Diskontinuität.
R2G hat das Wort Diskontinuität in den Mund genommen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss 6/3 im Thüringer Landtag. Für die, die mit der mittlerweile über zweieinhalb Jahre alten Sache nichts mehr anzufangen wissen, das ist der Ausschuss, der herausfinden soll, ob der derzeitige grüne Justizminister sein Amt missbraucht hat, als er mit dem links geführten Bildungsministerium für seinen Sohn eine Befreiung von der Besonderen Leistungsfestellung nach der 10. Klasse verabredet hat. Ob er die Öffentlichkeit belogen hat und Druck auf Beamte des Bildungsministeriums ausgeübt hat.
Diskontinuität – ein Begriff aus dem Parlamentsleben, der besagt, alles was vor Abschluss der Legislatur nicht beschlossen oder abgeschlossen ist, sei es ein Gesetzesentwurf oder ein Untersuchungsausschuss, wandert in die runde Ablage. Das hört sich zunächst unverfänglich an, denn nicht alles, was sich Parlamentarier vornehmen, können sie in fünf Jahren verwirklichen. Mitunter ist der Gesetzgebungswille halt größer als es die Fertigkeiten sind. Wenn man einen Schuldigen dafür benennen kann, der nicht in den Reihen Koalition sitzt, ist das primstens. Die Koalition, die dem grünen Justizminister mehr oder weniger freudig erregt trägt, meint, jetzt öffentlich verkündet, die CDU, auf deren Antrag der Ausschuss Ende September 2016 eingesetzt wurde, habe das Interesse daran verloren. Sie platzierte 85 Fragenkomplexe in den Einsetzungsantrag, von denen bislang 51 abgearbeitetQ wurden. Macht 34, die gerade einmal angearbeitet oder noch nicht einmal angearbeitet wurden. Zu etlichen seien von der CDU nicht einmal Beweisanträge gestellt oder Zeugen benannt worden. Man sei ja an Aufklärung weiter interessiert, aber nicht bereit, der Opposition die Anträge zu formulieren. Allein sieben der bislang 23 Ausschuss-Sitzungen seien auf Betreiben der Opposition darauf verwendet worden, der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen nachzuforschen. Man sei ja gewillt, die Minderheitenrechte zu achten. Aber die vielen Beweisanträge zu Akteneinsicht und Aktenvollständigkeit hätten die Arbeit im Ausschuss nicht befördert. Und erst die vielen Zeugen. Viele haben in den Befragungen tatsächlich erklärt, nichts mit den Akten zur Sohnemann-Affäre zu tun gehabt zu haben. Richtig, sie wurden auf Antrag der CDU vom Ausschuss geladen. Doch was ist davon zu halten, wenn nach Angaben aus der CDU-Fraktion aus dem Bildungsministerium über 70 mögliche Zeugen benannt wurden und das Justizministerium sogar Mitarbeiter der Strafvollzugsabteilung benannte.
Nun blieben für 34 Fragenkomplexe noch sieben öffentliche Sitzungstermine – wenn denn bis in den Oktober hinein gearbeitet würde. Im Oktober, da war doch was, richtig die Landtagswahl. R2G bietet Sondersitzungen an, was wohl auch nicht ausreichen dürfte, weil die Wahrscheinlichkeit gesunken ist, dass die entsprechenden etwa drei Dutzend Zeugen nach einer Minute Befragung entlassen werden. Wenn es nix wird, hat die CDU die Schuld, sagt R2G.
Dabei dreut von anderer Seite weiteres Ungemach. Wegen des von R2G angestrengten Zwischenberichtes. „Der Zwischenbericht ist der Versuch der betroffenen Politiker, sich zu Lasten von Beamten zu entlasten und den Rest der Untersuchung im Sande verlaufen zu lassen“, so die CDU-Fraktion. Zeugen fürchten, im Zwischenbericht, der ohne Zutun der CDU formuliert wurde, könnten ihre Aussagen in einer für sie nachteiligen Weise gewertet werden. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, fordern sie nun Einsicht in den Zwischenbericht und gegebenenfalls das Recht, die entsprechenden Passagen mit einem Kommentar zu versehen – als die mildere Forderung. Juristen erwägen zudem, ob die Beamten beantragen können, als Betroffene nach Paragraph 15 des Untersuchungsausschussgesetzes eingestuft zu werden. Darüber müsste der Ausschuss selbst befinden. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre dafür nötig, mithin auch Stimmen aus der Koalition. Den Befragten stünden als Betroffenen andere Rechte zu, als sie als Zeugen hatten. Im Endeffekt, so die Überlegungen, könnte der Weg zur zum Verwaltungsgericht eröffnet werden und wenn sie da nicht zufrieden gestellt werden, gibt es ja noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.