Wank for Revolution

Die Rolle der sexuellen Aufklärung und der sexuellen Befreiung in Deutschland wird seit langem diskutiert. Frau Uhse, Herr Freud, Herr Kolle und Herr Dr. Schnabel lassen grüßen. Einen frühen (oder war es ein später Höhepunkt) erreichten die politischen Bemühungen darum mit einer Rede der grünen Bundestagsabgeordneten Waltraud Schoppe. Sie war mit ihrer Partei wenige Wochen zuvor, am 6. März 1983, mit 5,6 Prozent knapp in den Bundestag gewählt worden. In der Plenardebatte plädierte die Grüne, die Frauenbewegung hinter sich wissend, für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 StGB. Und der hat ja auch eine gewisse Beziehung zu sexueller Aufklärung. Unter dem Datum Donnerstag, den 5. Mai 1983 (für die Marxisten unter den Lesern, ja, Marx wäre an jenem Tag 165 Jahre alt geworden, aber keiner im Bundestag mag an dieses historische Ereignis einen Gedanken verschwendet haben) wird im Stenografischen Bericht der Plenardebatte auf Seite 249, recht weit unten zur Jungfern-Rede der Grünen notiert: „Eine wirkliche Wende wäre es, wenn hier oben z. B. ein Kanzler stehen und die Menschen darauf hinweisen würde, daß es Formen des Liebesspieles gibt, die lustvoll sind und die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP) Aber man kann natürlich nur über das reden, wovon man wenigstens ein bißchen versteht. (Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der CDU/ CSU)“. Klammerbemerkung: wenige Augenblicke zuvor hatte die Grüne die männlichen Abgeordneten noch aufgefordert, „den alltäglichen Sexismus hier im Parlament einzustellen“. Ihre Invektion gegen „einen Kanzler“ hätte heute der Frau selbst den Vorwurf schweren Sexismusses eingebracht. Woran mag sie bei Formen des lustvollen Liebesspiel, die die Möglichkeit einer Schwangerschaft gänzlich ausschließen, gedacht haben?

Man beachte, der Duktus der Rede von vor 35 Jahren zeigt, auch der Feminismus hat sich über die Jahre entwickelt. Die Abgeordnete sagte in der Aussprache zur Regierungserklärung „ein Kanzler“, nicht „ein/e Kanzler*in“ und auch nicht „der/die Kanzler*in. Regierungschef war damals seit Kurzem Helmut Kohl. Soweit ging die Vorstellungskraft der Oppositionellen dann ja doch nicht, der „schwarze Riese aus Oggersheim“ könne ihr die Welt der Lust erschöpfend erklären. Irgendwie verständlich.

Und nun hat die Sexuelle Revolution die sexuelle Aufklärung vor die Tore, der Hochschulen gespült. Praktisch, nicht in Form von Dissertationen. Der AStA, das ist der Allgemeine Studentenausschuss der Uni Bielefeld (bitte nicht den alten DDR-Reim Seh’n wir uns nicht in dieser Welt, dann seh’n wir uns in Bitterfeld“ umdichten, Bielefeld ist viel größer als die Chemiestadt in Sachsen-Anhalt), bietet als Maßnahme zur Gleichstellung von Mann und Frau – das ist der politische, der revolutionäre Aspekt des Ganzen – einen Masturbationsworkshop an. So melden es diverse Zeitungen. Auf der AStA-Internetseite ist prominent nichts davon zu finden. Lediglich der Hinweis des Gleichstellungsreferats „Wir planen zudem weitere Veranstaltungen, in Form von Workshops, Ausstellungen, Vorträgen und Ko“. Es findet sich auch der Hinweis, der Kampf um Unisex-Toiletten auf dem Campus gehe weiter. Der Workshop ist ausgebucht. Ob nun wegen des theoretischen Teils oder wegen der in Aussicht stehenden Teilnahme an praktischen Übungen ist unklar. Der kolportierte Titel „Möseale Ejakulation“, schon Aristoteles verbreitete sich darüber, verweist auf den ausgesuchten Teilnehmerkreis. Handtuch wäre mitzubringen, Handspiegel auch, hat Frau sowieso in der Handtasche und Gleitgel, na, na, na.

