Ein Smart-Motor hat keine Schlotten

Erschröckliches aus der fernen Bundeshauptstadt kann man zu hören bekommen, wenn man an einem schönen Sonntagnachmittag auf der Terasse vor der Goldenen Bar am Englischen Garten in München ein paar Augenblicke verbringt und einen guten Gin Tonic beseitigt. Ja, ja, da gibt es junge Münchener, die nicht nur träge die Wiesen im Garten bevölkern und der Entspannung frönen oder trommeln, sondern es gibt auch solche, die sich Gedanken darüber machen, wohin das mit Deutschland in Sonderheit seiner armen Hauptstadt noch führen soll. Anteilnahme nennt man sowas. Das Erschröckliche: reichliche vier ICE-Stunden von der Weltstadt mit Herz entfernt sollen Leute auf die Idee gekommen sein, von Autoverleihern sich Smarts zu leihen, mit denen rasch an einen Ort zu fahren, an dem man in Ruhe den kilometerarmen kleinen Motor gegen einen mit höherer Laufleistung austauschen kann. Den Gewinn nach dem Verkauf des so in seine Verfügungsgewalt gebrachten Motors vermag ich nicht zu benennen, muss ja auch nicht sein. Auch bin ich mir nicht sicher, ob das ein nachhaltiges Geschäftsprinzip für ein Startup in der analogem Welt sein könnte. Meine Vermutung: eher nicht.

Doch ich wurde an Volkes Einfallsreichtum erinnert, wenn es in der DDR galt den minimalen Nutzen zu finden, den staatliches Tun oder Nichtstun offeriert. Da wurden Hunde mit Babynahrung gefüttert, Schweine mit preiswertem Mischbrot (der Vierpfund-Laib zu 1,24 Ostmark, macht gut getauschte 31 Westpfennige oder 16 Euro-Cent) gemästet und mit einem sozialistisch ermöglichten Gewinn verkauft. Da wurden zur Erntezeit von Kleingärtnern Unmengen von Früchten zum höheren Ankaufspreis im nächstgelegenen OGS-Geschäft (Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, gern zu Obst, Gemüse, Schweinekartoffeln verballhornt) abgeliefert, zum für die Bevölkerungsversorgung subventionierten EVP (Einzelverkaufspreis) später erworben und an anderer Stelle wieder verkauft. Der DDR-Bürger (Achtung, gruppenbezogene Zuschreibung) war findig. Meine liebste Geschichte ist die mit dem Knoblauch, der – nachdem das Prinzip des Ausnutzens staatlichen Subventionierens erkannt worden war – nur mit zwanzig Zentimeter langen Schlotten angekauft werden durfte. Die mussten im Laden sofort abgeschnitten werden, um Schindluder zu verhindern.

Solche Geschichten erzählte man sich landauf, landab in der DDR. Nie wusste jemand davon zu berichten, dass einer, der an den Manipulationen Beteiligten wirklich reich geworden wäre. Neben dem sportlichen Aspekt, nämlich dem Staat ein Schnippchen zu schlagen, ist auch ein gewisses Teilchen krimineller Energie zu vermuten. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der auf diese Weise erworbenen Ost-Mark später zum Tausch gegen Westgeld aufgewendet wurde. Eine gewisse Zeit spielten auf den knappen regionalen wie überregionalen Seiten mit Klein-Anzeigen in der sozialistischen Tagespresse oder der Wochenpost Annoncen eine Rolle, in denen der Tausch weißer Fließen gegen blaue Kacheln unter Chiffre XYZ angeboten wurde. Wer erinnert sich noch daran, dass dergestalt aus der eigentlich nicht frei konvertierbaren DDR-Mark ein begrenzt tauschbares Zahlungsmittel wurde, weil Teile des Volkes das so wollten. Nachdem von der Staatsmacht der Code in den einschlägigen Chiffre-Anzeigen geknackt worden war, nahm die für das Anzeigen-Geschäft zuständige Dewag keine derartigen Tauschanzeigen mehr an. Getauscht wurde dennoch.

Hätte es Leihwagen in der DDR gegeben, irgendwer hätte sich einfallen lassen, wie man daraus einen Surplus-Gewinn ziehen kann. Es steht zu vermuten, dass das Geschäftsmodell Smart-Motortausch variiert wird. Das Volk ist ja so findig.

