Mit dem von ihr bestellten Gutachten zum Verhältnis von Parlament und einem von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss hat sich die rot-rot-grüne Mehrheit im Thüringer Landtag eine politische Niederlage organisiert. Es gibt „keine Verdrängung parlamentarischer Rechte und Aktivitäten durch einen Untersuchungsausschuss“, heißt es im jetzt vorgelegten Gutachten des Staatsrechtlers Martin Morlok.
Die Koalitionsfraktionen insinuierten mit ihrem bestellten Gutachten, dass ein Abgeordneter an einer Rede im Plenum zu einem Sachverhalt gehindert sei, mit dem sich ein Untersuchungsausschuss befasst, noch dazu wenn er selbst Mitglied des Untersuchungsausschusses ist. Ein CDU-Abgeordneter, Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Sohnemann-Affäre um den grünen Justizminister, hatte im Plenum dazu geredet. Unausgesprochen stand der Vorwurf des Rechtsbruchs im Raum. „Wir wollen doch nur wissen ob…“, versuchte R2G das Gutachten zu rechtfertigen. Man nahm doch einen Eklat hin – die CDU-Mitglieder verließen die Sitzung, in der der Ausschuss über den einschlägigen Beschluss beriet. Dass über dem Gutachten „… im Auftrag des Thüringer Landtages steht“ ist formal richtig. Doch die CDU-Fraktion nahm an der Abstimmung über den Beschluss nicht teil.
Der Gutachten-Auftrag zielte im Wesentlichen auf die Wirkung des Paragraphen 25 des Untersuchungsausschussgesetzes. Der Gutachter machte es kurz und schmerzlos. Der Begriff „öffentliche Beweiswürdigung“, die der Paragraph „vor Abschluss der Beratungen über die Abfassung des schriftlichen Berichts“ untersagt, beziehe sich nicht auf öffentliche Stellungnahmn schlechthin“. Es ist nicht verbürgt, ob innerhalb der Koalition davor gewarnt worden wäre, dass man sich auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begebe. Die CDU hatte nachdrücklich davor gewarnt, dass die Koalition das freie Mandat einschränken wolle, Abgeordneten ein Maulkorb umgehängt werden solle. Aber, muss man auf die Opposition hören, selbst, wenn sich recht hat wenn man die Mehrheit hat?
Im Gutachten wird das Verdikt juristischer formuliert: die von Rot-Rot-Grün angefragte „Sperrwirkung wäre mit der Gefahr des Missbrauchs verbunden: Ein für eine parteiliche Gruppierung heikles Thema könnte in einem Untersuchungsausschuss behandelt werden – und damit der öffentlichen Erörterung im Plenum oder der allgemeinen Öffentlichkeit entzogen werden“. Die Rechte der Opposition könnten so beeinträchtigt werden. Der Gutachter der Koalition und die Opposition argumentieren in gleicher Weise.
Ganz am Ende des Gutachtens kann man lesen, wie wenig nötig es eigentlich ist. Und wie weit im Thüringer Landtag Opposition und Koalitionsfraktionen in ihrer Sicht auf die Rechte der Parlamentarier zumindest in dieser Frage sind, offenbart sich auch. „Die Rechtslage ist nicht unklar“, steht da.