Der General, ein Flakhelfer und ich

Mein Vater würde in diesem Jahr 98 alt – Flakhelfergeneration. Das provoziert geradezu die Frage, welchen Umständen er sein Überleben verdankte, welchen Umständen also auch ich mein Leben verdanke. Sehr spärliche Erzählungen von ihm gibt es über das, was er in der Uniform eines Flakhelfers erlebt hat und wie er sich über das Kriegsende vor 80 Jahren retten konnte. Was sie im Krieg erlebt hatten, erzählten sich die Väter beim Bier im Garten hinter dem Haus in der Eugen-Richter-Straße; auch bei unterschiedlichsten Anlässen, etwa wenn es eine Jugendweihe zu feiern galt, zu Silvester. Ein Foto, mein Vater in der Uniform eines Flak-Helfers – überlebte die Jahre. Mit ihm darüber gesprochen habe ich nie. Nicht als Teenager, nicht als Erwachsener.

Tischler-Lehre in einer Erfurter Tischlerei, Berufsschule am Hügel. Den Heranziehungsbescheid schon in der Tasche gab es noch Unterricht. Einem Lehrer fiel es in den letzten regulären Schultagen im Jahr 1944 bei, einen seiner Tischler-Lehrlinge mit „einem aus der Armkasse“ noch beibringen zu wollen, was er zu tun und zu lassen habe. Die Antwort: „Herr Lehrer, Sie haben mir zu viel gegeben. Sie bekommen noch etwas zurück.“ Und, rums, hatte der Lehrer eine zurückbekommen. Das Leben zu Beginn des Flakhelfer-Daseins konnte einem schon Genugtuung bescheren. Dass das so nicht bleiben würde, ahnte keiner der Anwesenden.

Ausbildung in einer Flak-Batterie an der Acht-Acht irgendwo an den Plothener Teichen. Den Wunsch meines Vaters, zur U-Boot-Waffe versetzt zu werden, redete ihm ein Wachtmeister aus. Wohl weil der erfahrene Soldat energisch argumentierte, blieb dem Untergebenen fester Boden unter den Füßen erhalten und ein Seemansgrab erspart. Aus den eher ungefährdeten Schüssen im „Hinterland“ mit der Flak in die Luft auf anfliegende amerikanische und britische Bomber sollte bald ein richtiger Fronteinsatz werden. Sowjetische Truppen standen diesseits der Oder. Die Westalliierten stießen zur Elbe vor.

Zwischen die einen und die Anderen wurde am 10. April 1945 die 12. Armee der Wehrmacht unter dem Befehl des Panzer-Generals Walther Wenck gestellt. In deren Bestand wurden auch zwei Divisionen des Reichsarbeitsdienstes eingegliedert, was den Großverband zu dem mit den im Durchschnitt jüngsten Soldaten machte und zu einem mit geringer Kampferfahrung. In deren Bestand wurde offenkundig auch die Einheit meines Vaters eingesetzt – zuerst westlich der Elbe, gegen U.S.- Einheiten gerichtet. Später dann östlich der Elbe. Der Kommandeur hatte den Befehl, in den Kampf um Berlin einzugreifen. Was ihm angesichts des Zustands seiner – dem Papier nach – Armee unmöglich schien. Statt dessen ließ er die Einheiten der Armee für den Entsatz der im Kessel von Halbe eingeschlossenen Reste der 9. Armee kämpfen. Im Kessel waren zwischen dem 24. und dem 28. April geschätzt 30000 Wehrmachtsangehörige durch Artillierie der Sowjetarmee, Luftangriffe oder im Nahkampf und etwa 10000 Zivilisten getötet worden.

Anstatt in der Schlacht um Berlin wie über 60000 Wehrmachtssoldaten zu sterben oder wie knapp 480000 andere in sowjetische Gefangenschaft zu gehen, eröffnete die Befehlsverweigerung des Generals meinem Vater die Möglichkeit, sich zurück zur Elbe durchzuschlagen und den Fluss zu überqueren, wohl Tage bevor sich sowjetische und amerikanische Soldaten an verschiedenen Orten die Hände gaben. Die erste Begegnung hatten amerikanische und sowjetische Soldaten am 25. April zwischen zwölf und dreizehn Uhr bei Lorenzkirch. Doch wird die Umgebung Berichten zufolge mit verstreuten Leichen, Soldaten und Zivilisten gleichermaßen, als wenig fotogen eingeschätzt worden sein, sodass das historische Treffen zwei Tage später mit zwei Leutnants nachgestellt und fotografiert wurde.

