Fäkalsprache auf der Regierungsbank

Die Fäkalinjurie „Arschloch“ soll gefallen sein. In einer Plenarsitzung des Thüringer Landtags. Der MP habe ihn damit belegt, just in dem Moment als er nach einer Rede an der Regierungsbank vorbeiging, so der AfD-Chef. Dem „Arschloch“ ging ein „kommunistischer Ideologe“ des AfD-lers gegen den Linke-Ministerpräsidenten voraus. Die beiden waren sich in der Sache Renten uneins. Das Schimpfwort hätte jedem Abgeordneten eine Maßregelung eingebracht. Der Ministerpräsident ist nicht Abgeordneter und das Präsidium hat den unparlamentarischen Zwischenruf, der noch auf den CDU-Bänken zu hören gewesen sein soll, nicht gehört. Ein Mitarbeiter des mdr berichtete, das Wort sei auf dem Mitschnitt des Senders zu hören. Die AfD rief mit Unterstützung der CDU den Ältestenrat zusammen.

In dessen Beratung stand ein Wort gegen das andere. Im Ältestenrat sprach der Staatskanzleichef für den Ministerpräsidenten und gab hernach via Twitter bekannt: „Der #MP @bodoramelow hat den Abgeordneten #Höcke in der Debatte @ThuerLandtag weder angesprochen, noch wollte er ihn beleidigen. Sollte beim MdL #Höcke dieser Eindruck entstanden sein, bedauere ich dies als Mitglied der Landesregierung. So auch von mir ggü Ältestenrat dargelegt.“ Ein Dementi, dass das Wort nicht gefallen sei, ist das nicht und auch nicht die Bitte um eine Entschuldigung. Doch wenn es eine sein soll, warum drückt dann der Staatskanzleichef in der peinlichen Sache „sein Bedauern“ aus und nicht der Ministerpräsident.

Dessen erster Tweet nach dem Vorfall war ein Glückwunsch an Olympiamedaillen-Gewinner. Dann folgte später unter dem Rubrum „Apropos Po! So ging die AfD bislang mit mir als Ministerpräsidenten um. Respekt? Fehlanzeige!“ Es folgte eine Zusammenstellung von despektierlichen Photos aus der AfD, über die der Linke-Politiker sich durchaus nicht freuen musste. Alle Bilder spielten mit dem Bestimmungswort der Einwortbeleidigung. Dieser Tweet liegt nun aber gar nicht auf der Verteidigungslinie, die der Staatskanzleichefs festschrieb. Es heißt, das Schimpfwort habe ohne direkten Kontakt dem Schreiber eines ungebührlichen Tweets gegolten, der den Ministerpräsidenten erreichte, als der AfD-Mann an ihm vorbeilief. Zufälle gibt es.

Dieser Linie folgend, könnte der MP „Arschloch“ brabbeln, wann immer der AfD-ler in einer Plenarsitzung an der Regierungsbank vorbeigeht. Das muss er zwei mal. Einmal auf dem Weg zum Rednerpult, einmal auf dem Rückweg zu seinem Platz. Dem Klima im Parlament wäre das abträglich.

Breite Kluft

Nein, zwischen der rot-rot-grünen Mehrheit im Thüringer Landtag und der CDU-Fraktion wird wohl nichts mehr gut werden. Dass die vier Fraktionen zu der politischen Frage, was Thüringen am ehesten zuträglich ist, weit auseinanderliegen, und dass sie sich darüber auseinandersetzen, muss geradezu erwartet werden. Aber seit einem reichlichen drei viertel Jahr gibt es einen Streit über parlamentarische Grundfragen, der dem Landtag schadet. Mit welcher Verve dieser Streit geführt wird, lässt sich unter anderem daran ermessen, dass von Rot-Rot-Grün nach wie vor behauptet wird, der Landtagspräsident habe quasi eigenmächtig eine externe Kommission eingesetzt, die ein juristisches Gutachten im Streit abgeben soll. Dass die Tatsachen anders waren, erhellt sich durch die Pressemitteilung 75/2017 vom 28. März 2017 derzufolge der Landtagsvorstand, damals der Präsident, die Vizepräsidentin von der Linken und der Vizepräsident von der SPD die Kommission einberiefen. Der Kommission gehörten drei renommierte Juristen an, zwei mit SPD-Parteibuch, einer mit CDU-Parteibuch. Ihr Gutachten erstellten sie einstimmig. Ein wenig rot-rot-grüner Rauch wabert also schon durch den Landtag.

