Iovi und bovi

Quod licet iovi non licet bovi. Der Mensch mit Erfahrungslatinum vermag, diesen Sinnspruch in seine Muttersprache zu übersetzen: was Jupiter darf, darf der Ochse nicht. Der Ursprung des Spruchs liegt im römischen Dunkel. Zur Auswahl als Schöpfer stehen Terenc, Seneca und Cicero. Verschiedentliche Nutzung in den nachfolgenden Jahrhunderten ist belegt. Weitgehend vergessen hingegen ist die Umschreibung dessen, was der höchste Gott angeblich darf und der Ochse – der steht hier wohl für alles Nichtgöttliche, will sagen die Menschen – aber nicht.

Ins Heute, demokratische Leben übersetzt steht schon die Frage, wer kann als Jupiter gelten, wer als Ochse. Natürlich steht in einer Demokratie der Souverän als höchstmögliche Autorität. Nicht umsonst heißt es in Artikel 20, 2 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Mokant fragte seinerzeit der Hannoveraner Kabarettist Dietrich Kittner: „Aber wo geht sie hin.“ Der Souverän darf viel, wenn es um Meinungsäußerungen geht. Man mag es nicht glauben. Artikel 5 des Grundgesetzes regelt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Und, um mit Kittner zu fragen, wie weit geht das? Sehr weit. Weiter, als Mancher meint, denen vorschreiben zu müssen, die nicht seiner Meinung sind. Schranken ergeben sich aus Gesetzen, dem Strafgesetzbuch zuvörderst, nicht jedoch aus anderer Leute Ansichten zu einem Sachverhalt.

Das Bundesverfassungsgericht, zuständig für die Auslegung der Artikel des Grundgesetzes beschreibt einen sehr weiten Meinungskorridor. Zum Beispiel 2009, als es über die Verfassungsbeschwerde eines Techtsanwaltes zu befinden hatte, dem gerichtlich versagt wurde, jährlich wiederkehrend bis 2010 Gedenkveranstaltungen zum Tod des Hitler-Stellvertreters Hess abhalten zu dürfen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Paragraph 130 StGB, er stellt die Verharmlosung der Naziherrschaft unter Strafe, sei zur Begründung des Verbots der Versammlungen vom Bundesverwaltungsgericht „in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angewendet worden.

Dennoch hielt der 1. Senat in den Leitsätzen fest: „Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts“. In der Randnotiz 50 formulieren die Verfassungsrichter: „Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.“

Also, vom Grundgesetz geschützt ist die Fraktionschefin der Linke, wenn sie jüngst auf einem Parteitag zum Sturz des Systems aufrief. Und als sie im Bundestag zum Ende einer Rede pathetisch ausrief „auf die Barrikaden!“ sowieso. Suchen Sie sich, geneigter Leser aus, wie viele Ausrufezeichen sich die Linke hinter ihrem wenig Vertrauen in parlamentarische Abläufe ausdrückenden lautstarken Statement gedacht haben mag. Es ist aber auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wenn man das Auftreten der Genossin als linksextrem ansieht. Alerta, alerta antifascista rufen hin, Tanzeinlagen geben her.

Wie viele der vom Verfassungsschutz auf 1100 Seiten des als geheim eingestuften Gutachtens zusammengetragenen Zitate von AfDlern gleich welchen Ranges aber ebenfalls unter „Meinungsfreiheit“ subsumiert werden können, erhellte sich, wenn man in Erwägung zöge, wie viele ihrer Urheber wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt oder von dem Vorwurf freigesprochen worden sind. Derzeit ist das Papier nichts anderes, als eine rechtlich nichts bewirkende, überbordende Zitatesammlung. Um eine zeitgenössische Kabarettistin aus dem Osten zu paraphrasieren. Um die Verfassungsfeindlichkeit der NSDAP – gäbe es sie heute – nachzuweisen, hätten wenige Seite eines derartigen Gutachtens genügt. So wirke die ganze Sache sehr bemüht.

p.s. Ein Jahr bevor 2013 die Beobachtung des derzeitigen Bundestagsvizepräsidenten von der Linke durch Verfassungsschützer als grundgesetzwidrig eingestuft wurde, stellte das Bundesamt die Parteien-Beobachtung ein. Wenn eine rechtsextreme Partei beobachtet wird, müssten demnächst auch Hinweise durchsickern, dass auch die Linke wieder beobachtet wird, wenn auch in den in Karlsruhe vor 12 Jahren gezogenen Grenzen.

Lapidare 48 Zeilen

Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte diese Einschätzung überraschenderweise nicht länger für sich behalten und gab der scheidenden Innenministerin von der SPD eine eintausendeinhundert Seiten umfassende Studie geheimen Inhalts an die Hand und der Öffentlichkeit eine lapidare Presseerklärung bestehend aus 48 Zeilen.

Was wird sich ändern? Wenn Zeitungen und Nachrichtensendungen im Rundfunk und TV von heute an über die AfD berichten, müssen sie nicht mehr sperrig die bisherige Einschätzung der einzelnen Landesämter repetieren, Teile der Partei würden als rechtsextrem eingestuft oder seien ein rechtsextremer Verdachtsfall. Statt dessen das schnittigere „die rechtsextreme AfD“. Das spart Druckerschwärze und in der Summe Sendeminuten. Die Konkurrenz wird auf die Einstufung verweisen wenn sie AfD-Abgeordneten die Wahl in das eine oder andere ihr eigentlich zustehende Amt verweigern wird und dem angeblich künftigen Pick des vermutlich künftigen Bundeskanzlers für das Amt des Unionsfraktionschefs im Bundestag wird sich in den kommenden Tagen in einschlägigen Stellungnahmen der Konkurrenz öfter „siehste“ und „ätsch“ und Zitate anhören müssen, was er angeblich zum Umgang mit der AfD gefordert hat und was nicht. Aus der Linken Ecke wird mehr zu hören sein „Antifaschismus ist Handarbeit“ und die Polizei wird wohl mehr Arbeit im Umfeld von Parteitagen und blauen Informationsständen bekommen. Welche Wirkung der Verfassungsschutz beim Wähler hat, werden kommende „Sonntagsfragen“ zeigen.