Viel Gewerkschaft, wenig Parlament

Im Thüringer Landtag nennt man sich gern „Das Hohe Haus“. Man führt parlamentarische Reden (bei vielen ist das seltenst eine freie Rede, meist ist es ein Ablesen vom Blatt). Man debattiert, man beschließt danach Gesetze. Gern möchte man ernst genommen werden. Selbst wenn man aufgeregt Sätze – in freier Rede – von sich gibt wie der Linken-Abgeordnete H. am 9. Dezember 2016 diesen: „Und Ihnen sollte man mal auf die Fresse hauen“. Adressat war ein AfDler, der jetzt im Bundestag mitunter pöbelt. Wiewohl man an diesem Satz ablesen kann, wie weit die Differenz zwischen ganz links und ganz rechts ist, sollte man solche Sottisen nicht sonderlich ernst nehmen. Die Galle, die Schilddrüse, die Schmerzen im Knie. Sich dafür einen Ordnungsruf eingehandelt zu haben – wie eine Sitzbadekur.

Und dann gibt es Sätze die darf man nicht ernst nehmen. Gefallen ist so ein Satz in der von der SPD anberaumten Aktuellen Stunde, in der R2G Kurklinik-Mitarbeitern in einem unübersichtlichen Tarifstreit weniger die Facetten der Auseinandersetzung erörtern wollten, in deren Verlauf zwei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt wurde und fünf unbezahlt beurlaubt wurden. Den Satz sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, selbst Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes im gleichen Landkreis in dem die Kurklinik steht. Mithin selbst Arbeitgeber. Auch er habe sich überlegt, so der Abgeordnete K., das Gespräch mit der Geschäftsführung der Klinik zu suchen. Dann habe er aber für sich entschieden, mit Zitat: „Rechtsbrechern“ nicht reden zu müssen. Ausgelöst hatte dieses erschütternde Geständnis wohl die Debattenrednerin, der CDU, die ganz unerregt durchblicken ließ, die Geschäftsleitung der Klinik habe sich gewundert, dass mit ihr außer der CDU-Abgeordneten selbst kein anderer Abgeordneter gesprochen habe. Typischer Fall von über jemanden statt mit ihm sprechen.

Folglich schlug in der Debatte der Geschäftsführung die ganze antikapitalistische Grundhaltung der Koalition entgegen. Zum politischen Urteil, die Geschäftsleitung bestünde aus Rechtsbrechern kamen von Linke, SPD und Grünen für die Beschäftigten Bekundungen rückhaltloser Solidarität. Von denen weiß man nicht, was sie außer dem guten Gewissen derer bewirken, die sie ausgesprochen haben. Und es gab Schilderungen all dessen was an Unschönem in den letzten Wochen und an Unverständlichem in den vergangenen Jahren vorgefallen war. Interessant, dass in den Redebeiträgen beständig ausgeblendet wurde, dass gegen all die als ungerechtfertigt empfundenen Maßnahmen der Gang zum Arbeitsgericht möglich ist. Und dort geklärt wird, ob es etwa ein gesetzlicher Kündigungsgrund ist, wenn – wie berichtet trotz ausdrücklichem Verbot – die Kurgäste mit Flugblättern aus eigener Sicht über die herrschenden Zustände informiert wurden. Die abschließende Erklärung der zuständigen Ministerin schöpfte im Kern aus dem, was zuvor schon Verdi über die entlassenen Frauen veröffentlicht hat.

Die Geschäftsführung der Klinik (nach linker Auffassung Rechtsbrecher) und die in der fernen Konzernzentrale – die Kurklinik gehört nach einem Verkauf erst seit 2016 zu dem Gesundheitskonzern – so die Vorwürfe und der erste Eindruck, wollten all das nicht, was Mitarbeiter und Verdi von ihnen fordern. Keinen Gehaltstarifvertrag, keine Entgelttabelle, keine Gehaltserhöhungen. Das sei Konzernpolitik, könnte man der Debatte entnehmen. Nur, in einer anderen Klinik in Nordrhein-Westfalen hat die Gewerkschaft all das 2016 erreicht. Zwei Gehaltserhöhungen während der laufenden Tarifauseinandersetzung, einen Gehaltstarifvertrag, eine Entgelttabelle, einen Tarifvertrag über die Altersversorgung. Und keiner der Beteiligten zeigte sich Anfang November 2016 nach drei Jahren Arbeitskampf, nach Streiks, nach knapp zwei Jahren konkreter Verhandlungen und, ja, auch zwei Schlichtungsverhandlungen mit dem Abschluss unzufrieden.

