Mal wieder ne Grüne. Die Co-Vorsitzende der grünen Nachwuchsorganisation überraschte die deutsche Welt mit nem Pullover auf dem über ihrem Herzen gestickt steht „ACAB“, „All cops are bastards“. Nett übersetzt „Alle Cops sind Mistkerle“. Weniger nett, gern in der linksextremistischen Verwendung „Alle Bullen sind Schweine“, eben „Bullenschweine“.
Die Nachwuchspolitikern, hat als Spitzenpolitikerin der grünen Jugend eigentlich Aussicht auf Promotion via aussichtsreichem Listenplatz in ein Parlament auf Bundes – oder Landesebene. Alimentiert vom Steuerzahler, mithin auch von Polizisten. Sie adressierte die Provokation auch tatsächlich direkt an die Bundestagspräsidentin. Dem gingen ähnliche Wortmeldungen zu den unterschiedlichsten Anlässen voraus. So vermutete sie socialmediawirksam, Kritiker an einem Auftritt in Badeanzug würden zu ihrem Video gern Hand an sich legen. Kommentar dazu, geschöpft aus einem Couplet des in der Hauptstadt begrabenen Operettenkomponisten Walter Kollo: „Was eine Frau im Frühling träumt, ist ach so dumm und ungereimt.“ Und damit könnte die Betrachtung des Auftretens der Nachwuchspolitikerin ihr Bewenden haben. Sie provoziert halt gern. Lasst se doch.
Dabei, das Akronym „ACAB“ mag zwar erregen, die Grenze zum Unvernünftigen überschreiten, in linksextremistischen Kreisen zum Gemeingut gehören. Es ist jedoch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, mithin nicht strafbar. Das hat schon 2016 das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1BvR 257/14). Der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde lag unter anderem die Verurteilung eines Fußballfans zugrunde, der am Ende eines Spiels vor Polizisten seine Hose fallen ließ und den Beamten seinen verlängerten Rücken entgegenstreckt. Auf der Unterhose prangte der inkriminierte Slogan.
Eine Beleidigung nach § 185 StGB sei das nicht, entschieden die Verfassungsrichter. „Je größer das Kollektiv ist, auf das sich die herabsetzende Äußerung bezieht, desto schwächer kann auch die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden…“ Es sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig, eine auf Angehörige einer Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung allein deswegen als auf eine hinreichend überschaubare Personengruppe bezogen zu behandeln, weil eine solche Gruppe eine Teilgruppe des nach der allgemeineren Gattung bezeichneten Personenkreises bildet.“
Das ist der Teil der Urteilsbegründung, den die Jung-Grüne zu ihren Gunsten vorweisen kann. So ist das mit der Meinungsfreiheit. Ihre Konsequenzen müssen nicht allen gefallen. Doch geben die Richter in ihrer Entscheidung eine Einschätzung mit auf den Weg, die allenfalls Linksextremen gefallen kann, die „das System überwinden“ wollen. „Die Parole „ACAB“ ist nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringt eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck.“ Für den Nachwuchs einer Partei, die sich selbst in der Mitte der Gesellschaft verortet, ist das eigentlich ein No Go.
Ob das halbherzige Zurückrudern mit dem „privaten Pullover“ in einem Insider-Podcast die Grüne rettet, liegt bei den etwa 18000 Mitgliedern des Verbandes und den schon Großen. Immerhin stellte sie sich in Berlin schon zwei mal zur Wahl in das dortige Abgeordnetenhaus. Erfolglos.