Unterschied von Dur und Moll beibringen wollte und sie, pubertierend, im Chor Arbeiterlieder aber auch das Kunstlied vom Heideröslein singen ließ aus ihrem Gesichtsfeld verschwinden lassen. Ein wenig wird dafür auch den Ausschlag gegeben haben, dass sie den Mädels zeigen wollten, was sie für tolle Hirsche sind.

Heutzutage sind die Verhältnisse in den Klassenräumen offenkundig von der Art, dass man Lehrern den Rat geben muss, sich bei Übergriffen von Schülern oder deren Eltern angemessen zu verhalten, was immer das meint. Der Ratschlag im jüngsten, 15-seitigen Ratgeber des Schulministeriums Nordrhein-Westfalens, der die meiste Aufmerksamkeit erlangte – „Verlassen Sie das Gesichtsfeld des Angreifers“. 43 Prozent der Schuldirektoren in dem Bundesland berichten von tätlichen Übergriffen auf Lehrer, Lehrerinnen und anderen Beschäftigten an Schulen. „Provozieren Sie nicht…“, wird denen geraten. Das ist die kabarettwürdige Fortsetzung des Rates der seinerzeitigen Kölner Oberbürgermeisterin an bedrängte Frauen, sie mögen von ihrem Bedränger „eine Armlänge Abstand halten“.

Fast scheint es, als sei die repressive Erziehung kleiner sozialistischer Persönlichkeiten weniger gefährlich gewesen als es die Erziehung freier Menschen immer häufiger ist.

Kein Flottenprogramm, kein Wehrunterricht

Vor vielen Jahren, in den 60ern des vergangenen Jahrhunderts, glaubten Militärs ernsthaft, man könne mit Kernwaffen, verschossen von Geschützen im Kaliber weit oberhalb der Regimentsartillerie, erfolgreich Kriege führen. Dann, nachdem Raketen als weitreichende Trägermittel und Mehrfachsprengköpfe in die Arsenale gekommen waren, setzte sich Zweifel durch. Verträge wurden geschlossen, um Atomwaffen nicht weiter zu verbreiten. Ja, die USA und die Sowjetunion verabredeten sich zu atomarer Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. „Wer als Erster schießt, stirbt als Zweiter“, so lautete die Erkenntnis. „Atomwaffen“ und „Ächtung“, so schien es, würden ab sofort ein unauflösbares Paar bilden.

Dann kam der Untergang des sozialistischen Weltsystems und der Sowjetunion – Abrüstung und Friedensdividende enthusiasmierten nicht nur pazifistisch gesinnte Politiker der Grünen. Dann kam Putin mit seinem Bemühen, den U.S.-Präsidenten Obama Lügen zu strafen, der die Rest-UdSSR Russland als Regionalmacht verhöhnte. Mittlerweile – Russland marschierte 2014 in der ehemaligen sowjetischen Teilrepublik Ukraine ein – wird wieder darüber nachgedacht, wie eine an Frieden und dessen Segnungen gewöhnte deutsche Bevölkerung „wehrfähig“ geredet werden könnte.

Ein SPD-Verteidigungsminister fordert, Deutschland müsse wieder „kriegstüchtig“ werden. Seine untergebene Generalität gar nennt das Jahr 2029 in dem angeblich zurückgeschlagen werden müsse. Ein sie beeinflussender Militärwissenschaftler übertrifft das noch in einem seiner vielen TV-Auftritte und teilte mit, das Land stünde vor seinem letzten Sommer im Frieden. Wie viele Soldaten im Kampf gegen Russland in wenigen Monaten fallen würden – etwa 200000 – , darüber macht man sich auch öffentlich Gedanken.

Gut, Militärs und ihre Berater reden Militär-Sachen. Aber sie reden in einer zivilen Umgebung, die gerade den 80. Jahrestag des Endes des letzten, verheerenden Krieges auf deutschem Boden im Auge hat. Friedfertigkeit allerorten. Die muss in der Logik der Militärs überwunden werden. Flottenprogramm und Matrosenanzüge für kleine Jungs waren schon mal da. Wehrunterricht und Militärlager in der DDR waren verpönt. Aber irgendwie muss die Öffentlichkeit auf den „Ernst der Lage“ vorbereitet werden.

Da fällt es auf, wenn drei zutiefst zivile Menschen, in einer einzigen Diskussionssendung im ZDF, bei Lanz, die Ankündigungen des US-Präsidenten Zölle, zu erhöhen zum Anlass nehmen, die angeblich notwendigen Gegenmaßnahmen der EU zu militarisieren. Ein Wirtschaftsforscher nennt die Ankündigungen aus Washington eine „Atombombe“. Eine Journalistin fordert, Europa müsse sich „aufmunitionieren“. Und ein ranghoher Vertreter des Europaparlaments nennt eine am Horizont auf und niederschwingende „Digitalsteuer“ gegen U.S.-Tech-Unternehmen, von der bislang nur behauptet werden kann, dass sie funktioniere, eine „nukleare Option“. Ist eine derartige, hoffentlich gedankenlose Militarisierung der politischen Sprache so nötig wie ein Kropf? Ja. Muss einem das Angst machen? Ja. Einsteins Satz „Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen“ sollte nicht vergessen werden.