Tür zu und weg

180 Euro netto kostete 2022 ein Hafttag in Baden-Württemberg. Bei Einzelunterbringung. Je mehr Straftäter in einer Zelle ihr Bett stehen haben, desto billiger wird ein Hafttag.

250000 Euro, so heißt es, habe der Bund aufgewendet, um 28 Straftäter nach Hause zu fliegen. Jeder von denen, so erregt sich ein Teil der Öffentlichkeit, hat zur Freiheit obendrauf noch 1000 Euro Handgeld bekommen. Um denen eine Start in Afghanistan zu ermöglichen. Das entspricht im Land am Hindukusch zwei durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Selbst wenn es teurer gewesen ist, sollte man das als win-win-Situation ansehen. Der deutsche Steuerzahler wird entlastet. Wir rechnen (grob) 250000:28:180=49,60317. Wonach man schätzen kann, der Steuerzahler wäre bei diesen Aufwendungen um den 18. Oktober pari. Das ist der kaufmännische Aspekt.

Der menschliche Aspekt liegt wohl im Nebeneinanderstellen der Menschenwürde der Opfer – darunter ein zur Tatzeit elfjähriges Mädchen und ein 14-jähriges Opfer einer stundenlangen Gruppenvergewaltigung – gegen die Menschenwürde von 28 Straftätern. Gern wird behauptet, es sei doch menschlicher und auch völkerrechtlich geboten, dass die Männer ihre Strafe in Deutschland verbüßen. Und man dürfe überdies – allgemein gesprochen – die Herkunftsländer nicht mit rückgeführten Straftätern belasten. Das gelte insbesondere für Afghanistan, dass derzeit wieder von den Taliban beherrscht wird. Von den Kritikern, denen das Schicksal der 28 am Herzen liegt, kann keiner sagen, ob ein Mann, der den Kufar, den Ungläubigen hierzulande, ordentlich geschadet hat, dortzulande nicht als Held gefeiert wird.

Immerhin wissen wir seit Robinson Crusoe, dass egal, wohin man geht, seine Sozialisation, seine anerzogene und erworbene Weltsicht, mit sich nimmt. Crusoe baute auf der Insel eine Welt nach seinen Vorstellungen und hatte seinen Freitag, für den er sich paternalistisch verantwortlich fühlte. So ein afghanischer Straftäter kann in seinem Freundeskreis erzählen, dass er die Ungläubigen mit seiner Art des Jihad bekämpft hat. Welcher deutsche Mehrfachstraftäter respektive Vergewaltiger käme auch nur gedanklich in die Nähe einer göttlichen Rechtfertigung?

Hoch auffahrende Hoffnungen

34 Jahre ist es bald her, dass sich der eine Teil des deutschen Volkes, der kleinere, dem anderen Teil – der wirtschaftlich und ausweislich dieser Entwicklung politische erfolgreichere – angeschlossen hat. Mit großem Bohey, als die harte Währung aus dem großen Landesteil verteilt wurde. Feuerwerk und feierliche Musik am Tag der Deutschen Einheit. Die Zahl derer, die die zementierte Herrschaft der Partei der Arbeiterklasse abgelehnt und auch bekämpften hatten, betrug, hart geschätzt, nicht mal zwei Prozent der Bevölkerung von etwa 17 Millionen. DDR-Historiker berichteten damals, dass sie in Befragungen zur Zahl der Widerstandskämpfer im Dritten Reich die Schätzung der Befragten auf einen ähnlichen Wert drücken mussten. Die Erzählungen vom heldenhaften Kampf Ernst Thälmanns und der späteren Mitglieder der Partei- und Staatsführung hatten deutlich höhere Annahmen provoziert.

