Einer zuviel

Dass es nach dem Staatsversagen, das zur – wie es lt. staatlicher Sprachregelung genannt werden soll – Amokfahrt von Magdeburg mit sechs Toten führte, im Bundestag noch Pläne gab, einen Antrag aufzusetzen, der zum Verbot einer Partei führen soll, geschenkt. Dass nach dem Staatsversagen, dem ein Zweijähriger mit Migrationshintergrund durch einen Afghanen mit Messer zum Opfer fiel und ein 41-Jähriger, der Antrag dennoch aufgesetzt werden soll, ist verwegen. Man will das zwar als eine Initiative von Abgeordneten verstanden wissen. Doch die gehören Fraktionen an und haben Parteibücher in der Tasche.

Bleiben wir bei den zwei genannten Bluttaten. Man mag das aus Juristen-Sicht und zum Gefallen von Politikern , die meinen, eine derartige Tat mehr oder weniger, es wird für uns bei den Wahlen schon nicht so schlimm kommen – nicht Terror nennen. Doch wenn eine genügende, schwer zu umreißende Zahl von Menschen und Wählern entsetzt ist, dann ist es Terror. Zumal wenn eine Kindergartengruppe mit einem Messer attackiert wird. Der Afghane von Aschaffenburg, dem frühzeitig nach der Tat psychische Probleme attestiert wurden, dürfte der eine Straftäter dieser Art zu viel sein. Vor allem, weil Kölner Domplatte und Antanzen und auch Vergewaltigungen, die für Täter vor Gericht glimpflich ausgingen, in der Bevölkerungsgruppe aus der die Täter kamen, die Erkenntnis reifen ließ „die können oder wollen ihre Frauen und Töchter nicht effektiv schützen“. Dem Afghanen mag diese Erkenntnis fern gelegen sein, seine Tat provoziert jedoch das Urteil: die können selbst ihre Kinder nicht beschützen.

Und wenn im Nachgang zu den Morden noch öffentlich darüber nachgesonnen wird, Straftäter ohne deutschen Pass und Aufenthaltsrecht die verhängte Strafe – wenn es denn ne Haftstrafe ist und nicht nur gemeinnützige Arbeit oder ne Zahlung an ne Selbsthilfegruppe für Opfer sexueller Gewalt – erst für teuer Geld hier absitzen lassen, bevor sie in ihre Heimatländer verbracht werden, dann ist man mit dieser Denke vielleicht nahe beim eigenen nachsichtigen Stammwähler, aber weit weg von Wechselwählern, die man braucht, wenn man Bundeskanzler werden will. Der Wechselwähler ist ein scheues Wesen. Und er könnte sich der Partei zuwenden, die man verboten haben will, die aber all diesen aufgestauten Unmut einsammelt. Um es kurz zu sagen, zwischen der erzwungenen Debatte um das Verbot im Bundestag und dem Gang nach Karlsruhe liegt die Wahl des neuen Bundestages. Der betreffenden Partei kann das egal sein. Diese Wahl kann sie nicht verlieren. Die anderen Parteien schon.

Insbesondere die Partei, der man unter Beifall auf einem Parteitreffen entgegenrufen durfte, der unkontrollierte Zustrom von Menschen mache das Land reicher und bunter und religiöser und man bekomme ja „Menschen geschenkt“, kommt zehn Jahre und etliche Todesopfer und Messer- und Axtangriffe später nur schwer weg von dieser Art, die deutsche Wirklichkeit zu sehen. Das mag sich nicht negativ auf ihr Wahlergebnis am 23. Februar auswirken. Man freut sich gegenwärtig darüber, in den Umfragen so zu stehen, wie bei der Bundestagswahl 2021. Für eine Kanzlerschaft des Spitzenkandidaten ist das keine hinreichende Ausgangslage.

Aber vielleicht findet sich ja bei der Durchsuchung der Wohnräume des Attentäters von Aschaffenburg Info-Material der Partei, die man gern verboten hätte oder Ähnliches.

Grünes Chaos

Was sind die Grünen nicht eine lustige Partei. Wenige Tage vor einer vorgezogenen Bundestagswahl organisieren sie sich zwei, nun ja Zwischenfälle, die die seinerzeitige Erregung wegen einer Forderung nach einem Veggie-Day wie ein lindes Frühlingslüftchen erscheinen lassen. Und dennoch wollen sie die Wählerschaft glauben lassen, dass ihr Spitzenkandidat so viel Zustimmung genießt, dass es zum Kanzler reiche. Als würde der direkt gewählt.

