Kein Gespräch

Wegen der Ankündigung von Steuererhöhungen kann man in Deutschland Wahlen verlieren. Fragen sie die frühere Ministerin CN, die im Wahlkampf 1998 tief in der Thüringer Provinz sich einmal Gedanken über die Anhebung der Mehrwertsteuer gemacht hat. Mit der Forderung, der Benzinpreis sollte aus umweltschützerischen Gründen 5 Mark pro Liter betragen, kann man sich Wahlchancen verbauen. Selbst wenn man einen Veggie-Day in Betriebskantinen anregt, kann man politisch in Teufels Küche beraten. Die deutsche Öffentlichkeit ist ja so empfindsam was die Ankündigung unliebsamer Veränderungen anbetrifft. Selbst auf der Seite der Veränderungsankünder kann man Leute sehen, die mit den Augen rollen und demementieren, das sei alles nicht so gemeint, wie es vorgebracht wurde.

Dieser empfindsamen Öffentlichkeit präsentierte der Ministerpräsident dieses wunderschönen Freistaates wiederholt auf verschiedenen Wegen den Gedanken, aus der Kirchensteuer eine Kultursteuer zu machen, zahlbar nicht nur von staatlich erfassten Kirchgängern, sondern auch von Konfessionslosen. Weil ja die Weimarer Verfassung 100 Jahre alt wurde, erinnerte er zugleich noch an deren Auftrag, eine abschließende Regelung für die durch den Reichsdeputationshauptschluss – so heißt der Vertrag von 1803 und nicht Reichsdeputationshauptbeschluss – festgelegte Staatsleistungen für durch Säkularisierungen den Kirchen verlorengegangene Vermögenswerte und Erlöse daraus zu finden. Es geht dabei um sehr viel Geld. Und im Grunde um die Erörterung der Frage, ist es dem Steuerzahler eher zuzumuten, die Kirchen nach sicherlich jahrelangen Verhandlungen mit einem beachtlichen Betrag abzufinden und so die finanziellen Bindungen zu lockern, oder weiter jährlich Millionen zu überweisen. Es geht also um Grundsätzliches.

Nun kann man sich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, im Thüringer Landtag im Abstand von wenigen Wochen über das Thema debattieren zu wollen. Die CDU-Fraktion wollte das, sie ist Opposition. Es gab dazu schon eine Aktuelle Stunde. Der Ministerpräsident hatte sich dazu nach einer weithin vergessenen Wortmeldung zu einem evangelischen Kirchentag via Kurznachrischtendienst Twitter geäußert. Und nachdem er Mitte des Monats dem Evangelischen Nachrichtendienst ein langes Interview in gleicher Sache gegeben hatte, meinte die CDU-Fraktion einigen Ernst im Vorstoß des nicht unbedeutenden Linke-Politikers erkennen zu können und sie setzte einen Antrag auf, zu debattieren im Plenum des Landtags.

Noch bevor ihr Steuerexperte zu Wort kam, gab der Staatskanzleichef einen Sofortbericht – also noch bevor die CDU auf die steuerlichen Auswirkungen aufmerksam machen konnte, die ja nicht uninteressant sind. Nein, die Landesregierung plant keine Aktivitäten, bezüglich Kirchensteuer und Staatsleistungen und überhaupt, die CDU verweigert das Gespräch über die Wirkung von demografischen Entwicklungen auf die Religionsgemeinschaften – darüber müsse man zuvörderst reden, jedoch nicht über das engere Thema – wenn sie immer nur Steuererhöhungen daraus ablesen würde. Wo käme man zum Beispiel in der Wissenschaft hin, wenn man kontroverse Debatte über kontroverse Thesen verweigern würde. Nun soll ja ein Wissenschaftler sich mit anderen Wissenschaftlern darüber streiten dürfen, ob er die Weltformel gefunden habe oder nicht. Das hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Menschen und nicht mal auf die Welt. Es brächte allenfalls nen Nobelpreis. Politiker hingegen sind näher an den Hebeln, mit denen das Leben der Menschen verändert werden kann. Und deswegen reagieren Menschen empfindsamer auf Sätze von Politikern als auf wissenschaftliche Sätze und neue Theorien von Wissenschaftler. Der Rest der Wortmeldungen aus der Koalition war erwartbar. Es wurde der Eindruck erweckt, der Ministerpräsident habe nur das Fensterkreuz ziseliert. Der Ministerpräsident kann sowieso gar nichts ändern, hieß es unter anderem erneut aus seiner eigenen Partei. Es gibt keine Aktivitäten der Landesregierung, worüber sollen wir also reden, fragte die SPD-Sprecherin? Man zeigte sich sichtlich genervt vom letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung. Ein verspäteter Feierabend dräute.