Angefangen hat die Auseineandersetzung mit Vorwürfen aus der Koalition gegen die Landtagsleitung, es sei Zensur ausgeübt worden bei der Formulierung einer Zuarbeit für den Innenausschuss. Es ging um den Streit über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor dem Landesverfassungsgericht. Zur Erinnerung, die Verfassungsrichter rügten das Zustandekommen des Gesetzes – nicht allen Landtagsabgeordneten lagen bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf die Protokolle zu Anhörungen im Innenausschuss vor. Das Gesetz sei nichtig, entschied deshalb das höchste Thüringer Gericht. Linke, SPD und Grüne werden nicht müde, darauf hinzuweisen, das Gesetz sei i.O., aber…. Dabei, ein Gesetz muss auch auf verfassungskonforme Weise zustandekommen sein, um verfassungskonform zu sein. Gern weist R2G, wenn die Schuldfrage dazu gestellt wird, in Richtung Landtagsverwaltung und damit auf den Landtagspräsidenten. Der ist CDU-Abgeordneter. Spätestens seit dem erweckt die Koalition den Eindruck, die Wahl eines CDU-Mitglieds zum Landtagpräsidenten – die CDU stellt die größte Fraktion im Landtag – korrigieren zu wollen. Das ist ihr bislang nicht gelungen.

Der Justizausschuss befasste sich auf Initiative der Koalition in fünf Sitzungen mit dem Streitfall. Es gab mündliche und schriftliche Stellungnahmen in der Anhörung. Die Drucksache 6/5328 ist deren Resultat. Mit ihrer mehrheitlichen Verabschiedung verbreiterte sich die Kluft zwischen R2G und CDU. Unter Bruch bisheriger parlamentarischer Gepflogenheiten, so die CDU-Fraktion, werde Paragraph 114 der Geschäftsordnung des Landtages, von der Parlamentsmehrheit ausgelegt. Der Redner der Linke begründete das so: „Es gibt auch Enden von Diskussionsphasen und -Prozessen. Wenn man dann unterschiedlicher Meinung ist, muss man dann auch zu Entscheidungen kommen“.

Nach der Mehrheits-Auslegung hätten die Landtagsabgeordneten das Recht, in Schriftsätze des Juristischen Dienstes schon in der Entstehungsphase einsehen zu dürfen. Es bestehe „ein verfassungsunmittelbarer Anspruch der Abgeordneten auf Einsicht in alle im Verfügungsbereich des Landtags stehenden Akten, welcher auch die Akten der Landtagsverwaltung umfasst, und deren Kenntnis für die effektive Arbeit der Abgeordneten erforderlich ist, unabhängig von einem unmittelbaren Bezug zu einem parlamentarischen Beratungsgegenstand“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Justizausschusses. Die Koalition behaupte, ihr gehe es um Transparenz, in Wahrheit gehe es ihr um Kontrolle, kritisierte die Union.

Auch die Grünen brachten die Worte Kontrolle und Transparenz in einem Satz unter. Naturgemäß mit vollkommen verschiedenem Tenor. „Landtagspräsident und Landtagsverwaltung sind Dienstleistende für alle Abgeordneten gleichermaßen. Dafür braucht es aber auch wirksame Kontrollmechanismen, die für die notwendige Transparenz und Unparteilichkeit sorgen.“ Der Beschluss sei gut für den Thüringer Parlamentarismus.

