„Wir vertrauen auf den Wähler“ lautet die Punchline in einem kurzen Beef, den sich der Thüringer Linke-Ministerpräsident via Twitter mit dem Sprecher der hiesigen CDU-Landtagsfraktion lieferte. In dem Satz gipfelt die Begründung für den außergewöhnlichen R2G-Plan, noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr schon den Haushalt für 2020 zu verabschieden. So könne auch Haushaltssicherheit organisiert werden angesichts des späten Wahltermins und einer möglicherweise langwierigen Regierungsbildung, heißt es aus der Regierung. Doch hinter dem Satz verbergen sich zwei Paradoxa – ein politisches und ein verfassungsrechtlich-parlamentarisches.
Das politische Paradoxon: Die Linke, nur für sie kann der Ministerpräsident sprechen, geht offenkundig davon aus, dass nach der Wahl 2019 der Landtag sich in gleicher Weise zusamensetzen wird wie der derzeitige. Der Ministerpräsident nagelt die SPD so gedanklich auf ihre derzeitige Größe als Juniorpartner fest und die Grünen sind der Mehrheitsbeschaffer. Als könnte der Wähler nicht einmal auf die Idee kommen, soviel mehr SPD-Abgeordnete in den Landtags zu schicken, dass der Partei wenigstens ein Minister mehr im Kabinett zustehen würde. Dass die Sozialdemokraten voll genesen werden und stärker werden könnten als die Linke und den Posten des Regierungschefs beanspruchen, davon muss der Linke nicht ausgehen. „Wir vertrauen auf den Wähler“ schließt augenscheinlich auch Überlegungen aus, was folgt, wenn im 7. Landtag die Sozialdemokraten bei entsprechendem Kräfteverhältnis zu der Überlegung kommen einmal Rot-Rot-Grün reicht eigentlich. Aber der Ministerpräsident rechnet offenbar damit, dass die Grünen in nämlicher Stärke in den 7. Thüringer Landtag einziehen werden, wie derzeit. Manchmal straft der Wähler die Grünen ab, manchmal fliegen sie aus Landtagen. Der Wähler kann nicht anders als die Vorzüge eines linken Ministerpräsidenten anzuerkennen, und er wird R2G eine zweite Amtszeit ermöglichen. Dieser Gedanke strahlt aus dem Satz. Soviel Prophetie war nie.
R2G erwägt nicht einmal, dass aus eventuell veränderten oder selbst bei gleichen rot-rot-grünen Abgeordnetenzahlen, zudem in einem veränderten politischen Umfeld, nach Koalitionsverhandlungen ein Kabinett andere Schwerpunkte setzen könnte, als sie zu Beginn der derzeitigen Legislatur verabredet worden sind. Denn diese veränderten Schwerpunktsetzungen sollten sich in einem Haushalt ja widerspiegeln können. Die SPD-Finanzministerin will Kritiker besänftigen, für derartige Fälle könne ja ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Eine Nebelkerze. Der Ministerpräsident hat nicht nur Vertrauen in den Wähler, er weiß offenkundig auch, dass die künftigen Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen – er kann nicht einmal ahnen, wer die sein werden – dasselbe wollen wie seine R2G-Parlamentarier. Doch dass selbst die ihr Gewissen unter Umständen über politische Absichten zu stellen vermögen, blinkte kurz im Streit innerhalb von R2G um die Gebietsreform auf. Die Warnung, das Kabinett möge mit Änderungen am Entwurf des vorletzten SPD-Innenministers zum Zuschnitt der neuen Landkreise und zur Zahl, der kreisfreien Städte „die Box der Pandora nicht öffnen“, kam von einem Linke-Abgeordneten, nicht von der CDU.
Das parlamentarisch-verfassungsrechtliche Paradoxon: Parlamentarische Arbeit ist von Diskontinuität gekennzeichnet. Jedes Gesetzesvorhaben, das nicht bis zu seiner Verabschiedung vorangetrieben wurde, wandert in den Papierkorb. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Landtag den nächstfolgenden in seiner Gesetzgebung bindet und dessen frei gewählten Abgeordnete in ihrer von der Verfassung zugesicherten freien Willensbildung einschränkt. Diesem Prinzip folgend kann eine neue Regierung dem neuen Landtag einen eigenen Haushaltsentwurf mit allen Begleitgesetzen vorlegen. Bislang war es auf Landes- wie Bundesebene üblich, dass dem scheidenden Landtag in den letzten Wochen seines Bestehens ein Haushaltspaket vorgelegt wird. Das neue Parlament, das zwar den Haushalt beschließt, und so der Regierung die Mittel zubilligt, die sie zu brauchen meint, das aber nie aus seinen eigenen Reihen heraus einen Haushaltsentwurf vorlegen kann, beschäftigt sich nach der Wahl mit dem Haushaltsentwurf der neuen Regierung. Auch im Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung kommt so die Diskontinuität parlamentarischer Arbeit zum Ausdruck. Das neue Parlament streitet mit der neuen Regierung um den neuen Etat. Die Zeit wird überbrückt durch die von der Verfassung garantierte vorläufige Haushaltsführung.
R2G will in Thüringen dieses Prinzip über den Haufen werfen, sodass, sollten die Mehrheitsverhältnisse eine andere Regierung bringen, die sich mit dem neuen Landtag nur um einen alten Haushalt streiten könnte. Sie wäre tatsächlich auf einen Nachtragshaushalt geworfen. Denn einen Etat im Vollzug könnte sie ja nur ergänzen, nicht aber aufheben. Es wäre auch schwer vorstellbar, wie die Ministerien (wie sie geformt sind, bestimmt auch den Zuschnitt der Ausschüsse im Landtag) bei laufendem Haushalt zum Ende der Koalitionsverhandlungen so vereinbart werden könnten, wie es die künftige Regierung für erforderlich hält. Sie hätte keinerlei Gestaltungsfreiheit.