Hatte der Staatskanzleichef noch von einer nötigen Debatte gesprochen, wurde die von den auftretenden Koalitionspolitikerinnen vor die Tore des Landtags verwiesen. Dabei sollte doch auch dort der Satz gelten: „Ein Gespräch setzt voraus, dass auch der andere Recht haben könnte“.

Es gibt noch einen Verfassungsgerichtshof

Diskontinuität.

R2G hat das Wort Diskontinuität in den Mund genommen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss 6/3 im Thüringer Landtag. Für die, die mit der mittlerweile über zweieinhalb Jahre alten Sache nichts mehr anzufangen wissen, das ist der Ausschuss, der herausfinden soll, ob der derzeitige grüne Justizminister sein Amt missbraucht hat, als er mit dem links geführten Bildungsministerium für seinen Sohn eine Befreiung von der Besonderen Leistungsfestellung nach der 10. Klasse verabredet hat. Ob er die Öffentlichkeit belogen hat und Druck auf Beamte des Bildungsministeriums ausgeübt hat.

Diskontinuität – ein Begriff aus dem Parlamentsleben, der besagt, alles was vor Abschluss der Legislatur nicht beschlossen oder abgeschlossen ist, sei es ein Gesetzesentwurf oder ein Untersuchungsausschuss, wandert in die runde Ablage. Das hört sich zunächst unverfänglich an, denn nicht alles, was sich Parlamentarier vornehmen, können sie in fünf Jahren verwirklichen. Mitunter ist der Gesetzgebungswille halt größer als es die Fertigkeiten sind. Wenn man einen Schuldigen dafür benennen kann, der nicht in den Reihen Koalition sitzt, ist das primstens. Die Koalition, die dem grünen Justizminister mehr oder weniger freudig erregt trägt, meint, jetzt öffentlich verkündet, die CDU, auf deren Antrag der Ausschuss Ende September 2016 eingesetzt wurde, habe das Interesse daran verloren. Sie platzierte 85 Fragenkomplexe in den Einsetzungsantrag, von denen bislang 51 abgearbeitetQ wurden. Macht 34, die gerade einmal angearbeitet oder noch nicht einmal angearbeitet wurden. Zu etlichen seien von der CDU nicht einmal Beweisanträge gestellt oder Zeugen benannt worden. Man sei ja an Aufklärung weiter interessiert, aber nicht bereit, der Opposition die Anträge zu formulieren. Allein sieben der bislang 23 Ausschuss-Sitzungen seien auf Betreiben der Opposition darauf verwendet worden, der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen nachzuforschen. Man sei ja gewillt, die Minderheitenrechte zu achten. Aber die vielen Beweisanträge zu Akteneinsicht und Aktenvollständigkeit hätten die Arbeit im Ausschuss nicht befördert. Und erst die vielen Zeugen. Viele haben in den Befragungen tatsächlich erklärt, nichts mit den Akten zur Sohnemann-Affäre zu tun gehabt zu haben. Richtig, sie wurden auf Antrag der CDU vom Ausschuss geladen. Doch was ist davon zu halten, wenn nach Angaben aus der CDU-Fraktion aus dem Bildungsministerium über 70 mögliche Zeugen benannt wurden und das Justizministerium sogar Mitarbeiter der Strafvollzugsabteilung benannte.

Nun blieben für 34 Fragenkomplexe noch sieben öffentliche Sitzungstermine – wenn denn bis in den Oktober hinein gearbeitet würde. Im Oktober, da war doch was, richtig die Landtagswahl. R2G bietet Sondersitzungen an, was wohl auch nicht ausreichen dürfte, weil die Wahrscheinlichkeit gesunken ist, dass die entsprechenden etwa drei Dutzend Zeugen nach einer Minute Befragung entlassen werden. Wenn es nix wird, hat die CDU die Schuld, sagt R2G.

Dabei dreut von anderer Seite weiteres Ungemach. Wegen des von R2G angestrengten Zwischenberichtes. „Der Zwischenbericht ist der Versuch der betroffenen Politiker, sich zu Lasten von Beamten zu entlasten und den Rest der Untersuchung im Sande verlaufen zu lassen“, so die CDU-Fraktion. Zeugen fürchten, im Zwischenbericht, der ohne Zutun der CDU formuliert wurde, könnten ihre Aussagen in einer für sie nachteiligen Weise gewertet werden. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, fordern sie nun Einsicht in den Zwischenbericht und gegebenenfalls das Recht, die entsprechenden Passagen mit einem Kommentar zu versehen – als die mildere Forderung. Juristen erwägen zudem, ob die Beamten beantragen können, als Betroffene nach Paragraph 15 des Untersuchungsausschussgesetzes eingestuft zu werden. Darüber müsste der Ausschuss selbst befinden. Eine Zweidrittel-Mehrheit wäre dafür nötig, mithin auch Stimmen aus der Koalition. Den Befragten stünden als Betroffenen andere Rechte zu, als sie als Zeugen hatten. Im Endeffekt, so die Überlegungen, könnte der Weg zur zum Verwaltungsgericht eröffnet werden und wenn sie da nicht zufrieden gestellt werden, gibt es ja noch einen Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Kein 100prozentiges Dementi

In einer Pressemitteilung vom 13. Februar formuliert die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag Erfordernisse an einen Ausschussvorsitzenden. In einer Pressemitteilung vom 5. März stellt sie die auf das Entschiedenste wieder in Frage.

