Blick zurück nach vorn

Mancher meint, in diesen Zeiten seien angemessene Mittel zur Lösung jedes anfallenden juristischen Problems zur Hand. Andere widersprechen und sagen, die Gesetze müssten den sich verändernden Herausforderungen, etwa durch Terroristen, Gefährder und Unterstützer von IS, Al Kaida oder Taliban, angepasst werden. In Großbritannien zum Beispiel erwägen das zwei Unterhaus-Abgeordnete, einer von der Labour Partei, ein Konservativer und Juristen, und sie nehmen die Vergangenheit zu Hilfe. Sie schlagen vor, ein Gesetz von 1351 in die Gegenwart zu holen, um Gerichten ein Mittel an die Hand zu geben, mit denen Hochverrat angemessen bestraft werden kann – wie die Abgeordneten meinen mit unabdingbar lebenslanger Haft. Die derzeitige Anti-Terror-Gesetzgebung sei Verrat nicht angemessen. Auch der Official Secrets Act und alle weiteren Sicherheitsgesetze seien der Herausforderung nicht gewachsen. Als Hochverräter solle schon bestraft werden können, wer sich auch nur einer nichtstaatlichen Gruppierung verpflichtet, gegen die britische Kräfte kämpfen. Und wer einem Feindstaat dient, sowieso.

Von 1351 stammt der Treason Act. Durch das Gesetz wurden mit der Todesstrafe Mordpläne und die Ermordung des Königs, dessen Ehefrau oder des Thronfolgers bedroht. 1351 befand England sich nach der gängigen Zählung von Historikern im vierzehnten Jahr des Hundertjährigen Krieges. Englische Könige wollten in den vielen Jahren mit Waffengewalt ihre Thronansprüche auf dem Festland durchsetzen. Die Dinge waren um so verzwickter, als England und Frankreich sich als Staaten gegenüberstanden, englische Herzöge mit ihren Besitzungen in Frankreich aber zugleich auch Vasallen des dortigen Throns waren. 1346 war Edward III. mit zahlenmäßig unterlegenen Truppen in Frankreich gelandet. Seine Langbogenschützen – ein Chronist des englischen Königshauses Windsor verglich sie einmal mit den Pershing-Raketen des 20. Jahrhunderts – hatten in der Schlacht von Crécy die Blüte des französischen Adels dahingerafft. Der Krieg begründete eine Jahrhunderte dauernde Erbfeindschaft. In gewisser Weise hatte die Wirrnis schon 1066 mit der Landung Wilhelms des Eroberers ihren Anfang genommen, als der in der Schlacht von Hastings seinen Anspruch auf die Herrschaft in England durchsetzte. Die Wirrnis endete erst 1802 als Georg III. den Anspruch auf den französischen Thron aufgab.

Der Treachery Act, der die Todesstrafe ermöglichte, 1940 zu Kriegszeiten erlassen, wurde nach Ende des zweiten Weltkriegs wieder aufgehoben. Alle anderen neueren Gesetze, die Spionage oder Terrorismus-Delikte unter Strafe stellen, seien dem Verbrechen des Hochverrates nicht angemessen, wird in dem Papier „Aiding the Enemy“ (Dem Feind helfen) der beiden Unterhaus-Abgeordneten argumentiert. Zahlreiche Straftäter, so der „Guardian“, stünden in absehbarer Zeit vor ihrer Haftentlassung. Wegen der relativ kurzen Strafen kämen von zwischen 2006 und 2017 verurteilten 193 Terror-Straftätern zum Ende des Jahres 80 auf freien Fuß. Noch mehr müssen in der nahen Zukunft entlassen werden, wenn sie die Häfte ihrer Strafe abgesessen haben.