Mein Vater wird davon nichts mitbekommen haben. Er hatte etliche Stunden zuvor – seinen Worten nach – über eine Pontonbrücke die Elbe überquert, vielleicht die bei Lorenzkirch, die dann von der Wehrmacht ohne Rücksicht auf Zivilisten gesprengt worden ist. Am Westufer erwartete ihn amerikanische Gefangenschaft, am Ostufer Sibirien.

Altersgefährten des Jahrgangs 1927 – die Flakhelfer-Generation – sind bekannt, wenn nicht gar berühmt geworden. Joseph Ratzinger wurde Papst. Wim Toelcke wurde Quizmaster begleitet von einem Zeichentrick-Hund. Dieter Hildebrand – er durchschwamm nach eigenem Bekunden auf der Flucht die Elbe – wurde Kabarettist. Horst Ehmke wurde Chef des Bundeskanzleramtes unter Willy Brandt. Peter Alexander, Österreicher, wurde ein scheinbar ewig lustig aufgelegter Schlagersänger und Schauspieler wie der schlacksige Walter Giller. Mein Vater wurde, nach der Zwischenstation Rheinwiesen-Lager, als Minderjähriger noch im Herbst 1945 aus U.S.-Gefangenschaft entlassen. Er kehrte nach Jahren am Neckar 1954 nach Erfurt zurück.

Lehrer im Klassenschrank

Ich bin ja zu einer Zeit eingeschult worden, als das Ende des zweiten Weltkriegs noch nicht so arg weit zurücklag und das Wort Mikroaggression noch keinen Einzug in die Pädagogik gehalten hatte. Im Gegenteil. Der sowjetische Kriegsverbrecher Michail Kalinin wurde als proletarischer Pädagoge angesehen – nach ihm war das Haus des Lehrers in Erfurt benannt. Er hatte mal ein Buch über die kommunistische Erziehung der Jugend verfasst und mit fünf anderen, Stalin war auch dabei, per Unterschrift die Ermordung von über 25000 polnischen Offizieren und Intellektuellen in Katyn veranlasst.

Was sich in den Klassenzimmern zutrug, in denen ich gebildet wurde, geht ein wenig über das Erwartbare hinaus. Die sozialistischen Zeiten halt. Da wurden von einem ansonsten verehrten Chemie-Lehrer Schlüsselbunde geworfen. Dass ein unbotmäßige Schüler das Schlüsselbund, das ihn nicht getroffen hatte, durch das geschlossene Fenster warf, hatte keine Konsequenzen. Einer renitenten Mitschülerin – beide Eltern waren bei der Polizei – wurde der Schulranzen von der Lehrerin in einem Wutanfall auf den Schulhof geworfen. In den „oberen“ Klassen, wurde erzählt, unterrichtete ein Deutschlehrer, der unbotmäßige Schüler an den Schläfenhaaren aus der Schulbank zog. Dafür landeten einmal Silvesterknaller in riesigen Vasen, die neben Flügeln im Musikzimmer im obersten Stockwerk des zweigeteilten Schulgebäudes an der Eugen-Richter-Straße standen. Der schwer plattfüßige Vorgänger der neuen, jungen Musiklehrerin hatte weniger Glück, er verbrachte eine Unterrichtsstunde im Klassenschrank, wohin ihn Schüler einer „oberen“ Klasse gedrängt hatten.

Man könnte sagen, die Schüler hätten den Mann, gegen den sie eine Aggression verspürten, weil er ihnen den Unterschied von Dur und Moll beibringen wollte und sie, pubertierend, im Chor Arbeiterlieder aber auch das Kunstlied vom Heideröslein singen ließ aus ihrem Gesichtsfeld verschwinden lassen. Ein wenig wird dafür auch den Ausschlag gegeben haben, dass sie den Mädels zeigen wollten, was sie für tolle Hirsche sind.