Von all dem hörte man in der Aktuellen Stunde nichts. Und so musste die Frage nicht einmal angetippt werden, was in Thüringen anders gelaufen ist als im Nordrhein-Westfalen und ob die Fehler allein bei einer hartleibigen Geschäftsleitung liegen. Ein SPD-Abgeordneter hat übrigens zum Abschluss der Debatte, nachdrücklich das Recht der Kurgäste unterstrichen, zu erfahren, was die Leute verdienen, die sich um sie kümmern. Er wollte damit das Unrecht unterstreichen, das die zwei Kündigungen darstellen. Die Klinik werde ja immerhin aus Beitragsgeldern finanziert, begründete er sein Rechtsauffassung. Außerparlamentarisch konnte seine Fraktion nicht wirklich zeigen, dass der Parlamentarier nicht irrt. Eine Anfrage zu den Gehältern der Mitarbeiter (selbstverständlich ohne Namensnennung) die denen zuarbeiten, die, ganz allgemein formuliert, meine Interessen vertreten, wurde nicht mit der Zusendung einer Gehaltsaufstellung beschieden, sondern einem Internet-Link, über den sich der gesamte Landeshaushalt durchstöbern lässt. Um ein Bild abzuwandeln: da wurde nicht einmal die Nadel in einen Heuhaufen gelegt. Ich habe wohl doch kein Recht darauf, zu erfahren, was man so bei der SPD-Landtagsfraktion verdient. Aber ich habe auf die Schnelle herausgefunden, dass der Datenschutzbeauftragte (Einzelplan 01, Titel 42101, Amtsbezüge des Landesbeauftragten) sich im kommenden Haushaltsjahr (Ansatz 2019) auf 4400 Euro mehr freuen kann.

Wenn es aus der Windel müffelt

Wichtige Kunde kommt von dort, wo die Menschen ihr ganzes Leben auf dem Kopf stehend verbringen, also von hier aus betrachtet. Es geht um Baby. Eine australische Sexualerzieherin verbreitet nach intensiver Arbeit zum Thema mit Familien und deren Sprösslingen von Geburt an, wie sie auf Nachfrage in einem TV-Interview beteuert, vor dem Wechseln der vollen Windel solle das Einverständnis des betroffenen Säuglings ingeholt werden. Die Frage, darf ich deine Windel wechseln, solle vernehmlich gestellt werden. Aber, na klar, weil ja das Kind noch non verbal sei, bräuchte man nicht darauf warten, dass das Kind sagt: „Ja, es ist wundervoll, ich liebe es, dass Du meine Windel wechselst.“ Die Mutter, der Vater, sollten nach der Frage ruhig ein wenig warten und so dem Kind Gelegenheit geben über Körpersprache oder durch Augenkontakt Zustimmung zu signalisieren. So könne in Familien „a culture of consent“ eine Kultur der Zustimmung entstehen. Es bleibt festzuhalten: über eine Frage, die das Kind gewisslich nicht verstanden hat und über Körpersprache, die nicht eindeutig ist. Am Ende entscheidet doch die Mutter, der Vater.

„A lefty lunacy“, linker Irrsinn, kommentierte ein Journalist eines anderen AustralischenTV-Senders kurz nach der Ausstrahlung des Interviews. Berichtet und kommentiert wird im fernen Europa und am anderen Ufer des Pazifik, in den USA. Eine Expertin auf dem Gebiet der Kinderpsychologie kontert: „Babies wissen nicht, was Einverständnis ist. Deshalb ist es falsch, Eltern in einer solchen Situation etwas über Zustimmung beibringen zu wollen. Wenn Eltern die vollen Windeln nicht wechseln, jedesmal, wenn ihr Baby schreit oder aufgeregt ist, dann haben wir ein Land voller Kinder in verkackten Windeln.

Die Meinungen im Internet wogen hin und her. Kindern beizubringen, dass Zustimmung wichtig ist, schreib eine Kommentatorin unter den Beitrag im „Independent“. Sie fühlte sich trotzdem auf den Arm genommen. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass seine Eltern sich um dessen Hygiene kümmern. Gerade Säuglinge. „Setzen, Depp“. Ein Verteidiger der Idee wirft dagegen ein, man solle dem Vorschlag eine Chance geben. Die Gesellschaft brauche dringend einen Wechsel hin zu einer Kultur der Zustimmung. Bisher sei das nicht erreicht worden. „Eure Methoden funktionieren nicht.“ Es gibt die üblichen Verschärfungen in den Argumenten: Mann solle auf Babies Gefühle Rücksicht nehmen, manche wehrten sich gegen den Windelwechsel, sie dürften nicht behandelt werden wie einen Sack voller Kartoffeln. Menschen müssen manche Menschen kennen. Ein Kommentator bringt die Wickelempfehlungen negativ in den Zusammenhang, in den sie von ihrer Urheberin gestellt wurden. „Gleich ob Zustimmung wichtig ist oder nicht. Wenn dem so wäre, glaube ich dennoch nicht, dass eine Sexualitätsexpertin die richtige Fachfrau für die Erforschung der Dynamik des Austauschs von Zustimmung zwischen Baby und Windelwechsler ist. Das ist ist doch kein sexuelles Ding, oder.“

Doppelter Geheimnisverrat – keine Klarheit

Das ist eine Frage, die die CDU interessiert – mit einem derartigen Kommentar kann man sich auch von der aktuellen Beweiserhebung in einem Untersuchungsausschuss distanzieren. Die SPD-Vorsitzende im 6/1 des Thüringer Landtags „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ tat das in der 46.Ausschusssitzung gleich zwei mal in Gegenwart der Zeugen. Der CDU-Obmann im Ausschuss wusste sich nicht anders zu helfen, als darauf hinzuweisen, dass der Beweisgegenstand vom gesamten Ausschuss beschlossen worden sei.

