Erst kommt das Fressen…

Mit der Moral ist das so eine Sache. „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“, schrieb Bert Brecht in eine Ballade seiner Dreigroschenoper. Der Interpretationsmöglichkeiten dazu gibt es viele. Nicht einmal marxistisch Gebildete müssen sich daran erinnern, dass Friedrich Engels am Grab von Karl Marx am 17. März 1883 das etwas eleganter formulierte: Marx habe das Entwicklungsgesetz der menschlichen Geschichte entdeckt: „die bisher unter ideologischen Überwucherungen verdeckte einfache Tatsache, daß die Menschen vor allen Dingen zuerst essen, trinken, wohnen und sich kleiden müssen, ehe sie Politik, Wissenschaft, Kunst, Religion usw. treiben können…“ Ich habe das Datum auch nachschlagen müssen.

Wenn die Menschen aber essen, trinken, wohnen sich kleiden können, wie steht es dann um die Moral. Ist sie ehern, gar in Stein gemeißelt? Der Blick ins Leben zeigt, dass diese Frage, stellte man sie mit hochfahrenden Erwartungen, wenig mit dem Leben zu tun hat. Man muss der Einfachheit halber nur in Erwägung ziehen, dass man als Mann heutzutage sich nur seinen Körper bunt anmalen muss, sich ein kleines Ränzlein – das muss nicht bunt sein – auf den Rücken schnallen muss, mit Gleichgesinnten eine Demonstration anmelden muss, um nicht als Exibitionist verhaftet zu werden, wenn man sein Skrotum, ob sie es wollen oder nicht für alle sichtbar, ausführen möchte. Das ganze dann als Einsatz für queere Lebensweise ausgeben und der Fall ist geritzt. Oscar Fingal O‘Flaherty Wills Wilde zum Beispiel hätte von dieser Möglichkeit nicht zu träumen gewagt, als er für seine queere Lebensweise, die damals von ganz Aufgeklärten als homosexuell bezeichnet wurde aber von Übelnehmerischen als Sodomie kriminalisiert wurde, in den Kerker in Reading gewandert ist.

Engels stellte 1883 unausgesprochen einen Zusammenhang zwischen Moral und Politik her. Und damit sind wir in der Gegenwart. Weil auch in der Politik sich moralische Übereinkünfte wandeln. Doch als wären die ehern, gerade zu in Stein gemeißelt (Achtung, das ist ne rhetorische Wiederholung) beharrten Parteien im Landtag des schönsten Freistaates am Wochenende darauf, dass man eine Frau, die rechtskräftig wegen Betrugs, noch dazu am Landtag, verurteilt worden ist, nicht als Parlamentspräsidentin wählen könne. Um diesen Anspruch auch tatsächlich abzusichern, änderte man kurzerhand – nachdem der CDU klar geworden war, dass sie nicht stärkste Kraft im Hause ist – darüber hinaus noch die Geschäftsordnung des Hohen Hauses, Im Frühjahr hatte sich wegen Weigerung der CDU keine Mehrheit für dieses Vorhaben finden lassen. Man muss nicht mal eine Kausalität zwischen den beiden Sachverhalten finden, um sich zu wundern.

Sie werden jetzt nach der Wandlung der Moral in der Politik fragen. Drei Namen stehen stellvertretend dafür. Wiesheu, Wissmann, Pau. Otto Wiesheu fuhr 1983 eine Frau tot. Da war er CSU-Generalsekretär. Er trat erwartbar zurück. Sieben Jahre später wurde er als „rechtskräftig Verurteilter“ Staatssekretär, drei Jahre später Minister in Bayern.

Gegen den CDU-Politiker Matthias Wissmann verhängte ein Gericht 1989 einen Strafbefehl, wegen steuerrechtswidriger Wahlkampffinanzierung. Vier Jahre später wurde er Wissenschftsminister, wenige Wochen später Verkehrsminister im Kabinett Kohl. Und Frau Pau? sie kann als eine wegen Hausfriedensbruch „rechtskräftig Verurteilte“ bezeichnet werden. Die Frau, die als Bundestagsabgeordnete Tun und Lassen der Bundesregierung zu kontrollieren hat, meinte 1994, das reiche nicht. Weil gegen ihre Partei ein Steuerbescheid über 67 Millionen Mark verhängt wurde und weil ihr als Abgeordneter der direkte Zugriff auf das zuständige Finanzamt naturgemäß verwehrt war, besetzte sie mit Genossen kurzerhand eine Außenstelle des Bundesinnenministerium. Zwei Instanzen wollten das Argument der Genossin nicht akzeptieren, dass der Steuerbescheid den Ruin der PDS bedeute. Was ja angesichts der tatsächlichen Entwicklung als eine vorgeschobene Begründung angesehen werden kann. Frau Pau ist mittlerweile eine verdiente Genossin, die unter anderem eine Legislatur als nur eine von zwei Wahlkreisgewinnerinnen der PDS im Bundestag saß. Und bis auf die jüngste Bundestagswahl immer den Wahlkreis gewann.

