Millionen Fliegen

Das Geschäftsordnungsgesetz für den Landtag im schönsten Freistaat ist wie das Handauflegen für neue katholische Bischöfe, mit der deren Nachfolge im Amt Petri manifestiert wird. Es steht für die Kontinuität der Volksvertretung neben dem Prinzip der Diskontinuität. Und es regelt, nach welche Bedingungen die konstituierende Sitzung alle fünf Jahre abzulaufen habe.

Aber schon, dass es bestimmt, dass die Geschäftsordnung des alten Landtags für den neuen so lange gilt, bis der ne neue sich eine gegeben hat, das zeigte sich in den Debatten zur Konstituierung, ist nicht mal Allgemeingut. Unangegriffen wirkt das Gesetz so lange nicht einzelne Bestimmungen der Geschäftsgrundlage des Parlamentes geändert werden sollen, noch bevor der Landtag seine Konstituierung abgeschlossen hat. In der ersten Sitzung des Landtags zeigte sich einmal mehr, wie sehr Geschäftsordnungsdebatten heftig geführter politischer Streit sein können.

Im Streit wurde dem teilweise überfordert wirkenden Alterspräsidenten aus dem Plenum vorgehalten, er sei demokratisch nicht legitimiert, nicht mehr als ein Frühstücksdirektor. Rechte wie dem gewählten Präsidenten stünden ihm deshalb nicht zu. Zugleich sollte der „demokratisch nicht Legitimierte“ eine hoch brisante Debatte zur Geschäftsordnung mit Beschluss zu ihrer Änderung leiten noch bevor ein neuer Landtagspräsident gewählt wurde. Stringent ist das nicht. Dessen Wahl und die seiner Stellvertreter hat ohne Aussprach zu erfolgen, legt die Geschäftsordnung fest.

Was im Streit um die den rechtlichen Grundlagen folgende, richtige Vorgehensweise zu beobachten war: die gegen die AfD stehende Mehrheit beanspruchte für sich das Mehrheitsprinzip als Mittel der Rechtsinterpretation. Doch der alte Sponti-Satz gilt noch immer: Millionen Fliegen können sich nicht irren – Scheiße ist essbar. Man könnte das vornehmer ausdrücken, ich weiß.

Der Verfassungsgerichtshof wird weisen, wessen Rechtsauffassung die tragende ist.

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