Politisches Geschäft

Wenn drei Damen der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag – alle drei Mitglieder des für Immunitätsangelegenheiten zuständigen Justizausschusses – zu einer vor der Öffentlichkeit ausgebreiteten Steuer-Strafsache des CDU-Fraktionschefs M. M. in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats ankündigen, dann wollen sie die ganze Angelegenheit aufhübschen. Zumal eine Verfolgung der Sache an die Zustimmung des Landtagspräsidenten gebunden ist. Der ist Mitglied der größten Landtagsfraktion, der CDU.

Dass der Abgeordnete M.M. sich mit einer solch lästigen Angelegenheit herumschlagen muss, hat er sich selbst zuzuschreiben. Wie die Dinge beim Finanzamt so zugehen können, weiß er ja. Selbst wenn er am Ende eine Steuerrückzahlung bekäme – nicht ohne Grund hat er darauf hingewiesen, die vierteljährlichlich fälligen Steuervorauszahlungen habe er geleistet – steht der Steuerkundige derzeit als Steuersünder da. Es geht um die Erklärung für 2016. Die Schagworte die um den Politiker kreisen, der nach der Landtagswahl im kommenden Jahr in die Staatskanzlei einziehen will, sind derzeit Staatsanwalt, Steuer-Strafsache, Immunität, Ermittlungsverfahren. Und von interessierter Seite wird das Wort „Hausdurchsuchung“ gewispert. Huuuuuuu.

Für gewöhnlich wird einem Abgeordneten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermitteln will, das zu dem Zeitpunkt mitgeteilt, zu dem der Justizausschuss die Immunitätsangelegenheit vertraulich behandelt. Das sei nicht immer so, twitterte eine Linke-Abgeordnete. Wenn Aspekte der Strafverfolgung dagegen stehen, wird der Betroffene nicht informiert. Übersetzt hieße das, wenn vor einer Hausdurchsuchung verhindert werden soll, eventuelle Beweismittel beiseite zu schaffen. Auch der privat twitternde B. R. deutete in diese Richtung: „Es soll Fälle geben, da stehen Hausdurchsuchungen ins Haus und da kann/wird genau deshalb nicht informiert. Da gab es mal einen CDU Innenminister aD C.K. und der wurde von einem Polizisten der im gleichen CDU Gremium war vorgewarnt. Vergessen?“ Nun ist das Wort „Hausdurchsuchung“ in der Causa M. in der interessierten Öffentlichkeit. Damit wird insinuiert, die Sache, der Verdacht müsse besonders schwerwiegend sein. Dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, aber wurde nicht direkt verbreitet.

Irgendwas wird schon hängenbleiben. So geht das politische Geschäft nun mal.

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