Der CDU-Fraktionschef im Thüringer Landtag hat im mdr-Sommerinterview des Thüringen Journals der rot-rot-grünen Landesregierung erneut vorgeworfen, sie handele „dreist“, wenn sie bereits im kommenden Jahr den Etat für das Jahr 2020, mithin für das erste Jahr nach der Landtagswahl durch den Landtag bringen wolle. Das sei in Deutschland „ein einmaliger Akt“. Die folgenden Ausführungen des CDU-Politikers dazu sind vom mdr nicht ausgestrahlt worden. Sie können auf der Internetseite des Thüringen Journals verfolgt werden (ab Minute 5:43 des etwa 20-minütigen Interviews). Der Haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Landtag erinnert nun daran, derartiges habe es bereits in Hessen gegeben, in Sachsen und in Bayern. In Sachsen wird in der kommenden Woche tatsächlich der Doppelhaushalt für 2019/2020 eingebracht, der im Dezember verabschiedet werden soll, wenige Monate vor der Landtagswahl 2019.
Der CDU-Politiker verkenne „bewusst, dass Rot-Rot-Grün für Thüringen verantwortungsbewusst plant und Verbände, Vereine und alle diejenigen, die auf Gelder aus dem Landeshaushalt angewiesen sind, mit einem Haushalt 2020 für das Nachwahljahr somit finanzielle Sicherheit erhalten. Wir verhindern damit Stillstand und Unsicherheiten und setzen auf Konstanz und Zuverlässigkeit.“ Der Grünen- Haushaltsexperte macht „Stillstand und Unsicherheit“ im Land an einem 3 Prozent-Anteil am Etat fest. Über soviel können Landesregierung und Landtagsmehrheit frei verfügen. Selbst dieses Geld kann ohne gültigen Haushalt zu einem Großteil ausgereicht werden, dank der in der Landesverfassung verankerten vorläufigen Haushaltsführung. Die Vorhaltungen des CDU-Politikers, R2G ignoriere die Rechte des künftigen Landtags, lässt er ebenso beiseite, wie den Hinweis, gerade der von den Regierungsparteien anvisierte späte Wahltermin im November bewirke den vermeintlichen Zwang, den Haushalt früh zu verabschieden.
Die Wortmeldung der grünen Landtagsfraktion geht auch nicht auf die möglicherweise langwierige Regierungsbildung nach der Wahl ein. Für die amtierende Landesregierung, sie dürfte unter der Bedingung, dass ein Etat wie üblich vor der Wahl in den Landtag eingebracht, jedoch nicht verabschiedet wurde, keine etatrelevanten Beschlüsse fassen, wäre es angenehm, einen verabschiedeten Haushalt vollziehen zu können. (Der Wehrmutstropfen – es müsste nach der Wahl mit dem Kabinett in der Zusammensetzung von vor der Wahl weiter regiert werden). R2G kann sich eigentlich zurücklehnen und die Debatte an sich abtropfen lassen. Der Hinweis, in anderen Ländern sei nach dem gleichen Prinzip verfahren worden, ist nicht wirklich zielführend. Denn dort hat die Opposition das Vorgehen nicht vernehmlich in Frage gestellt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wäre zudem auch schwer vermittelbar, hätten die Grünen und die Linke in der Opposition in Sachsen abgelehnt, was sie in Thüringen in Regierungsverantwortung demnächst praktizieren wollen.
Und solange die Grundsatzfrage nicht vor ein Verfassungsgericht gebracht wird, bleibt der Streit um den Umgang mit dem Haushaltsrecht eines zukünftigen Landtags ein Kampf um Meinungen, eine politische Debatte um die Achtung des Wählerwillens. Ein verfassungsrechtliches Mysterium bliebe bestehen. Auch in Thüringen. Und es wirkt die Macht des Faktischen.