Die Frage, ob im Vorfeld die Organisatorinnen die Frage einer Teilnahme von Transpersonen debattiert haben, und wie die ihren Seelenzustand gegebenenfalls nachweisen könnten, wird genauso wenig beantwortet wie die Frage, wie groß das Interesse von Transpersonen gewesen ist. Tröstlich, Transpersonen steht das Café Anaconda, seit 1985 von einem vielfältigen Frauenkollektiv selbstverwaltet betrieben, in der Zeit des Workshops wie sonst auch offen – also für einen Tee oder einen Cappuccino und Gebäck oder für ein kluges Gespräch darüber, ob ein Kanzler zur sexuellen Aufklärung hätte beitragen müssen.

Mitten im Wahlkampf

„Rechtsbruch“, hat die Thüringer SPD-Finanzministerin gesagt. Zum „Rechtsbruch“ dränge die CDU-Fraktion die rot-rot-grüne Landesregierung, wenn die verlange, es möge vor Abschluss dieser Legislatur im nächsten Jahr nicht schon der Haushalt für 2020 beschlossen werden. Das war in der Aktuellen Stunde zum Thema, die die CDU auf die Tagesordnung der 115.Sitzung des 6. Landtages setzen ließ. Und die Ministerin verwies, um ihren Vorwurf zu belegen, zu Anfang nur allgemein auf die Haushaltsordnung des Landes, um dann nach einigen Erklärungen den einschlägigen Paragraphen, den Paragraphen 30 zu erwähnen. Der legt tatsächlich fest: „Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag einzubringen, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 1. September.“ Mit diesen Sätzen wird die Regierung gebunden, nicht aber der Landtag veranlasst, vor einer Landtagswahl den ersten Etat für die nachfolgende Legislatur zu verabschieden. Mit dem Einbringen des Haushaltsgesetzes würde die jeweilige Regierung also ihrer Pflicht nachkommen. Der nächste Landtag wäre frei, diesen Entwurf zu beraten oder den einer Regierung in anderer Zusammensetzung.

Der von der Finanzministerin sehr besonnen vorgetragene Vorwurf geht im Übrigen weit an der Sache vorbei. Denn von der CDU kam nicht die Forderung, den 2020er Haushalt nicht einzubringen. Die Landesregierung würde „sich im Rahmen des Üblichen bewegen, wenn sie mit der Aufstellung des Haushalts beginnt“, heißt es in der Ankündigung der Aktuellen Stunde zum Thema. Die Verabschiedung im Landtag sei die „Anmaßung“. Sagen wir, die Ministerin hat einen Red Herring durch den Plenarsaal gezogen. Fake News klingt zu abgedroschen.

Im Verlauf der Debatte wurden aus der Koalition noch verschiedene Argumente für die beabsichtigte Vorgehensweise gebracht. Das eigentümlichste war das des grünen Haushaltsexperten, nach einem Regierungswechsel behielten die zuvor verabschiedeten Gesetze ja auch ihre Gültigkeit. Auch fragte er rethorisch, was denn nun demokratischer sei, eine vorläufige Haushaltsführung oder ein regulärer, vom Landtag legitimierter Haushalt. Als ob in der Verfassung schöne und im Gegensatz dazu schönere Sachverhalte geregelt seien, auf die man sich je nach Gusto berufen könnte. Nun, die vorläufige Haushaltsführung ist von der Verfassung im Artikel 100 gedeckt. Der regelt, was die Regierung in dieser Zeit ausgeben darf und dass sie gegebenenfalls Ausgaben mit Krediten gegenfinanzieren kann. Selbst für Kommunen und Landkreise ist eine vorläufige Haushaltsführung gesichert. Die Verabschiedung eines Haushalts vor einer Landtagswahl ist per Verfassung zwar nicht ausgeschlossen, ist aber immer dem Verdacht ausgesetzt, dass die Mehrheitsparteien sich im Alleingang in die Lage versetzen wollen, im Wahlkampf sagen zu können: „wir haben…“. Während die Opposition nur sagen kann: „wir werden…“. Auch Argumente wie Kommunen und Vereine bräuchten Sicherheit, müssten wissen, über welche Mittel sie verfügen können, hören sich danach an, dass die Koalition gewillt ist, sich Wahlkampfunterstützung selbst durch den Haushalt zu organisieren. Das macht auch Sinn angesichts der Tatsache, dass bereits das Bekenntnis zur Fortsetzung von R2G öffentlich gemacht und der Spitzenkandidat ausgerufen wurde – mithin der Wahlkampf schon läuft.

