Lautes Diskutieren

Für gewöhnlich wird dem EU-Europäer der europäische Gedanke nahegebracht, indem darauf verwiesen wird, wie gut alles werde, wenn, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, erst alle Aspekte der Politik in den Mitgliedsstaaten vergemeinschaftet seien. Jüngstes Beispiel der Vorschlag aus Paris für eine EU-Armee und ein Gemeinschafts-Budget. Welcher gemeinsamen Außenpolitik der Mitgliedsstaaten die Armee dienen soll und wer über ihren Einsatz im erforderlichen Fall rasch befindet, darüber wurde wenig gesagt. Es gibt aber auch Herzblutthemen, da deutet sich – unausgesprochen – Widerstand an, weil offenbar nicht alles besser werden könnte. Die Asylpolitik ist so ein Herzblutthema. Einer der drei Kandidaten für den Vorsitz der CDU bekommt das derzeit zu spüren.

Er machte darauf aufmerksam, vor einer endgültigen Verabredung zu einem gemeinsamen Asylsystem innerhalb der EU könnte es nötig sein, das Asylrecht im deutschen Grundgesetz mit einem Gesetzesvorbehalt zu versehen. Aus einem einklagbaren Individualrecht würde ein Recht mit institutioneller Garantie. Auch einklagbar. Und dann beharrt er nach all dem Furor über seine Wortmeldung noch darauf, dass sich auch das deutsche Asylrecht ändern werde. Aus seinem Hinweis, darüber werde in Deutschland zu reden sein, wurde, „der will das Asylrecht schleifen“. Vier Ausrufezeichen dahinter. Selten wurde einem Kandidaten für ein politisches Spitzenamt so viel Macht zugeschrieben, in der Absicht, ihn zu verhindern. Als gäbe es nicht vor der Neuformulierung des Asylartikels 16a im Grundgesetz zwei schwer zu knackende Sperren – eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat wären dafür nötig. Die müsste man nach jahrelanger Denatte erst einmal zusammenbekommen.

Andere EU-Staaten haben diese Gesetzesvorbehalte für die Asylgewährung bereits in ihre Verfassungen geschrieben. Polen zum Beispiel. Ungarn verlangt in seiner Verfassung sogar, dass ein Asylantrag mit Hinweisen auf politische Verfolgung „sorgfältig begründet“ werden müsse. Nur etwa ein Dutzend, nicht einmal die Hälfte, der Mitgliedsstaaten, so zählten Rechtswissenschaftler, kennen überhaupt ein konstitutionell abgesichertes Recht auf Asyl. Das wird also ein lautes Diskutieren zwischen den später 27 Staaten darüber, welcher Standard zum Standard der EU erhoben werden soll. Wer wird auf dem Weg zu einer EU-Regelung Zugeständnisse machen müssen, Abstriche machen müssen an eigenen rechtlichen Regeln oder den Vollzug eigener Gesetze verändern müssen? Wer setzt sich durch?

Die Bewahrer des verfassungsrechtlichen Status Quo könnten den Subtext der derzeitigen Asylrechtsdebatte in Deutschland also auch so formulieren: Nicht alles wird besser, wenn es denn auf EU-Ebene geregelt und vereinheitlicht wird. Soll das die Botschaft sein?

Auf Konfrontation

Die Fraktionen im Thüringer Landtag, die sich mit gewissen Differenzierungen als demokratisch bezeichnen – die AfD lassen R2G und CDU in dieser Betrachtung außen vor -, haben es nicht vermocht, nach dreißig Jahren einen gemeinsamen Antrag zum angemessenen Erinnern an die friedliche Revolution in der DDR im kommenden Jahr zu formulieren. In einer emotionalen Intervention nannte der CDU-Abgeordnete W.F. das eine Schande und fand nur ein Urteil: „ich schäme mich, dass ich diesem Parlament angehöre“. Es sind noch mehrere derartige Ereignisse bis zur Landtagswahl im kommenden Herbst zu erwarten.

Als vor zwei Jahren im Dezember eine Enquete-Kommission eingesetzt werden sollte, die sich mit Rassismus und anderen Formen ungerechtfertigter Diskriminierung auseinander setzen soll, retteten sich Koalition und CDU nach einer Vertagung der Beratung doch noch gemeinsam ans Ufer. Der Staatskanzleichef formulierte damals in der Aussprache die Zuversicht, so eine Kommission werde sich wissenschaftlich mit dem Thema beschäftigen und nicht nach Mehrheit und Minderheit entscheiden wie in Plenum und Ausschüssen des Landtags. Mittlerweile hat sich die Mehrheit in der Kommission verschiedentlich mit Beschlüssen durchgesetzt. Nach streng wissenschaftlichen Erwägungen, wie immer wieder erklärt wird. Wie das so ist, wenn man die Wahrheit auf seiner Seite wähnt.