Zugegebenermaßen unausgesprochen wirft die Linke dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses von der CDU wegen der Art, wie er die mündliche Anhörung zum neuen Schulgesetz geleitet hat, Parteilichkeit vor. Man erteilt dem Ältestenrat des Landtages den Auftrag, „eventuelle Fehlleistungen des Ausschussvorsitzenden, wie nicht genehmigte Beifallsbekundungen von den Rängen oder Angriffe der Anzuhörenden auf Mitglieder des Ausschusses festzustellen“. Gemeint sind Beifallsbekundungen aus denen sich die Ablehnung der Novelle ablesen ließ und ein Beef der Präsidentin des Landkreistages mit einem Ausschussmitglied der Linke. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/3 zu möglichem Amtsmissbrauch des grünen Justizministers von der Linke kritisiert seinerseits jetzt die Arbeit der CDU-Mitglieder, nachdem die in einem an ihn adressierten Brief Zweifel an seiner Amtsführung vorgetragen haben. Und er räsoniert in der Pressemitteilung gegen die CDU-Abgeordneten so, wie ein Obmann oder eine Obfrau einer der drei Regierungsfraktionen nicht empörter räsonieren könnte. Gegen die Fraktion, die den Untersuchungsausschuss 2016 angestrengt hat.

Man kann annehmen, dass den Ausschussvorsitzenden – er war mal der Landesvorsitzende der PDS und der Linke – ärgert, dass die CDU-Vertreter seine fachliche Qualifikation und die seiner Mitarbeiter hinterfragen. Geschenkt. Doch zu der damit verknüpften begründeten Vermutung, der wertende Teil des umstrittenen Zwischenberichtes, der Teil D, stamme anders, als es parlamentarischer Usus wäre, nicht vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages, sondern aus der Feder des Ausschussvorsitzenden selbst, gibt es keine Silbe des Widerspruchs. Kein Wort, keine Zeile. Ein 100prozentiges Dementi sieht anders aus. Wäre dem so, die Vorgehensweise würde die Anstrengungen von R2G konterkarieren, den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages unabhängiger zu machen.

Statt dessen der Rundumschlag der Unfähigkeit und Arbeitsverweigerung gegen die Oppositionsfraktion. „Der Arbeit am Zwischenbericht haben sie sich gleich vollständig verweigert, es existiert nicht ein einziger Änderungsantrag der CDU“, heißt es in der Pressemitteilung. Dass deren Abgeordneten aufgrund des Standes der Beweiserhebung den Zwischenbericht im 6/3, wie auch den des Immelborn-Untersuchungs-Ausschusses 6/2, in Bausch und Bogen ablehnen, will der Linke-Abgeordnete vergessen machen. So muss er nicht einmal erwägen, dass sich die Ablehnung des Berichtes und die Mitarbeit daran einander ausschließen. Und überhaupt, die CDU-Fraktion scheint kein Sondervotum zu planen, schlussfolgert der Ausschussvorsitzende. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf die mögliche weitere Vorgehensweise der Koalitionsfraktionen im Ausschuss. Mit der Einsetzung des Ausschusses, das dürfte der CDU von Anfang an klar geworden sein, stellte sie das endgültige Urteil über den Justizminister in das Befinden der Ausschuss-Mehrheit. Dass die Koalition im Oktober, unmittelbar vor die Landtagswahl im Plenum des Landtags eine Debatte platziert, in der des Langen und des Breiten über die Verfehlung des grünen Justizministers öffentlichkeitswirksam debattiert wird, wie wahrscheinlich ist das denn? Wie wahrscheinlich ist im Gegensatz dazu, dass die Koalition mit Verweis auf den ja vorliegenden Zwischenbericht den Ausschuss in der Diskontinuität untergehen lassen könnte? Das hätte zugleich den Schick, dass das Sondervotum der CDU nur das zur Grundlage nehmen könnte, was im Ausschuss als Beweis erhoben worden ist. Daran bemäße sich für die Christdemokraten der Wert eines solchen Votums. Der parlamentarische Betrieb bietet so viele Finessen.