Heutzutage sind die Verhältnisse in den Klassenräumen offenkundig von der Art, dass man Lehrern den Rat geben muss, sich bei Übergriffen von Schülern oder deren Eltern angemessen zu verhalten, was immer das meint. Der Ratschlag im jüngsten, 15-seitigen Ratgeber des Schulministeriums Nordrhein-Westfalens, der die meiste Aufmerksamkeit erlangte – „Verlassen Sie das Gesichtsfeld des Angreifers“. 43 Prozent der Schuldirektoren in dem Bundesland berichten von tätlichen Übergriffen auf Lehrer, Lehrerinnen und anderen Beschäftigten an Schulen. „Provozieren Sie nicht…“, wird denen geraten. Das ist die kabarettwürdige Fortsetzung des Rates der seinerzeitigen Kölner Oberbürgermeisterin an bedrängte Frauen, sie mögen von ihrem Bedränger „eine Armlänge Abstand halten“.

Fast scheint es, als sei die repressive Erziehung kleiner sozialistischer Persönlichkeiten weniger gefährlich gewesen als es die Erziehung freier Menschen immer häufiger ist.

Kein Flottenprogramm, kein Wehrunterricht

Vor vielen Jahren, in den 60ern des vergangenen Jahrhunderts, glaubten Militärs ernsthaft, man könne mit Kernwaffen, verschossen von Geschützen im Kaliber weit oberhalb der Regimentsartillerie, erfolgreich Kriege führen. Dann, nachdem Raketen als weitreichende Trägermittel und Mehrfachsprengköpfe in die Arsenale gekommen waren, setzte sich Zweifel durch. Verträge wurden geschlossen, um Atomwaffen nicht weiter zu verbreiten. Ja, die USA und die Sowjetunion verabredeten sich zu atomarer Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. „Wer als Erster schießt, stirbt als Zweiter“, so lautete die Erkenntnis. „Atomwaffen“ und „Ächtung“, so schien es, würden ab sofort ein unauflösbares Paar bilden.

Dann kam der Untergang des sozialistischen Weltsystems und der Sowjetunion – Abrüstung und Friedensdividende enthusiasmierten nicht nur pazifistisch gesinnte Politiker der Grünen. Dann kam Putin mit seinem Bemühen, den U.S.-Präsidenten Obama Lügen zu strafen, der die Rest-UdSSR Russland als Regionalmacht verhöhnte. Mittlerweile – Russland marschierte 2014 in der ehemaligen sowjetischen Teilrepublik Ukraine ein – wird wieder darüber nachgedacht, wie eine an Frieden und dessen Segnungen gewöhnte deutsche Bevölkerung „wehrfähig“ geredet werden könnte.

Ein SPD-Verteidigungsminister fordert, Deutschland müsse wieder „kriegstüchtig“ werden. Seine untergebene Generalität gar nennt das Jahr 2029 in dem angeblich zurückgeschlagen werden müsse. Ein sie beeinflussender Militärwissenschaftler übertrifft das noch in einem seiner vielen TV-Auftritte und teilte mit, das Land stünde vor seinem letzten Sommer im Frieden. Wie viele Soldaten im Kampf gegen Russland in wenigen Monaten fallen würden – etwa 200000 – , darüber macht man sich auch öffentlich Gedanken.

Gut, Militärs und ihre Berater reden Militär-Sachen. Aber sie reden in einer zivilen Umgebung, die gerade den 80. Jahrestag des Endes des letzten, verheerenden Krieges auf deutschem Boden im Auge hat. Friedfertigkeit allerorten. Die muss in der Logik der Militärs überwunden werden. Flottenprogramm und Matrosenanzüge für kleine Jungs waren schon mal da. Wehrunterricht und Militärlager in der DDR waren verpönt. Aber irgendwie muss die Öffentlichkeit auf den „Ernst der Lage“ vorbereitet werden.

Da fällt es auf, wenn drei zutiefst zivile Menschen, in einer einzigen Diskussionssendung im ZDF, bei Lanz, die Ankündigungen des US-Präsidenten Zölle, zu erhöhen zum Anlass nehmen, die angeblich notwendigen Gegenmaßnahmen der EU zu militarisieren. Ein Wirtschaftsforscher nennt die Ankündigungen aus Washington eine „Atombombe“. Eine Journalistin fordert, Europa müsse sich „aufmunitionieren“. Und ein ranghoher Vertreter des Europaparlaments nennt eine am Horizont auf und niederschwingende „Digitalsteuer“ gegen U.S.-Tech-Unternehmen, von der bislang nur behauptet werden kann, dass sie funktioniere, eine „nukleare Option“. Ist eine derartige, hoffentlich gedankenlose Militarisierung der politischen Sprache so nötig wie ein Kropf? Ja. Muss einem das Angst machen? Ja. Einsteins Satz „Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen“ sollte nicht vergessen werden.