Die bisherigen Warnungen haben ja zu nicht mehr geführt, als dass die AfD im Bundesschnitt knapp vor der Union liegt und weit vor der bisherigen Volkspartei SPD. Im schönste Freistaat stellt die AfD mit 32 Abgeordneten die stärkste Fraktion. In Sachsen hat sie mit 40 Mandaten nur eines weniger als die CDU. In Brandenburg hat sie mit 30 Mandaten 18 mehr als die CDU und nur zwei weniger als die SPD. Parteien mit derartigem Stimmenanteil wurden bislang als „Volksparteien“ bezeichnet. Damit hätten die drei Bundesländer nach Einschätzung der Verfassungsschützer eine rechtsextreme Volkspartei. Nun ja. In Sachsen-Anhalt wird im kommenden Jahr gewählt, wie in Mecklenburg-Vorpommern auch. Hier rechnet sich die Partei eher Erfolge aus als im Westen. Ob die Warnung vor der AfD verfängt, wird sich realiter also zuerst in Magdeburg und Schwerin zeigen. Im Bundestag hat fast jedes vierte MdB ein AfD-Parteibuch. Sie ist größte Oppositionsfraktion im Bundestag.

Die Randnotiz 17 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Az 1 BvR 2083/15 markiert die verfassungsrechtliche Bewertung dessen, was AfDler so von sich geben. Da heißt es: „Von dieser Ausnahme (gesetzliche Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945) bleibt jedoch der materielle Gehalt der Meinungsfreiheit unberührt. Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines Grundprinzip, das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Vielmehr gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 <330>). Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 <335>)“.

Aus der Pressemitteilung der Verfassungsschützer geht nicht hervor, dass die AfD die „rein geistige Sphäre des Für-richtig Haltens“ verlassen habe. Daran aber wäre der nächste Schritt, eine Verbotsverfahren unauflösbar geknüpft.

Der General, ein Flakhelfer und ich

Mein Vater würde in diesem Jahr 98 alt – Flakhelfergeneration. Das provoziert geradezu die Frage, welchen Umständen er sein Überleben verdankte, welchen Umständen also auch ich mein Leben verdanke. Sehr spärliche Erzählungen von ihm gibt es über das, was er in der Uniform eines Flakhelfers erlebt hat und wie er sich über das Kriegsende vor 80 Jahren retten konnte. Was sie im Krieg erlebt hatten, erzählten sich die Väter beim Bier im Garten hinter dem Haus in der Eugen-Richter-Straße; auch bei unterschiedlichsten Anlässen, etwa wenn es eine Jugendweihe zu feiern galt, zu Silvester. Ein Foto, mein Vater in der Uniform eines Flak-Helfers – überlebte die Jahre. Mit ihm darüber gesprochen habe ich nie. Nicht als Teenager, nicht als Erwachsener.

Tischler-Lehre in einer Erfurter Tischlerei, Berufsschule am Hügel. Den Heranziehungsbescheid schon in der Tasche gab es noch Unterricht. Einem Lehrer fiel es in den letzten regulären Schultagen im Jahr 1944 bei, einen seiner Tischler-Lehrlinge mit „einem aus der Armkasse“ noch beibringen zu wollen, was er zu tun und zu lassen habe. Die Antwort: „Herr Lehrer, Sie haben mir zu viel gegeben. Sie bekommen noch etwas zurück.“ Und, rums, hatte der Lehrer eine zurückbekommen. Das Leben zu Beginn des Flakhelfer-Daseins konnte einem schon Genugtuung bescheren. Dass das so nicht bleiben würde, ahnte keiner der Anwesenden.

Ausbildung in einer Flak-Batterie an der Acht-Acht irgendwo an den Plothener Teichen. Den Wunsch meines Vaters, zur U-Boot-Waffe versetzt zu werden, redete ihm ein Wachtmeister aus. Wohl weil der erfahrene Soldat energisch argumentierte, blieb dem Untergebenen fester Boden unter den Füßen erhalten und ein Seemansgrab erspart. Aus den eher ungefährdeten Schüssen im „Hinterland“ mit der Flak in die Luft auf anfliegende amerikanische und britische Bomber sollte bald ein richtiger Fronteinsatz werden. Sowjetische Truppen standen diesseits der Oder. Die Westalliierten stießen zur Elbe vor.

Zwischen die einen und die Anderen wurde am 10. April 1945 die 12. Armee der Wehrmacht unter dem Befehl des Panzer-Generals Walther Wenck gestellt. In deren Bestand wurden auch zwei Divisionen des Reichsarbeitsdienstes eingegliedert, was den Großverband zu dem mit den im Durchschnitt jüngsten Soldaten machte und zu einem mit geringer Kampferfahrung. In deren Bestand wurde offenkundig auch die Einheit meines Vaters eingesetzt – zuerst westlich der Elbe, gegen U.S.- Einheiten gerichtet. Später dann östlich der Elbe. Der Kommandeur hatte den Befehl, in den Kampf um Berlin einzugreifen. Was ihm angesichts des Zustands seiner – dem Papier nach – Armee unmöglich schien. Statt dessen ließ er die Einheiten der Armee für den Entsatz der im Kessel von Halbe eingeschlossenen Reste der 9. Armee kämpfen. Im Kessel waren zwischen dem 24. und dem 28. April geschätzt 30000 Wehrmachtsangehörige durch Artillierie der Sowjetarmee, Luftangriffe oder im Nahkampf und etwa 10000 Zivilisten getötet worden.

