Nun ist sie weg

Die neue Frau L. ist abgängig. Sie zog es vor, den Selbststeller-Termin am 29.8. zum Antritt einer Haftstrafe in der Frauenhaftanstalt Chemnitz zu missachten und tauchte unter. Grüße sandte sie noch an die Teilnehmer einer Einzugsparty vor der Chemnitzer Thalheimer Straße 29 und ihre Follower. Ein entsprechendes Transparent war vorbereitet worden. Man wird also davon ausgehen können, dass der Schritt über die Grenze nicht Resultat einer überraschenden, überbordenden hormonellen Aufwallung infolge des Klimakteriums ist, sondern überlegt war.

Frau L. hat so für den Augenblick die für die Behörden etwas peinliche Situation um ihre Person geglättet, und wie man mit ihrem Geschlecht umzugehen habe. Sie ist ne Flüchtige. Dabei wollte das Justizministerium in Dresden den Eindruck erwecken, als sei der Einzug der Straftäterin in das Frauengefängnis keine ausgemachte Sache. „Der Schutz anderer, insbesondere schwächerer Gefangener vor Übergriffen durch andere Gefangene ist unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person ein gewichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Unterbringung in einer Frauen- oder einer Männeranstalt“, teilte das Justizministerium vor dem Haftantritt mit. Der Satz sollte sicherlich nicht implizieren, dass eine zwei Zentner schwere gewalttätige Frau nach Vergewaltigungen mehrerer Frauen zwangsläufig nicht in einem Frauengefängnis untergebracht würde. Der Satz, so juristisch lapidar wie er da steht, tut das aber. Mehr noch, die Erklärung schließt in keiner Weise die Einlieferung L.s unter Frauen aus.

Denn die neue Frau L. wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilt, nicht wegen sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung. Die Antwort auf die Frage, wie dieser Sachverhalt bei der Eingangsuntersuchung keine Beachtung hätte finden sollen, ließen die Justizstellen in Sachsen im Unklaren. In der Thalheimer Straße sitzen mit Sicherheit Frauen mit gewalttätigerer Vergangenheit als die Neu-Frau L. eine darstellt. Beate Zschäpe zum Beispiel.

L.s Flucht erspart bislang den sächsischen Stellen das Eingeständnis, wieso sie nach all dem Tamtam hätte wohl doch in die Frauenhaftanstalt einziehen dürfen. Einen Rechtsmissbrauch sieht der Paragraph 226 BGB nur im Fall, dass einem anderen ein Schaden zugefügt wird. Im sächsischen Strafvollzugsgesetz steht in den Paraphen 6 und 7, „Aufnahmeverfahren“ und „Diagnoseverfahren“ nix von einer dem Sprechakt „Ich bin eine Frau“ und der darauffolgenden Änderung des Geschlechtseintrages in den Unterlagen nachgelagerten Ausforschung des „wahren“ Geschlechts der Insassin oder des Insassen. Das Selbstbestimmungsgesetz definiert in seinen Paragraphen keinen Missbrauch – seine Schöpfer waren ja auch von einer befriedenden Wirkung ausgegangen und hatten, Fitness-Studios und Saunen ausschließlich für Frauen vor Augen, die Beschreibung von Missbrauchsmöglichkeiten für absurd erklärt. Dass es Frauenhaftanstalten gibt, hatten sie nicht auf dem Schirm. „Eine Transfrau ist eine Frau, Punkt“, lautet ihr Credo. Wer aber kann einer Transfrau schon in den Kopf schauen?