667 Jahre nach seiner Verkündung ist der Treason Act eigentlich noch in Kraft. Der neue Vorstoß – 1977 hatte eine Kommission des Unterhauses empfohlen, das Gesetz nicht zu modernisieren – könnte neue Fahrt aufnehmen, seit bekannt ist, dass Salman Abedi, dem bei einem Ariana Grande Konzert am 22. Mai 2017 vergangenen Jahres in Manchester 22 Menschen zum Opfer fielen, 2014 von der britischen Marine aus dem libyschen Tripolis evakuiert worden war. Zusammen mit seinem jüngeren Brude Hashem. Salman Abedi war von den Sicherheitsbehörden wegen seines Aufenthalts in Libyen beobachtet worden. Eine Untersuchung des Falls kam zu dem Schluss, es sei vernünftig gewesen, aufgrund der seinerzeit zusammengetragenen Informationen seine Akte zu schließen – einen Monat vor dem Anschlag. „Nachdem er gerrettet worden ist, eine solche Grausamkeit auf britischem Territorium zu begehen, ist die schlimmste Form von Verrat“, erklärte jetzt ein Regierungsmitarbeiter dem „Guardian“. Bislang bemühte sich die britische Regierung vergebens um Auslieferung Hashem Abedis. Er wird von einer libyschen Miliz festgehalten.

Haste Scheiße am Fuß …

„Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß“. Die etwas verzagte Beschreibung eher deprimierender Lebenssituationen des Fußballers Andi Brehme (Elfmetertor gegen Argentinien fünf Minuten vor Spielende, Weltmeister 1990) gilt auch für Politiker. Was der Ministerpräsident dieses Freistaates derzeit zu spüren bekommt. Und er hätte es vermeiden können. Hat er aber nicht. Und das kam so.

Bei der Aufzeichnung des Sommerinterview des mdr-Thüringenjournals erlaubte sich Susann Reichenbach doch, ihm die Frage nach seinem Gratulationstweet vom Juni zum Abitur für den Sohn des grünen Justizministers zu stellen. Um dessen Sohnemann-Affäre kümmert sich ein Untersuchungsausschuss wohl bis knapp vor das Ende der laufenden Legislatur. Klammerbemerkung: Im Vorfeld der heißen Wahlkampf-Phase dräut am Horizont die Befragung des MP im Ausschuss. Das braucht man für einen freudbetonten Wahlkampf wirklich nicht. Nun musste der MP vor laufender Kamera registrieren, dass er mit seinem Beharren auf sein „das bin ich als Ministerpräsident und das ist etwas anderes als ich als Privatmann“ vielleicht bei seiner Frau, seinen Untergebenen, nicht aber bei Journalisten durchzudringen vermochte. Und er missachtete offenkundig den Ratschlag des Südstaaten-Generals aus dem US-Bürgerkrieg „Stonewall“ Jackson „mach nie deine Ängste zu deinem Berater“. Er reagierte – von seinen Medienberatern offenkundig schlecht oder nicht ausreichend gut vorbereitet – aggressiv, mit der Höchststrafe für einen Journalisten. Statt sitzen zu bleiben und sanftmütig zu antworten ich kommentiere als Ministerpräsident nicht meine privaten Tweets, drohte er, das Interview abzubrechen. Was auch eine famose bundesweite Meldung abgegeben hätte. Noch dazu drängt der Ministerpräsident den mdr die Hintergründe der ganzen Angelegenheit zu durchleuchten. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der Sender dazu keinen Anlass sähe? Liebesentzug oder nur die Linke-Landes- und Fraktionschefin als Interviewpartner, die es nach eigenem Bekunden ohnehin in das TV-Format drängt?

Sogar auf einen mit einwöchiger Verspätung platzierten Zeitungsbericht reagierte er, antstatt das alles zu beschweigen, noch in der ihm eigenen, unverständlichen Weise und twitterte: „Wenn Sie ein Interview mit der Privatperson haben möchten, dann laden Sie die doch einfach ein, ansonsten kann ich auch gehen…. Ein unbeteiligter Berichterstatter über Filmsequenzen die ich nie sah, aber dazu Stellung nehmen soll.“ Gerade der zweite Satz offenbart, wie sehr B.R. ob der unbotmäßigen Frage außer sich gewesen sein muss, wenn er noch eine Woche später meint, nichts zu der Situation sagen zu können, in der er sich befunden hat. Gerade auf die Situation und seine Reaktion richtete sich doch offenkundig die Frage und nicht darauf, ob er sich beim Betrachten des Mitschnitts eventuell nicht ins rechte Licht gesetzt sah.