Anstatt in der Schlacht um Berlin wie über 60000 Wehrmachtssoldaten zu sterben oder wie knapp 480000 andere in sowjetische Gefangenschaft zu gehen, eröffnete die Befehlsverweigerung des Generals meinem Vater die Möglichkeit, sich zurück zur Elbe durchzuschlagen und den Fluss zu überqueren, wohl Tage bevor sich sowjetische und amerikanische Soldaten an verschiedenen Orten die Hände gaben. Die erste Begegnung hatten amerikanische und sowjetische Soldaten am 25. April zwischen zwölf und dreizehn Uhr bei Lorenzkirch. Doch wird die Umgebung Berichten zufolge mit verstreuten Leichen, Soldaten und Zivilisten gleichermaßen, als wenig fotogen eingeschätzt worden sein, sodass das historische Treffen zwei Tage später mit zwei Leutnants nachgestellt und fotografiert wurde.

Mein Vater wird davon nichts mitbekommen haben. Er hatte etliche Stunden zuvor – seinen Worten nach – über eine Pontonbrücke die Elbe überquert, vielleicht die bei Lorenzkirch, die dann von der Wehrmacht ohne Rücksicht auf Zivilisten gesprengt worden ist. Am Westufer erwartete ihn amerikanische Gefangenschaft, am Ostufer Sibirien.

Altersgefährten des Jahrgangs 1927 – die Flakhelfer-Generation – sind bekannt, wenn nicht gar berühmt geworden. Joseph Ratzinger wurde Papst. Wim Toelcke wurde Quizmaster begleitet von einem Zeichentrick-Hund. Dieter Hildebrand – er durchschwamm nach eigenem Bekunden auf der Flucht die Elbe – wurde Kabarettist. Horst Ehmke wurde Chef des Bundeskanzleramtes unter Willy Brandt. Peter Alexander, Österreicher, wurde ein scheinbar ewig lustig aufgelegter Schlagersänger und Schauspieler wie der schlacksige Walter Giller. Mein Vater wurde, nach der Zwischenstation Rheinwiesen-Lager, als Minderjähriger noch im Herbst 1945 aus U.S.-Gefangenschaft entlassen. Er kehrte nach Jahren am Neckar 1954 nach Erfurt zurück.

Lehrer im Klassenschrank

Ich bin ja zu einer Zeit eingeschult worden, als das Ende des zweiten Weltkriegs noch nicht so arg weit zurücklag und das Wort Mikroaggression noch keinen Einzug in die Pädagogik gehalten hatte. Im Gegenteil. Der sowjetische Kriegsverbrecher Michail Kalinin wurde als proletarischer Pädagoge angesehen – nach ihm war das Haus des Lehrers in Erfurt benannt. Er hatte mal ein Buch über die kommunistische Erziehung der Jugend verfasst und mit fünf anderen, Stalin war auch dabei, per Unterschrift die Ermordung von über 25000 polnischen Offizieren und Intellektuellen in Katyn veranlasst.

Was sich in den Klassenzimmern zutrug, in denen ich gebildet wurde, geht ein wenig über das Erwartbare hinaus. Die sozialistischen Zeiten halt. Da wurden von einem ansonsten verehrten Chemie-Lehrer Schlüsselbunde geworfen. Dass ein unbotmäßige Schüler das Schlüsselbund, das ihn nicht getroffen hatte, durch das geschlossene Fenster warf, hatte keine Konsequenzen. Einer renitenten Mitschülerin – beide Eltern waren bei der Polizei – wurde der Schulranzen von der Lehrerin in einem Wutanfall auf den Schulhof geworfen. In den „oberen“ Klassen, wurde erzählt, unterrichtete ein Deutschlehrer, der unbotmäßige Schüler an den Schläfenhaaren aus der Schulbank zog. Dafür landeten einmal Silvesterknaller in riesigen Vasen, die neben Flügeln im Musikzimmer im obersten Stockwerk des zweigeteilten Schulgebäudes an der Eugen-Richter-Straße standen. Der schwer plattfüßige Vorgänger der neuen, jungen Musiklehrerin hatte weniger Glück, er verbrachte eine Unterrichtsstunde im Klassenschrank, wohin ihn Schüler einer „oberen“ Klasse gedrängt hatten.

Man könnte sagen, die Schüler hätten den Mann, gegen den sie eine Aggression verspürten, weil er ihnen den Unterschied von Dur und Moll beibringen wollte und sie, pubertierend, im Chor Arbeiterlieder aber auch das Kunstlied vom Heideröslein singen ließ aus ihrem Gesichtsfeld verschwinden lassen. Ein wenig wird dafür auch den Ausschlag gegeben haben, dass sie den Mädels zeigen wollten, was sie für tolle Hirsche sind.

Heutzutage sind die Verhältnisse in den Klassenräumen offenkundig von der Art, dass man Lehrern den Rat geben muss, sich bei Übergriffen von Schülern oder deren Eltern angemessen zu verhalten, was immer das meint. Der Ratschlag im jüngsten, 15-seitigen Ratgeber des Schulministeriums Nordrhein-Westfalens, der die meiste Aufmerksamkeit erlangte – „Verlassen Sie das Gesichtsfeld des Angreifers“. 43 Prozent der Schuldirektoren in dem Bundesland berichten von tätlichen Übergriffen auf Lehrer, Lehrerinnen und anderen Beschäftigten an Schulen. „Provozieren Sie nicht…“, wird denen geraten. Das ist die kabarettwürdige Fortsetzung des Rates der seinerzeitigen Kölner Oberbürgermeisterin an bedrängte Frauen, sie mögen von ihrem Bedränger „eine Armlänge Abstand halten“.

Fast scheint es, als sei die repressive Erziehung kleiner sozialistischer Persönlichkeiten weniger gefährlich gewesen als es die Erziehung freier Menschen immer häufiger ist.

