Nein, zwischen der rot-rot-grünen Mehrheit im Thüringer Landtag und der CDU-Fraktion wird wohl nichts mehr gut werden. Dass die vier Fraktionen zu der politischen Frage, was Thüringen am ehesten zuträglich ist, weit auseinanderliegen, und dass sie sich darüber auseinandersetzen, muss geradezu erwartet werden. Aber seit einem reichlichen drei viertel Jahr gibt es einen Streit über parlamentarische Grundfragen, der dem Landtag schadet. Mit welcher Verve dieser Streit geführt wird, lässt sich unter anderem daran ermessen, dass von Rot-Rot-Grün nach wie vor behauptet wird, der Landtagspräsident habe quasi eigenmächtig eine externe Kommission eingesetzt, die ein juristisches Gutachten im Streit abgeben soll. Dass die Tatsachen anders waren, erhellt sich durch die Pressemitteilung 75/2017 vom 28. März 2017 derzufolge der Landtagsvorstand, damals der Präsident, die Vizepräsidentin von der Linken und der Vizepräsident von der SPD die Kommission einberiefen. Der Kommission gehörten drei renommierte Juristen an, zwei mit SPD-Parteibuch, einer mit CDU-Parteibuch. Ihr Gutachten erstellten sie einstimmig. Ein wenig rot-rot-grüner Rauch wabert also schon durch den Landtag.
Angefangen hat die Auseineandersetzung mit Vorwürfen aus der Koalition gegen die Landtagsleitung, es sei Zensur ausgeübt worden bei der Formulierung einer Zuarbeit für den Innenausschuss. Es ging um den Streit über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor dem Landesverfassungsgericht. Zur Erinnerung, die Verfassungsrichter rügten das Zustandekommen des Gesetzes – nicht allen Landtagsabgeordneten lagen bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf die Protokolle zu Anhörungen im Innenausschuss vor. Das Gesetz sei nichtig, entschied deshalb das höchste Thüringer Gericht. Linke, SPD und Grüne werden nicht müde, darauf hinzuweisen, das Gesetz sei i.O., aber…. Dabei, ein Gesetz muss auch auf verfassungskonforme Weise zustandekommen sein, um verfassungskonform zu sein. Gern weist R2G, wenn die Schuldfrage dazu gestellt wird, in Richtung Landtagsverwaltung und damit auf den Landtagspräsidenten. Der ist CDU-Abgeordneter. Spätestens seit dem erweckt die Koalition den Eindruck, die Wahl eines CDU-Mitglieds zum Landtagpräsidenten – die CDU stellt die größte Fraktion im Landtag – korrigieren zu wollen. Das ist ihr bislang nicht gelungen.
Der Justizausschuss befasste sich auf Initiative der Koalition in fünf Sitzungen mit dem Streitfall. Es gab mündliche und schriftliche Stellungnahmen in der Anhörung. Die Drucksache 6/5328 ist deren Resultat. Mit ihrer mehrheitlichen Verabschiedung verbreiterte sich die Kluft zwischen R2G und CDU. Unter Bruch bisheriger parlamentarischer Gepflogenheiten, so die CDU-Fraktion, werde Paragraph 114 der Geschäftsordnung des Landtages, von der Parlamentsmehrheit ausgelegt. Der Redner der Linke begründete das so: „Es gibt auch Enden von Diskussionsphasen und -Prozessen. Wenn man dann unterschiedlicher Meinung ist, muss man dann auch zu Entscheidungen kommen“.
Nach der Mehrheits-Auslegung hätten die Landtagsabgeordneten das Recht, in Schriftsätze des Juristischen Dienstes schon in der Entstehungsphase einsehen zu dürfen. Es bestehe „ein verfassungsunmittelbarer Anspruch der Abgeordneten auf Einsicht in alle im Verfügungsbereich des Landtags stehenden Akten, welcher auch die Akten der Landtagsverwaltung umfasst, und deren Kenntnis für die effektive Arbeit der Abgeordneten erforderlich ist, unabhängig von einem unmittelbaren Bezug zu einem parlamentarischen Beratungsgegenstand“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Justizausschusses. Die Koalition behaupte, ihr gehe es um Transparenz, in Wahrheit gehe es ihr um Kontrolle, kritisierte die Union.
Auch die Grünen brachten die Worte Kontrolle und Transparenz in einem Satz unter. Naturgemäß mit vollkommen verschiedenem Tenor. „Landtagspräsident und Landtagsverwaltung sind Dienstleistende für alle Abgeordneten gleichermaßen. Dafür braucht es aber auch wirksame Kontrollmechanismen, die für die notwendige Transparenz und Unparteilichkeit sorgen.“ Der Beschluss sei gut für den Thüringer Parlamentarismus.
Für die CDU läuft er jedoch nicht nur auf eine bloße Auslegung des Paragraphen 114 hinaus, sondern auf dessen Veränderung. Mehrmals fiel aus ihren Reihen das Wort verfassungswidrig.