Nicht einmal alle derjenigen, die gegen staatliche Gängelung und Unterdrückung opponiert hatten, sehnten diesen Tag der Einheit herbei. Dem Rest war es egal, andere begrüßten freudig den Tag mit hochauffahrenden Hoffnungen. Westgeld, Reise-Freiheit, Videorecorder. Schon der Besitz von Westgeld galt als Symbol von Wohlstand. Dass wenig Westgeld mit wenig Wohlstand einher geht, konnten die sehen, die sich jeden Abend via Fernseher in den Westen verabschiedeten. Das war außer dem Raum Dresden, abgekürzt ARD, und einigen Menschen im östlichen Vorpommern der überwiegende Teil der DDR-Bürger – abzüglich mancher Polizisten und NVA- und Stasi-Offiziere.

Hätten Sie’s gewusst und Tiktak-Quizz, Dallas und Denver, Wetten, dass und Thoelke, Am Fuß der blauen Berge, Bonanza und Cowboys waren Gesprächsthemen wie auch Kennzeichen D oder Monitor. Tagesschau und Heute setzten jahrzehntelang tagtäglich Themen, über die der Zuschauer auch im Osten des Landes mit Bekannschaft und Verwandten diskutierten. Aus dem Westfernsehen erfuhr der DDR-Bürger, dass weit im Osten, bei den Freunden, etwas Furchtbares passiert sein musste. Da dementierten Parteifunktionäre vor ihren Genossen noch steif und fest, dass die steigenden Becquerel-Zahlen Klassenfeind-Propaganda seien. Der DDR-Bürger wurde wohl vom Westfernsehen stärker beeinflusst und auch sozialisiert als vom DDR-Fernsehen.

34 Jahre nach dem freudigen Ereignis – der ehemalige DDR-Bürger seine Kinder und mancher Enkel geben in Wahlumfragen zu verstehen, dass sie mit der Politik der Regierenden, in Erfurt Linke-geführt, in Dresden CDU-geführt, in Potsdam SPD-geführt, nicht einverstanden seien. Und sie zeigen Präferenzen für eine Partei, die vom Verfassungschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Neuerdings fliegen seine Sympathien zuhauf auch einer Partei zu, die Linke-Funktionäre als „von ihrem Fleisch“ verteufeln. Konvertiten wurden von der Orthodoxie schon immer verteufelt.

Damit der einen wie der anderen Partei nicht doch so viele Wählerstimmen zufliegen, wie erfragt, werden von der Konkurrenz beide Parteien von denen in einen Topf geworfen, die noch vor Monaten die Hufeisentheorie eines Chemnitzer Extremismus-Forschers als aufgesetzten Blödsinn abgetan haben. Und, um noch einen drauf zu setzen, werden all die Wähler der beiden Parteien als diktaturgeschädigt eingestuft. Doch Umfragen wie der Thüringen-Monitor 2023 zeigen, etwa 88 Prozent der Befragten erachten die Demokratie für die beste Gesellschaftsform. Die Zustimmungswerte zu der Weise, wie sich die Demokratie derzeit darbietet – wer hätte das gedacht – sind mit 45 Prozent wesentlich geringer.

Das Wahlverhalten der Unreife der Wähler zuzurechnen, die nicht anderes wählen als AfD oder BSW, hat den Charme, dass man sich nicht selbst hinterfragen muss und munter fordern und verkünden kann „Mehr vom Selben!“ Die Erzählung von der Dikatur-Schädigung kann jedoch für die Enkelgeneration nicht mehr gelten. Auch von der wählt ein Großteil, das zeigen Befragungen, AfD. Wie gut, dass man behaupten kann, die geschädigten Großeltern gäben ihre Vorbehalte gegen die Demokratie und ihre Einrichtungen weiter, so wie die Kriegserlebnis-Generation in Ost und West ihre Traumata an ihre Kinder weitergegeben hat.

Diese Art der Pathologisierung von Ablehnung hat ungeahnte Grenzen. Seit 2015 kommen in großer Zahl Menschen aus Ländern hierher, die in ihrer Heimat, sei es der Irak, sei es Syrien oder Afghanistan, erst kurz doppelter Unterdrückung entkommen sind – der der Diktatur in ihrer Heimat und der einer fundamentalistischen Auslegung des Koran. Was bei Ostdeutschen binnen 34 Jahren – immerhin eine Generation – angeblich nicht erreicht werden konnte – die rückhaltlose Akzeptanz der Demokratie so, wie sie jenseits von AfD und BSW beschrieben wird, wie soll das bei den Flüchtlingen gelingen. Derzeit wird wieder einmal debattiert, ob deren Zahl zumindest aus Syrien und Afghanistan beschränkt werden sollte. Es sieht nicht danach aus. Es seien ja nur wenige, die auf Terror sinnten, wird begründet.