Nun könnte in allen drei Fällen eingewendet werden, sie gelten schon lange nicht mehr als vorbestraft. Richtig. Es gibt das Gesetz über das Bundeszentralregister, in dem gesetzlich geregelt Verurteilungen eingetragen werden, die bei der Erstellung polizeilicher Führungszeugnisse abgefragt, aber nach einer gewissen Zeit getilgt werden müssen. Das gilt für jeden unabhängig von Geschlecht, Vermögen oder gar politischer Gesinnung. Keinem der drei hat es geschadet, dass sie zum Zeitpunkt ihrer „Beförderung“ als rechtskräftig verurteilt hätten bezeichnet werden können. Die Mehrheitsverhältnisse waren bei den beiden Herren jeweils so, dass das darauf Rumreiten nichts gebracht hätte und bei der Frau von der PDS hat es schlichtweg nicht einmal interessiert, als sie anstelle des seinerzeitigen PDS-Chefs, der vier mal vergebens in‘s Rennen um einen Platz im Bundestagspräsidium geschickt worden war, nach einer Verzögerung als akzeptable Kompromisskandidatin aufgestellt und gewählt wurde.

Aber das alles ist lange her und fast vergessen.

Vergessene Geschichte

In den Reihen der CDU-Fraktion des schönsten Freistaates, sitzen Abgeordnete, die sich unangenehm erinnert fühlen mussten, als ihnen der Parlamentarische Geschäftsführer der stärksten Fraktion eine kurze Lektion in Parlamentsgeschichte erteilte. Es ging um die Wahl eines CDU-Kandidaten in das Amt des Landtagspräsidenten, weil der zu Beginn der Legislatur Gewählte seinen Rückzug aus aus dem Parlament angekündigt hatte und vom Amt zurückgetreten war. Die CDU wähnte damals die Geschäftsordnung auf ihrer Seite. Sie sollte sich irren.

Die geheime Abstimmung zur Drucksache 6/6385 ging für die Christdemokraten – damals noch die stärkte Fraktion – am 9. November 2018 gründlich in die Hose. 88 abgegebene Stimmen 40 für den CDU-Mann, 48 Nein-Stimmen. Die rot-rot-grüne Koalition ließ den Kandidaten der Fraktion durchfallen. Ein Debakel. Der damalige Fraktionschef erklärte danach, das sei „ein ungewöhnlicher Vorgang, der gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten verstößt.“ Der unterlegene Fraktionschef warf den damaligen Mehrheitsfraktionen der LINKE , der SPD und Bündnis 90/Grüne vor, „sich als moralische Instanz“ aufzuspielen, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Die Wahl eines Landtagspräsidenten sei grundsätzlich keine Angelegenheit die der Logik von Regierungsmehrheit und Opposition folgt, nahm der Politiker unausgesprochen Bezug auf den gebotenen Schutz von Minderheitenrechten.

Die Grünen hatten früh Widerstand signalisiert, nannten den Vorschlag eine „Provokation“. Sie stoppten damit die Pläne. Heym, daran sei erinnert, hatte sich nach der Landtagswahl offen für Gespräche mit der AfD ausgesprochen. „Rechnerisch reicht es für ein Bündnis aus AfD, CDU und FDP. Ich finde, das sollte man nicht von vornherein ausschließen, man tut der Demokratie keinen Gefallen, wenn man ein Viertel der Wählerschaft verprellt.“ 17 damalige Abgeordnete, wurden gezählt, die die Position stützten. Zur gleichen Zeit favorisierte ein CDU-Landrat in Thüringen eine Koalition mit der Linke. Wirre Zeiten.

Der damalige Fraktionschef und der betroffene Abgeordnete sitzen nicht mehr im Landtag. Das Wissen um die Geschichte scheint nach sechs Jahren verschüttet zu sein. Das und die mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten unterfütterte politische Absicht, die Geschäftsordnung zu ändern, um ein AfD-Mitglied an der Spitze des Landtags verhindern zu wollen, erklärt die Verfahrensweise. Plausibel macht sie es nicht.

Millionen Fliegen

Das Geschäftsordnungsgesetz für den Landtag im schönsten Freistaat ist wie das Handauflegen für neue katholische Bischöfe, mit der deren Nachfolge im Amt Petri manifestiert wird. Es steht für die Kontinuität der Volksvertretung neben dem Prinzip der Diskontinuität. Und es regelt, nach welche Bedingungen die konstituierende Sitzung alle fünf Jahre abzulaufen habe.

Aber schon, dass es bestimmt, dass die Geschäftsordnung des alten Landtags für den neuen so lange gilt, bis der ne neue sich eine gegeben hat, das zeigte sich in den Debatten zur Konstituierung, ist nicht mal Allgemeingut. Unangegriffen wirkt das Gesetz so lange nicht einzelne Bestimmungen der Geschäftsgrundlage des Parlamentes geändert werden sollen, noch bevor der Landtag seine Konstituierung abgeschlossen hat. In der ersten Sitzung des Landtags zeigte sich einmal mehr, wie sehr Geschäftsordnungsdebatten heftig geführter politischer Streit sein können.

Im Streit wurde dem teilweise überfordert wirkenden Alterspräsidenten aus dem Plenum vorgehalten, er sei demokratisch nicht legitimiert, nicht mehr als ein Frühstücksdirektor. Rechte wie dem gewählten Präsidenten stünden ihm deshalb nicht zu. Zugleich sollte der „demokratisch nicht Legitimierte“ eine hoch brisante Debatte zur Geschäftsordnung mit Beschluss zu ihrer Änderung leiten noch bevor ein neuer Landtagspräsident gewählt wurde. Stringent ist das nicht. Dessen Wahl und die seiner Stellvertreter hat ohne Aussprach zu erfolgen, legt die Geschäftsordnung fest.

