Kein 100prozentiges Dementi

In einer Pressemitteilung vom 13. Februar formuliert die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag Erfordernisse an einen Ausschussvorsitzenden. In einer Pressemitteilung vom 5. März stellt sie die auf das Entschiedenste wieder in Frage.

Zugegebenermaßen unausgesprochen wirft die Linke dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses von der CDU wegen der Art, wie er die mündliche Anhörung zum neuen Schulgesetz geleitet hat, Parteilichkeit vor. Man erteilt dem Ältestenrat des Landtages den Auftrag, „eventuelle Fehlleistungen des Ausschussvorsitzenden, wie nicht genehmigte Beifallsbekundungen von den Rängen oder Angriffe der Anzuhörenden auf Mitglieder des Ausschusses festzustellen“. Gemeint sind Beifallsbekundungen aus denen sich die Ablehnung der Novelle ablesen ließ und ein Beef der Präsidentin des Landkreistages mit einem Ausschussmitglied der Linke. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/3 zu möglichem Amtsmissbrauch des grünen Justizministers von der Linke kritisiert seinerseits jetzt die Arbeit der CDU-Mitglieder, nachdem die in einem an ihn adressierten Brief Zweifel an seiner Amtsführung vorgetragen haben. Und er räsoniert in der Pressemitteilung gegen die CDU-Abgeordneten so, wie ein Obmann oder eine Obfrau einer der drei Regierungsfraktionen nicht empörter räsonieren könnte. Gegen die Fraktion, die den Untersuchungsausschuss 2016 angestrengt hat.

Man kann annehmen, dass den Ausschussvorsitzenden – er war mal der Landesvorsitzende der PDS und der Linke – ärgert, dass die CDU-Vertreter seine fachliche Qualifikation und die seiner Mitarbeiter hinterfragen. Geschenkt. Doch zu der damit verknüpften begründeten Vermutung, der wertende Teil des umstrittenen Zwischenberichtes, der Teil D, stamme anders, als es parlamentarischer Usus wäre, nicht vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages, sondern aus der Feder des Ausschussvorsitzenden selbst, gibt es keine Silbe des Widerspruchs. Kein Wort, keine Zeile. Ein 100prozentiges Dementi sieht anders aus. Wäre dem so, die Vorgehensweise würde die Anstrengungen von R2G konterkarieren, den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages unabhängiger zu machen.

Statt dessen der Rundumschlag der Unfähigkeit und Arbeitsverweigerung gegen die Oppositionsfraktion. „Der Arbeit am Zwischenbericht haben sie sich gleich vollständig verweigert, es existiert nicht ein einziger Änderungsantrag der CDU“, heißt es in der Pressemitteilung. Dass deren Abgeordneten aufgrund des Standes der Beweiserhebung den Zwischenbericht im 6/3, wie auch den des Immelborn-Untersuchungs-Ausschusses 6/2, in Bausch und Bogen ablehnen, will der Linke-Abgeordnete vergessen machen. So muss er nicht einmal erwägen, dass sich die Ablehnung des Berichtes und die Mitarbeit daran einander ausschließen. Und überhaupt, die CDU-Fraktion scheint kein Sondervotum zu planen, schlussfolgert der Ausschussvorsitzende. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf die mögliche weitere Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen im Ausschuss. Mit der Einsetzung des Ausschusses, das dürfte der CDU von Anfang an klar geworden sein, stellte sie das endgültige Urteil über den Justizminister in das Befinden der Ausschuss-Mehrheit. Dass die Koalition im Oktober, unmittelbar vor die Landtagswahl im Plenum des Landtags eine Debatte platziert, in der des Langen und des Breiten über die Verfehlung des grünen Justizministers öffentlichkeitswirksam debattiert wird, wie wahrscheinlich ist das denn? Wie wahrscheinlich ist im Gegensatz dazu, dass die Koalition mit Verweis auf den ja vorliegenden Zwischenbericht den Ausschuss in der Diskontinuität untergehen lassen könnte? Das hätte zugleich den Schick, dass das Sondervotum der CDU nur das zur Grundlage nehmen könnte, was im Ausschuss als Beweis erhoben worden ist. Daran bemäße sich für die Christdemokraten der Wert eines solchen Votums. Der parlamentarische Betrieb bietet so viele Finessen.

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