Für die CDU läuft er jedoch nicht nur auf eine bloße Auslegung des Paragraphen 114 hinaus, sondern auf dessen Veränderung. Mehrmals fiel aus ihren Reihen das Wort verfassungswidrig.

Haste Haschisch in der Tasche

Jeder Mensch ist zu etwas nütze. Und wenn es als abschreckendes Beispiel dafür ist, wie man als Landtagsabgeordneter eine Rede im Plenum nicht angehen sollte. Dem SPD-Abgeordneten O.H. muss das Thema der Aktuellen Stunde „Entkriminalisierung von Cannabis und Auswirkung auf Thüringen“ dermaßen auf der Seele gebrannt haben, dass er seine aufgeschriebene Rede beiseite legte und meinte, extemporieren zu müssen. Hätte er das mal nicht getan.

Der Abgeordnete berichtete eingangs seiner Rede unvermittelt von mehreren Jugendlichen, die vor eineinhalb Jahren mit mehreren Joints bei einem Rockkonzert in Erfurt ertappt worden waren. Er habe für sie Freisprüche erreichen können. Warum er davon in einer Plenardebatte im Landtag erzählte? Als Werbung für sich als ein in Drogenprozessen erfahrener Anwalt? „Ich habe vor 40 Jahren Haschisch geraucht“, gestand er nachfolgend offenherzig am Rednerpult. Vor 40 Jahren sei das normal gewesen und es habe niemandem geschadet. „Im Gegenteil“, brach er eine Lanze für straffreies Kiffen und setzte sich so von anderen Politikern der rot-rot-grünen Koalition ab, die immerhin noch für Aufklärung über die Gefahren des „Genussmittels“ – die Einführung dieses Begriffes durch die Rednerin der Grünen war angezeigt, weil später von der „Genussmittelsteuer die Rede sein würde – plädierten und darauf bestehen, mit verantwortungsvollem Umgang mit Drogen sei nicht Drogenkonsum gemeint. Aber genau darum geht es etwa der Linken, die in ihrem Wahlprogramm unter anderem die Einrichtung von nichtkommerziellen Cannabis-Klubs versprach.

Der SPD-Abgeordnete warf mehrmals pauschalierend abwechselnd dem Staat, der Politik allgemein und der CDU-Fraktion vor, verlogen zu sein. Die Politik müsse sich wieder ehrlich machen, forderte er. Abgesehen davon, dass seit 1949 acht SPD-Politiker als Justizminister auch für die Drogenpolitik verantwortlich zeichneten, fünf davon in unmittelbarer Folge, ist der Vorwurf, den er der Politik machte, von der Art, dass ganz, ganz kurz der falsche Eindruck entstand, er habe den Wechsel von der AfD, für die er in den Landtag gewählt wurde, zur SPD noch nicht so richtig verinnerlicht.

Linke und Grüne machten positive fiskalische Effekte der Cannabis-Legalisierung aus. Der Finanzminister könnte sich freuen, weil Steuereinnahmen unter anderem aus „Genussmittelsteuer, Umsatzsteuer, Gewinnsteuer, Lohnsteuer“ generiert würden. Etwa zwei Milliarden Euro, rechnete die Rednerin de Linken vor. Das Geld könnte für Suchtberatung und Aufklärungsprogramme genutzt werden. Das erinnert irgendwie an die Einführung der Ökosteuer, die Anfang des Jahrtausends eingeführt worden ist. Mit „Rasen für die Rente“ wurde das damals umschrieben. Heute also „Haste Haschisch in der Tasche, haste immer was zu nasche“, wie es in einem Programm des Vorläufigen Frankfurter Fronttheaters in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einmal formuliert wurde.

Der CDU-Redner wollte die Widersinnigkeit des Steuerarguments verdeutlichen, indem er in seine Polemik den Gedanken einbaute, man könne ja auch den Waffenhandel legalisieren und von den so verbesserten Steuereinnahmen profitieren. Keine klug gewählte Analogie.