Überraschendes im 6/3

Überraschung. Die Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/3 zur Sohnemannaffäre platzierten den interessantesten Zeugen spät zum Ende des Tagesordnungspunktes 5 des 15.Sitzungstages – den grünen Justizminister. Um den dreht sich ja alles. Zum Untersuchungsgegenstand – erfragt wurde nur der Zeitraum um das Ende des Jahres 2015 – kam nicht viel. Das eigentlich Interessante der ersten Befragung des Ministers – er gab einen Einblick durch einen schmalen Spalt ins Innere der Familie eines Grünen-Politikers. Und das, das Urteil scheint für einen Grünen in den Augen seiner Parteifreundinnen wenig schmeichelhaft, gewiss, unterscheidet sich nur kurz vor knapp von der Arbeitsteilung in einer vollkommen stinknormalen Familie. Schule ist Sache der Mutter. Fast erweckte der Familienvater den Eindruck, dass er nur zufällig davon erfahren habe, unter welchen Umständen sein Sohn zu einem dreimonatigen Aufenthalt nach Neuseeland abdüsen würde. Den Verwaltungsrichter tangierten die juristischen Begleitumstände für die Auslandsreise seines Sohnes nicht vordergründig. Von der ersten Anfrage bei der Klassenlehrerin ob das möglich sei Ende Oktober 2015 bis zur Gegenzeichnung einer Belehrung über zwingende Folgen der Nichterbringung der Besonderen Leistungsfeststellung im Dezember des Jahres, alles organisierte die selbstständige Minister-Gattin. Der entsprechende Brief war zwar vom Direktor des Erfurter katholischen Gymnasiums an das Ehepaar adressiert, allein, der Minister unterschrieb die Erklärung nicht. Der Kommunikation zwischen beiden Seiten, so schilderte der Grüne, diente ein Hefter im Wohnzimmer, in dem die wichtigen Dinge abgeheftet wurden.

So blieb dem Juristen auch verschlossen, dass vom Direktor der Edith-Stein-Schule, in der Belehrung für die Familie zwar vermeintlich aus der Durchführungsverordnung für die Thüringer Oberstufe zitiert wurde, mit Anführungsstrichen und so, aber die Textvorlage des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen umgeschrieben worden ist. Weil der Sohn ja nur für Monate und nicht für ein ganzes Jahr nach Neuseeland wollte, stand statt „ganzjähriger Auslandsaufenthalt“ als Voraussetzung für eine mögliche Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung „längerer Auslandsaufenthalt“ in der Belehrung. Dass diese Veränderung des Textes einer Verordnung dem Sachverhalt angemessen war, befanden unisono der Schuldirektor, der Chef des Bischöflichen Schulamtes und der Leiter des Katholischen Büros vor dem Untersuchungsausschuss. Das Wort „adäquat“ war bei den drei Zeugen eindeutig à la mode. Erneut kam zur Sprache, dass der für den Sohn des Jutizministers gewünschte mehrmonatige Auslandsaufenthalt nicht wie vorgeschrieben vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt worden war. Wie oft Derartiges im Vorfeld bereits geschehen sei, wollte der Kirchenbeamte nicht sagen. Trotz mehrmaliger Nachfrage. Weil es noch nie vorgekommen ist, weil es nur im Fall des Ministersohnes so gehandhabt wurde? Zuviele Ungereimtheiten in der Aussage, befand der Obmann der CDU im Ausschusschuss. So könnte es zum Beginn der 16. Sitzung dazu kommen, dass ein Zeuge vereidigt wird. Eine Premiere.

