Als der fünfte Landtag des schönsten Freistaates mit einem Untersuchungssausschuss eventuelles Behördenversagen im Umgang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund erforschte, stand die Frage, ob Ausschussmitglieder sich verpflichtend einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssten, wenn sie auch Unterlagen der für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständigen Parlamentarische Kontrollkommission und geheime Dokumente des Verfassungsschutzes selbst einsehen wollen. Eine SPD-Abgeordnete fragte damals dazu beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtages nach. Die Antwort stark verkürzt lautete „Nein“. Landtagsabgeordnete seien „geborene Geheimnisträger“. Als solche erhielten sie „ohne eine derartige Überprüfung Zugang zu Verschlusssachen, wobei diese Ausnahme nur im Rahmen und für die Dauer der Abgeordnetenfunktion und -tätigkeit gilt.“ Gegen freiwillige Sicherheitsüberprüfungen stünden keine gesetzlichen Bestimmungen.
Warum dieser Exkurs in die Thüringer Parlamentsgeschichte? Weil justament der für den Schutz der Thüringer Verfassung zuständige Minister erneut eine Debatte über die Stellung von Landtagsabgeordneten angestoßen hat. Diesmal, auf dem linken Auge blind, über AfD-Abgeordnete. In einem öffentlichen Auftritt insinuierte er, Abgeordnete der AfD könnten mithilfe parlamentarischer Anfragen Moskauer Spionagezentralen beliefern, russischen Interessen dienen. Es ginge um Infrastrukturen und – besonders kitzlig – das Drohnen-Wesen über Thüringen und wie die Polizei damit umgehen würde. Das Reizwort „Spionage“ habe er nicht in die Debatte eingeführt, schiebt der Minister nach. Wohl wissend, dass das ein unjuristischer Begriff ist. Das Strafgesetzbuch kennt unter anderem den „Landesverrat“. (Paragraph 94), die „geheimdienstliche Agententätigkeit“ (Paragraph 99). Aber, er sei zunehmend besorgt.
Fragen an die Landesregierung zu stellen, ist Aufgabe der Opposition, selbst wenn die keine parlamentarischen Schritte nach sich ziehen. Selbst wenn die Landesregierung eigentlich keine Antworten geben möchte. Sie muss. Mehr noch, auch für die Landesregierung unangenehme Fragen zu stellen, ist von der Landesverfassung gedeckt. Der Opposition wird darin eine Rolle zugewiesen und wie alle Abgeordneten genießen auch AfD-Abgeordnete durch Artikel 55 der Verfassung Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung für Äußerungen im Landtag, seinen Ausschüssen oder sonst in Ausübung des Mandates. Sie könnten ja nur ausplaudern, was ihnen die Landesregierung mitteilt. Und übrigens, zum Drohnenwesen kamen auch ähnlich detaillierte Fragen aus der Linke-Fraktion. Aber die erregen den Minister nicht so, wie die von der AfD. Auch der Linken wird vorgeworfen, in ihr gäbe es Moskau-Freunde. Zweierlei Maß also.
Die unausgegorenen Vorhaltungen gegen eine gesamte Landtagsfraktion, solange sie nicht belegt werden können, sind juristisch fragwürdig, für einen Verfassungsminister geradezu peinlich. Zieht man ins Kalkül, dass der auch Chef der Landes-SPD ist, weist der Vorstoß auf das Feld der politischen Auseinandersetzung. Meinungsumfragen sehen die Landes-SPD bei für sie gefährlichen 6, 7 Prozent. Punkte bringt die Aktion des Ministers nicht.