Die Rechtslage ist nicht unklar

Mit dem von ihr bestellten Gutachten zum Verhältnis von Parlament und einem von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss hat sich die rot-rot-grüne Mehrheit im Thüringer Landtag eine politische Niederlage organisiert. Es gibt „keine Verdrängung parlamentarischer Rechte und Aktivitäten durch einen Untersuchungsausschuss“, heißt es im jetzt vorgelegten Gutachten des Staatsrechtlers Martin Morlok.

Die Koalitionsfraktionen insinuierten mit ihrem bestellten Gutachten, dass ein Abgeordneter an einer Rede im Plenum zu einem Sachverhalt gehindert sei, mit dem sich ein Untersuchungsausschuss befasst, noch dazu wenn er selbst Mitglied des Untersuchungsausschusses ist. Ein CDU-Abgeordneter, Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Sohnemann-Affäre um den grünen Justizminister, hatte im Plenum dazu geredet. Unausgesprochen stand der Vorwurf des Rechtsbruchs im Raum. „Wir wollen doch nur wissen ob…“, versuchte R2G das Gutachten zu rechtfertigen. Man nahm doch einen Eklat hin – die CDU-Mitglieder verließen die Sitzung, in der der Ausschuss über den einschlägigen Beschluss beriet. Dass über dem Gutachten „… im Auftrag des Thüringer Landtages steht“ ist formal richtig. Doch die CDU-Fraktion nahm an der Abstimmung über den Beschluss nicht teil.

Der Gutachten-Auftrag zielte im Wesentlichen auf die Wirkung des Paragraphen 25 des Untersuchungsausschussgesetzes. Der Gutachter machte es kurz und schmerzlos. Der Begriff „öffentliche Beweiswürdigung“, die der Paragraph „vor Abschluss der Beratungen über die Abfassung des schriftlichen Berichts“ untersagt, beziehe sich nicht auf öffentliche Stellungnahmn schlechthin“. Es ist nicht verbürgt, ob innerhalb der Koalition davor gewarnt worden wäre, dass man sich auf verfassungsrechtlich dünnes Eis begebe. Die CDU hatte nachdrücklich davor gewarnt, dass die Koalition das freie Mandat einschränken wolle, Abgeordneten ein Maulkorb umgehängt werden solle. Aber, muss man auf die Opposition hören, selbst, wenn sich recht hat wenn man die Mehrheit hat?

Im Gutachten wird das Verdikt juristischer formuliert: die von Rot-Rot-Grün angefragte „Sperrwirkung wäre mit der Gefahr des Missbrauchs verbunden: Ein für eine parteiliche Gruppierung heikles Thema könnte in einem Untersuchungsausschuss behandelt werden – und damit der öffentlichen Erörterung im Plenum oder der allgemeinen Öffentlichkeit entzogen werden“. Die Rechte der Opposition könnten so beeinträchtigt werden. Der Gutachter der Koalition und die Opposition argumentieren in gleicher Weise.

Ganz am Ende des Gutachtens kann man lesen, wie wenig nötig es eigentlich ist. Und wie weit im Thüringer Landtag Opposition und Koalitionsfraktionen in ihrer Sicht auf die Rechte der Parlamentarier zumindest in dieser Frage sind, offenbart sich auch. „Die Rechtslage ist nicht unklar“, steht da.

Kiffen beim Schwarzfahren oder umgekehrt

Ach, was gehen wir gesegneten Zeiten entgegen. Das Kiffen soll nach den Vorstellungen von Grünen und Linken ebenso straffrei gestellt werden wie das Schwarzfahren. Das wird toll für notorische Tütendreher und Beförderungserschleicher. Die Argumente für die angeblich notwendigen Änderungen im Strafrecht sollten aber schon geschärft und abgeglichen werden.