Verfassung und Wirklichkeit

Die Verfassung des schönsten Freistaates hat einen eigenen Artikel, der die Stellung der Opposition im Landtag umschreibt. Der Artikel geht so:

Artikel 59

(1) Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

(2) Oppositionsfraktionen haben das Recht auf Chancengleichheit sowie Anspruch auf eine zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben erforderliche Ausstattung.

Mit irgendwelche einschränkenden Epitheta operiert die Landesverfassung nicht. Die Verfassung und mithin auch dieser Artikel galten, als die CDU mit absoluter Mehrheit regierte. Sie galten, als nach Landtagswahlen 2009 erstmals eine Regierung geführt von der Nachfolgepartei der SED möglich gewesen wäre, die SPD aber als Juniorpartner eine Koalition mit CDU ging. Sie galten, als ein viertel Jahrhundert nach der friedlichen Revolution in der DDR die Linke erstmals in Thüringen in Regierungsverantwortung gewählt wurde. Sie gilt ungeachtet der Pattsituation zwischen den die Brombeer-Regierung tragenden drei Fraktionen und den beiden Oppositionsfraktionen.

Da ist nix zu lesen von möglichen Einschränkungen der Rechte und Möglichkeiten, die Oppositionsrolle auszufüllen. Es gab auch in der Vergangenheit Ningeligkeiten zum Beispiel gegen die SED-Nachfolger. Die oppositionelle PDS schickte erst keine Mitglieder in die Wahl für die PKK, wie etwa in deren Bericht an den 4. Landtag am 3. März 2006 zu lesen ist. Im Februar 2014 in der fünften Legislatur brachte die Linke ein Gesetz zur Auflösung des Thüringer Verfassungsschutzes ein. Sie sah darin „einen großen Schritt auf dem transformatorischen Prozess in eine geheimdienst– und nachrichtendienstfreie Gesellschaft“. In der 6. Legislatur führte dann ein Linke-Abgeordneter die PKK. Hat das eine mit dem anderen zu tun?

Nach der Landtagswahl am 14. September 2014 – nur ein Jahr, nachdem sie gegründet worden war – zog die Partei, deren Name nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker zu machen, als sie ohnehin durch Zutun und Lassen der konkurrierenden Parteien geworden ist, in den 6. Landtag ein. 52,4 Prozent der Wahlberechtigten setzten die Partei mit elf Abgeordneten gemeinsam mit der CDU auf die Oppositionsbänke. R2G hatte nach einem Hin und Her zweier MdB eine Stimme mehr als die Oppositionsfraktionen. Was Oppositionsarbeit selbst bei knapper Mehrheit der die Regierung tragenden Fraktionen wert ist, erfuhr die CDU beispielsweise in der Haushaltsdebatte für den Doppeletat 2018/2019. 1200 Änderungsanträge der Fraktion ließ die knappe Regierungsmehrheit durchfallen.

Im 7. Landtag der am 27. Oktober 2019 gewählt wurde, konnte die betreffende Oppositionspartei die Zahl ihrer Sitze auf 22 verdoppeln. 21 gingen an die CDU, fünf an die FDP – Mehrheit für R2G perdu. Vier Stimmen fehlten. Die linksgeführte Regierung rettete sich über die Zeit durch ein Stabilitätsabkommen, im Grunde aber dadurch, dass man darauf vertrauen konnte, dass die gemeinsame Kraft der drei sehr verschiedenen Oppositionsfraktionen nicht wirksam werden konnte. Eine Blockade bei der Wahl von Richtern und Staatsanwälten konnte damals nur dadurch verhindert werden, dass der Kandidat der rechts vom Rednerpult sitzende Fraktion ins Amt des Parlamentsvizepräsidenten gewählt wurde. Sogar mit der Stimme des Minderheitsregierungsschefs. Der begründete öffentlich seinen Schritt: „Ich habe mich sehr grundsätzlich entschieden, auch mit meiner Stimme den Weg frei zu machen für die parlamentarische Teilhabe, die jeder Fraktion zugebilligt werden muss.“

