Überraschung. Die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/3 zur Sohnemannaffäre platzierten den interessantesten Zeugen spät zum Ende des Tagesordnungspunktes 5 des 15.Sitzungstages – den grünen Justizminister. Um den dreht sich ja alles. Zum Untersuchungsgegenstand – erfragt wurde nur der Zeitraum um das Ende des Jahres 2015 – kam nicht viel. Das eigentlich Interessante der ersten Befragung des Ministers – er gab einen Einblick durch einen schmalen Spalt ins Innere der Familie eines Grünen-Politikers. Und das, das Urteil scheint für einen Grünen in den Augen seiner Parteifreundinnen wenig schmeichelhaft, gewiss, unterscheidet sich nur kurz vor knapp von der Arbeitsteilung in einer vollkommen stinknormalen Familie. Schule ist Sache der Mutter. Fast erweckte der Familienvater den Eindruck, dass er nur zufällig davon erfahren habe, unter welchen Umständen sein Sohn zu einem dreimonatigen Aufenthalt nach Neuseeland abdüsen würde. Den Verwaltungsrichter tangierten die juristischen Begleitumstände für die Auslandsreise seines Sohnes nicht vordergründig. Von der ersten Anfrage bei der Klassenlehrerin ob das möglich sei Ende Oktober 2015 bis zur Gegenzeichnung einer Belehrung über zwingende Folgen der Nichterbringung der Besonderen Leistungsfeststellung im Dezember des Jahres, alles organisierte die selbstständige Minister-Gattin. Der entsprechende Brief war zwar vom Direktor des Erfurter katholischen Gymnasiums an das Ehepaar adressiert, allein, der Minister unterschrieb die Erklärung nicht. Der Kommunikation zwischen beiden Seiten, so schilderte der Grüne, diente ein Hefter im Wohnzimmer, in dem die wichtigen Dinge abgeheftet wurden.
So blieb dem Juristen auch verschlossen, dass vom Direktor der Edith-Stein-Schule, in der Belehrung für die Familie zwar vermeintlich aus der Durchführungsverordnung für die Thüringer Oberstufe zitiert wurde, mit Anführungsstrichen und so, aber die Textvorlage des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen umgeschrieben worden ist. Weil der Sohn ja nur für Monate und nicht für ein ganzes Jahr nach Neuseeland wollte, stand statt „ganzjähriger Auslandsaufenthalt“ als Voraussetzung für eine mögliche Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung „längerer Auslandsaufenthalt“ in der Belehrung. Dass diese Veränderung des Textes einer Verordnung dem Sachverhalt angemessen war, befanden unisono der Schuldirektor, der Chef des Bischöflichen Schulamtes und der Leiter des Katholischen Büros vor dem Untersuchungsausschuss. Das Wort „adäquat“ war bei den drei Zeugen eindeutig à la mode. Erneut kam zur Sprache, dass der für den Sohn des Jutizministers gewünschte mehrmonatige Auslandsaufenthalt nicht wie vorgeschrieben vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt worden war. Wie oft Derartiges im Vorfeld bereits geschehen sei, wollte der Kirchenbeamte nicht sagen. Trotz mehrmaliger Nachfrage. Weil es noch nie vorgekommen ist, weil es nur im Fall des Ministersohnes so gehandhabt wurde? Zuviele Ungereimtheiten in der Aussage, befand der Obmann der CDU im Ausschusschuss. So könnte es zum Beginn der 16. Sitzung dazu kommen, dass ein Zeuge vereidigt wird. Eine Premiere.