Im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages zur Sohnemann-Affäre fiel wieder einmal trübes Licht auf das Bildungsministerium. Dessen frühere Chefin von der Linkspartei wies den Verdacht einer uneidlichen Falschaussage von sich, nachdem sie widersprüchliche Angaben zum Datum gemacht hatte, wann sie den Namen des Gymnasiasten erfahren habe, der nach dreimonatigem Auslandsaufenthalt von der Erbringung der Besonderen Leistungsfeststellung befreit worden war. Ihr Rechtsbeistand habe ihr nach Prüfung des Sachverhalts und der einschlägigen Literatur mitgeteilt, dass ein solcher Verdacht erst nach dem Abschluss der Befragung eines Zeugen oder einer Zeugin formuliert werden könne. Ähnlich hatte sich auch der juristische Dienst des Landtags in einem Gutachten zu dem Vorgang geäußert.
Nach dieser Rechtsauffassung könnten ein wichtiger Zeuge oder mehrere Zeugen den Ausschuss über Monate an der Nase herumführen. Gäbe die Ausschussmehrheit ihnen zum letztmöglichen Termin der Beweisaufnahme Gelegenheit, unwahre Aussagen zu korrigieren, sie wären aus dem Schneider. Doch der Ausschuss hätte womöglich aussichtslos ermittelt. Die Untersuchung wäre korrumpiert.
Zeugenaussagen deuteten an, dass in der Leitungsebene unter ihrer Verantwortung als Ministerin wundersame Dinge vor sich gingen. So tauchte erst Monate nach Beginn der Untersuchung ein nur das „braune Blatt“ genanntes Schreiben auf, das nach Zeugenaussage bei einer Besprechung im Büro der Ministerin auf dem Tisch lag und dessen Inhalt vollständig in eine E-Mail einging, mit der nachgeordneten Stellen vorgegeben wurde, was auf dem Zeugnis des Sohnes des Justizministers zu stehen habe. Woher das Papier kam, ist unklar. Es war einfach da und „rutschte“ nach dem Termin beider Ministerin „in eine falsche Mappe“. Der früheren Ministerin war das Blatt im Ausschuss bereits vorgelegt worden. Sie wiederholte, es sei niemals ihre Art gewesen, derartige Schreiben an andere auszuhändigen, ohne dass darauf vermerkt sei, wer das Papier an wen übergeben habe.
Ein Zeuge berichtete von aufgeregten Anrufen eines seiner Mitarbeiters am letzten Sitzungstag vor den Sommerferien des Landtags. Der Mitarbeiter fühlte sich durch Telefonanrufe bedrängt, seine juristischen Bemerkungen zum Vorgang zu korrigieren. Weil er dem Zeugen zufolge gesagt habe, „…ich kann nicht anders“, wurde er kurzerhand der „Lutheranische Mitarbeiter“ genannt. Angerufen, so der Mitarbeiter, habe ihn ein Rechtsanwalt, der in einer anderen Sache das Ministerium beriet. Im Landtag war der zu dem Zeitpunkt mit Vertretern des Bildungsministeriums zu Gange. In seiner Befragung hatte der Anwalt dem Ausschuss hingegen mitgeteilt, ihm sei der Sachverhalt bei dieser Gelegenheit nur mündlich vorgetragen worden. Das Ministerium hatte augenscheinlich in der Affäre um den möglichen Amtsmissbrauch des grünen Justizministers auf juristischen Beifang gehofft. Doch als Jurist, so seine damalige Aussage, habe der Rechtsanwalt aber dazu nichts sagen wollen. Er sei nicht anwaltlich tätig geworden. Die frühere Ministerin erklärte vor dem Untersuchungausschuss dazu, sie habe den Anwalt damit nicht beauftragt und könne sich auch nicht erklären, wer ihn mit den Telefonaten beauftragt haben könnte. So sieht wohl drunter und drüber aus.