Was im Streit um die den rechtlichen Grundlagen folgende, richtige Vorgehensweise zu beobachten war: die gegen die AfD stehende Mehrheit beanspruchte für sich das Mehrheitsprinzip als Mittel der Rechtsinterpretation. Doch der alte Sponti-Satz gilt noch immer: Millionen Fliegen können sich nicht irren – Scheiße ist essbar. Man könnte das vornehmer ausdrücken, ich weiß.

Der Verfassungsgerichtshof wird weisen, wessen Rechtsauffassung die tragende ist.

Über‘s Knie brechen

Spät abends, bei Lanz, im ZDF, berichtete der CDU-Fraktionschef im Landtag des schönsten Freistaates, dass es bereits im Frühjahr Übereinstimmung innerhalb der Fraktionen gegeben habe, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin „aus der Mitte“ der Abgeordneten zu wählen sei. Das geböte die Verfassung so.

Der CDU-Politiker musste öffentlichkeitswirksam das Vorgehen zur zwischen seiner Fraktion und der des BSW verabredeten neuerlichen Änderung der Geschäftsordnung mit einem verfassungsrechtlichen Argument untermauern. Dass diese Verfahrensweise mit den Fraktionen der Linke und der SPD abgesprochen worden ist, kann als gegeben vorausgesetzt werden. Ebenso, dass nicht mit der AfD darüber gesprochen, geschweige denn verhandelt worden ist.

Schaut man in die Protokolle der Landtagssitzungen, der 7. Legislatur, wird man von der erwähnten Übereinkunft nichts finden. Auch keinen Beschluss dazu. Wohl gab es eine Arbeitsgruppe, um Änderungen zu verabreden. Aber was im Plenum nicht beschlossen wurde, gibt es auch nicht. Und der Gedanke dazu, selbst wenn er einmal intern zu Papier gebracht worden sei, verschwindet in der runden Ablage. Das Stichwort heißt „Diskontinuität“.

Also: neuer Landtag, neuer Anlauf. Was ja eigentlich normal ist. Nur dass der Anlauf diesmal wohl auf verfassungsrechtlich dünnem Eis genommen werden soll. Diesmal vor der Besetzung des Spitzenpostens, weil ja die Wahl einer AfD-Politikerin/eines AfD-Politikers verhindert werden soll. Die AfD ist mit 32 Mandaten stärkste Kraft (stärker als die Linke in der 7. Legislatur, 29 Mandate) und nach der derzeit gültigen Geschäftsordnung käme ihr der Posten zu. Um ihr das angezielte Verdrängen vom Spitzenamt „schmackhaft“ zu machen meinen andere Fraktionen, genüge es, ihr das Amt eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin antragen anzutragen. Ohne dass Sympathie überbordet, kann die AfD-Fraktion diesbezüglich als gebranntes Kind angesehen werden.

Der letzte AfD-Politiker in diesem Amt verabschiedete sich am 5. November 2021 nach der Bundestagswahl in Richtung Berlin. Danach standen diverse Nachwahlen für Vizepräsidenten -Präsidentinnen an. Grüne und SPD wechselten ohne Probleme aus unterschiedlichen Gründen Frauen gegen Frauen aus. Bei der Nachwahl des AfD-Vertreters berief sich die Mehrheit der Abgeordneten quer durch die Fraktionen immer auf das freie Mandat und lehnte mehrfach Frauen wie Männer ab. Nun also soll die stärkste Fraktion glauben, die seit vier Jahren eingeübte Praxis könnte mit Fingerschnipsen abgestellt, die freien Mandatsträger überzeugt werden, das der AfD zu geben sei, was ihr parlamentarisch zusteht?

Zurück zum Ausgang. Die Geschäftsordnung wurde im Lauf der zurückliegenden fünf Jahre tatsächlich mehrmals geändert. Das erste Mal zur Konstituierung des Landtages. Dann waren Bedenken der EU zu berücksichtigen, um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. Eine umfangreiche Änderung wurde 2021 nötig, weil die Liberalen durch Abgang einer von fünf Abgeordneten den Fraktionsstatus verloren und somit die Rechte parlamentarischer Gruppen festgeschrieben werden mussten. Und im März 2024 wurde tatsächlich die Geschäftsordnung noch einmal novelliert – um Fragen zu Redezeiten zu klären.

Als diese Änderung vorbereitet wurde, stand die Thüringer AfD bei der Sonntagsfrage bei Forsa im Höchstwert von 36 Prozent, changierte bei allen anderen Meinungsforschern da und in den nachfolgenden Umfragen beständig um die 30 Prozent. Wie das ausgehen würde, konnte man sich also ausmalen, zumal ja sämtliche Bemühungen, der AfD die Wählerschaft abspenstig zu machen erfolglos blieben. So manövrierten sich die bei der jüngsten Wahl der AfD unterlegenen politischen Gegner selbst in die Lage, zur Konstituierung des Parlamentes eine Änderung der Geschäftsordnung über‘s Knie brechen zu müssen. Bis Weimar sind es über Ulla 26 Kilometer, keine vierzig Minuten Fahrzeit.