Die Zahl der Nutznießer und verblendeten Anhänger der SED-Herrschaft jedenfalls, die mit Attentaten darauf aufmerksam machen wollten, wie sehr sie noch der Lehre des Marxismus-Leninismus anhängen, ist in 34 Jahren niedriger, als seit 2015 die Zahl der Attentäter die ausrufen „Allah ist der Größte!“

Sie sind nun mal da

Eine Woche vor den zwei wohl wichtigsten Landtagswahlen in den neuen Bundesländern – Solingen. Genau gezirkelte Messerstiche in den Hals jedes Opfers – bislang drei Tote, acht Schwerstverletzte. Es hätte nicht Solingen sein müssen, es hätte kein Volksfest sein müssen. Jede Menschenansammlung wäre gefährdet, ist potentiell gefährdet. Das weiß die Öffentlichkeit, das wissen die Ermittler, wenn auf ne Pressekonferenz nach der Tat ein Polizeiführe sagt: „Jeder muss mit sich ausmachen, ob er zu Festivitäten geht, ob er zu Fußballspielen geht, ob er im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist.“ Das ist das Ende des Sicherheitsversprechens eines Staates, für den noch immer das Gewaltmonopol reklamiert wurde.

Und darauf hinzuweisen, wer für diesen Zusammenbruch verantwortlich ist, gilt mindestens als unschicklich. Oder gar rassistisch, wenn so getan wird, als würde die Straftat eines Einzelnen zugleich allen seiner Landsleute angelastet. Das ist der modus operandi, nachdem die notwendige Debatte bishergern abgewürgt wurde. Das zeigte sich schon, als die Polizisten nach dem Motiv des Täters zu forschen vorgaben, als läge das nicht auf der Hand, wenn in einer feierlaunigen Öffentlichkeit Leuten mit, wie man jetzt weiß, einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in den Hals gestochen wird. Als gäbe es eine rationale Erklärung für solch abscheuliches Verhalten. Nein, die Tat selbst verdeutlichte die Absicht. Terror, Angst verbreiten. Nicht Massenvernichtung wie an einem 11. September und an einem 7. Oktober. Massenverängstigung. Töte drei – kujoniere viele.

Muss man lange darüber sinnieren, ob sich in der Religion, der der Verdächtige anhängt, Begründungen für derartige Taten finden ließen? Eine Religion, die seit ihrer Entstehung aggressivstes Ausbreitungsverhalten an den Tag legte und die im 21. Jahrhundert im Westen auf eine Gesellschaft trifft, in der der Glaube an einen Gott als Privatsache angesehen wird und aus dem allenfalls indirekt politisches Vorgehen abzuleiten sei

In den 90er Jahren des vorhergehenden Jahrhunderts mühten sich westlich sozialisierte Muslime um einen Euro-Islam. Einer ihrer Vertreter machte in einem seiner Bücher zu Islam und Islamismus darauf aufmerksam, dass es schon wenig Gemeinsamkeiten zwischen einem Muslim aus Damaskus – der Hauptstadt des Heimatlandes des Verdächtigen und einem „vom Land“ gäbe. Zwischen damals und heute liegen viele Jahre Krieg im Irak, Krieg in Syrien, Krieg in Afghanistan. Alle endeten sie im Großen und Ganzen mit dem Rückzug westlicher Truppen, die unter der Maßgabe geschickt worden waren mit dem Sieg gegen Islamisten verbinde sich der Sieg der Demokratie nach westlichem Vorbild. Fehlanzeige – was massenhaft gekommen ist? Flüchtlinge, denen das aufgeklärte Menschenbild mindestens egal ist, wenn sie es nicht ablehnen oder gar bekämpfen, wie am Samstag in Solingen.

