Streit um’s liebe Geld und um‘s Prinzip

R2G und AfD waren sich in ihrer Empörung einig. Die CDU wolle nur Wahlkampfgetöse verbreiten und Angst machen, weil sie im Thüringer Landtag eine Sondersitzung zum Thema Mitteldeutsche Kulturstiftung anberaumen ließ. Wahlkampfgetöse, gegen Ende der Aussprache nutzte sogar der Ministerpräsident dieses schönen Freistaates die ihm von der CDU in vorgeblich schändlicher Absicht gebotene Gelegenheit, seine Ansichten darzulegen.

Kurz beschrieben: Die Bundesregierung stellt Thüringen und Sachsen-Anhalt auf acht Jahre verteilt 200 Millionen Euro für die Sanierung von Burgen, Schlössern und Gärten in Aussicht. Bedingung Nr. 1: beide Länder müssen die betreffenden Liegenschaften in eine gemeinsame Stiftung überführen. Bedingung Nr. 2: beide Länder müssen die 200 Millionen Euro je zur Hälfte kofinanzieren. Wie es nach den acht Jahren weitergehen soll, dazu gibt es nur Andeutungen, es könnte weiter finanziert werden. Es könnte aber auch sein, dass der Bund nicht weiter finanziert. Der Wille, das Geld aus Berlin anzunehmen war bei den regierungstragenden Fraktionen unübersehbar auch wenn eine andere Organisationsform, mehr oder weniger stark ausgedrückt, bevorzugt worden wäre. Ohne es genau zu benennen, machte der berichterstattende Staatssekretär auf einen Positionswechsel der Landesregierung in einer grundsätzlichen Frage aufmerksam. In seinem Sofortbericht erinnerte er an die Bund-Länder-Debatte zum Digitalpakt. Er führte den baden-württembergischen Ministerpräsidenten an, der „klare Worte gefunden“ habe, „denen sich der Ministerpräsident unseres Landes angeschlossen hat“. Dass alle 16 Länder die ursprünglich zugrunde liegende Grundgesetzänderung blockierten, weil sie Eingriffe in ihre Finanzhoheit ablehnten, führte der Staatssekretär nicht aus. Bei den Berliner 200 Millionen und den Erfurter und Magdeburger 200 Millionen geht es im Grunde auch um die Finanzhoheit. Denn, finanziert der Bund weiter, müssen die beiden Landesregierungen auch weiter kofinanzieren. Finanziert der Bund nicht weiter, sitzen die Länder auf den künftigen Kosten. Und es geht dieses Mal zudem um die Kulturhoheit der Länder. Das sollte man auch in Erfurt spätestens dann bemerkt haben, als Schlösser, die für die Stiftung benannt wurden, abgelehnt wurden und man in Berlin auf Liegenschaften von nationaler Bedeutung bestand. In Rudolstadt, wo die Thüringer Schlösserstiftung ihren Sitz hat, wird man das Ganze mit Interesse bis Argwohn verfolgen, ist doch die Abwägung, ob die Stiftung mit der Mitteldeutschen Stiftung verschmolzen wird oder nicht, noch nicht abgeschlossen. Dieser Sachstand wurde in dem Bericht gleich zwei mal angeführt.

In der CDU bezweifelt man, dass mit der Entscheidung im Bundestag, das Geld bereit zustellen, schon die Entscheidung für das Konstrukt Mitteldeutsche Schlösserstiftung getroffen sei. Ihr Fraktionschef machte klar – mit Blick auf die Kulturhoheit Thüringens – dass er die Stiftung nicht wolle. Noch in der Debatte wurde aus den R2G-Fraktionen heraus behauptet, er wolle die 200 Millionen nicht. Umgekehrt könnte man argumentieren, aus dem Wunsch heraus, das Geld zu bekommen – die Thüringer Schlösserstiftung kämpft mit einem Sanierungsstau von über 300 Mio Euro -, ist man bei R2G eher bereit, sich den Vorstellungen in Berlin zu beugen. Immer wieder wurden Bundestagsabgeordnete zitiert, die den Eindruck erwecken wollten, die Stiftung sei bislang unerkannt in die Tafeln des Mose gehauen. Wie rasch man sich in dieser verworrenen Situation vertun kann, erhellte unbeabsichtigt der Staatssekretär, der in seinem Bericht Halle und Erfurt als die beiden Sitze der Stiftung ankündigte – eine Information, die noch während des Plenums vom aus familiären Gründen verhinderten Kulturminster und Staatskanzleichef wieder einkassiert wurde. Zumindest der Teil, der Erfurt betrifft. Oder wie die Rednerin der Linke, die in ihre Emphase der CDU vorhielt, eine CDU-Regierung habe seinerzeit Schloss Reinhardsbrunn verkauft. Und sie sei folglich verantwortlich für seinen gegenwärtigen, erbarmungswürdigen Zustand. Dabei war es die Treuhand, der die Liegenschaft, eigentlich kein Schloss, als nicht für den Geschäftsbetrieb notwendiger Besitz der Interhotel-Kette zugefallen war.

Es blieb dem Ministerpräsidenten vorbehalten, daran zu erinnern, wie die 16 Länder beim Digitalpakt eine ihrer Finanzhoheit entsprechende Regelung im Vermittlungsausschuss herbeiverhandelten. In einer Landtagssitzung, die fortlaufend als überflüssig bezeichnet wurde, die dann aber doch knapp drei Stunden dauerte.