… Bräutigam und Braut zugleich

„Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und braut zugleich.“ Ein wenig tückisch war bislang dieser Satz in einem Diktat. Aber Rechtschreibung und Biologie im Gleichschritt. Dann kam für keine ganze Legislatur eine Ampelregierung und brachte – wie man heute neudeutsch sagen könnte – ein wenig Ambiguität in die deutsche Rechtschreibung. Es darf ein Lehrer einem Schüler (oder einer Schülerin) heutzutage nicht mehr als Fehler anstreichen, wenn der (oder die) in‘s Diktatheft schriebe „Der Strafgefangene Freudenreich ist Bräutigam und Braut zugleich.“

In wenigen Tagen muss sich eine Person zum Haftantritt in der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Thalheimer Straße melden, die (nur grammatikalisch so richtig) es einem Nachrichten-Portal untersagen lassen wollte, sie als Mann zu benennen. Persönlichkeitsrecht hin, Meinungsfreiheit her, wog das Gericht ab und entschied zugunsten der Meinungsfreiheit. Nun müssten die, die Ambiguität mit dem so genannten Selbstbestimmungsgesetz in die deutsche Welt gebracht haben mitjubeln, dass das Nachrichten-Portal einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit errungen habe. Tun sie aber nicht, weil es in deren Weltsicht changiert zwischen rechts, rechtspopulistisch, nur Hass und Hetze verbreitend. Und weil die Person, die ins Gefängnis muss mindestens rechtsextremen Gedanken nachhängt und entsprechend handelte.

Auf das junge Gesetz stützte sich die Person in ihrem Antrag bei Gericht. Das verbietet, das Geschlecht zu benennen, mit dem ein Mensch auf die Welt kam, nachdem er sich mit einem bloßen Sprechakt, ohne jede Prüfung dokumentiert von Behörden für das andere Geschlecht entschieden hat, weil ihm aus verschiedenen Gründen so war. Aus Mann kann Frau werden, aus Frau Mann, mindestens per Geschlechtseintrag. Und damit nicht allzu viele Menschen daran erinnern, dass die Frau mal ein Mann war, werden für Zuwiderhandlungen bis zu 10000 Euro Bußgeld angedroht. Doch der Rechtsstaat hat zwischen die Zuwiderhandlung und die Geldbuße Gerichte platziert, die urteilen, wann daran erinnert werden darf, dass eine Frau mal ein Mann war (oder umgekehrt). Im Fall der rechtslastigen Person entschied das Gericht zugunsten der Meinungsfreiheit. Ein anderes Gericht kann etwa im Fall einer eher linksgeneigten Person anders entscheiden.

Die Sache könnte hier ihr Bewenden haben wenn die, die „Missbrauch!“ gerufen haben als die Person, die bald umgeben von vielen Frauen ihr karges Mal einnehmen muss, nicht geschwiegen hätten, als ein Mann aus Südafrika – er nennt sich jetzt Cleo – behördlich ebenfalls in ein Frauengefängnis – ein brandenburgisches – eingewiesen wurde, nachdem er vor einer Flüchtlingsunterkunft einen syrischen Wachmann erstochen hatte. Das Gesetz gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Die Behörden hätten den Sprechakt missachten und den Mann in eine Männerhaftanstalt einweisen können. Taten sie aber nicht. Cleo jedenfalls fühlte sich offenkundig in der Frauenhaftanstalt dermaßen angemacht, dass er mindestens zwei Frauen das zeigte, was Männer so haben und Frauen nicht und zudem Todesdrohungen ausstieß. Ein Gutachter befand in dem Strafverfahren gegen Cleo aus Südafrika, dass er von dessen Transidentität nicht überzeugt sei. Dessen ungeachtet kam von einem Linken Bundestagsabgeordneten aus einem Berliner Problemkiez gar der Ruf „Freiheit für Cleo!“ Was man nicht so alles ruft, wenn man sich auf der richtigen Seite der Geschichte wähnt.