Kein Flottenprogramm, kein Wehrunterricht

Vor vielen Jahren, in den 60ern des vergangenen Jahrhunderts, glaubten Militärs ernsthaft, man könne mit Kernwaffen, verschossen von Geschützen im Kaliber weit oberhalb der Regimentsartillerie, erfolgreich Kriege führen. Dann, nachdem Raketen als weitreichende Trägermittel und Mehrfachsprengköpfe in die Arsenale gekommen waren, setzte sich Zweifel durch. Verträge wurden geschlossen, um Atomwaffen nicht weiter zu verbreiten. Ja, die USA und die Sowjetunion verabredeten sich zu atomarer Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. „Wer als Erster schießt, stirbt als Zweiter“, so lautete die Erkenntnis. „Atomwaffen“ und „Ächtung“, so schien es, würden ab sofort ein unauflösbares Paar bilden.

Dann kam der Untergang des sozialistischen Weltsystems und der Sowjetunion – Abrüstung und Friedensdividende enthusiasmierten nicht nur pazifistisch gesinnte Politiker der Grünen. Dann kam Putin mit seinem Bemühen, den U.S.-Präsidenten Obama Lügen zu strafen, der die Rest-UdSSR Russland als Regionalmacht verhöhnte. Mittlerweile – Russland marschierte 2014 in der ehemaligen sowjetischen Teilrepublik Ukraine ein – wird wieder darüber nachgedacht, wie eine an Frieden und dessen Segnungen gewöhnte deutsche Bevölkerung „wehrfähig“ geredet werden könnte.

Ein SPD-Verteidigungsminister fordert, Deutschland müsse wieder „kriegstüchtig“ werden. Seine untergebene Generalität gar nennt das Jahr 2029 in dem angeblich zurückgeschlagen werden müsse. Ein sie beeinflussender Militärwissenschaftler übertrifft das noch in einem seiner vielen TV-Auftritte und teilte mit, das Land stünde vor seinem letzten Sommer im Frieden. Wie viele Soldaten im Kampf gegen Russland in wenigen Monaten fallen würden – etwa 200000 – , darüber macht man sich auch öffentlich Gedanken.

Gut, Militärs und ihre Berater reden Militär-Sachen. Aber sie reden in einer zivilen Umgebung, die gerade den 80. Jahrestag des Endes des letzten, verheerenden Krieges auf deutschem Boden im Auge hat. Friedfertigkeit allerorten. Die muss in der Logik der Militärs überwunden werden. Flottenprogramm und Matrosenanzüge für kleine Jungs waren schon mal da. Wehrunterricht und Militärlager in der DDR waren verpönt. Aber irgendwie muss die Öffentlichkeit auf den „Ernst der Lage“ vorbereitet werden.

Da fällt es auf, wenn drei zutiefst zivile Menschen, in einer einzigen Diskussionssendung im ZDF, bei Lanz, die Ankündigungen des US-Präsidenten Zölle, zu erhöhen zum Anlass nehmen, die angeblich notwendigen Gegenmaßnahmen der EU zu militarisieren. Ein Wirtschaftsforscher nennt die Ankündigungen aus Washington eine „Atombombe“. Eine Journalistin fordert, Europa müsse sich „aufmunitionieren“. Und ein ranghoher Vertreter des Europaparlaments nennt eine am Horizont auf und niederschwingende „Digitalsteuer“ gegen U.S.-Tech-Unternehmen, von der bislang nur behauptet werden kann, dass sie funktioniere, eine „nukleare Option“. Ist eine derartige, hoffentlich gedankenlose Militarisierung der politischen Sprache so nötig wie ein Kropf? Ja. Muss einem das Angst machen? Ja. Einsteins Satz „Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen“ sollte nicht vergessen werden.

Verfassung und Wirklichkeit

Die Verfassung des schönsten Freistaates hat einen eigenen Artikel, der die Stellung der Opposition im Landtag umschreibt. Der Artikel geht so:

Artikel 59

(1) Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

(2) Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.

Mit irgendwelche einschränkenden Epitheta operiert die Landesverfassung nicht. Die Verfassung und mithin auch dieser Artikel galten, als die CDU mit absoluter Mehrheit regierte. Sie galten, als nach Landtagswahlen 2009 erstmals eine Regierung geführt von der Nachfolgepartei der SED möglich gewesen wäre, die SPD aber als Juniorpartner eine Koalition mit CDU ging. Sie galten, als ein viertel Jahrhundert nach der friedlichen Revolution in der DDR die Linke erstmals in Thüringen in Regierungsverantwortung gewählt wurde. Sie gilt ungeachtet der Pattsituation zwischen den die Brombeer-Regierung tragenden drei Fraktionen und den beiden Oppositionsfraktionen.

Da ist nix zu lesen von möglichen Einschränkungen der Rechte und Möglichkeiten, die Oppositionsrolle auszufüllen. Es gab auch in der Vergangenheit Ningeligkeiten zum Beispiel gegen die SED-Nachfolger. Die oppositionelle PDS schickte erst keine Mitglieder in die Wahl für die PKK, wie etwa in deren Bericht an den 4. Landtag am 3. März 2006 zu lesen ist. Im Februar 2014 in der fünften Legislatur brachte die Linke ein Gesetz zur Auflösung des Thüringer Verfassungsschutzes ein. Sie sah darin „einen großen Schritt auf dem transformatorischen Prozess in eine geheimdienst– und nachrichtendienstfreie Gesellschaft“. In der 6. Legislatur führte dann ein Linke-Abgeordneter die PKK. Hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nach der Landtagswahl am 14. September 2014 – nur ein Jahr, nachdem sie gegründet worden war – zog die Partei, deren Name nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker zu machen, als sie ohnehin durch Zutun und Lassen der konkurrierenden Parteien geworden ist, in den 6. Landtag ein. 52,4 Prozent der Wahlberechtigten setzten die Partei mit elf Abgeordneten gemeinsam mit der CDU auf die Oppositionsbänke. R2G hatte nach einem Hin und Her zweier MdB eine Stimme mehr als die Oppositionsfraktionen. Was Oppositionsarbeit selbst bei knapper Mehrheit der die Regierung tragenden Fraktionen wert ist, erfuhr die CDU beispielsweise in der Haushaltsdebatte für den Doppeletat 2018/2019. 1200 Änderungsanträge der Fraktion ließ die knappe Regierungsmehrheit durchfallen.