Von all dem war nichts mehr zu hören, als nach der Bundestagswahl 2021 der Vizepräsident sich nach Berlin verabschiedete. Sämtliche Kandidaten wurden in der verbleibenden Legislatur für nicht achtbar genug befunden. Nix mehr mit Teilhabe. Keine Wahl der Kandidaten in die PKK, in die G10-Kommission. Begründungen wurden in den Kandidaten selbst gefunden und in der anfänglichen Einschätzung des Verfassungsschutzes, die Partei sei ein rechtsextremer Verdachtsfall und später sie sei gesichert rechtsextrem. Da konnte leicht begründet werden, dass nicht die mit der Kontrolle des Nachrichtendienstes befasst sein könnten, die der Verfassungsschutz kontrolliere.

Das Vorgehen auf parlamentarisch-politischer Ebene wurde 2022 durch gemeinsames Agieren der Minderheitsregierung und der von Rednern der Linke gern als demokratisch bezeichneten Fraktionen unterfüttert mit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gewählt werden. Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen des Landtags im Gremium vertreten sein“, hieß es vorübergehend im Gesetz.

Als das Gesetz vom 7. Landtag geändert wurde, konnte keiner ahnen, dass in der folgenden Legislatur die Partei mit 32 Mandaten stärkste Kraft werden würde. Die zu erwartenden Capricen wurden schon bei der Konstituierung erkennbar. Wer erinnert sich nicht an den eigenartig agierenden Alterpräsidenten.

Die CDU – im 7. Landtag in der Opposition – organisierte für den 8. Landtag mit BSW und SPD die zweite Minderheitsregierung für den schönsten Freistaat in Folge. Sie ist auf die Unterstützung der Linke angewiesen. Die gibt sie gern für weitere Änderungen der Gesetzeslage zuungunsten der größten Fraktion im Landtag, um die Demokratie im Freistaat zu schützen, wie argumentiert wird. Ursprünglich hatte das Verfassungsschutzgesetz verfügt, die PKK habe aus fünf Mitgliedern zu bestehen, die zu Be-
ginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d‘Hondt) gewählt werden.

Im März dieses Jahres änderte der Landtag das Gesetz erneut und bestimmte fortan, dass der Landtag festlegen könne, aus wie vielen Abgeordneten die PKK zu bestehen habe – mindestens drei, maximal sechs. Wieder unterschieden in Regierungsseite und Opposition. Danach machte er von seinem neu gefassten Recht Gebrauch und legte sich auf vier Mitglieder fest.

Das Gesetz wurde so verfassungsgerichtsfest gemacht, um die größte Fraktion aus der PKK fern zuhalten. Vom Verfassungsgerichtshof hatte die Fraktion 2020 noch Recht bekommen, als sie per einstweiliger Anordnung die Konstituierung der PKK verhindern wollte, weil sie in dem Gremium nicht vertreten war. Die Verfassungsgsrichter hatten sich damals intensiv mit den Erfordernissen aus Artikel 59 der Landesverfassung auseinandergesetzt. Sie verwiesen darauf, dass die Gründe für eine Ablehnung in der zur Wahl stehenden Person zu suchen sind. Die vorgeschlagene Person müsse für die nach Artikel 97 der Landesverfassung gestellte Sachaufgabe „objektiv ungeeignet oder nicht vertrauenswürdig“ sein, wenn ihre Nichtwahl gerechtfertigt sein soll.

Die Richter schlossen sich der Rechtsauffassung ihrer sächsischen Kollegen an, die 2007 entschieden hatten, es stelle eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit dar, dass der „Sächsische Landtag bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission alle von der damaligen Antragstellerin vorgeschlagenen Abgeordnetenabgelehnt hatte, ohne durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen sicherzustellen, dass solche Ablehnungen nicht von sachwidrigen Gründen bestimmt worden seien.“