Und von Polizeiführern und Politikern muss man sich als Konsequenz aus einem versuchten Massenmord die Binse anhören, es gebe in einer offenen Gesellschaft keine absolute Sicherheit.

Nachtrag: als dem Abkommen von Oslo zwischen Israel und PLO zahllose palästinensische Bombenanschläge an Kreuzungen, an Bushaltestellen, in Bussen folgten, sagten nicht wenige Israelis: wenn das Frieden ist, will ich ihn nicht. Die offene, westliche Gesellschaft steht 30 Jahre später vor einer nämlichen Herausforderung.

In der Not …

Nun also soll 3R der Linke im schönsten Freistaat für fünf weitere Jahre Machtoptionen eröffnen, die mit R2G verlorengegangen sind. Aus Berlin, vom früheren Fraktionschef im Bundestag heißt es, eine Koalition mit der Wagenknecht-Partei und der SPD sei vom Feinsten. Zweifel sind angebracht.

Nach dem Verlust mehr als der Hälfte der Stimmen gegenüber 2019 bliebe der Linke in einem solchen Bündnis gerade einmal die Rolle des Juniopartners. Linke 15 Prozent, BSW 19 Prozent (aus dem Stand) weisen Umfragen zwei Wochen vor der Landtagswahl aus. Das allein aber sollte kein Hindernis sein, für eine Partei, die gestalten will (an der Macht bleiben will). Wäre da nicht der Kleinste in der gewünschten Partnerschaft. Der SPD-Landeschef hat auf dem Wahlparteitag vor wenigen Wochen bezweifelt, dass der derzeitige MP noch Gestaltungskraft besitze. Ihm gelinge es nicht mehr, „verlässliche und schnelle Verabredungen mit der Opposition“ zu treffen. Das würde angesichts einer weiter wachsenden AfD im Landtag mit Sicherheit noch schwieriger. Die Frage, ob der Ministerpräsident „absehbar noch die politische Kraft haben wird, das Land weitere fünf Jahre zu führen, wird sich irgendwann stellen“. Der SPD-Chef konnte schon damals ahnen, dass „irgendwann“ die Zeit nach dem 1. September sein würde. Der kann es nicht mehr, ist die Botschaft. Politische Kraft erwächst ja nicht nur aus dem Charisma eines Politikers, sie nährt sich vor allem aus der Kraft und/oder der Schwäche seiner Partei. Und um die Linke steht es eher nicht gut nach weiteren fünf Jahren.

Kommt die fehlende Weitsicht des wichtigsten Politikers der Thüringer Linke hinzu, was er mit ätzender Polemik übertünchen wollte. Beim Jahresempfang seiner Fraktion im Landtag und in diversen Interviews stellte er, sicher zum Amüsement seiner verbliebenen Wähler, ernsthaft die Frage, ob das Bündnis Sahra Wagenknecht eine Sekte sei oder schon ein Kalifat. Er spielte damit auf das Aufnahmeprozedere des BSW an. Wer der Partei beitrete sei handverlesen. Mit 40 Mitgliedern, so der Politiker bei dem Empfang, maße sich die Phantom-Partei, „die aus unserem Fleisch entstanden ist“, an, „da drinnen“ – er machte eine knappe Geste in Richtung Plenarsaal – eine der großen Fraktionen zu werden. Nun macht der Wähler aus der Partei, die der Linke ein Phantom nennt, wie auch aus deren Chefin eine ernsthafte Gefahr.

Aus einer Partei, die 2019 siegen konnte und fünf Jahre später nur so halb, machte er einen aufgescheuchten Haufen, der erneut vor der Abwahl steht und der mit öffenlichem Überlegen darüber, mit wem im Bündnis man sich noch retten könnte, Wähler verwirrt. Wie sagt der Volksmund? In der Not frisst der Teufel Fliegen.