Was den Gedanken in die Welt bringt, dass mancher Mann mit dem Ruf „ich bin eine Frau“ und dem Herumstolzieren in Frauenkleidern nur einen Fetisch auslebt, dass das Gesetz zum Missbrauch in den unterschiedlichsten Situationen geradezu einlädt, ohne dass dagegen etwas unternommen werden könnte. Und dass die Wahrnehmung dieser Wirklichkeit durch politische Vorlieben getrübt sein kann, je nachdem. Aber das wussten wir ja schon. Man muss das alles nicht als Schritt in eine lichte Zukunft empfinden.

p.s. Die Sattelfestigkeit von Schülern (und Schülerinnen) in der deutschen Rechtschreibung kann auch weiterhin mit dem Strafgefangenen Freudenreich getestet werden: „Der Strafgefangene Freudenreich hätte ein Feilchen gern sogleich.“ Kein Veilchen.

Liebe und Abstraktes

Es ist jetzt fast 24 Jahre her, dass die ehemalige Angehörige der US-Streikräfte Vrena Mae Bentley-Krause – vergessen Sie getrost ihren Namen – mit einem knapp komponierten und noch knapper getexteten Couplet bis hinein in die deutschen Charts reüssierte. Der Titel und wesentliche Teile des Textes: „Ich liebe deutsche Land.“ Der Refrain ging so: „De det de det de de“. In manchen TV-Sendungen wurde das Musikstück fast als die deutsche Nationalhymne ausgegeben. Man kann die Frau getrost als wenig erfolgreich bezeichnen. Trotz unaufgefordert eingereichter Liebeserklärung.

Erfolgreicher ist da der Grünen-Chef aus Duisburg, dem in dem traditionellen Sommerinterview im „Bericht aus Berlin“ vom Fragesteller eine Liebeserklärung zu seinem Heimatland abverlangt wurde. Die Bitte wurde ein wenig provozierend mit dem Hinweis auf seinen Vorvorgänger eingeleitet, dem das verkürzte Zitat „Ich fand Vaterlandsliebe schon immer zum Kotzen“ zugeordnet werden kann. Gegen die Vaterlandsliebe setzte der Grünen-Chef seinerzeit den Begriff des „linken Patriotismus“, was er nach aller Logik als etwas anderes ansieht als Vaterlandsliebe. Was er damit meint, ist mittlerweile unerheblich. Der derzeitige Parteichef legt seinem Vorvorgänger ans Herz über dessen bereits kolportierten Absprung aus der deutschen Politik tiefgründig nachzudenken.

Der Duisburger Politiker erwiderte auf die Frage: „Ich liebe erst mal meine Frau und meine Tochter und das über alle Maßen.“ Damit ist er ganz nah bei dem früheren SPD-Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der 1969 die Frage mit der knappen Antwort beschied: „Ach was, ich liebe keine Staaten, ich liebe meine Frau; fertig!“ Jeder kluge Politiker kann sich bei entsprechender Frage auf eine Antwort dieser Art zurückziehen. Was Heinemann nicht zum Nachteil ausgelegt werden konnte, kann heute nicht falsch sein, mag man denken. Hätte der Grüne es damit bewenden lassen, gut. Aber der Grüne wollte tiefer gehen und referierte: „Ich kann mit dem Begriff ,Liebe‘ für so etwas Abstraktes …(in die Auslassung passt „nichts anfangen“), um im gleichen Atemzug seine Liebe zu seinem „konkreten Umfeld“, zu Duisburg zu beteuern.

Wo hört das Liebenswerte in der deutschen Geografie auf? Wo fängt das „Abstrakte“ an? Ist das nicht ausgesprochene „nichts anfangen“ nur die gepflegtere Variante von „zum kotzen?“ Wenn ein Politiker mit einem Statement mehr Fragen provoziert, als Antworten zu geben, muss er damit rechnen, dass Außenstehende die Leerstellen mit ihren Antworten füllen. Auch mit solchen, die nicht gewünscht sind, wie etwa die Grünen hatten nie etwas mit Deutschland am Hut. Koketterie, Zweideutigkeiten sind in Liebesdingen zwischen zwei Menschen anspornend. In der Politik sind sie nicht hilfreich bis zerstörerisch. Liebe ist halt die tiefste menschliche Empfindung.