Kann man den römischen Konsul Cato d. Ä. vergleichen mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten der Linke S. D.? Man kann. Sie gleichzusetzen wäre, jedoch falsch. Der Römer pflegte, Reden mit der Bemerkung zu beenden „und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“. Das MdL SD trägt immer wieder die Forderung vor – gern auch in Debatten zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission an den Landtag – „der Verfassungsschutz gehört aufgelöst“. Der Römer machte mit seinem ceterum censeo deutlich, dass er ein Problem mit der Großmacht jenseits des Mittelmeeres hatte. Der Thüringer macht deutlich, dass er wenigstens in diesem einen Punkt ein Problem mit der Thüringer Landesverfassung und dem Grundgesetz hat. Beide räumen dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung Verfassungsrang ein, wozu eine Behörde zu schaffen sei. Die Thüringer Landesverfassung regelt das in Artikel 97, das Grundgesetz in Artikel 87.
Den Bericht der PKK vor zwei Jahren nahm SD zum Anlass, erstmals als Vertreter der Linke, der größten Regierungspartei, nicht als Oppostionspolitiker, zu formulieren: „dass unsere Forderung nach Auflösung dieses Amts die richtige Forderung ist – und nicht die Forderung nach mehr Personal und mehr Mitteln.“ In diesem Jahr lieferte der Vorsitzende des Innenausschusses darüber hinaus eine parteipolitische Grundierung dieser Forderung: „Und deswegen will ich ganz kurz noch mal aus unserem Wahlprogramm zitieren, das ist die politische Aussage: „DIE LINKE. Thüringen unterstreicht […], dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen.“ Der stenografische Bericht vermerkt hier: „Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ aber auch den Zwischenruf des Fraktionschefs der SPD MH: „Völlig daneben!“ Man kann in dieser wichtigen Frage also getrost Differenzen innerhalb von R2G konstatieren.
Um so verwunderlicher ist, dass die SPD im Koalitionsvertrag eine außergesetzliche Kontrolle des Verfassungschutzes verabredete und jetzt mit in Gang gesetzt hat. Der SPD-Innenminister etablierte eine unabhängige Kommission die überprüfen soll, ob das Amt für Verfassungsschutz – 2014 von Schwarz-Rot in’s Innenministerium eingegliedert – unrechtmäßig Personendaten erhoben, gespeichert oder nicht gelöscht hat. Doch die Landesverfassung regelt die Kontrolle der sensiblen Behörde in Artikel 97 eindeutig. Sie weist sie ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages zu. Paragraph 24 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes macht die Verhältnisse zwischen Legislative und Exekutive noch klarer: „Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt.“ Eine unabhängige Kommission, vom Innenminister eingesetzt, würde bedeuten die Exekutive kontrolliert sich quasi selbst. Im Übrigen gibt es nach Paragraph 2 des von der Großen Koalition 2014 novellierten Verfassungsschutzgesetzes eine unabhängige Stabstelle Controlling mit umfangreichen Rechten in dieser Frage. Sie ist in ihren Beurteilungen nicht an Weisungen des Präsidenten gebunden, nicht einmal an Weisungen des zuständigen Ministers. Die PKK kann Unterrichtung durch die Stabstelle verlangen.
Im Koalitionsvertrag legten die drei Parteien 2014 noch fest, „sämtliche beim tlfv gespeicherten Personendaten auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung“ zu überprüfen. Der Abgeordnete SD machte daraus reichlich eineinhalb Jahre später in seiner Rede vor dem Landtag am 22. Juni 2016: „Aber wir haben darüber hinaus auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die genau dieser Frage auf den Grund geht, welche Notwendigkeit und welche Berechtigung ein nach innen gerichteter Geheimdienst eigentlich in der Auseinandersetzung mit Gefahren für die Demokratie hat. Wir fordern hier nachdrücklich, diesen Teil des Koalitionsvertrags umzusetzen, die Expertenkommission einzuberufen.“ Eine derartige Expertenkommission könnte eigentlich nur zu dem Schluss kommen, die Berechtigung schöpft der Verfassungsschutz unmittelbar aus der Verfassung. Punkt. Wer ihn abschaffen will, muss die Verfassung des Landes ändern. Dazu fehlt der Linke die notwendige Mehrheit im Landtag.
Nun ist also daraus wieder „nur“ die Kontrolle von personenbezogenen Daten geworden. Selbst daran knüpft sich die Frage nach der Bundestreue der Thüringer Landesregierung. Durch Paragraph 3 des Gesetzes ist das Amt ja zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt in Köln und den anderen Landesämtern und zu deren Unterstützung verpflichtet – eine Lustration der in Erfurt gespeicherten Personendaten dürfte auch deren Interessen negativ berühren.