Verfassungsrechtlich fragwürdig

Mit einem Knall will sich die Landtagspräsidentin von den Linken nur knapp drei Wochen vor der Wahl des achten Thüringer Landtags von ihrem Posten verabschieden. Wie der mdr meldet, will sie das parlamentarische Gremium zur Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz in einer Rumpf-Zusammensetzung konstituierend zusammenrufen. Ohne Vertreter der AfD-Fraktion, der derzeitigen und nach allen Umfragezahlen auch künftig größten Oppositionsfraktion. Das war ihr vom Thüringer Verfassungsgerichtshof 2020 schon einmal untersagt worden. Die Landtagspräsidentin stützt sich bei einem novellierten Verfassungsschutzgesetz nun auf ein Gutachten des juristischen Dienstes des Landtages. Doch der kann einen Beschluss des Weimarer Verfassungsgerichtshofes nur interpretieren, nicht aber aushebeln.

Die AfD hatte 2020 in Weimar eine einstweilige Anordnung beantragt und Recht bekommen. Jeder Wahlvorschlag der Fraktion war zuvor in zahlreichen Abstimmungen abgelehnt worden. Der Thüringer Landtag sei verpflichtet, „bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission sicherzustellen, dass deren Wahlvorschläge nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Das gilt auch dann, wenn Vertreter der betreffenden Oppositionspartei Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind“, heißt es in den Leitsätzen.

„Die Einschätzung einer Person als zur Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission objektiv ungeeignet oder als nicht vertrauenswürdig kommt nur in eng umgrenzten Fällen in Betracht. Dies kann insbesondere bei Mitgliedern des Führungspersonals einer Gruppierung der Fall sein, die unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden steht…“ Die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes dürften jedoch nicht allein zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. Geschehe das, „bestünde die Gefahr einer verfassungswidrigen Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission.“

Die Landtagspräsidentin war denkbar schlecht vorbereitet nach Weimar in den Rechtsstreit gegangen. Doch die Verfassungsrichter ließen sich nicht von dem alten Juristenspruch übertölpeln, demzufolge gut behauptet schon halb bewiesen sei. Nicht nur, dass die Feststellung der Landtagsjuristen beiseite gewischt wurde, der Antragstellerin fehle das Rechtschutzinteresse, weil sie ja, wie in der PKK des siebenten Landtags, schon in der des sechsten Landtags keinen Sitz gehabt habe. In gleicher Weise verfuhren die Richter mit der Behauptung, „die Antragstellerin bezeichne in ihrem Antrag entgegen § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof nicht diejenige Bestimmung der Verfassung, gegen die nach Auffassung der Antragstellerin durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung verstoßen werde. „Unerheblich“, entschieden sie. Tiefpunkt im Schriftsatz aus dem Landtagspräsidium ist die Tatsachenfeststellung, es fehle für den Gang nach Weimar gar ein notwendiger Beschluss der Fraktion. Die Richter haben den in ihrem Beschluss angeführt; sie nennen sogar das Datum, an dem er gefasst wurde.

Zwei Jahre später änderten R2G und FDP das Verfassungsschutzgesetz. Die Mitglieder müssen nun mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Damit bringt das geänderte Gesetz die Abgeordneten in die Bredouille, dass eine solche Mehrheit bei der Wahl mindestens des Vertreters der größten AfD-Fraktion wohl nicht zusammen kommen wird. Genau dieses selbst geschaffene Problem wird nun stillschweigend als Grundlage dafür genutzt, um vor der Wahl eine nur vierköpfige Kommission zusammenzurufen. Winkelzug: die Regierungsseite (Linke und Grüne wollen den Verfassungsschutz ohnehin abschaffen) akzeptiert angeblich die derzeitige Überzahl der Opposition. Ohnehin fanden auch verschiedene Linke-Kandidaten wiederholt keine Zwei-Drittel-Mehrheit. Derzeit sind zwei CDU-Mitglieder, eine Abgeordnete der SPD und ein FDP-Mitglied gewählt. Die Rechte der AfD blieben demnach aufgrund einer bloßen, verfassungsrechtlich fragwürdigen Absprache zu deren Lasten erneut unberücksichtigt. Das kann nicht gut ausgehen.