Zunächst kam der mit einem Vorstoß, der zu einer Debatte darüber Anlass gibt, ob zum Beispiel die Bezieherin einer nach Milliarden Euro zählenden Dividende aus Aktienbesitz durch die Verbeitragung des Kapitalertrags für die gesetzliche Krankenversicherung – Jahreshöchstbeitrag derzeit um die 13000 Euro – sie zur Inanspruchnahme von kassenärztlichen Leistungen berechtigt. Ne Fistel am Weisheitszahn unten rechts behandelt von nem Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Praxis um die Ecke. Aber Varizen-Ziehen abgerechnet bei der privaten Krankenkasse. So in der Art. Und dann wird nur wenige Tage später eine Intrige gegen ein Grünen-Mitglied des Bundestages öffentlich, den die Verbreitung von Vorwürfen sexueller Belästigung durch den RBB wohl die politische Karriere gekostet haben dürfte. Im Gegenzug profitierte ausgerechnet der Wahlkampfmanager des zuvor erwähnten Spitzenkandidaten durch Vorrücken auf Platz 2 der Berliner Landesliste. Der Verzicht des Opfers der Intrige machte die sonst erforderliche Kampfabstimmung um den aussichtsreichen Listenplatz. Nachfolgend wurde ihm auch das Direktmandat streitig gemacht. Des einen sin Uhl … Wir kennen das.

Dem regionalen TV-Sender ist gerade die sich auf diverse Versicherungen an Eides statt und Gespräche mit vorgeblich betroffenen Frauen stützende umfangreiche Berichterstattung sowas von geplatzt, dass die einschlägigen Berichte aus dem Netz, das nicht vergisst, genommen wurden. Derzeit konzentriert sich der Unmut der hinter die Fichte geführten Redakteure, auf eine, wie sie verbreiten, Bezirkspolitikerin die ihnen als Anke B. eine Eidestattliche Versicherung unterschob, die sich als falsch erwies, nachdem man Anke B. nicht auffinden konnte. Als ob man Redakteure nicht belügen dürfe, verbreitet der RBB, die Frau habe sich durch die falsche Eidestattliche Versicherung strafbar gemacht. Nicht mal eine gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegebene gefakete Eidestattliche Versicherung ist strafbar. Die vierte Gewalt darf man belügen, dass sich die Balken biegen. Die Paragraphen 156 und 164 des Strafgesetzbuches geben dazu eindeutig Auskunft.

Wenn durch sorgfältige Recherche und Gegenrecherche eine Story schon vor ihrer Veröffentlichung platzt, ist das allemal angenehmer als die derzeitige Malaise, in der sich der RBB befindet. Wenn darüber hinaus noch verbreitet werden kann, dass der Wahlkampfmanager des Spitzenkandidaten auch für den RBB gearbeitet hat und folglich noch Kontakte in den Sender haben dürfte, erscheinen die zuständigen Redakteure wenn schon nicht wie grüne Aktivisten so doch wie nützliche Idioten.

Zurück bleibt darüber hinaus eine Partei, in der mindestens zum zweiten Mal nicht überprüfbare Vorwürfe gegen ein zum Zeitpunkt der Vorwürfe wichtiges Mitglied erhoben worden sind. Im schönsten Freistaat betraf das 2023 einen Grünen, der zum Zeitpunkt als der Partei der Justizminister abhanden gekommen ist, auf der Landesliste zur Wahl zum 7. Landtag Nachrücker für jedes Fraktionsmitglied gewesen wäre, das an die Spitze des Justizministeriums getreten wäre und folglich auf sein Mandat hätte verzichten müssen. Um das zu verhindern wurde damals völlig überraschend die Mitarbeiterin einer Polizeibeschwerdestelle, die erst zwei Jahre zuvor der Partei beigetreten war, zur Ministerin bestellt. Der Mann wurde aus der Partei ausgeschlossen. Im 8. Landtag sitzt er für das BSW. Wenigsten für diesen Ex-Grünen ist die Geschichte erklecklich ausgegangen.

p.s. Mittlerweile verdichten sich Hinweise, dass die 27-jährige Fraktionschefin der Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Berlin Mitte hinter dem Pseudonym Anke B. steckt.