Im 7. Landtag der am 27. Oktober 2019 gewählt wurde, konnte die betreffende Oppositionspartei die Zahl ihrer Sitze auf 22 verdoppeln. 21 gingen an die CDU, fünf an die FDP – Mehrheit für R2G perdu. Vier Stimmen fehlten. Die linksgeführte Regierung rettete sich über die Zeit durch ein Stabilitätsabkommen, im Grunde aber dadurch, dass man darauf vertrauen konnte, dass die gemeinsame Kraft der drei sehr verschiedenen Oppositionsfraktionen nicht wirksam werden konnte. Eine Blockade bei der Wahl von Richtern und Staatsanwälten konnte damals nur dadurch verhindert werden, dass der Kandidat der rechts vom Rednerpult sitzende Fraktion ins Amt des Parlamentsvizepräsidenten gewählt wurde. Sogar mit der Stimme des Minderheitsregierungsschefs. Der begründete öffentlich seinen Schritt: „Ich habe mich sehr grundsätzlich entschieden, auch mit meiner Stimme den Weg frei zu machen für die parlamentarische Teilhabe, die jeder Fraktion zugebilligt werden muss.“

Von all dem war nichts mehr zu hören, als nach der Bundestagswahl 2021 der Vizepräsident sich nach Berlin verabschiedete. Sämtliche Kandidaten wurden in der verbleibenden Legislatur für nicht achtbar genug befunden. Nix mehr mit Teilhabe. Keine Wahl der Kandidaten in die PKK, in die G10-Kommission. Begründungen wurden in den Kandidaten selbst gefunden und in der anfänglichen Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Partei sei ein rechtsextremer Verdachtsfall und später sie sei gesichert rechtsextrem. Da konnte leicht begründet werden, dass nicht die mit der Kontrolle des Nachrichtendienstes befasst sein könnten, die der Verfassungsschutz kontrolliere.

Das Vorgehen auf parlamentarisch-politischer Ebene wurde 2022 durch gemeinsames Agieren der Minderheitsregierung und der von Rednern der Linke gern als demokratisch bezeichneten Fraktionen unterfüttert mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen des Landtags im Gremium vertreten sein“, hieß es vorübergehend im Gesetz.

Als das Gesetz vom 7. Landtag geändert wurde, konnte keiner ahnen, dass in der folgenden Legislatur die Partei mit 32 Mandaten stärkste Kraft werden würde. Die zu erwartenden Capricen wurden schon bei der Konstituierung erkennbar. Wer erinnert sich nicht an den eigenartig agierenden Alterpräsidenten.

Die CDU – im 7. Landtag in der Opposition – organisierte für den 8. Landtag mit BSW und SPD die zweite Minderheitsregierung für den schönsten Freistaat in Folge. Sie ist auf die Unterstützung der Linke angewiesen. Die gibt sie gern für weitere Änderungen der Gesetzeslage zuungunsten der größten Fraktion im Landtag, um die Demokratie im Freistaat zu schützen, wie argumentiert wird. Ursprünglich hatte das Verfassungsschutzgesetz verfügt, die PKK habe aus fünf Mitgliedern zu bestehen, die zu Be-
ginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d‘Hondt) gewählt werden.

Im März dieses Jahres änderte der Landtag das Gesetz erneut und bestimmte fortan, dass der Landtag festlegen könne, aus wie vielen Abgeordneten die PKK zu bestehen habe – mindestens drei, maximal sechs. Wieder unterschieden in Regierungsseite und Opposition. Danach machte er von seinem neu gefassten Recht Gebrauch und legte sich auf vier Mitglieder fest.

Das Gesetz wurde so verfassungsgerichtsfest gemacht, um die größte Fraktion aus der PKK fern zuhalten. Vom Verfassungsgerichtshof hatte die Fraktion 2020 noch Recht bekommen, als sie per einstweiliger Anordnung die Konstituierung der PKK verhindern wollte, weil sie in dem Gremium nicht vertreten war. Die Verfassungsgsrichter hatten sich damals intensiv mit den Erfordernissen aus Artikel 59 der Landesverfassung auseinandergesetzt. Sie verwiesen darauf, dass die Gründe für eine Ablehnung in der zur Wahl stehenden Person zu suchen sind. Die vorgeschlagene Person müsse für die nach Artikel 97 der Landesverfassung gestellte Sachaufgabe „objektiv ungeeignet oder nicht vertrauenswürdig“ sein, wenn ihre Nichtwahl gerechtfertigt sein soll.

Die Richter schlossen sich der Rechtsauffassung ihrer sächsischen Kollegen an, die 2007 entschieden hatten, es stelle eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit dar, dass der „Sächsische Landtag bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission alle von der damaligen Antragstellerin vorgeschlagenen Abgeordnetenabgelehnt hatte, ohne durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass solche Ablehnungen nicht von sachwidrigen Gründen bestimmt worden seien.“

All diese Dinge sind nun augenscheinlich nicht mehr beachtlich. Die Verfassungswirklichkeit in Thüringen sieht so aus. Drei Fraktionen benennen zwei Abgeordnete für die Regierungsseite in der PKK. Die beiden sich in gegenseitiger Ablehnung gefallenden Fraktionen benennen jeweils ihre zwei Kandidaten für die Kommission und vier Fraktionen wählen die zwei Kandidaten einer Oppositionsfraktion. Einer Oppositionsfraktion, die dem Haushaltsgesetz für 2025 zur Mehrheit verhalf, der in einem Konsultationsverfahren ein Mitspracherecht eingeräumt wird, noch bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht hätte. Dass sie einen Minister oder eine Ministerin in die Landesregierung entsenden kann, dagegen steht das Koopertionsverbot dass sich die CDU per Parteitagsbeschluss auch in Bezug auf die Linke auferlegt hat.