Eine parlamentarische Unmöglichkeit

„Wir vertrauen auf den Wähler“ lautet die Punchline in einem kurzen Beef, den sich der Thüringer Linke-Ministerpräsident via Twitter mit dem Sprecher der hiesigen CDU-Landtagsfraktion lieferte. In dem Satz gipfelt die Begründung für den außergewöhnlichen R2G-Plan, noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr schon den Haushalt für 2020 zu verabschieden. So könne auch Haushaltssicherheit organisiert werden angesichts des späten Wahltermins und einer möglicherweise langwierigen Regierungsbildung, heißt es aus der Regierung. Doch hinter dem Satz verbergen sich zwei Paradoxa – ein politisches und ein verfassungsrechtlich-parlamentarisches.

Das politische Paradoxon: Die Linke, nur für sie kann der Ministerpräsident sprechen, geht offenkundig davon aus, dass nach der Wahl 2019 der Landtag sich in gleicher Weise zusamensetzen wird wie der derzeitige. Der Ministerpräsident nagelt die SPD so gedanklich auf ihre derzeitige Größe als Juniorpartner fest und die Grünen sind der Mehrheitsbeschaffer. Als könnte der Wähler nicht einmal auf die Idee kommen, soviel mehr SPD-Abgeordnete in den Landtags zu schicken, dass der Partei wenigstens ein Minister mehr im Kabinett zustehen würde. Dass die Sozialdemokraten voll genesen werden und stärker werden könnten als die Linke und den Posten des Regierungschefs beanspruchen, davon muss der Linke nicht ausgehen. „Wir vertrauen auf den Wähler“ schließt augenscheinlich auch Überlegungen aus, was folgt, wenn im 7. Landtag die Sozialdemokraten bei entsprechendem Kräfteverhältnis zu der Überlegung kommen einmal Rot-Rot-Grün reicht eigentlich. Aber der Ministerpräsident rechnet offenbar damit, dass die Grünen in nämlicher Stärke in den 7. Thüringer Landtag einziehen werden, wie derzeit. Manchmal straft der Wähler die Grünen ab, manchmal fliegen sie aus Landtagen. Der Wähler kann nicht anders als die Vorzüge eines linken Ministerpräsidenten anzuerkennen, und er wird R2G eine zweite Amtszeit ermöglichen. Dieser Gedanke strahlt aus dem Satz. Soviel Prophetie war nie.

R2G erwägt nicht einmal, dass aus eventuell veränderten oder selbst bei gleichen rot-rot-grünen Abgeordnetenzahlen, zudem in einem veränderten politischen Umfeld, nach Koalitionsverhandlungen ein Kabinett andere Schwerpunkte setzen könnte, als sie zu Beginn der derzeitigen Legislatur verabredet worden sind. Denn diese veränderten Schwerpunktsetzungen sollten sich in einem Haushalt ja widerspiegeln können. Die SPD-Finanzministerin will Kritiker besänftigen, für derartige Fälle könne ja ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden. Eine Nebelkerze. Der Ministerpräsident hat nicht nur Vertrauen in den Wähler, er weiß offenkundig auch, dass die künftigen Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen – er kann nicht einmal ahnen, wer die sein werden – dasselbe wollen wie seine R2G-Parlamentarier. Doch dass selbst die ihr Gewissen unter Umständen über politische Absichten zu stellen vermögen, blinkte kurz im Streit innerhalb von R2G um die Gebietsreform auf. Die Warnung, das Kabinett möge mit Änderungen am Entwurf des vorletzten SPD-Innenministers zum Zuschnitt der neuen Landkreise und zur Zahl, der kreisfreien Städte „die Box der Pandora nicht öffnen“, kam von einem Linke-Abgeordneten, nicht von der CDU.