Verrannt

Für gewöhnlich funktioniert Wahlkampf dann am besten, wenn die um Gunst werbende Partei verlockende Angebote für eine lichte Zukunft macht, in der sie etwas entscheiden kann – wenn sie in die Regierung gewählt ist. Dann schreitet der Wähler freudig erregt zur Wahlurne und gibt seine Stimme denen, die versprochen haben, ihm Gutes zu tun oder die Welt zu retten. Das hat etwas mit glauben zu tun. Wahlkampf funktioniert nicht so gut, wenn der Spitzenkandidat Versprechungen macht, die bei Leuten außerhalb der Stammwählerschaft Befürchtungen oder gar Ängste auslösen. Und wenn dann ganze Heerscharen von Mitstreitern ausschwärmen müssen, um den Erbosten zu versprechen „ihr seid doch gar nicht gemeint“. Nicht nur Kapital, auch der Wechselwähler ist ein scheues Reh. Das musste die CDU 1998 leidvoll erfahren, als eine ihrer Ministerinnen aus Thüringen in einer eher zweitrangigen Wahlveranstaltung zum Besten gab, eigentlich sei eine Erhöhung der Mehrwertsteuer unumgänglich. Resultat: SPD 40,9 Prozent, CDU 35,1 Prozent. Das mag nicht alles an der Ministerin gelegen haben, aber es ging nicht gut aus.

Nun machte der Spitzenkandidat der Grünen den vermeintlich tollen Vorschlag, auch Kapitalerträge sollten zur Erhöhung des Beitragsaufkommen herangezogen werden, um die Sozialversicherung zu stabilisieren. Das es mehr Kleinaktionäre und Sparer und Wohnungsbesitzer gibt als Großaktionäre, fühlten sich natürlich mehr Menschen negativ angesprochen, als es Menschen egal sein kann, weil beispielsweise in diesem Jahr bei 66150 Euro Sense ist mit der Verbeitragung von Dividenden etwa für die Krankenversicherung. Man wolle dem „kleinen Mann und seiner Frau“ nicht an die Altersvorsorge. Es ginge nur um die ganz Großen und um Solidarität in dieser gebeutelten Gesellschaft. Um bei den von den Grünen ausgeheckten „ganz Großen“ zu verweilen: auch wer eine Milliarden-Dividende aus seinem Aktienbesitz, sagen wir eines Autokonzerns aus München bezieht, stünde nur mit eben den 66150 Euro in der Bringepflicht bei einem Höchstbeitrag von etwa 1100 Euro bis etwa 1400 Euro im Monat. Je nachdem ob der Beitragspflichtige ledig ist oder verheiratet mit Kind. Wie nähmen sich 13200 Euro im Jahr neben eine Milliarde Euro Dividende aus? Läppisch. Aber es soll ja um Solidarität gehen. Zu der soll das ewig angesprochene oberste ein Prozent der Bevölkerung angehalten werden, das ohnehin schon den größten Beitrag zur Einkommenssteuer leistet. Bei einer Bevölkerung von etwa 84 Millionen wären etwa 840000 Personen betroffen. Großzügig kalkuliert, zahlte jeder die 13200 Euro Beitrag in die Kasse kämen so reichlich milchmädchengerechnet elf Milliarden Euro zusammen. Bei einem nicht kalkulierbaren juristischen Risiko.

Wie brächte man privat Krankenversicherte mit individuellem Vertrag dazu auch in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen? Und in welche? Diese Frage wird mit der Neid-Behauptung nicht beantwortet, die privat Versicherten raubten den gesetzlich Versicherten ja ohnehin die zeitnahen Termine bei Fachärzten. Das Gesetz ist noch nicht geschrieben, das diesen Widerspruch verfassungskonform auflöst. Auch die Frage wäre interessant, ob etwa institutionelle Anleger zum Beitrag zur Krankenversicherung herangezogen werden können? Und ob, wenn es keine Gegenleistung dafür gäbe, es sich nicht um eine Steuer handele. Wer in eine Versicherung einzahlt, sollte ja , wenn der Versicherungsfall eintritt, mit einer Leistung rechnen können.