Der Hintergrund: drei Mitglieder der 6. PKK – nur zwei von ihnen gehören dem Landtag an – kontrollieren derzeit den Verfassungsschutz. Die dünne Legitimierung dafür ginge gänzlich verloren, würde der derzeitige Landtag nicht zu einer Übereinkunft kommen. Der Verfassungsschutz wäre nicht mehr kontrollierbar und müsste wegen der gesetzlichen Kopplung von Arbeit und laufender Kontrolle einen Großteil seiner Arbeit wohl einstellen.

Sie haben zwar keine Chance …

Warum, eigentlich, sollen fünf Jahre anhaltende, merkwürdige Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag sich nicht im merkwürdigen Abschluss eines Untersuchungsausschusses niederschlagen. Der zur Postenaffäre des zweiten Kabinett Ramelow beendete seine Arbeit ohne Abschlussbericht.

Das hat nicht zuvörderst damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zur Besetzung von Spitzenämtern, vulgo Staatssekretärinnen und Staatssekretären gegen unbekannt eingestellt hat. Das mit dem „unbekannt“ muss juristisch so sein, auch wenn jede einzelne Ernennungsurkunde ein Siegel und eine Unterschrift trägt. Es ist der Tatsache geschuldet, dass Abschlussberichte, also die richtigen Abschlussberichte, mehrheitlich beschlossen werden. Und wenn man keine Mehrheit im Landtag hat, … Um zu zeigen, dass das Mehrheitsprinzip kein verlässliches Mittel zur Wahrheitsfindung ist, schreiben die unterlegene Minderheit und/oder einzelne Kommissionsmitglieder dann gern Sondervoten, in denen sie die Sachlage aus der unterlegnen Sicht beschreiben.

Dass kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Forschen der Staatsanwaltschaft nach einer Anklage Würdigem und dem Streben nach Wahrheit eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses besteht, erhellt sich durch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, ob es u.a. nicht doch mit dem verfassungsrechtlich gebotenem Prinzip der Bestenauslese unvereinbar ist, Parteigänger ohne erforderliche Qualifikation auf Posten einzustellen und sie dann im Beamtenapparat „verschwinden“ zu lassen. Der Bericht des Landesrechnungshofes zeigt anonym Beispiele dafür auf.

Wie das ginge? Indem Kommissionen einberufen werden, die Bewerber – etwa um den zu vergebenden Posten eines Presseprechers – auf Eignung prüfen sollen. Da werden dann alle möglichen Fragen gestellt, auf die der Bewerber/die Bewerberin brav antworten kann und die die Kommission doch nicht befriedigen. Neuerdings kann man auch Fragen zu deren persönlichen Internetauftritten stellen und selbst mit einer rechtschaffenen Antwort unzufrieden sein. Das ganze läuft unter dem Rubrum: „Sie haben zwar keine Chance, nutzen Sie sie.“

Dass dann folgerichtig – anders als der sich bewerbende Journalist – ein Parteifreund und langjähriger Fraktionskollege in einem anderen Landtag „nahezu perfekt für diesen Job“ gepasst hat – das Leben ist manchmal, wie Paulus in seinem Brief an die Römer über Gottes Wege schreibt, „unergründlich“.

Lyrisches Ich und Nazis

„Es reicht!“, sprach ein Minister des schönsten Freistaates. Es empört ihn, dass die hiesige Afd ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl am 1. September ein Gedicht des Poeten Franz Langheinrich voran stellte. Darin geht es um Wälder und Berge, den Rennstieg und die Saale, aber auch um Corps-Gemeinschaft und eine wenig Erotik – für die Zeit – ist auch dabei. Kaiserlich-deutsche Idylle. Erstmals abgedruckt wurde das Gedicht 1911 in der Zeitschrift, die dem Jugendstil seinen Namen gab. Im Volkslied-Archiv im Internet ist der Text mit einem immer länger werdenden Nachtext einsehbar.