Das parlamentarisch-verfassungsrechtliche Paradoxon: Parlamentarische Arbeit ist von Diskontinuität gekennzeichnet. Jedes Gesetzesvorhaben, das nicht bis zu seiner Verabschiedung vorangetrieben wurde, wandert in den Papierkorb. Damit wird ausgeschlossen, dass ein Landtag den nächstfolgenden in seiner Gesetzgebung bindet und dessen frei gewählten Abgeordnete in ihrer von der Verfassung zugesicherten freien Willensbildung einschränkt. Diesem Prinzip folgend kann eine neue Regierung dem neuen Landtag einen eigenen Haushaltsentwurf mit allen Begleitgesetzen vorlegen. Bislang war es auf Landes- wie Bundesebene üblich, dass dem scheidenden Landtag in den letzten Wochen seines Bestehens ein Haushaltspaket vorgelegt wird. Das neue Parlament, das zwar den Haushalt beschließt, und so der Regierung die Mittel zubilligt, die sie zu brauchen meint, das aber nie aus seinen eigenen Reihen heraus einen Haushaltsentwurf vorlegen kann, beschäftigt sich nach der Wahl mit dem Haushaltsentwurf der neuen Regierung. Auch im Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung kommt so die Diskontinuität parlamentarischer Arbeit zum Ausdruck. Das neue Parlament streitet mit der neuen Regierung um den neuen Etat. Die Zeit wird überbrückt durch die von der Verfassung garantierte vorläufige Haushaltsführung.

R2G will in Thüringen dieses Prinzip über den Haufen werfen, sodass, sollten die Mehrheitsverhältnisse eine andere Regierung bringen, die sich mit dem neuen Landtag nur um einen alten Haushalt streiten könnte. Sie wäre tatsächlich auf einen Nachtragshaushalt geworfen. Denn einen Etat im Vollzug könnte sie ja nur ergänzen, nicht aber aufheben. Es wäre auch schwer vorstellbar, wie die Ministerien (wie sie geformt sind, bestimmt auch den Zuschnitt der Ausschüsse im Landtag) bei laufendem Haushalt zum Ende der Koalitionsverhandlungen so vereinbart werden könnten, wie es die künftige Regierung für erforderlich hält. Sie hätte keinerlei Gestaltungsfreiheit.

Rolls Royce und Leberwurst

Ach, was waren das für Zeiten, als dem Ossi noch Wertschätzung entgegengebracht wurde. Der antifaschistische Schutzwall war noch kein Grünes Band und es gab noch die alte Autobahn mit Transitstrecken von und nach der „selbstständigen politischen Einheit West-Berlin“. Auf denen konnte man ab und an vorwitzig einen Rolls Royce überholen oder nen S-Benz oder nen 911er. Alles andere waren nur Autos.