Keine Atempause …

… Geschichte wird gemacht. Fehlfarben lieferte 1982 den Slogan für manche spätere progressive Bewegung. Aber ob es vorangeht? Im Thüringer Landtag, wer weiß? So oder so wird am Donnerstag in Thüringen Parlamentsgeschichte geschrieben.

Der Souverän hat den Parteien am 1. September eine kaum lösbare Aufgabe gestellt. Die Grünen flogen hochkant aus dem Landtag. Linke und SPD wurden jämmerlich gerupft. Das BSW kam wenige Wochen nach seiner Gründung im schönsten Freistaat zweistellig rein. Die AfD ist stärkste Kraft. Und da beginnt das Problem.

Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien sind der Überzeugung, ein Mitglied der AfD darf nicht Landtagspräsident werden. Einen Namen nannte die AfD mittlerweile und prompt erinnert man bei den Linken fleißig daran, dass das Landtagsmitglied zu einer Geldstrafe verdonnert wurde, weil es gleich zu Beginn seines Mandats vor zehn Jahren Verträge und Rechnungen fingiert hatte. Und überhaupt, 2016 zog es im schwarzen Niqab durch den Plenarsaal.

All die Argumente – jedes einzelne für sich mag gegen die Kandidatin sprechen – waren aber bereits im Vorhinein abgewertet worden, als man eilig kundtat, überhaupt kein AfD-Mitglied zu wählen, noch bevor überhaupt ein Name bekannt wurde. Der AfD aber stünde als stärkster Fraktion nach derzeit geltender Geschäftsordnung der erste Zugriff auf das Spitzenamt zu. Darum, tatata, soll die Geschäftsordnung geändert werden. Noch bevor sich der 8. Landtag konstituiert hat. Und zwar so, dass bereits im ersten Wahlgang jede Fraktion ein Mitglied als Kandidat benennen kann. Die mittlerweile zwei mal geänderte Einladung zur ersten Sitzung nach Geschäftsordnung des 7. Landtags sieht diesen Tagesordnungspunkt vor, für den die in ihrem Wortlaut eigentlich keine Handhabe bietet. Das ganze soll der Alterspräsident leiten, der von der AfD kommt.

Nicht geregelt ist, ob der nicht vor dem Aufruf des in Frage stehenden Tagesordnungspunktes 4 „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gemäß Drucksache 8/7“ die Sitzung formell beenden kann. Unterbrechen kann er sie jedenfalls. Aber für wie lange? Es wäre zwar eine Eulenspiegelei, aber wenn der Parlamentarismus in Thüringen schon mal in der Krise steckt…

Soweit muss es jedoch nicht kommen. Die AfD verfügt über die nötige Anzahl von Abgeordneten um gegebenenfalls gegen den nach der geänderten Geschäftsordnung gewählten Landtagspräsidenten von der CDU einen Abberufungsantrag zu stellen. Man befindet sich ja nach Überzeugung der anderen Fraktionen in keinem nur wenige Minuten dauernden Transitorium zwischen Zusammenrufen, Festellen der Beschlussfähigkeit und nach Geschäftsordnung abgeschlossener Konstituierung. Die Geschäftsordnung gilt ja nach Lesart der anderen Parteien bereits. Und wenn in der die Abberufung des Landtagspräsidenten geregelt ist, kann man danach handeln.

Mindestens nach zehn maximal nach zwanzig Tagen wäre darüber zu entscheiden, mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Also eigentlich ein Aufsehen erregendes aber letztendlich erfolgloses Unterfangen. Maximal zwanzig Tage wäre das Landesparlament gelähmt. Aber wir sind ja ohnehin in einer politisch veranlassten Parlamentskrise.

Die dritte Option: unmittelbar nach Aufrufen der Namen der Abgeordneten noch vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes 4 wird beim Verfassungsgerichtshof in Weimar eine einstweilige Anordnung beantragt, um die eigenen Rechte laut alter Geschäftsordnung zu wahren. Für gewöhnlich wichten in einem solchen Fall die Richter was schwerer wiegt, den neuen Rechtszustand einstweilen zu belassen oder dem Begehren zu entsprechen. Dem könnte so,oder so eine formelle Beschwerde folgen. Die AfD war ja damit in Parlamenstangelegenheiten verschiedentlich erfolgreich, weil ja noch so gut meinende Mehrheiten von Abgeordneten oder die Spitze des Landtags nicht vor Verletzungen der Verfassung gefeit sind. Dauer unbekannt. Ergebnis offen.

Pech gehabt

Wenn man eine neue Partei, die wenige Tage zuvor in zwei anderen ostdeutschen Bundesländern aus dem Stand zweistellige Wahlerfolge erzielt hat, als Black Box bezeichnet und wenn eine Organisation Unsummen in den Wahlkampf im eigenen Land schmeißt, um den Durchmarsch einer dritten Partei zu verhindern, dann muss man am Ende mit der „Blackbox-Partei“ regieren.

Der alte und neue sozialdemokratische Regierungschef in Potsdam hat kurz vor der Wahl sein politisches Schicksal in höchster Not mit dem Wahlergebnis der AfD verknüpft. Die oder Ich, postulierte er. Sein Überleben als Ministerpräsident ist nun gesichert, obwohl alle wahltaktischen Verrenkungen seiner Partei und eines politischen Einfluss-Vereins nicht verhindern konnten, dass der Zugewinn der AfD gegenüber 2019 stärker ausfiel als der für die Brandenburger Sozialdemokraten. Die gingen als erste durchs Ziel.