Nun wurde der Dichter in den Jahren danach zum Anhänger und Fürsprecher der Nazis und Antisemiten. Der gebürtige Sachse, erlebte die Kapitulation der Armee des Nazireiches nicht mehr. Der Selbstmord des Führers in der Reichskanzlei wenige Tage zuvor wurde ihm als heldische Tat vom Reichsrundfunk mitgeteilt. Der Dichter starb am 7. Tag des Wonnemonats 1945 in Rottach-Egern.

Die Jahre gingen ins Land, Langheinrich wurde noch einmal Gegenstand einer Dissertation. Breitenwirkung erreichte der Mann nicht. Bis, ja bis die hiesige Afd-Führung ihn als tauglich für Poesie zum Wahlkampf erachtete. Ob Urheberrechte damit verletzt werden kann dahin gestellt bleiben, wenn ein Grünen-Politiker im Wahlkampf in der Erwähnung des Poeten und der Angabe seiner Lebensdaten Volksverhetzung zu erkennen meint.

Und einen Strafantrag stellt. Einer mehr kann nicht schaden, mag er sich gedacht haben. Der Spitzenkandidat ist ohnehin schon zwei mal wegen Volksverhetzung verurteilt worden, vielleicht hilft es ein drittes Mal, ihn aus den Herzen seiner Wähler zu vertreiben. Nun gehen die ersten beiden Verurteilungen auf die wiederholte Verwendung einer SA-Parole zurück. Doch auch da drehte es sich hauptsächlich um die Frage ob die Parole im Wissen um die Strafbarkeit ihrer öffentlichen Verwendung geschah. Der Nachweis, dass der studierte Historiker im ruhenden Lehramt das nicht gewusst hat, konnte nicht geführt werden. Wie weißt man schon Nichtwissen nach.

Nun also nach diversen eingestellten Ermittlungsverfahren und zwei Verurteilungen eine weitere öffentlich gemachte Verdächtigung, der man den Wahlkampf ansieht, selbst mit einer Filzbrille auf der Nase. War die Verwendung des SA-Slogans von Anfang an strafbewehrt, so stellt sich jetzt die Frage, ist der Abdruck von Natur-Lyrik Volksverhetzung, wenn nur Poesie im Schwange ist? Wird ein Gedicht volksverhetzerisch, wenn der Urheber den Nazis anhing?

Das Papier, in dem das abgedruckt wurde ist ein Wahlkampf-Papier einer Partei. Wie das auszusehen hat, muss ohne staatlichen Einfluss entschieden werden können. Die Justiz kann angefragt werden, wenn der Verdacht aufgekommen ist, dass Straftatbestände erüllt sind. Aber, das öffenlichkeitswirksam gegen eine Partei zu behaupten zu der man im politischen Wettstreit weit abgeschlagen liegt, und dass ein Gericht das feststellt, sind zwei vollkommen verschiedenen Dinge.

Zwischen dem einen und dem anderen liegt das Privileg der freien Meinungsäußerung. Und da gelten nicht die Regeln, die ein politischer Konkurrent meint, bestimmen zu können, sondern das, was das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat. Daran wäre zu prüfen. „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseianndersetzung vierlmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit“ , heißt es in einem Urteil von 2009. Erst eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freitlichen demokratischen Grundordnung“ bilde „die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung.“

Zur Erinnerung: aus dem Abdruck eines Gedichtes von vor dem ersten Weltkrieg und der Nenung von Lebensdaten schließt der Minister auf Volksverhetzung.

Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet „Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit.“ Dass in dem Gedicht eine Meingsäußerung zu sehen ist, „die eine positive Bewertung des nationalsozialistischen Regimes in ihrer geschichtlichen Realität zum Gegenstand hat“, wird schwer zu belegen sein. Das lyrische Ich wusste nichts von der Naziherrschaft und den Greueln in ihrem Namen.