Der Vorschlag des Kandidaten ist so neu nicht – obwohl er selbst für die Parteiführung überraschend zu kommen schien. Schon 2017 machte sich die Grünen-Fraktion im Bundestag für eine Bürgerversicherung stark, die auch aus Beiträgen aus Dividenden gespeist werden sollte. Schon damals wurden Freibeträge und Bemessungsgrenze nicht konkretisiert. Dass in der Zwischen-Zeit an dem Vorschlag nicht weiter gearbeitet wurde, offenbarte der neue Parteivorsitzende, als er zu Wochenbeginn auf die Frage dazu antworten musste, er habe keine Zahlen dazu. Auch seine Co-Chefin erging sich darauffolgend in einem Tweet als Reaktion auf geäußerte Befürchtungen eher in Polit-Poesie als dass sie ein konkretes Konzept hätte umreißen können. Da war von starken Schultern die Rede, von Digitalisierung, Fehl- und Überversorgung und System effizienter machen. Nix dazu, was „Tante Gisela mit ihren Klein-ETF“ (Parteichef-O-Ton) hätte beruhigen können. Diese Erklärungsversuche zumindest sind auf dem Niveau des Karneval-Schlagers von 1922 mit dem Refrain „Wir versaufen unsrer Oma ihr klein Häuschen … und die erste und die zweite Hypothek.“ Damals malträtierte eine Hyperinflation die Menschen.

Verpixelt

Es gibt beim Dreiertreffen des U.S.-Präsidenten Clinton mit Israels Premier Barak und PLO-Chef Arafat im Jahr 2000 in Camp David die Episode in der alle drei den Verhandlungsraum durch die selbe Tür betreten. Kein Problem für den Gastgeber als erster einzutreten. Bei den beiden Herren aus dem Nahen Osten gibt es danach ein Schieben und Gestikulieren mit erhobenem Zeigefinger – weder der Premier noch der PLO-Chef wollen unmittelbar auf Clinton folgen. Am Ende schiebt Barak den kleineren Arafat über die Schwelle. Das war kein harmloses Kokettieren obwohl beide dabei lachen. Wer als letzter den Raum betritt, ist der Wichtigere. Klar.

Als die deutsche Außenministerin am Freitag beim Treffen mit dem neuen syrischen Machthaber in Damaskus vor ihrem französischen Kollegen auf alGolani zuschritt, wurde klar wer der Wichtigere von beiden ist. Die Ministerin mag es vielleicht als Galanterie des Franzosen abgetan haben, dass der ihr den Vortritt ließ. Die Optik der Szene indes war deutlich. Und so wurde die Frau, die selbst an den fernen Gestaden der Palau-Insel Ngkesill – als Teil Deutsch-Neuguineas (der Platz an der Sonne) zwischen 1899 und 1914 deutsche Kolonie – im grünen wadenlangen Kleid dem Klimawandel nachforschte, diesmal in cremefarbener Bluse und hellbrauner Hose und Stiefeletten entsprechend empfangen. Sie streckt die rechte Hand aus, weist dann aber fast verlegen mit kurzer Geste in Richtung Außenminister-Kollegen und führt dann beide Hände vor der Brust begrüßend zusammen und weist so auf alGolani. Der legt die Hand zum Gruß ganz kurz auf sein Herz. Fast wie ein arabischer Prinz in der Verfilmung eines Märchens aus Tausendundeiner Nacht.

Im Nachhinein wurde die Szene verschieden interpretiert. Als typisch muslimisch-frauenfeindliche Verweigerung, einer Frau die Hand zu geben, sagten die einen. Die anderen stoppten kurz vor der Verzückung darüber, dass der Muslim die Frau ja mit Hand aufs Herz begrüßt habe. Und dann die Versuche, alGolani als geläuterten ehemaligen Islamisten zu verkaufen. Beinahe vergessen, dass die USA für Hinweise, die zur Ergreifung des ehemaligen Abu Ghraib-Häftlings führen, noch bis wenige Tage zuvor 10 Millionen Dollar Kopfgeld ausgelobt hatten.

Die Debatte darüber wie die Szene zu interpretieren sei, ist nun von syrischer Seite in eine für die Ministerin wenig günstige Richtung gekippt worden. Die von alGolani geführte Rebellen-Gruppe verbreitete – anders als die offizielle syrische Nachrichtenagentur Sana – Bilder von dem Treffen, auf denen neben den beiden Dolmetscherinnen auch die deutsche Außenministerin verpixelt unkenntlich gemacht wurde. Für keine der drei anwesenden Frauen ist das akzeptabel. Für die deutsche Außenministerin ist es eine diplomatische Katastrophe. Sie wird dort als nicht wichtig angesehen, wäre die harmlosere Interpretation.