Weil ja die Suche nach einer tragfähigen Koalition im 8. Thüringer Landtag an sich nicht schon kompliziert genug ist, bereitet die abgewählte rot-rot-grüne Landesregierung einen Nachwahl-Haushalt für das Jahr 2025 vor. Frei nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ meldeten Minister und Ministerinnen dazu 2,2 Milliarden Euro mehr Bedarf an, als für den schönsten Freistaat Einnahmen prognostiziert wurden. An dieser Zahl hat sich seit Mai nichts geändert. Schon damals hatte die Finanzministerin kritisiert, der angemeldete Bedarf liege 2 Milliarden Euro über dem Limit.
Jetzt muss die Regierung mit sich selbst darum ringen, Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung zu bringen. Wie groß mag der Ehrgeiz sein, dieses Ziel zu erreichen? Spätestens mit der Konstituierung des neuen Parlaments wird sie das als geschäftsführende Regierung tun. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, niemand kann das angesichts der Mehrheitsverhältnisse verlässlich sagen. Schon fiel das Wort „versteinertes Kabinett“.
Die derzeitige Regierung hat zumindest das verfassungsrechtliche Gebot der Vorherigkeit auf ihrer Seite. Mit der Planung eines Haushaltes muss demnach im Jahr zuvor erkennbar begonnen werden. Zwar hat die Landesregierung zahlenmäßig keine Chance für ihren Entwurf im Landtag eine Mehrheit zu finden. Schon wird die öffentliche Stimmung beeinflusst und argumentiert wie im Vorfeld der Wahl zum 7. Landtag am 27. Oktober 2019. Die von Zahlungen abhängigen Strukturen – Kreise, Kommunen, und nichtstaatliche Gruppierungen – bräuchten Klarheit. Als gäbe die Verfassung nicht die Möglichkeit zur vorläufigen Haushaltsführung, die alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen abdeckt.
2019 war bereits diskutiert worden, auf welcher verfassungsrechtlichen Basis der 6. Thüringer Landtag zumindest für das Nachwahljahr die Haushaltshoheit seines Nachfolgers einschränken dürfe oder nicht. Die Frage stellt sich diesmal – nach der Wahl vom 1. September – schärfer, weil anders als damals bereits klar ist, dass R2G keine Mehrheit mehr hat; ein Partner gar aus dem Landtag gekippt wurde.
Aus der Staatskanzlei heißt es wiederholt, gegebenenfalls müsse der neue Landtag einen Nachtragshaushalt beschließen – das impliziert ja, dass der Entwurf der scheidenden Regierung Gesetz werden könnte. Gedanklich wird so die demokratische Legitimation des 8. Landtags eingeschränkt. Mit dessen Zusammentritt endet die Legitimation des 7. Landtags.
Poetisch heißt es, so ein Landeshaushalt sei in Zahlen geronnene Politik. Dass die politischen Absichten einer CDU-geführten Regierung andere sein werden als die der R2G-Regierung darf angenommen werden. Hier treffen sich die politischen Vorbehalte gegen Wortmeldungen aus der Staatskanzlei mit der harten Einschätzung so würde rechtsmissbräuchlich gehandelt und Verfassungsorgantreuepflicht verletzt.