All diese Dinge sind nun augenscheinlich nicht mehr beachtlich. Die Verfassungswirklichkeit in Thüringen sieht so aus. Drei Fraktionen benennen zwei Abgeordnete für die Regierungsseite in der PKK. Die beiden sich in gegenseitiger Ablehnung gefallenden Fraktionen benennen jeweils ihre zwei Kandidaten für die Kommission und vier Fraktionen wählen die zwei Kandidaten einer Oppositionsfraktion. Einer Oppositionsfraktion, die dem Haushaltsgesetz für 2025 zur Mehrheit verhalf, der in einem Konsultationsverfahren ein Mitspracherecht eingeräumt wird, noch bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht hätte. Dass sie einen Minister oder eine Ministerin in die Landesregierung entsenden kann, dagegen steht das Koopertionsverbot dass sich die CDU per Parteitagsbeschluss auch in Bezug auf die Linke auferlegt hat.

Der Zweck und die Mittel

Machiavelli lebt. Unübersehbare Hinweise dazu wurden in der vergangenen Woche in Koblenz, am Sitz des Verfassungsgerichtshofes für Rheinland-Pfalz durch Veröffentlichung eines Urteil gegeben. Die neun Richter dort hatten über eine Organklage einer Partei zu befinden, deren Name hier nicht genannt werden möge, um sie nicht noch stärker werden zu lassen, als sie ohnehin durch politisches Zutun und Lassen konkurrierender Parteien schon geworden ist.

Die Partei rief den Gerichtshof an, weil die seinerzeitige Ministerpräsidentin im eigenen Namen und Namens ihrer Regierung am 14. Januar 2024 unter anderem über das Internetportal der Mainzer Staatskanzlei und in den sozialen Medien zur Teilnahme an einer Demo gegen die Partei aufgerufen hatte. „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ lautete das doppeldeutige Motto. In den Tagen danach gab es noch andere Wortmeldungen aus der Staatskanzlei zum Thema.

Gegen Nazis – um das Motto der Demo am 18. Januar 2024 noch mal aufzugreifen – ist wohl jeder anständige Mensch aber politisch rechts ist ja wohl alles, was sich auf der von der Linke abgewandten Seite der SPD verortet. Da waren vor vielen Jahren auch mal Politiker der CDU. Stichwort „Stahlhelmfraktion“. Die fristeten in der Partei kein Paria-Dasein. Die konnten bei den Christdemokraten und in der Partei etwas werden. Es sei nur an den ehemaligen Unionsfraktionsvorsitzenden im Bundestag Alfred Dregger erinnert.

Die Partei, ihr Name sei nicht genannt, meinte, die SPD-Ministerpräsidentin in Mainz habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, das Staatsorganen untersagt, in den politischen Wettbewerb zugunsten oder zulasten einer Partei einzugreifen, als sie zu der Demo unter dem oben genannten Motto aufgerufen hat. Wohl gemerkt, die Regierungschefin rief nicht nur zum Protest gegen Nazis auf, sondern auch zum Protest gegen Rechts.

Das Urteil knappst zusammengefasst: „Die gegenständlichen Verlautbarungen wahren nicht das Neutralitätsgebot“ (RN 45), „der Eingriff in das Recht der Antragstellerin … auf Chancengleicheit ist aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ (RN 46).

2022, anlässlich der Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten von der FDP und der versuchten Einwirkung der Bundeskanzlerin nach der Wahl auf die Parteien im Freistaat hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung erfordere die Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien. Staatsorgane dürften nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei auf den Wahlkampf einwirken. Staatsorgane hätten allen zu dienen und müssten sich neutral verhalten.

Weil aber das Grundgesetz, analog eine Landesverfassung, nicht nach dem Prinzip „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ wirken kann, sieht das Bundesverfassungsgericht zwei gleichwertige Verfassungsgüter, die einen Eingriff in das Neutralitätsgebot legitimieren können. Zum einen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und zum anderen das Ansehen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft.

Nach Mainz geblickt: durch das Tun der nicht zu benamenden Partei – die auf das Urteil gestützt überdies von Verfassungsorganen des Landes verfassungsfeindlich genannt werden dürfte, ohne dass dies in einem darauf zielenden Verfahren festgestellt worden wäre – ist die Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Regierung nicht beeinträchtigt.

Machiavelli, dem Beobachter fürstlicher und päpstlicher Machtentfaltung an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wird der Spruch zugeschrieben: „der Zweck heiligt die die Mittel“.