Und wie in Thüringen blieb dabei ein potentieller Koalitionspartner – die Grünen – auf der Strecke. In Potsdam hatte vor fünf Jahren eine politische Newcomerin der derzeitigen Bundesbauministerin nach deren dreimaliger Wahl in den Landtag das Direktmandat in einem der beiden Potsdamer Wahlkreise mit knappem Vorsprung abgenommen.

Die Frau, die man – zwar ungalant – als ostdeutsches rotes Urgestein bezeichnen könnte, sie trat mit 16 in die SPD ein, wurde anschließend auf einem Posten im Landesrechnungshof geparkt und tauchte 2021 als Bundesbauministerin in der Ampel wieder auf, Zuvor hatte sie erfolglos mit dem derzeitigen Bundeskanzler für den Parteivorsitz kandidiert.

Nun hat das AfD-muss-verhindert-werden-Geschrei nicht verhindern können, dass die grüne Wahlkreiskandidatin am Sonntag aus dem Landtag gewählt wurde. Trotz außergewöhnlicher Unterstützung mit 75000 Euro. Die derzeitige SPD-Wissenschaftsministerin holte den Wahlkreis. Ein Direktmandat hätte für die Grünen die Sitze im Landtag gesichert, trotz Stimmenanteil desaströs unterhalb der 5-Prozent-Hürde. Der Blick auf den befürchteten Durchmarsch der AfD versperrte offenkundig den Blick auf das Schicksal der Grünen. Und auf die so verringerten Möglichkeiten für Koalitionen.

In jeder erdenklichen Möglichkeit spielt die „Blackbox-Partei“ nun eine Rolle. Mal mit CDU, mal ohne CDU. Ob in den taktischen Überlegungen vor dem Ultimatum mit erwogen wurde, was es für die Debatten-Kultur im Landtag bedeutet, dass gegebenenfalls nur die AfD von sich verbreiten kann, sie sei die einzige verblieben Opposition? Und, muss das die CDU beunruhigen, als Opposition „zurückgelassen“ zu werden? Wenn man mit einem Ultimatum ein Resultat unbedingt verhindern möchte und so ein anderes – weniger unbeliebtes Zitat – befördert, kann man das wohl den ödipalen Effekt bei Wahlen nennen. Und weil wir schon in der Klassik gelandet sind. Wer sagt dem Ministerpräsidenten und seiner Partei überhaupt: „noch so ein Sieg und wir sind verloren“?

Neue Medien, alter Streit

Deutschlands gebeutelte Zeitungsverleger rüsten zu einem Kampf, den sie vor Jahrzehnten, zu anderen Bedingungen schon einmal verloren haben. Weil Printausgaben an Profitabilität verlieren, richten sie seit Jahren den Blick auf das Internet und Online-Ausgaben ihrer Zeitungen. 2025, zieht die TAZ-Genossenschaft als Erste die Konsequenz, wird die Printausgabe eingestellt. Um die Insolvenz abzuwenden.

Nach vielen Jahren, während derer Zeitungsverlage ihre Produkte in Online-Ausgaben kostenlos anboten, sind sie dazu übergegangen, Nachrichten, Berichte, Reportagen und Kommentare nur gegen Entgelt hinter einer Paywall bereitzustellen. Daneben präsentierte Werbung soll die Ökonomik verbessern. Doch im Internet treffen die Verlagsangebote auf gleichgelagerte vermeintlich kostenlose Produkte der Rundfunkanstalten der ARD und des ZDF. Vermeintlich kostenlos, weil jeder Haushalt – ob mit oder ohne Radio, TV oder Medien-Computer – mit seinem Rundfunkbeitrag das Online-Angebot mitfinanziert. Das solle so nicht weiter geschehen, fordern die Verleger.

Ganz zu Beginn dieser Entwicklung führten sie gegen die Rundfunkanstalten schon einmal einen Kampf darum, wer die so genannten neuen Medien gestalten dürfe. Aus Großbritannien kommend, erlangten Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts Technologien Marktreife, mit denen über das Antennensignal für das Fernsehen und Telefonnetze zusätzliche Informationen verbreitet werden konnten. Über engst begrenzte Wege. Internet? Nicht mal eine Vorstellung davon existierte; geschweige denn von dessen privater Nutzung. Stellvertretend sei an den Moderator des damaligen ARD-Ratgebers Technik erinnert, der noch Mitte November 1986 keinen Grund für die Nutzung von Personalcomputern daheim zu erkennen vermochte. Er berief sich zur Begründung seiner Meinung immerhin auf deren Hersteller.

Schon aus der Namensgebung waren Jahre zuvor Ansprüche abgewehrt oder abgeleitet worden. Was heute noch immer als „Videotext“, redaktionell von ARD und ZDF verantwortet, über manche Mattscheibe flimmert, reklamierten damals die Zeitungsverleger als „Bildschirmzeitung“ für ihre Redaktionen. Seiten zu je 24 Zeilen, 40 Zeichen pro Zeile in sieben Grundfarben, allenfalls einfache Grafiken – gemessen an heutigen Möglichkeiten hört sich das an wie mediales Mittelalter. Aber es war ein Anfang. Verbreitet wurden ganz zu Anfang Mitteilungen allgemeiner Art wie Fahrpläne, Flugpläne, Lottozahlen und -Quoten.