Irgendwann blieb so ein großes Ding, ein „Silver Spirit“, frühe Serie, auf einer Transitstrecke liegen. Das Warndreieck mit dem der Havarist angezeigt wurde, war etwas opulenter als die faltbaren, die der DDR-Bürger in seinem Pkw mitführen musste. Ein hilfsbereiter DDR-Bürger, ein Kfz-Meister, der in Bekanntenkreisen nur der Rote Klaus genannt wurde, hielt mit seinem Wartburg knapp hinter dem Sehnsuchtsobjekt. „Guten Tag, is’n?“, fragte er den Mann am Volant. „Ich bin Kfz-Meister“ gab er seiner Drei-Buchstaben-Frage eine sachbezogene Nuance. „Er ist einfach ausgegangen“, so der Transitreisende. Er erinnerte sich gern an einen Fernsehbericht, in dem von einem anderen Rolls Royce-Besitzer berichtet wurde, dem ein widerlicher Schaden an seiner Oberstklasse-Limousine widerfahren war. Über Nacht war den Angaben im Fernsehen zufolge zum Aufenthaltsort des Mannes eine Hinterachse eingeflogen worden, nachdem der kurz mit seiner Werkstatt telefoniert hatte. An Telefonieren, noch dazu von der Transitstrecke in die BRD oder in die „selbständige politische Einheit“ war nicht zu denken. Nicht mal eine Sicherung würde ihn erreichen. Der Rote Klaus fragte: „soll ich ma nachschauen? Öffnen se ma de Motorhaube.“ Der Besitzer tat ungläubig, wie ihm geheißen. Er wollte sich nicht vorstellen, wie oder wo er eine Nacht bei den Brüdern und Schwestern im Osten verbringen würde und wie lange es dauern würde, bis er wieder Emily auf’s Hinterteil schauen könnte, während die sich durch Deutschlands Osten bewegt.

Der Kfz-Meister, der mehr Zwei- und Drei- als Vierzylinderfahrzeuge, geschweige denn n Rolls Royce-Triebwerk repariert hatte, betrachtete Motor und Anbauteile, wie er schon lange seine Frau nicht mehr angeschaut hatte. Der Motor stammte aus Zeiten, bevor Einspritzpumpen und elektronisch gesteuerte Einspritz-Düsen verbaut wurden. Ein Vergaser-Motor, wie bei Wartburg und Trabant. Der Mann sah folglich durchaus eine gewisse Chance, helfen zu können. „Zünden se ma“, ertönte es unter der Motorhaube hervor. Klick, machte es. Der Anlasser drehte den Motor durch. Strom war also da. Nur ob der bis zu den acht Zündkerzen kam? Die Frage, die er sich selbst gestellt hatte, ignorierte der Rote Klaus. Er konzentrierte sich auf den treibstoffseitigen Teil des Verbrennungsmotors. Verkniff sich aber die Frage zu stellen, ob denn Benzin im Tank sei. Er ruckelte hier, rappelte ein wenig dort. Minuten hing er über dem Motorraum. „Zünden se noch ma“. Der Motor sprang an. Die Augen seines Besitzers leuchteten. Der Alb fiel von ihm. Er ließ den Motor laufen. „Darf ich mal schauen“, fragte der Rote Klaus, nachdem er die Motorhaube geschlossen hatte. Die Dankbarkeit des Bürgers der BRD kannte keine Grenzen. Der Ossi nahm auf dem Beifahrersitz Platz, schloss die Tür und hörte nur die Uhr im Armaturenbrett. Tick, tack, tick, tack. Er würde künftig von sich sagen können: „ich habe einen Rolls Royce repariert“.

„Was kann ich für Sie tun?“, fragte der Mann auf der Fahrerseite in tiefster Dankbarkeit. Doch sein Helfer war sprachlos. Er strich über das Leder, bestaunte die Maserung im Holz des Armaturenbrettes, die sich im Deckel des Handschuhfaches fortsetze. Er hatte keinen Wunsch. Ihm fiel kein Äquivalent ein, mit dem ihm der Westler seine Hilfeleistung hätte vergelten können. Ihm, der seinen Namen trug, nicht weil er ein 150-Prozentiger war, sondern weil er für gewöhnlich erst ab 50 Ostmark Staub begann, darüber nachzusinnen, wie er einem Menschen vor dem Thresen aus seiner Not helfen könnte. Der Rote Klaus fand kein Wort.

Er stieg aus, lief langsam zu seinem Wartburg. Der Unbekannte ließ das Fenster der Fahrertür herunter, und er sagte, über die Schulter blickend: „wenn Sie nichts von mir für Ihre Hilfe wollen, gebe ich Ihnen einen Rat. Essen Sie keine Leberwurst. Ich bin Fleischermeister.“