Mit der Moral ist das so eine Sache. „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“, schrieb Bert Brecht in eine Ballade seiner Dreigroschenoper. Der Interpretationsmöglichkeiten dazu gibt es viele. Nicht einmal marxistisch Gebildete müssen sich daran erinnern, dass Friedrich Engels am Grab von Karl Marx am 17. März 1883 das etwas eleganter formulierte: Marx habe das Entwicklungsgesetz der menschlichen Geschichte entdeckt: „die bisher unter ideologischen Überwucherungen verdeckte einfache Tatsache, daß die Menschen vor allen Dingen zuerst essen, trinken, wohnen und sich kleiden müssen, ehe sie Politik, Wissenschaft, Kunst, Religion usw. treiben können…“ Ich habe das Datum auch nachschlagen müssen.
Wenn die Menschen aber essen, trinken, wohnen sich kleiden können, wie steht es dann um die Moral. Ist sie ehern, gar in Stein gemeißelt? Der Blick ins Leben zeigt, dass diese Frage, stellte man sie mit hochfahrenden Erwartungen, wenig mit dem Leben zu tun hat. Man muss der Einfachheit halber nur in Erwägung ziehen, dass man als Mann heutzutage sich nur seinen Körper bunt anmalen muss, sich ein kleines Ränzlein – das muss nicht bunt sein – auf den Rücken schnallen muss, mit Gleichgesinnten eine Demonstration anmelden muss, um nicht als Exibitionist verhaftet zu werden, wenn man sein Skrotum, ob sie es wollen oder nicht für alle sichtbar, ausführen möchte. Das ganze dann als Einsatz für queere Lebensweise ausgeben und der Fall ist geritzt. Oscar Fingal O‘Flaherty Wills Wilde zum Beispiel hätte von dieser Möglichkeit nicht zu träumen gewagt, als er für seine queere Lebensweise, die damals von ganz Aufgeklärten als homosexuell bezeichnet wurde aber von Übelnehmerischen als Sodomie kriminalisiert wurde, in den Kerker in Reading gewandert ist.
Engels stellte 1883 unausgesprochen einen Zusammenhang zwischen Moral und Politik her. Und damit sind wir in der Gegenwart. Weil auch in der Politik sich moralische Übereinkünfte wandeln. Doch als wären die ehern, gerade zu in Stein gemeißelt (Achtung, das ist ne rhetorische Wiederholung) beharrten Parteien im Landtag des schönsten Freistaates am Wochenende darauf, dass man eine Frau, die rechtskräftig wegen Betrugs, noch dazu am Landtag, verurteilt worden ist, nicht als Parlamentspräsidentin wählen könne. Um diesen Anspruch auch tatsächlich abzusichern, änderte man kurzerhand – nachdem der CDU klar geworden war, dass sie nicht stärkste Kraft im Hause ist – darüber hinaus noch die Geschäftsordnung des Hohen Hauses, Im Frühjahr hatte sich wegen Weigerung der CDU keine Mehrheit für dieses Vorhaben finden lassen. Man muss nicht mal eine Kausalität zwischen den beiden Sachverhalten finden, um sich zu wundern.
Sie werden jetzt nach der Wandlung der Moral in der Politik fragen. Drei Namen stehen stellvertretend dafür. Wiesheu, Wissmann, Pau. Otto Wiesheu fuhr 1983 eine Frau tot. Da war er CSU-Generalsekretär. Er trat erwartbar zurück. Sieben Jahre später wurde er als „rechtskräftig Verurteilter“ Staatssekretär, drei Jahre später Minister in Bayern.
Gegen den CDU-Politiker Matthias Wissmann verhängte ein Gericht 1989 einen Strafbefehl, wegen steuerrechtswidriger Wahlkampffinanzierung. Vier Jahre später wurde er Wissenschftsminister, wenige Wochen später Verkehrsminister im Kabinett Kohl. Und Frau Pau? sie kann als eine wegen Hausfriedensbruch „rechtskräftig Verurteilte“ bezeichnet werden. Die Frau, die als Bundestagsabgeordnete Tun und Lassen der Bundesregierung zu kontrollieren hat, meinte 1994, das reiche nicht. Weil gegen ihre Partei ein Steuerbescheid über 67 Millionen Mark verhängt wurde und weil ihr als Abgeordneter der direkte Zugriff auf das zuständige Finanzamt naturgemäß verwehrt war, besetzte sie mit Genossen kurzerhand eine Außenstelle des Bundesinnenministerium. Zwei Instanzen wollten das Argument der Genossin nicht akzeptieren, dass der Steuerbescheid den Ruin der PDS bedeute. Was ja angesichts der tatsächlichen Entwicklung als eine vorgeschobene Begründung angesehen werden kann. Frau Pau ist mittlerweile eine verdiente Genossin, die unter anderem eine Legislatur als nur eine von zwei Wahlkreisgewinnerinnen der PDS im Bundestag saß. Und bis auf die jüngste Bundestagswahl immer den Wahlkreis gewann.
Nun könnte in allen drei Fällen eingewendet werden, sie gelten schon lange nicht mehr als vorbestraft. Richtig. Es gibt das Gesetz über das Bundeszentralregister, in dem gesetzlich geregelt Verurteilungen eingetragen werden, die bei der Erstellung polizeilicher Führungszeugnisse abgefragt, aber nach einer gewissen Zeit getilgt werden müssen. Das gilt für jeden unabhängig von Geschlecht, Vermögen oder gar politischer Gesinnung. Keinem der drei hat es geschadet, dass sie zum Zeitpunkt ihrer „Beförderung“ als rechtskräftig verurteilt hätten bezeichnet werden können. Die Mehrheitsverhältnisse waren bei den beiden Herren jeweils so, dass das darauf Rumreiten nichts gebracht hätte und bei der Frau von der PDS hat es schlichtweg nicht einmal interessiert, als sie anstelle des seinerzeitigen PDS-Chefs, der vier mal vergebens in‘s Rennen um einen Platz im Bundestagspräsidium geschickt worden war, nach einer Verzögerung als akzeptable Kompromisskandidatin aufgestellt und gewählt wurde.
Aber das alles ist lange her und fast vergessen.