Der Ausschuss wollte dem Verdacht eines Geheimnisverrats nachgehen, den die Aussage eines Polizisten in der 35.Sitzung des Gremiums aufkommen ließ. Der hatte von einem Protokoll berichtet, das im Nachgang zur Befragung eines Rechtsextremisten und Kleinkriminellen Anfang Juni 2001 aufgesetzt worden war. Der Mann berichtete darin von einem Mordkomplott gegen einen Kromsdorfer Unternehmer, davon, dass ein Journalist die zwei Festplatten besäße, die beim Umzug des Innenministeriums aus einem früheren Versicherungsgebäude in der Erfurter Schillerstraße in ein ehemaliges Brauereigebäude in der Steigerstraße gestohlen worden waren. Der Zeuge, er wollte aus Angst nicht auf dem Polizeirevier befragt werden, berichtete aber auch davon, dass ein namentlich bekannter, ehemals wichtiger, mittlerweile ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter ihm gegenüber angetrunken aus der geheim tagenden G10-Kommission des Landtags geplaudert habe. Unter anderem über den bevorstehenden Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs.

Der zuerst befragte ehemalige Staatsanwalt war sichtlich bemüht, den Eindruck zu erwecken, nur die Aufklärung des Festplattendiebstahls sei von strafrechtlichem Interesse gewesen. Von einem Richter vernommen wurden der Zeuge, die Polizisten. Hier endet die Aufzählung des Juristen. Der Anfangsverdacht fußte auf der Übermittlung eines Auszugs aus dem ominösen Protokoll aus dem Innenministerium. Eine halbe Seite lang. „Ich wusste, dass das der Auszug von irgendetwas ist. Wir sind davon ausgegangen, dass das der vollständige Sachverhalt war. Man muss schon Vertrauen haben unter den Behörden“, begründete der früherer Ankläger den anfänglich gebremsten Aufklärungswillen seiner Behörde. Und im Übrigen sei der Zeuge wenig glaubwürdig gewesen. Seine Aussage sei „problematisch“ gewesen. Im Zusammenhang mit anderen Aussagen seien erhebliche Widersprüche deutlich geworden. Und überhaupt sei er als Beschuldigter in einem Betrugsverfahren befragt worden. Da sei es verwunderlich, dass ihn zwei nicht für Betrugsdelikte und dazu noch nicht im Polizeirevier befragt hätten. Wir erinnern uns, einer der Polizisten nannte das in seiner Aussage vor dem Ausschuss eine Zeugenbefragung. Warum der Mann zum Sachverhalt der verschwundenen Festplatten glaubwürdig gewesen sein soll, zum möglichen Geheimnisverrat eines Parlamentariers aber nicht, wurde der Mitarbeiter im Justizministerium von den Ausschussmitgliedern nicht gefragt.

Doch wurde später, im Februar 2002, doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats eingeleitet. Um dessen habhaft zu werden, der das Protokoll breit gestreut hatte. Es wurde im Original der Internen Ermittlung der Polizei übergeben oder der Erfurter Staatsanwaltschaft, hierzu gibt es widersprüchliche Ansagen. Eine Kopie war noch auf dem PC eines der beiden Polzisten. Sie wurde halbherzig im Beisein eines Ministerialen gelöscht – und kurz danach wiederhergestellt. Eine Kopie tauchte teilweise geschwärzt bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Verfassungsschutzchefs auf, kam heraus. Der damalige LKA-Chef steuerte eine Kopie bei. Auch der damalige Fraktionschef der PDS hatte eine, ebenfalls teilweise geschwärzt. Bei einer Krisensitzung beim Innenminister wurden mehrere Kopien gezogen. Mehrere undichte Stellen sind zu vermuten. Keine konnte benannt werden. Wenn mehr als drei Personen von einem Geheimnis wissen, ist es keines mehr; so ist es halt.

Mit ihrer Frage, ob es denn ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung sei, nicht das gesamten Protokoll zu den Ermittlungsunterlagen zu nehmen, drang die Linken-Obfrau bei dem Juristen nicht wirklich durch. „Das kann schon relevant sein“, antwortete er ausweichend. „Primär relevant ist das, was der Zeuge sagt. Es hätte nicht vorgelegt werden müssen.“ Völlig anders antwortete der zweite Zeuge – ein Kriminalpolizist derzeit im Dienst des Innenministeriums – auf die Frage der Linken-Abgeordneten: „es wäre üblich gewesen, das komplette Protokoll der Staatsanwaltschaft vorzulegen“. Das geschah erst im März 2003.