In den Zeitungsredaktionen erkannte man die Möglichkeit, eigene Produkte auf neue Weise an Abonnenten zu liefern. Darum erhob sich die Klage, die eigene Wettbewerbsfähigkeit würde geschmälert, würde Zeitungen und Zeitschriften die Nutzung verwehrt. 1979 gab es zur Internationalen Funkausstellung in Berlin den bundesweiten Start von Videotext mit 130 verschiedenen Informationsanbietern, darunter 11 Verlage mit 28 verschiedenen Titeln. Feldversuche unter anderem im Raum Düsseldorf und Westberlin folgten 1980. Der Start selbst dieser Tests war schleppend.

Der typische Nutzer – beschrieben von einem Meinungsforschungsinstitut – war damals noch keine 60 Jahre alt, besaß höhere formale Bildung und bezog als Angestellter in leitender Position ein überdurchschnittliches Einkommen. Der in Frage kommende Personenkreis wurde mit etwa 7 Millionen Bundesbürgern beziffert. Das schon galt den Anbietern damals als lohnend.

Im Jahr 2022 nutzten etwa 67 Millionen Menschen jeden Alters, jeglichen Bildungsgrades und Einkommens das Internet, so eine Online-Studie für ARD und ZDF. 33,4 Millionen Personen nutzten demnach das Internet mehrmals täglich, 12,7 Millionen sogar fast die ganze Zeit. Die Nutzerzahlen, so Statistiker, blieben 2023 gegen über dem Vorjahr konstant. Diese Zugriffszahlen nicht monetisieren zu wollen, wäre für die Zeitungsverlage angesichts sinkender Auflagen gerade bei Regionalzeitungen fahrlässig.

Schon vor Jahren deutete der Geschäftsführer der Thüringer Regionalzeitungen TA und TLZ an, es sei gewinnträchtiger, jedem Abonnenten zum Online-Abo ein i-Pad zu geben und die Druckerei zu schließen. Mittlerweile steht das Druckhaus in Bindersleben leer. Die Mantel-Redaktion der TA ist aus der blauen Laube wieder in die Erfurter Innenstadt umgezogen.

Die Pläne, sich vom Papier zu verabschieden, bekommen durch die Ankündigung der TAZ weiteren Auftrieb. Könnte man sich doch so unter anderem vom geldvernichtenden Vertrieb bei sinkenden Auflagezahlen verabschieden. Doch ist die Leserschaft der Regionalzeitungen so treu wie die Leserschaft der TAZ?

Wäre da nicht das vermeintlich kostenlose Nachrichtenangebot der Sender der ARD und des ZDF, die Zeitungsverleger würden wohl beherzter ausschreiten. Denn eine Parallele deutet sich ja an. In Deutschland taten die Fernsehzuschauer sich lange Zeit schwer damit, zum gewohnten gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk (der DDR-Bürger sah jahrzehntelang ARD und ZDF bis 1990 sogar kostenlos) noch das kostenpflichtige Angebot des Privatfernsehens Premiere anzunehmen.

Dass von den seit 2021 18,36 Euro monatlichem Rundfunkbeitrag, Mehrbedarf wurde von den Rundfunkanstalten bereits angemeldet, lediglich 65 Cent für die Multimedia-Angebote der ARD ausgegeben werden, reicht als Argument dafür nicht aus, dass es den Sendeanstalten doch leicht fallen sollte, ihre Nachrichtengebung im Internet einstellen. Es wird wohl noch gewichtigerer Argumente bedürfen. Die Zeitungsverleger beklagen wieder „mangelnde Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Presse und Rundfunk“. Öffentlich-rechtliche Telemedien-Angebote dürften nicht „presseähnlich“ sein.

1979 hat der ARD-Vorsitzende Vorschläge zur Selbstbeschränkung bei der Durchführung der Videotext-Feldversuche ins Gespräch gebracht; im Interesse der Zeitungsverleger. 10 Tage später ging der ZDF-Intendant noch über die ARD-Angebote hinaus. Die Zeit ging darüber hinweg, wie sich zeigt.

Nach uns …

Weil ja die Suche nach einer tragfähigen Koalition im 8. Thüringer Landtag an sich nicht schon kompliziert genug ist, bereitet die abgewählte rot-rot-grüne Landesregierung einen Nachwahl-Haushalt für das Jahr 2025 vor. Frei nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ meldeten Minister und Ministerinnen dazu 2,2 Milliarden Euro mehr Bedarf an, als für den schönsten Freistaat Einnahmen prognostiziert wurden. An dieser Zahl hat sich seit Mai nichts geändert. Schon damals hatte die Finanzministerin kritisiert, der angemeldete Bedarf liege 2 Milliarden Euro über dem Limit.

Jetzt muss die Regierung mit sich selbst darum ringen, Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung zu bringen. Wie groß mag der Ehrgeiz sein, dieses Ziel zu erreichen? Spätestens mit der Konstituierung des neuen Parlaments wird sie das als geschäftsführende Regierung tun. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, niemand kann das angesichts der Mehrheitsverhältnisse verlässlich sagen. Schon fiel das Wort „versteinertes Kabinett“.

