Dass es nach dem Staatsversagen, das zur – wie es lt. staatlicher Sprachregelung genannt werden soll – Amokfahrt von Magdeburg mit sechs Toten führte, im Bundestag noch Pläne gab, einen Antrag aufzusetzen, der zum Verbot einer Partei führen soll, geschenkt. Dass nach dem Staatsversagen, dem ein Zweijähriger mit Migrationshintergrund durch einen Afghanen mit Messer zum Opfer fiel und ein 41-Jähriger, der Antrag dennoch aufgesetzt werden soll, ist verwegen. Man will das zwar als eine Initiative von Abgeordneten verstanden wissen. Doch die gehören Fraktionen an und haben Parteibücher in der Tasche.
Bleiben wir bei den zwei genannten Bluttaten. Man mag das aus Juristen-Sicht und zum Gefallen von Politikern , die meinen, eine derartige Tat mehr oder weniger, es wird für uns bei den Wahlen schon nicht so schlimm kommen – nicht Terror nennen. Doch wenn eine genügende, schwer zu umreißende Zahl von Menschen und Wählern entsetzt ist, dann ist es Terror. Zumal wenn eine Kindergartengruppe mit einem Messer attackiert wird. Der Afghane von Aschaffenburg, dem frühzeitig nach der Tat psychische Probleme attestiert wurden, dürfte der eine Straftäter dieser Art zu viel sein. Vor allem, weil Kölner Domplatte und Antanzen und auch Vergewaltigungen, die für Täter vor Gericht glimpflich ausgingen, in der Bevölkerungsgruppe aus der die Täter kamen, die Erkenntnis reifen ließ „die können oder wollen ihre Frauen und Töchter nicht effektiv schützen“. Dem Afghanen mag diese Erkenntnis fern gelegen sein, seine Tat provoziert jedoch das Urteil: die können selbst ihre Kinder nicht beschützen.
Und wenn im Nachgang zu den Morden noch öffentlich darüber nachgesonnen wird, Straftäter ohne deutschen Pass und Aufenthaltsrecht die verhängte Strafe – wenn es denn ne Haftstrafe ist und nicht nur gemeinnützige Arbeit oder ne Zahlung an ne Selbsthilfegruppe für Opfer sexueller Gewalt – erst für teuer Geld hier absitzen lassen, bevor sie in ihre Heimatländer verbracht werden, dann ist man mit dieser Denke vielleicht nahe beim eigenen nachsichtigen Stammwähler, aber weit weg von Wechselwählern, die man braucht, wenn man Bundeskanzler werden will. Der Wechselwähler ist ein scheues Wesen. Und er könnte sich der Partei zuwenden, die man verboten haben will, die aber all diesen aufgestauten Unmut einsammelt. Um es kurz zu sagen, zwischen der erzwungenen Debatte um das Verbot im Bundestag und dem Gang nach Karlsruhe liegt die Wahl des neuen Bundestages. Der betreffenden Partei kann das egal sein. Diese Wahl kann sie nicht verlieren. Die anderen Parteien schon.
Insbesondere die Partei, der man unter Beifall auf einem Parteitreffen entgegenrufen durfte, der unkontrollierte Zustrom von Menschen mache das Land reicher und bunter und religiöser und man bekomme ja „Menschen geschenkt“, kommt zehn Jahre und etliche Todesopfer und Messer- und Axtangriffe später nur schwer weg von dieser Art, die deutsche Wirklichkeit zu sehen. Das mag sich nicht negativ auf ihr Wahlergebnis am 23. Februar auswirken. Man freut sich gegenwärtig darüber, in den Umfragen so zu stehen, wie bei der Bundestagswahl 2021. Für eine Kanzlerschaft des Spitzenkandidaten ist das keine hinreichende Ausgangslage.
Aber vielleicht findet sich ja bei der Durchsuchung der Wohnräume des Attentäters von Aschaffenburg Info-Material der Partei, die man gern verboten hätte oder Ähnliches.