Das mag angehen bei rot-rot-grünen Herzensangelegenheiten wie der Ausweisung von 763 Kilometern ehemaligem Todesstreifen als Naturmonument. Doch der Streit um den Erinnerungsantrag der CDU ist etwas anderes und war nicht die einzige Entscheidung, die von der Mehrheit konfrontativ entschieden wurde. Am gleichen Tag ließ die Koalition die CDU mit ihrem Vorschlagsrecht für das neu zu besetzende Amt des Landtagspräsidenten auflaufen. Kaum war der Name des CDU-Kandidaten in den Tagen zuvor bekannt geworden, hatte es von grüner Seite geheißen, Provokation, wir lehnen den ab. Mehr nicht. Dann wurden Äußerungen des Abgeordneten aus dem Jahr 2010 nachgeschoben. Dann kam von SPD-Seite wiederholt der wunderliche Vorschlag, die CDU möge – ohne dass dessen Name genannt wurde – den zurückgetretenen Landtagspräsidenten drängen, per sofort auf sein Mandat zu verzichten. Die Nachrückerin werde man wohl mitwählen. Da mögen sich die Sozialdemokraten vielleicht der eigenen Schwäche erinnert haben, als sie nach schwerer Kritik von den Linken den eigenen Innenminister demissionierten. Der Kandidat der Union sei nicht präsidiabel hieß es weiter, er habe doch jüngst ein MdL „Schwätzer“ genannt. Und überhaupt, sei er ein Rechtspopulist und führe den Petitionsausschuss, dem er vorsteht, schlecht.

Das alles hört sich an wie die Fortsetzung des Streits um vorgebliche Zensur an einer Zuarbeit des Juristischen Dienstes zur Stellungnahme des Landtagsinnenausschusses für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof um das Gesetz zur Gebietsreform. Der Parlamentspräsident führe die Landtagsverwaltung wie ein CDU-Ministerium, wurde seinerzeit kritisiert. Er sei nicht der Präsident aller Abgeordneten. Ihn gewählt zu haben, sei soetwas wie ein Gunstbeweis der Koalition gewesen, ließ R2G durchblicken. Der kann jetzt auf bequeme Weise kassiert werden, unterfüttert mit dem Vorwurf, der CDU-Abgeordnete sei ja nicht wählbar. Genauso hat R2G argumentiert, als ein AfD-Mitglied für einen in den Bundestag einziehenden AfD-Abgeordneten an die Spitze des Justizausschusses nachgewählt werden sollte. Dieses in die Nähe zur AfD Rücken der CDU war von R2G auch in der Debatte darüber zu hören, warum die Koalition dem CDU-Erinnerungsantrag nicht zustimmen könne. Im gleichen Atemzug wurde die Union jedoch gedrängt, dem Koalitionsantrag zuzustimmen. Weniger aussichtsreich kann man für einen eigenen Antrag nicht werben, könnte man meinen, wenn R2G in der Debatte nicht zu erkennen gegeben hätte, dass der Antrag eigentlich überflüssig sei. Die Regierung sei ohnehin in der Frage längst auf dem besten Weg.

Im Gegensatz zu 2016/2017, als die Enquete eingesetzt werden sollte, befindet man sich mittlerweile im Wahlkampf. Das macht den Unterschied. Die Spitzenkandidaten stehen fest und mit der Festlegung aller drei Regierungsparteien auf eine Fortsetzung der Koalition, die SPD tat das jetzt auf ihrem Landesparteitag, stehen die Zeichen unabweislich auf Lagerwahlkampf. Die Linken-Landeschefin hat den Ton schon vorgegeben. Die Linke habe den Auftrag schwarz-blau in Thüringen zu verhindern. „Ramelow oder Barbarei“, zitierte das Twitter-Team die Fraktionschefin vom Landesparteitag. Dass die Linke daran erinnert, dass der CDU-Landeschef sich mehrmals öffentlich festgelegt hat, es gebe nach der Landtagswahl keine Zusammenarbeit mit der AfD, muss keiner erwarten.