Von der Ungleichbehandlung gegenüber Alkohol liest man und vom verantwortungsvollen Umgang mit Rauschgift, der möglich sein müsse. Dass verantwortungsvoller Umgang damit auf den Rausch zielt, während der verantwortungsvolle Umgang mit der legalen Droge Alkohol eben nicht zum Rausch führen soll, liest man nicht. Genausowenig liest man von abzusehender Mehrarbeit für Polizisten und Gerichten.

Es sei ein Fall konstruiert. Herr A fährt aus einer übergeordneten Straße in eine Kreuzung ein. Es kommt zum Unfall. Blechschaden. Als der juvenile Unfallverursacher aus seinem Auto steigt, kommt Herrn A ein schwacher Verdacht. Nun könnte er, den beiseite schiebend, lediglich die persönlichen Daten zur Abwicklung der Versicherungsansprüche mit dem Unfallverursacher austauschen und seines Weges fahren. Oder er könnte – um Schlimmeres abwenden zu wollen – die Polizei rufen, die dann das Erforderliche einleiten würde. Üblicherweise kommt die Polizei ja nicht zu Unfällen mit bloßen Blechschäden. Zu der Zahl der angetrunkenen Verkehrsteilnehmer käme bei einer Legalisierung weicher Drogen mit Sicherheit eine derzeit schwer abzuschätzende Zahl von notorischen und unbedarften Gelegenheitskiffern. Wer weiß schon, wie lange der verantwortungsbewusste Umgang mit dem letzten Joint zurückliegen muss, um sich unbeanstandet wieder hinter das Lenkrad setzen zu dürfen. Und wenn es wer wüsste, wer hielte sich daran?

Aus der Linksfraktion im Thüringer Landtag setzt man sich gegen „Lügen“ zur Wehr, viele Politiker von R2G wollten Jugendlichen den Weg zu Drogen erleichtern. Es bleibt unklar, ob als Lüge angesehen wird, dass „viele R2G-Politiker“ das wollten oder ob die Lüge ist, dass Jugendlichen der „Weg zu Drogen erleichtert“ werden solle. Es sitzen 32 Linken-Abgeordnete im Landtag, die 2014 mit dem Wahlprogramm ihrer Partei um Mandate rangen. In diesem Wahlprogramm steht unter dem Rubrum „Drogenpolitik neu denken“: „Wir wollen die Entkriminalisierung des Drogengebrauchs vorantreiben, um einen effektiven Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz zu ermöglichen.“ Und weiter: „Wir stehen für die Einführung von nicht kommerziellen Cannabis-Klubs oder anderer regulierter Abgabeformen für den Cannabis-Konsum.“ Nun könnte man sagen, 32 Landtagsabgeordnete einer Partei seien nicht viel, aber sie stellen die größte der drei Regierungsfraktionen. Man könnte auch sagen, dass was die Linke anstrebt, ist zumindest widersprüchlich, denn es wird auch formuliert: „Wir erachten Aufklärung über Rauschmittel in Schulen ab der 8. Klasse als dringend notwendigen Schritt der Prävention.“ Ist diese Art Drogenpolitikt falsch umrissen, wenn sie zusammengefasst wird zu „nach der Aufklärungsstunde über die Gefahr von Drogen ab in den regulierten Cannabis-Klub“? Jugendliche sind allemal gewitzter als jeder gutmeinende Politiker, wenn es um Lustgewinnn geht. Es muss nicht an die Testkäufe von Jugendlichen eigentlich verbotenem Schnaps erinnert werden.