Die derzeitige Regierung hat zumindest das verfassungsrechtliche Gebot der Vorherigkeit auf ihrer Seite. Mit der Planung eines Haushaltes muss demnach im Jahr zuvor erkennbar begonnen werden. Zwar hat die Landesregierung zahlenmäßig keine Chance für ihren Entwurf im Landtag eine Mehrheit zu finden. Schon wird die öffentliche Stimmung beeinflusst und argumentiert wie im Vorfeld der Wahl zum 7. Landtag am 27. Oktober 2019. Die von Zahlungen abhängigen Strukturen – Kreise, Kommunen, und nichtstaatliche Gruppierungen – bräuchten Klarheit. Als gäbe die Verfassung nicht die Möglichkeit zur vorläufigen Haushaltsführung, die alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen abdeckt.

2019 war bereits diskutiert worden, auf welcher verfassungsrechtlichen Basis der 6. Thüringer Landtag zumindest für das Nachwahljahr die Haushaltshoheit seines Nachfolgers einschränken dürfe oder nicht. Die Frage stellt sich diesmal – nach der Wahl vom 1. September – schärfer, weil anders als damals bereits klar ist, dass R2G keine Mehrheit mehr hat; ein Partner gar aus dem Landtag gekippt wurde.

Aus der Staatskanzlei heißt es wiederholt, gegebenenfalls müsse der neue Landtag einen Nachtragshaushalt beschließen – das impliziert ja, dass der Entwurf der scheidenden Regierung Gesetz werden könnte. Gedanklich wird so die demokratische Legitimation des 8. Landtags eingeschränkt. Mit dessen Zusammentritt endet die Legitimation des 7. Landtags.

Poetisch heißt es, so ein Landeshaushalt sei in Zahlen geronnene Politik. Dass die politischen Absichten einer CDU-geführten Regierung andere sein werden als die der R2G-Regierung darf angenommen werden. Hier treffen sich die politischen Vorbehalte gegen Wortmeldungen aus der Staatskanzlei mit der harten Einschätzung so würde rechtsmissbräuchlich gehandelt und Verfassungsorgantreuepflicht verletzt.

Linke wirkt nicht, allenfalls verwirrt

Die Linke-Landeschefin und Neu-Abgeordnete bringt R3 als Minderheitenkabinett in die ohnehin schon wirre Debatte um das Wie weiter in Thüringen. Als der bald geschäftsführende Ministerpräsident zur Landtagswahl 2019 öffentlich sein Interesse an einer Minderheitsregierung im schönsten Freistaat bekundete, zog die Linke noch mit 29 Abgeordneten in den Landtag ein. Derzeit hat sie gerademal 12.

Die Linke-Chefin, ob sie als Vordenkerin in die Landes-Geschichte eingehen wird, muss sich erst weisen, hat zwar recht mit ihrem generalisierenden Ansatz Minderheitsregierung ist Minderheitsregierung. Doch macht es einen Unterschied, ob man sich als Rot-Rot-Rot fünf Jahre lang mit 33 Abgeordneten um Mehrheiten bemühen müsste oder mit 44 wie eine CDU-geführte Landesregierung mit BSW und SPD. Noch dazu, wenn die AfD im Landtag, der am 1. Oktober zusammentritt, allein 32 Abgeordnete hat. Das deutet auf die Verwirrnis, die dem Vorschlag zugrunde liegt.

Verlässt man das Feld der Grundrechenarten und begibt sich auf das Feld der Politik, wird das noch klarer. Ist‘s ne Sekte, ist‘s ne Art Khalifat, ätzte der Ministerpräsident in diversen Interviews gegen das BSW. Zum Jahresempfang seiner Fraktion im Landtag zeigte er seine Verachtung für die Partei, in dem er sie eine „Phantompartei“ nannte, die sich anmaße, im Plenarsaal wie eine große Partei auftreten zu wollen. Kann ein Graben zwischen zwei Parteien breiter sein? Gut, die Linke liefe im 8. Thüringer Landtag nicht Gefahr, dass ein Politiker aus der politischen Mitte, noch dazu ein Liberaler sich im 3. Wahlgang für den künftigen Regierungschef zur Wahl stellte, ginge die Partei, wie vor fünf Jahren erneut ohne eigene Mehrheit in die Abstimmung.

Bei Betrachtung der Wirklichkeit (Absturz der Linke und SPD, Mandatsverluste für die Grünen) hat der Spitzenmann der Linke kurz nach der Stimmenauszählung beteuert, Thüringen brauche jetzt eine Mehrheitsregierung und er wolle alles dafür tun, dass die zustande käme. Entweder er und die Landeschefin stimmen sich nicht ab, oder die Landeschefin wollte zu erkennen geben, dass bei politischem Abenteurertum auf ihn keine Rücksicht mehr genommen werden müsse. Dabei hat er doch erst seine unverbrüchliche Treue zu Partei und Fraktion beteuert.