Der Minister kann empört sein. Er muss die Berechtigung seiner Empörung nicht einmal nachweisen. Er hat der Staatasanwaltschaft etwas vor die Füße geworfen. Prüft ihr, geht zum Gericht, klagt an und argumentiert, wie meine Empörung in Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu Meinungsfreiheit und ihren Grenzen passt.

„Es reicht“ ist der Satz eines Mannes, der gegen die Partei, die er erfolglos versuchte mit politischen Mitteln zu bekämpfen nichts mehr vorbringen kann. Nun kann er argumentieren und muss doch warten, was aus seiner Anzeige wird. Vor dem Wahltag auf keinen Fall etwas.

Frauen schlägt man nicht

Es gehört hierzulande zu den grundlegenden Erziehungszielen, Menschen mit X- und Y-Chromosomen beizubringen, dass Frauen nicht geschlagen werden. Zuhälter, so hört man, richten unwillige Mädchen mit Schlägen her. Nicht ins Gesicht. Schlägt ein Mann seine Frau, seine Freundin, spricht man von einer toxischen Beziehung. Sagen wir mal so, dem englischen Dichter Byron, der gern boxte, wäre es nicht eingefallen, gegen eine Frau anzutreten. Ein Gentleman.

Männer und Frauen treten in Kampfsportarten aus gutem Grund nicht gegeneinander an. Es sei denn bei den Olympischen Spielen. Da genügt es zu erklären, man lebe als Frau, man lässt sich das in den Pass, den Personalausweis eintragen und schon kann man eine andere Frau auf die Matte legen. Ippon oder Shido, auf der Matte, meinen die Herren vom IOC, genügt es, mit gleichem Körpergewicht gegeneinander anzutreten. Im Boxring treffen eine nach eigenem Wunsch Algerierin und eine Bekenntnis-Taiwanesin auf Frauen. Das ist nur unter den olympischen Ringen möglich. Bei der jüngsten Boxweltmeisterschaft fielen beide durch den Geschlechtstest durch. Der geht anders als der angebliche Geschlechtstest nach der Papstwahl in früheren Jahrhunderten. Man stelle sich vor, der Gewählte setzt sich auf einen speziell konstruierten Stuhl und ein Mönchlein musste nachschauen, ob es eventuell ins Leere schaut. Keine Testikel, keine Papstwürde. Eine skurrile Geschichte, nicht mehr.

Nein, die Geschlechtstest bei in Frage stehenden Boxern wenden sich an‘s Blut. Es wird die Testosteronkonzentration erfasst. Auch bei Frauen ist das Hormon für Knochenaufbau und Muskeln wichtig. Junge Kerle haben das im Übermaß, zwar variierend, aber in höherem Maße als ältere Herren. Die IBA legte nen Grenzwert fest. Bei beiden lag der erfasste Wert darüber, Ergo Test nicht bestanden, Disqualifikation. Bei der Box-WM in Neu Delhi 2023.

Das IOC legt andere Maßstäbe an, an den Boxsportverband und an die, die sich als Frauen verstehen. Die IBA wurde 2022 mit einem Embargo belegt und im Jahr darauf vom IOC ausgeschlossen. So war das Komitee frei, die Regeln der IBA zu ignorieren. Ein IBA-Offizieller macht im vergangenen Jahr klar, die Probanden hätten sowohl X als auch Y-Chromosomen. Männlicher geht es wohl nicht. Biologisch betrachtet. Ob der Anspruch auf das Frausein mehr ist als nur eine Marotte, will das IOC erst gar nicht wissen.

So treffen im Ring und auf der Matte der Lesart des Internationalen Olympischen Komitees entsprechend Menschen aufeinander, bei denen der eine nach Einschätzung von Experten Vorteile hat, wie sie ein Mann in einer körperlichen Auseinandersetzung mit einer Frau hat. Selbst wenn sie gleich schwer ist. Das IOC nennt das inklusiv und beruft sich zur Rechtfertigung unter anderem auf Stellungnahmen des neu geschaffenen Boxsportverbands Boxing Unit. Neuer Verband, neue Regeln. Das kann das IOC sportlich nennen. Man kann es aber auch als unfair ansehen.