Der Zweck und die Mittel

Machiavelli lebt. Unübersehbare Hinweise dazu wurden in der vergangenen Woche in Koblenz, am Sitz des Verfassungsgerichtshofes für Rheinland-Pfalz durch Veröffentlichung eines Urteil gegeben. Die neun Richter dort hatten über eine Organklage einer Partei zu befinden, deren Name hier nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker werden zu lassen, als sie ohnehin durch politisches Zutun und Lassen konkurrierender Parteien schon geworden ist.

Die Partei rief den Gerichtshof an, weil die seinerzeitige Ministerpräsidentin im eigenen Namen und Namens ihrer Regierung am 14. Januar 2024 unter anderem über das Internetportal der Mainzer Staatskanzlei und in den sozialen Medien zur Teilnahme an einer Demo gegen die Partei aufgerufen hatte. „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ lautete das doppeldeutige Motto. In den Tagen danach gab es noch andere Wortmeldungen aus der Staatskanzlei zum Thema.

Gegen Nazis – um das Motto der Demo am 18. Januar 2024 noch mal aufzugreifen – ist wohl jeder anständige Mensch aber politisch rechts ist ja wohl alles, was sich auf der von der Linke abgewandten Seite der SPD verortet. Da waren vor vielen Jahren auch mal Politiker der CDU. Stichwort „Stahlhelmfraktion“. Die fristeten in der Partei kein Paria-Dasein. Die konnten bei den Christdemokraten und in der Partei etwas werden. Es sei nur an den ehemaligen Unionsfraktionsvorsitzenden im Bundestag Alfred Dregger erinnert.

Die Partei, ihr Name sei nicht genannt, meinte, die SPD-Ministerpräsidentin in Mainz habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, das Staatsorganen untersagt, in den politischen Wettbewerb zugunsten oder zulasten einer Partei einzugreifen, als sie zu der Demo unter dem oben genannten Motto aufgerufen hat. Wohl gemerkt, die Regierungschefin rief nicht nur zum Protest gegen Nazis auf, sondern auch zum Protest gegen Rechts.

Das Urteil knappst zusammengefasst: „Die gegenständlichen Verlautbarungen wahren nicht das Neutralitätsgebot“ (RN 45), „der Eingriff in das Recht der Antragstellerin … auf Chancengleicheit ist aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ (RN 46).

2022, anlässlich der Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten von der FDP und der versuchten Einwirkung der Bundeskanzlerin nach der Wahl auf die Parteien im Freistaat hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung erfordere die Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien. Staatsorgane dürften nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken. Staatsorgane hätten allen zu dienen und müssten sich neutral verhalten.

Weil aber das Grundgesetz, analog eine Landesverfassung, nicht nach dem Prinzip „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ wirken kann, sieht das Bundesverfassungsgericht zwei gleichwertige Verfassungsgüter, die einen Eingriff in das Neutralitätsgebot legitimieren können. Zum einen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und zum anderen das Ansehen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft.

Nach Mainz geblickt: durch das Tun der nicht zu benamenden Partei – die auf das Urteil gestützt überdies von Verfassungsorganen des Landes verfassungsfeindlich genannt werden dürfte, ohne dass dies in einem darauf zielenden Verfahren festgestellt worden wäre – ist die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Regierung nicht beeinträchtigt.

Machiavelli, dem Beobachter fürstlicher und päpstlicher Machtentfaltung an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wird der Spruch zugeschrieben: „der Zweck heiligt die die Mittel“.

Nicht Kaisersülze, Presssack

Nun ist der neue Bundestag da. Seit fünf Tagen. Und er begann mit ner Enttäuschung. Was war nicht damit kokettiert worden, dass Gregor Gysi als der dienstälteste Abgeordnete gewiss eine fulminante Rede halten würde. Gysi der linke Rhetor. Bekannt aus zahllosen mehr oder minder kurzen Auftritten im Fernsehen und anderen Gelegenheiten. Hoch fuhren die Erwartungen auf einen Geistesblitz nach dem anderen, dass ein Aperçu das andere jagen würde. Eine sprachlich geschliffene Steigerung hin zur Klimax. Am Ende wurde es die Enttäuschung der Woche.

Da muss man sich nicht einmal die Vorwürfe zu eigen machen, dass nach der Änderung der Geschäftsordnung nicht der/die älteste Abgeordnete die Konstituierung leiten würde, sondern der/die mit dem härtesten Sitzfleisch. Und so wurde es durch diese Regelung – das war die Absicht – nicht ein Abgeordneter der AfD, sondern der letzte Vorsitzende der SED. Nein es war Gysis Vortrag selbst, von dem die Fraktionschefin der Linke tatsächlich als Resümee behauptete, sie hätte nach stundenlang zuhören können. Es gab in den 60ern nen amüsanten Tierfilm, in dem neben anderem afrikanischem Getier der Savanne ein kleines Warzenschwein gezeigt wurde: Kommentar aus dem off: „ein Gesicht, das nur eine Mutter zu lieben vermag.“ Auf dieser Ebene bewegte sich das erregte Lob der Genossin.

Dabei hätte es genügt, Gysi hätte „Guten Tag“ gesagt, „Ich eröffne hiermit den 21. Bundestag“ und dann hätte er ne Liste verteilen lassen können mit Zitaten zu Themen, die er hier und da schon im TV, im Rundfunk angesprochen hat. Für die Digital-Affinen Abgeordneten gern mit Links zu den einschlägigen Präsentationen im Intetnetz versehen und aus die Maus. Er hätte sich so nicht entzaubert. Vom Kommentator im Ereignissender Phoenix konnte man erfahren, dass schon ein Bundestag mit lapidaren drei Sätzen eröffnet worden sei. 60 Jahre zuvor von Konrad Adenauer. Das wäre n Knalleffekt.