B.R. meint, das alles als Sommerloch abtun zu können, was es nicht ist. Helmpflicht für Cabriolet-Fahrer und Drahtbügel raus aus Büstenhalter-Körbchen, sowas sind klassische Sommerloch-Themen. Aber man kann verstehen, dass es ihm nicht gefällt, sich als Thema zu fühlen, mit dem es gefüllt wird. Wenn er nun aber fortwährend den Anlass für politische Debatten im Sommer liefert.

Politisches Geschäft

Wenn drei Damen der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag – alle drei Mitglieder des für Immunitätsangelegenheiten zuständigen Justizausschusses – zu einer vor der Öffentlichkeit ausgebreiteten Steuer-Strafsache des CDU-Fraktionschefs M. M. in einer gemeinsamen Pressemitteilung eine Strafanzeige wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats ankündigen, dann wollen sie die ganze Angelegenheit aufhübschen. Zumal eine Verfolgung der Sache an die Zustimmung des Landtagspräsidenten gebunden ist. Der ist Mitglied der größten Landtagsfraktion, der CDU.

Dass der Abgeordnete M.M. sich mit einer solch lästigen Angelegenheit herumschlagen muss, hat er sich selbst zuzuschreiben. Wie die Dinge beim Finanzamt so zugehen können, weiß er ja. Selbst wenn er am Ende eine Steuerrückzahlung bekäme – nicht ohne Grund hat er darauf hingewiesen, die vierteljährlichlich fälligen Steuervorauszahlungen habe er geleistet – steht der Steuerkundige derzeit als Steuersünder da. Es geht um die Erklärung für 2016. Die Schagworte die um den Politiker kreisen, der nach der Landtagswahl im kommenden Jahr in die Staatskanzlei einziehen will, sind derzeit Staatsanwalt, Steuer-Strafsache, Immunität, Ermittlungsverfahren. Und von interessierter Seite wird das Wort „Hausdurchsuchung“ gewispert. Huuuuuuu.

Für gewöhnlich wird einem Abgeordneten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermitteln will, das zu dem Zeitpunkt mitgeteilt, zu dem der Justizausschuss die Immunitätsangelegenheit vertraulich behandelt. Das sei nicht immer so, twitterte eine Linke-Abgeordnete. Wenn Aspekte der Strafverfolgung dagegen stehen, wird der Betroffene nicht informiert. Übersetzt hieße das, wenn vor einer Hausdurchsuchung verhindert werden soll, eventuelle Beweismittel beiseite zu schaffen. Auch der privat twitternde B. R. deutete in diese Richtung: „Es soll Fälle geben, da stehen Hausdurchsuchungen ins Haus und da kann/wird genau deshalb nicht informiert. Da gab es mal einen CDU Innenminister aD C.K. und der wurde von einem Polizisten der im gleichen CDU Gremium war vorgewarnt. Vergessen?“ Nun ist das Wort „Hausdurchsuchung“ in der Causa M. in der interessierten Öffentlichkeit. Damit wird insinuiert, die Sache, der Verdacht müsse besonders schwerwiegend sein. Dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, aber wurde nicht direkt verbreitet.

Irgendwas wird schon hängenbleiben. So geht das politische Geschäft nun mal.

Cato d. Ä. und ein Amt

Kann man den römischen Konsul Cato d. Ä. vergleichen mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten der Linke S. D.? Man kann. Sie gleichzusetzen wäre, jedoch falsch. Der Römer pflegte, Reden mit der Bemerkung zu beenden „und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“. Das MdL SD trägt immer wieder die Forderung vor – gern auch in Debatten zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission an den Landtag – „der Verfassungsschutz gehört aufgelöst“. Der Römer machte mit seinem ceterum censeo deutlich, dass er ein Problem mit der Großmacht jenseits des Mittelmeeres hatte. Der Thüringer macht deutlich, dass er wenigstens in diesem einen Punkt ein Problem mit der Thüringer Landesverfassung und dem Grundgesetz hat. Beide räumen dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung Verfassungsrang ein, wozu eine Behörde zu schaffen sei. Die Thüringer Landesverfassung regelt das in Artikel 97, das Grundgesetz in Artikel 87.