Vom Wähler und seiner Frau

„Im Felde ungeschlagen“, zeichneten zum Ende des ersten Weltkrieges Kaisertreue ein sehr geschöntes Bild des deutschen Heeres, das an zwei Fronten kämpfte, und wegen eines „Dolchstoßes in der Heimat“ das Kämpfen aufgeben musste. Man fühlte sich daran erinnert, wenn man die Analysen von Ampel-Politikern zum Ausgang der Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen hörte. Man kann nur über eine Parteichefin staunen, die in Sicht auf das Desaster ihrer Partei im schönsten Freistaat in die Kamera sagt, das Thema Migration habe die Menschen nicht beschäftigt. Wir haben ja gute Ideen, wie wir Deutschland (man setze hier wahlweise Thüringen oder Sachsen ein), sagt man dennoch, aber wir konnten unsere Ideen nicht überzeugend kommunizieren. Deshalb haben der Wähler und seine Frau uns im Stich gelassen.

Die beiden sind eigenwillige Wesen. In Thüringen zum Beispiel haben sie sich geradezu gefreut, wenn sie gefragt wurden, wer denn ihr beliebtester Politiker sei. Suchen Sie sich aus, ob es Herr Wähler oder Frau Wählerin war, der den derzeitigen Ministerpräsidenten nannte. Und dann, da wo er gewählt werden konnte – im Wahlkreis Erfurt III und nur da – 42 Prozent für den Linke-Politiker. Da wo die Linke überall gewählt werden konnte, wo sein Name an der Spitze der Landesliste geführt wurde – im ganzen Land, zog sein Name nicht mehr. Da war er nicht der beliebteste Politiker, dessen Beliebtheit auf seine Partei abfärbte. Da stand die Linke ohne Hemd da. Knapp 13 Prozent. Sparen Sie sich die Mühe die 42 Prozent auf jeden Wahlkreis aufzuteilen, um sich so den Absturz der 31-Prozent-Partei von 2019 auf 13 Prozent zu erklären. Es wäre methodisch lächerlich.

Nun steht sie da, die Linke mit dem mit Abstand beliebtesten Thüringer Politiker und muss sich auf der harten Oppositionsbank zurecht finden. Fünf Jahre zuvor war die Linke mit R2G eigentlich schon abgewählt. Sie rettete sich in eine Minderheitsregierung. Dieses Jahr ist die Abwahl unübersehbar. Keine Ministerposten, keine Staatssekretärs-Ämter. Der Absturz ist tief. Die Linke wurde zur kleinsten Oppositionspartei gestutzt. Nach allem was sich so abzeichnet, wird der „Oppositionsführer“ von der anderen Feldpostnummer kommen. Die AfD ist mehr als doppelt so stark.

Wie im 7. Thüringer Landtag ist im 8. die Opposition gespalten. Damit kann man als Landesregierung arbeiten, der, selbst wenn die CDU SPD und BSW in eine Koalition hineinverhandeln kann, nur 44 Stimmen zu Gebote stehen werden. Achtung, biblisches Gleichnis, eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass die Linke mit der AfD gegen die künftige Landesregierung arbeiten würde. Dass beide, nebeinander, nicht gemeinsam, für Vorlagen der Koalition stimmen werden, ist hingegen nicht auszuschließen.

Noch tiefer der Sturz der Liberalen. Es wäre unsinnig, die Stimmungsmache gegen deren Landeschef zur alleinigen Grundlage der Betrachtung zu machen. Eigene Fehler wiegen schwerer. Tragisch, dass eine Partei, der von der Bundesführung Unterstützung verweigert wurde, unter den Zugeständnissen der Bundes-FDP an die Koalition zu leiden hat. Man denke nur an das Selbstbestimmungsgesetz. Die Zahl der Menschen, die mit Regenbogen-Fahnen auf die Straße gingen, weil sie, es herbeisehnten, täuscht über die tatsächliche Zahl der Betroffenen hinweg.

Ist es liberal, Menschen aufgrund eines Gesetzes mit Geldstrafen zu belegen, wenn sie sagen, dass Petra noch vor wenigen Jahren als Peter durchs Leben ging? Ist es liberal, Petra vermeintlich schützen zu wollen, wenn jemand die Wahrheit über die Person berichtet. Von Personen ganz zu schweigen, die mit dem Gesetz in der Hand vorschlagen, gegebenenfalls mit roter Badehose in die Sauna eines Frauen-Fitness-Clubs zu gehen, um den Unterschied zwischen sich und den Frauen zu kaschieren. Die Entscheidung des Wählers – und seiner Frau- ist ganz einfach: eine Partei, die diese Gesellschaft sucht und unterstützt, ist meine Stimme nicht wert.

Man kann das alles gut gemeint und liberal nennen, sollte sich aber nicht wundern, wenn die Leute, die positiv davon betroffen sind, nicht so zahlreich sind, dass ihre Stimmen die FDP über die Fünf-Prozent-Hürde heben. Der Landeschef der Thüringer Liberalen hätte von CSD zu CSD tingeln könne, hätte sich seine Glatze mit einem Regenbogen verzieren lassen können, es hätte nichts gebracht. Die erste Ableitung des Satzes „besser nicht regieren, als falsch regieren“ lautet: „besser in nem Landtag sitzen, als in keinem Landtag sitzen“. Wenn das in Berlin angekommen sein sollte, ist es dennoch zu spät für die Thüringer FDP. Die Bundesspitze aber ist allen Annahmen nach einen ihr lästigen Landeschef los. Dann hat‘s ja was gebracht.