Seit 1990 sah sich ein Thüringer Landtag in einer Kette direkter Nachfolge und fixierte das in einem Gesetz, auch weil so, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, „weil damit zeitintensive Ver-
handlungen über die Geschäftsordnung vermieden werden könnten“. 1994 wurde dazu ein Geschäftsordnungsgesetz verabschiedet, in dem geregelt ist, dass die Geschäftsordnung des Vorgängers gilt, bis die neu gewählten Abgeordneten sich eine neue Geschäftsordnung geben. Aus der Vorläufigen Geschäftsordnung wurde mit dem Überleitungsgesetz eine Geschäftsordnung.
Es gab laut Protokollen grundsätzlichen Streit darüber, ob ein solches Gesetz überhaupt angemessen sei. Der damalige Fraktionschef der Linke Liste/PDS zeigte sich in der zweiten Lesung des Gesetzes überzeugt: die gleichen Abgeordneten, die an der Geschäftsordnung arbeiteten hätten nicht gewusst, dass die für den „nächsten Souverän“ gelte würde. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP hätten ihn nie zu einem Änderungsantrag oder zur Teilnahme an einer Ausschussberatung überreden können, „wenn ich gewußt hätte, daß das eine Vorschrift für den nächsten Landtag würde“.
Schon zur Einbringung des Gesetzes drei Wochen zuvor hatte er ein solches Gesetz abgelehnt, dem ja die Überzeugung zugrunde liege, die Konstituierungsfrage des nächsten Landtags „regeln zu müssen. Genau dies aber bedeutet die Bevormundung des nächsten Landtages.“
Der damalige – zweite – Vizepräsident des Landtags von der SPD beklagte, man bräuchte in der Debatte zur Geschäftsordnung „ein wirklich dickes Fell“. Und er erwähnte einen Gutachten, die Verfassungswidrigkeit der CDU-FDP-Vorschläge aufzeigten, ein Gutachter ginge davon aus, dass bei den Minderheitenrechten beide Fraktionen „ein bißchen etwas gerade an der Verfassungsmäßigkeit entlang geschrammt“ seien. Die beiden wollten den Kernbereich des Parlamentes – über seine Geschäftsordnung selbst zu entscheiden – über ein Gesetz öffnen, kritisierte der Sozialdemokrat. Selbst die Landesregierung hätte so in die Debatte eingreifen können.
Die Beratung dieses Gesetzentwurfes aus der Mitte des Landtages im Justiz- und dem Verfassungsausschuss wurde mit Regierungsmehrheit abgelehnt. Dabei hatte der Fraktionsführer der CDU zwei Plenarsitzungen zuvor darauf bestanden, dass jedes Gesetz in den Ausschüssen beraten werden müsse.
20.16 Uhr am 7. Juli 1994 war die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass fürderhin jeder Landtag mit der von seinem Vorgänger beschlossenen Geschäftsordnung seine Arbeit aufnimmt. Bedenken bis hin zur vermuteten Verfassungswidrigkeit – immerhin werden Abgeordnete für eine gewisse Zeit von einem Landtag, den es nicht mehr gibt in ihrem Willen gebunden – wurden all die Jahre danach zurückgestellt. Oder ignoriert?
Immer blieben die Mehrheitsverhältnisse so, dass man sich damit arrangieren konnte. Doch mit der Wahl am 1. September 2024 wurde die AfD im Thüringer Landtag stärkste Kraft und die anderen verbliebenen Fraktionen CDU, Linke und SPD erinnerten sich plötzlich der dreißig Jahre zurückliegenden, alten Querelen um die Geschäftsordnung. Das erstmals in den Landtag gewählte BSW trug die Bedenken mit. Selbstverständlich. Sie wurden zum „archimedischen Punkt“ mit dem die lange Jahre geübte Parlamentspraxis ausgehebelt wurde.
Begriffe, die 30 Jahre lang in den Protokollen ruhten, Selbstbindung, Bevormundung wurden wieder ins Feld geführt. Erfolgreich, weil sich in dieser Grundsatzfrage leicht eine Mehrheit fand. Die Geschäftsordnung wurde nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichtshofes so geändert, dass die Wahl des Parlamentspräsidenten vom AfD-Alterspräsidenten nicht bis in die unsicheren Gewässer eines dritten Wahlganges geführt werden konnten. Die Frage, ob das Geschäftsordnungsgesetz nun tatsächlich verfassungswidrig ist, wurde nicht gestellt und musste von den Richtern bei Erlass der der Einstweiligen Anordnung weder erwogen noch beantwortet werden.
Die Richter in Weimar werden in absehbarer Zeit über eine Beschwerde der AfD zu befinden haben, denn mit der Geschäftsordnung wurde zugleich die Zahl von Ausschussmitgliedern geändert. In einer Weise, beklagt die AfD, dass sich die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Landtag in den Ausschüssen nicht widerspiegelten und ihr so Sperrminoritäten versagt würden. Genau davor hatten ja die vier anderen Parteien gewarnt. Wie erinnern uns, schon in der ersten Legislatur war von der Opposition beklagt worden, dass der Regierungsmehrheit Minderheitenrechte nicht so wichtig seien.