Gysi wollte unbedingt ne lange Rede halten. Und die Anzahl der Abgeordneten, alt wie neu, die während dessen auf ihren Handies rumdattelten, kann als Maß dafür genommen werden, wie wenig packend, wie wenig überraschend, wie wenig anregend Gysis Auslassungen waren. Es bot sich ein Bild des Jammers. Der sonst Gysi gewogene Kommentator nannte die Rede einen Presssack.

Und dem Redner unterlief unter anderen der Fauxpas, Clara Zetkin, die gerne als Alterpräsidentin eines Rätekongresses nach sowjetischem Vorbild fungiert hätte, in eine Reihe zu stellen mit Paul Löbe, Herbert Wehner und Willy Brandt. Und so verwechselte er auch Helmuth Karl Bernhard Graf von Moltke, genannt der Große Schweiger, (Alterspräsident des Reichstages 1884) mit dessen Urgroßneffen Helmuth James Graf von Moltke (als Mann des 20. Juni am 23. Januar 1945 von den Nazis hingerichtet). Da konnte auch die Aufzählung der für Christbäume je nach Herkunft und Beschaffenheit amüsant verschiedenen Umsatzsteuersätze nichts mehr rausreißen.

Nicht Kaisersülze, Presssack – ein Abstieg. So geht das, wenn man eine Ankündigung der Aktivitäten als parlamentarische und außerparlamentarische Opposition, eine Auflistung der angeblich unabweisbaren Forderungen der Linke, als angemessenen Inhalt einer vielleicht auch für andere wichtigen Rede vermutet. Und wenn man dann noch von einem Genossen für einen Menschen ausgegeben wird, der sich der deutschen Einheit verpflichtet fühlt, nachdem man knapp 35 Jahre zuvor in der Volkskammer gegen die deutsche Einheit gestimmt hat, dann wird ne Diskrepanz deutlich.

Und der Blick wird frei auf den Versuch der Fortsetzung der DDR und der Finanzierung all ihrer Errungenschaften mit Westgeld. Quasi Sozialismus nur mit Euro. Dass selbst Kapitalismus – soziale Marktwirtschaft – mit Euro immer schwerer zu finanzieren ist, auch das wurde in dieser Woche im Rahmen des Gewürges um eine Regierungsbildung durch CDU und SPD richtig deutlich. Ne Entschuldigung für Gysis nur von seinen Genossinnen und Genossen für gut befundenen Redebeitrag ist das nicht.

Der Exorzismus der Alice W.

Vor vielen Jahren, in einer anderen Bundesrepublik, wollten die Liberalen eine Bundestagswahl mit einem einem eigenen Kanzlerkandidaten bestreiten. Weil deratig Außergewöhnliches – wie vieles anderes auch – eines Vorstandsbeschlusses bedarf, wurde einer gefasst. Für Journalisten ein Thema. Die Liberalen ohne Koalitionsaussage und mit einem eigenen Kanzlerkandidaten im Wahlkampf. Einem Homosexuellen.

Ein Berichterstatter einer großen Münchener Tageszeitung setzte eine Meldung ab mit dem Drive, es habe in der Beratung kritische Stimmen gegeben. Ob das dem Wähler und seiner lieben Frau zuzumuten sei? Die Meldung fand selbstverständlich den Weg in die Nachrichtenagenturen. Ein kurzer Anruf bei der erfahrenen Journalistin, die für die einstmals große TA mit zunächst Bonner, später Berliner Personal Interviews führte und „Stimmen ranholte“. Der Vorgang löste bei der Frau Interesse aus und sie ließ ihre sehr guten Kontakte zu den Liberalen spielen, auch zu solchen, die bei der Beratung dabei waren. „Die sind aus allen Wolken gefallen, als ich denen die Meldung vorgelesen habe“, schilderte sie die Reaktionen. Nix von dem, was in der Zeitung stehen sollte, habe die Debatte getragen.

Warum ich das erzähle? Weil ich mich an diese Episode durch die Art und Weise erinnert fühle, in der das Privatleben einer derzeitigen Kanzlerkandidatin zerlegt werden soll. Wie der Journalist es damals tat, wird heute in zahlreichen TV-Sendungen eine Öffentlichkeit herstellt, die sich an dem Lebensstil der Frau reibt. Da sagt ihr ein queerer junger Mann tatsächlich, er habe Angst, dass ihre Partei Homosexuelle „vielleicht in Gefängnisse und KZ“ stecken werde. Sie sei doch auch homosexuell und habe folglich in der Partei nix zu suchen. Der junge Mann muss so reden. Der junge Mann ist Beisitzer im Ortsvorstand der Grünen in Hameln. Er will in seiner Partei gewiss noch was werden. Er nimmt der Politikerin, die er ablehnt wohl auch übel, dass sie sich partout nicht als queer bezeichnet. Lesbisch zu sein reicht ihr.

Ein anderes Mal muss die Politikerin geduldig ihren Lebensentwurf vor einer älteren Dame ausbreiten und ihr versichern, dass der in der Partei Platz habe. Sie kenne die Partei und die Mitglieder. Weiß das der Höcke, fragt die Dame spitz zurück. Als hätte der nicht genügend Gelegenheit gehabt, mit seiner Parteifreundin über deren Leben zu reden und zu versuchen sie auf den angeblichen Pfad der Partei zurückzuführen. Wenn er gewollt hätte.

Höhepunkt, das Fernsehen berichtet von einem Dreh am Bodensee, wo die Politikerin einen Wohnsitz hat und fragt sie doch tatsächlich, wie oft sie in der jüngeren Vergangenheit „ am Bodensee“ gewesen sei. Also, gemeint ist die deutsche Seite. Die Frau findet die Frage blöd. Sie sagt, der Reporter wolle damit etwas suggerieren. Was selbst der dümmste Fernsehzuschauer durchschauen kann. Sie bricht dann die Aufzeichnung ab, weil sie die inquisitorische Fragerei abstößt. Schnitt. Ihrem Co-Vorsitzendem wird die – ohne erkennbaren Zusammenhang – harmlose Frage gestellt, wie viele Tage er zu Hause gewesen sei. Und ob er die Frage unangemessen finde. Das verneint der. Und die Falle schnappt zu.