Den Bericht der PKK vor zwei Jahren nahm SD zum Anlass, erstmals als Vertreter der Linke, der größten Regierungspartei, nicht als Oppostionspolitiker, zu formulieren: „dass unsere Forderung nach Auflösung dieses Amts die richtige Forderung ist – und nicht die Forderung nach mehr Personal und mehr Mitteln.“ In diesem Jahr lieferte der Vorsitzende des Innenausschusses darüber hinaus eine parteipolitische Grundierung dieser Forderung: „Und deswegen will ich ganz kurz noch mal aus unserem Wahlprogramm zitieren, das ist die politische Aussage: „DIE LINKE. Thüringen unterstreicht […], dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen.“ Der stenografische Bericht vermerkt hier: „Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ aber auch den Zwischenruf des Fraktionschefs der SPD MH: „Völlig daneben!“ Man kann in dieser wichtigen Frage also getrost Differenzen innerhalb von R2G konstatieren.

Um so verwunderlicher ist, dass die SPD im Koalitionsvertrag eine außergesetzliche Kontrolle des Verfassungschutzes verabredete und jetzt mit in Gang gesetzt hat. Der SPD-Innenminister etablierte eine unabhängige Kommission die überprüfen soll, ob das Amt für Verfassungsschutz – 2014 von Schwarz-Rot in’s Innenministerium eingegliedert – unrechtmäßig Personendaten erhoben, gespeichert oder nicht gelöscht hat. Doch die Landesverfassung regelt die Kontrolle der sensiblen Behörde in Artikel 97 eindeutig. Sie weist sie ausschließlich der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages zu. Paragraph 24 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes macht die Verhältnisse zwischen Legislative und Exekutive noch klarer: „Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt.“ Eine unabhängige Kommission, vom Innenminister eingesetzt, würde bedeuten die Exekutive kontrolliert sich quasi selbst. Im Übrigen gibt es nach Paragraph 2 des von der Großen Koalition 2014 novellierten Verfassungsschutzgesetzes eine unabhängige Stabstelle Controlling mit umfangreichen Rechten in dieser Frage. Sie ist in ihren Beurteilungen nicht an Weisungen des Präsidenten gebunden, nicht einmal an Weisungen des zuständigen Ministers. Die PKK kann Unterrichtung durch die Stabstelle verlangen.

Im Koalitionsvertrag legten die drei Parteien 2014 noch fest, „sämtliche beim tlfv gespeicherten Personendaten auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung“ zu überprüfen. Der Abgeordnete SD machte daraus reichlich eineinhalb Jahre später in seiner Rede vor dem Landtag am 22. Juni 2016: „Aber wir haben darüber hinaus auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die genau dieser Frage auf den Grund geht, welche Notwendigkeit und welche Berechtigung ein nach innen gerichteter Geheimdienst eigentlich in der Auseinandersetzung mit Gefahren für die Demokratie hat. Wir fordern hier nachdrücklich, diesen Teil des Koalitionsvertrags umzusetzen, die Expertenkommission einzuberufen.“ Eine derartige Expertenkommission könnte eigentlich nur zu dem Schluss kommen, die Berechtigung schöpft der Verfassungsschutz unmittelbar aus der Verfassung. Punkt. Wer ihn abschaffen will, muss die Verfassung des Landes ändern. Dazu fehlt der Linke die notwendige Mehrheit im Landtag.

Nun ist also daraus wieder „nur“ die Kontrolle von personenbezogenen Daten geworden. Selbst daran knüpft sich die Frage nach der Bundestreue der Thüringer Landesregierung. Durch Paragraph 3 des Gesetzes ist das Amt ja zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt in Köln und den anderen Landesämtern und zu deren Unterstützung verpflichtet – eine Lustration der in Erfurt gespeicherten Personendaten dürfte auch deren Interessen negativ berühren.