Für gewöhnlich wird dem EU-Europäer der europäische Gedanke nahegebracht, indem darauf verwiesen wird, wie gut alles werde, wenn, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, erst alle Aspekte der Politik in den Mitgliedsstaaten vergemeinschaftet seien. Jüngstes Beispiel der Vorschlag aus Paris für eine EU-Armee und ein Gemeinschafts-Budget. Welcher gemeinsamen Außenpolitik der Mitgliedsstaaten die Armee dienen soll und wer über ihren Einsatz im erforderlichen Fall rasch befindet, darüber wurde wenig gesagt. Es gibt aber auch Herzblutthemen, da deutet sich – unausgesprochen – Widerstand an, weil offenbar nicht alles besser werden könnte. Die Asylpolitik ist so ein Herzblutthema. Einer der drei Kandidaten für den Vorsitz der CDU bekommt das derzeit zu spüren.
Er machte darauf aufmerksam, vor einer endgültigen Verabredung zu einem gemeinsamen Asylsystem innerhalb der EU könnte es nötig sein, das Asylrecht im deutschen Grundgesetz mit einem Gesetzesvorbehalt zu versehen. Aus einem einklagbaren Individualrecht würde ein Recht mit institutioneller Garantie. Auch einklagbar. Und dann beharrt er nach all dem Furor über seine Wortmeldung noch darauf, dass sich auch das deutsche Asylrecht ändern werde. Aus seinem Hinweis, darüber werde in Deutschland zu reden sein, wurde, „der will das Asylrecht schleifen“. Vier Ausrufezeichen dahinter. Selten wurde einem Kandidaten für ein politisches Spitzenamt so viel Macht zugeschrieben, in der Absicht, ihn zu verhindern. Als gäbe es nicht vor der Neuformulierung des Asylartikels 16a im Grundgesetz zwei schwer zu knackende Sperren – eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat wären dafür nötig. Die müsste man nach jahrelanger Denatte erst einmal zusammenbekommen.
Andere EU-Staaten haben diese Gesetzesvorbehalte für die Asylgewährung bereits in ihre Verfassungen geschrieben. Polen zum Beispiel. Ungarn verlangt in seiner Verfassung sogar, dass ein Asylantrag mit Hinweisen auf politische Verfolgung „sorgfältig begründet“ werden müsse. Nur etwa ein Dutzend, nicht einmal die Hälfte, der Mitgliedsstaaten, so zählten Rechtswissenschaftler, kennen überhaupt ein konstitutionell abgesichertes Recht auf Asyl. Das wird also ein lautes Diskutieren zwischen den später 27 Staaten darüber, welcher Standard zum Standard der EU erhoben werden soll. Wer wird auf dem Weg zu einer EU-Regelung Zugeständnisse machen müssen, Abstriche machen müssen an eigenen rechtlichen Regeln oder den Vollzug eigener Gesetze verändern müssen? Wer setzt sich durch?
Die Bewahrer des verfassungsrechtlichen Status Quo könnten den Subtext der derzeitigen Asylrechtsdebatte in Deutschland also auch so formulieren: Nicht alles wird besser, wenn es denn auf EU-Ebene geregelt und vereinheitlicht wird. Soll das die Botschaft sein?