Mehrheiten sind verführerisch – sowohl schwarze absolute Mehrheiten, aber auch rot-rot-grüne Ein-Stimmen-Mehrheiten. Sie verführen zu der Überzeugung gut gewollt sei gut gemacht. Sie verleiten auch zu Entscheidungen aufgrund von Besserwisserei. Die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wie auch des Vergabegegesetzes von 2011 sind Beispiele dafür. Anhörungen – das Zurateziehen von Sachverständigen, das Befragen von Betroffenen – gehören zum parlamentarischen Prozedere für die Erarbeitung neuer oder die Überarbeitung geltender Gesetze. Schon beim Hochschulgesetz wurde die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz in den Wind geschlagen. Die warnte, so wie R2G das Gesetz in Teilen ändern wolle, würde die Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Hochschulen geschmälert. Studentenvertretungen hingegen zeigten sich von den Änderungen begeistert. Die Koalition war’s zufrieden. Nun ändert sie das Gesetz, wie sie es ohnehin vorhatte. Und die Professoren können sich fragen, wozu sie eine Stellungnahme abgegeben haben.
Beim neuen Thüringer Vergabegesetz kamen Warnungen vor angestrebten Veränderungen gleich von zwei Seiten. Der SPD-Wirtschaftsminister hatte dazu ein Gutachten bei einer Berliner Beratungsfirma in Auftrag gegeben. Die warnt davor, einen von Arbeitnehmervertretern geforderten vergabespezifischen Mindeslohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll, im Gesetz festzuschreiben. Rot-Rot-Grün will ihn auch. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns müsse „die grundlegende Frage gestellt werden, ob landesvergabespezifische Mindestlöhne überhaupt noch notwendig sind“, heißt es in dem Gutachten. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten derartige Regelungen bereits abgeschafft. In den Vergabestellen sei eine effektive Kontrolle kaum möglich, da die amitarbeiter „fachlich und zeitlich nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügen und bereits durch die Berücksichtigung strategischer, d. h. ökologisch und sozial nachhaltiger Ziele bei der Beschaffung stärker gefordert werden. Vor diesem Hintergrund sowie der in den Interviews von Vergabestellen und Unternehmen geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Wirtschaftsstruktur in Thüringen sollte auf die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns verzichtet werden.“ Auch die Thüringer IHK sprachen sich entschieden dagegen aus. In einem vom Wirtschaftsminister selbst organisierten Werkstattgespräch – Werkstätten sind ein von R2G hochgelobtes Mittel zur Abfrage von Standpunkten und Sammlung von Anregungen – wurde die Empfehlung erarbeitet: „Keine Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes“. Sie bleibt unbeachtet.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagfraktion teilte in schlechtem Deutsch mit: „Die Überarbeitung sieht unter anderem einen vergabespezifischen Mindestlohn vor. Das bedeutet, wenn Unternehmen, die nicht nach Tarifvertrag zahlen, ihre Arbeitnehmer mit mindestens 9,54€ pro Stunde entlohnen müssen, um den Auftrag zu erhalten.“ Gut, dass ist unter den 9,67 Euro, die im Ministeriumsgutachten „nicht der Wirtschaftsstruktur in Thüringen angemessen“ genannt werden. Im Berichtszeitraum von 2011 an konstatieren die Wirtschaftsberater einen Rückgang der Beteiligung kleinster und kleiner Unternehmen an Thüringer Ausschreibungen. Ein Grund, dass deren Interesse an Landesaufträgen weiter sinkt, wird hinzukommen.