So werden für den geneigten Zuschauer zwei unterschiedliche Lebensentwürfe gegeneinander gestellt. Hier die Frau in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern und mit Wohnsitzen in der Schweiz und am nördlichen Bodensee-Ufer, in Überlingen – dort findet man auch vorgebliche Nachbarinnen, die dem Reporter sein Vorurteil bestätigen. Ja man sehe die Politikerin sehr selten. Dort der Malermeister mit Töchtern und eigenem Betrieb in einem sorbischen kleinen Ort in Sachsen. Und immer wieder wird der Komplex Wohnsitz der Politikerin eingeleitet mit „Sie als Patriotin…“ Dabei wäre alles so einfach. Man gehe zu einem Gericht und lasse feststellen, ob die Lebensumstände der Frau und die rechtlichen Grundlagen für eine Bundestagskandidatur kongruent sind.

Was ausweislich der Umfragewerte der Partei über die „politische Auseinandersetzung“ nicht gelingt, soll offenkundig die Denunzierung ihrer Lebensverhältnisse bringen. Und dazu muss eine Öffentlichkeit hergestellt werden – das geht in vermeintlich alle Kandidaten gleichmäßig piesackenden Fragerunden im TV vortrefflich. Wenn da nicht immer wieder die Episoden wären, in denen nach Straßenbefragungen oder Befragungen in TV-Studios knappe Recherchen im Internet enthüllen, dass die eine oder andere Gesprächspartnerin bei den Grünen für dieses oder jenes Amt kandidiert hat, der eine oder andere Fragesteller SPD-Mitglied ist oder Linker. Und immer wieder führen die Gesprächspartner die Reporter und Redakteure hinter die Fichte. Die armen Journalisten. Ihr Exorzismus klappt nicht.

p.s. Dass der erwähnte junge homosexuelle Mann Funktionär der Grünen ist, wurde nach Veröffentlichung des Beitrags bekannt.

Einer zuviel

Dass es nach dem Staatsversagen, das zur – wie es lt. staatlicher Sprachregelung genannt werden soll – Amokfahrt von Magdeburg mit sechs Toten führte, im Bundestag noch Pläne gab, einen Antrag aufzusetzen, der zum Verbot einer Partei führen soll, geschenkt. Dass nach dem Staatsversagen, dem ein Zweijähriger mit Migrationshintergrund durch einen Afghanen mit Messer zum Opfer fiel und ein 41-Jähriger, der Antrag dennoch aufgesetzt werden soll, ist verwegen. Man will das zwar als eine Initiative von Abgeordneten verstanden wissen. Doch die gehören Fraktionen an und haben Parteibücher in der Tasche.

Bleiben wir bei den zwei genannten Bluttaten. Man mag das aus Juristen-Sicht und zum Gefallen von Politikern , die meinen, eine derartige Tat mehr oder weniger, es wird für uns bei den Wahlen schon nicht so schlimm kommen – nicht Terror nennen. Doch wenn eine genügende, schwer zu umreißende Zahl von Menschen und Wählern entsetzt ist, dann ist es Terror. Zumal wenn eine Kindergartengruppe mit einem Messer attackiert wird. Der Afghane von Aschaffenburg, dem frühzeitig nach der Tat psychische Probleme attestiert wurden, dürfte der eine Straftäter dieser Art zu viel sein. Vor allem, weil Kölner Domplatte und Antanzen und auch Vergewaltigungen, die für Täter vor Gericht glimpflich ausgingen, in der Bevölkerungsgruppe aus der die Täter kamen, die Erkenntnis reifen ließ „die können oder wollen ihre Frauen und Töchter nicht effektiv schützen“. Dem Afghanen mag diese Erkenntnis fern gelegen sein, seine Tat provoziert jedoch das Urteil: die können selbst ihre Kinder nicht beschützen.

Und wenn im Nachgang zu den Morden noch öffentlich darüber nachgesonnen wird, Straftäter ohne deutschen Pass und Aufenthaltsrecht die verhängte Strafe – wenn es denn ne Haftstrafe ist und nicht nur gemeinnützige Arbeit oder ne Zahlung an ne Selbsthilfegruppe für Opfer sexueller Gewalt – erst für teuer Geld hier absitzen lassen, bevor sie in ihre Heimatländer verbracht werden, dann ist man mit dieser Denke vielleicht nahe beim eigenen nachsichtigen Stammwähler, aber weit weg von Wechselwählern, die man braucht, wenn man Bundeskanzler werden will. Der Wechselwähler ist ein scheues Wesen. Und er könnte sich der Partei zuwenden, die man verboten haben will, die aber all diesen aufgestauten Unmut einsammelt. Um es kurz zu sagen, zwischen der erzwungenen Debatte um das Verbot im Bundestag und dem Gang nach Karlsruhe liegt die Wahl des neuen Bundestages. Der betreffenden Partei kann das egal sein. Diese Wahl kann sie nicht verlieren. Die anderen Parteien schon.

Insbesondere die Partei, der man unter Beifall auf einem Parteitreffen entgegenrufen durfte, der unkontrollierte Zustrom von Menschen mache das Land reicher und bunter und religiöser und man bekomme ja „Menschen geschenkt“, kommt zehn Jahre und etliche Todesopfer und Messer- und Axtangriffe später nur schwer weg von dieser Art, die deutsche Wirklichkeit zu sehen. Das mag sich nicht negativ auf ihr Wahlergebnis am 23. Februar auswirken. Man freut sich gegenwärtig darüber, in den Umfragen so zu stehen, wie bei der Bundestagswahl 2021. Für eine Kanzlerschaft des Spitzenkandidaten ist das keine hinreichende Ausgangslage.

Aber vielleicht findet sich ja bei der Durchsuchung der Wohnräume des Attentäters von Aschaffenburg Info-Material der Partei, die man gern verboten hätte oder Ähnliches.