Der grüne Thüringer Justizminister kündigte an, dass er als Vorsitzender der Justizministerkonferenz das Schwarzfahren straffrei, aber nicht sanktionsfrei stellen wolle. Vor allem Arme müssten als Ersatzstrafe ins Gefängnis. Das grundlegende Argument: es sei ein Unding, „dass Strafjustiz und Strafvollzug mit ihren Ressourcen fortwährend den Preis für die Rationalisierung des öffentlichen Personenverkehrs zu zahlen haben, und zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsunternehmen mit den Mitteln des Strafrechts gesichert werden sollen“. Das liegt nahe beim „die Gewinne werden privatisiert, die Verluste vergesellschaftet“. Letztlich, so der Minister, sei es Sache der Unternehmen, durch Kontrollen möglichst viele Schwarzfahrer auffliegen zu lassen. Wenn zugleich geklagt wird, Gerichte und Staatsanwaltschaften würden mit der Ahndung von Schwarzfahrten ungebührlich belastet und daran gehindert, schwerere Straftaten zu verfolgen, wird indirekt den Verkehrsbetrieben vorgeworfen, sie würden zu erfolgreich kontrollieren. Wenn ein Vorwurf gilt, ist der andere unberechtigt. Man suche sich aus, welcher. Ist die nächste Stufe der Zugrundelegung sozialpolitischer Überlegungen bei der Novellierung des Strafrechts, dass Diebstahl straffrei gestellt wird? Wenn ja, ab welchem Wert?

Milch vom Ex-Mann

Ganz am Anfang war ein Film. Marcello Mastroiani in der Rolle des Fahrlehrers Marco Mazetti, der schwanger wurde. Damals war Transgender noch nicht das Thema. Dann gab es ein Remake mit Arnold Schwarzenegger. Und mittlerweile weiß man von Männern, die Kinder gebaren, die sie empfangen hatten, als sie noch Frauen waren, oder sich das wichtigste Stück Frau zu sein zumindest zeitweise erhalten wollten. Das Leben ändert halt die Menschen. Wer strebt nicht danach, dass es einen besser macht oder wenigstens sich besser fühlen lässt.

Am New Yorker Mount. Sinai Center for Transgender Medicine und Surgery wurde jetzt vorgeblich ein weiter Schritt getan. Eine Transgender-Frau, vulgo ein Mann im falschen Körper, wurde durch reichliche Hormongaben dazu gebracht, Milch zu geben. Anfangs nur wenige Tropfen. Am Ende ausreichend, um einen Säugling zu nähren, dessen Mutter – aus welchen Gründen – auch immer nicht stillen wollte. Nach sechs Wochen wurde das ganze abgebrochen. Aus Sorge, die Transgender-Frau könne nicht genug Milch geben, wurde begründet. Armes Kind, das nach sechs Wochen entwöhnt wird, während die Mutter es liebevoll im Arm hält und ihm das Fläschchen gibt. Und das alles ohne Not.

Eine der behandelnden Ärztinnen nannte das Ganze eine große Sache. Erstmals sei es gelungen und so weiter und so fort. Nicht ganz. Denn Alexander von Humboldt beschrieb einen ähnlichen Fall. Vom 32 Jahre alten Bauern Francisco Lozano berichtet er. Der habe seinen Sohn mit der eigenen Milch gestillt. Die Mutter war krank. Um das Kind zu beruhigen, holte er es in sein Bett und drückte es an seine Brust. Allein dass das Kind an der Warze sog, bewirkte den Milchfluss, berichtet der hochgerühmte Forscher.  Fünf Monate, so die Schilderung von Humboldts, stillte der Bauer zwei- bis dreimal täglich sein Kind. Ohne Vorbereitung durch Hormone. Auch ohne die Frage, weshalb das Ganze veranstaltet werden muss. Nur weil eine Frau für sich beschlossen hat, nicht zu stillen. Und ohne begleitende Debatte, was Transgender-Personen können und dürfen sollten. Und vor allem, ob gleichberechtigte Elternschaft überhaupt möglich sei, wenn der männliche Partner sein Kind nicht auch stillt. Und damit wären wir im Bereich der Weltanschauung, der Ideologie.

Dabei wurden noch nicht einmal Fragen nach den komplizierten ethischen Implikationen gestellt. Auch nicht, die ganz einfach zu beantwortende Frage, ob das Kind nicht mindestens das Recht hat, nicht Versuchsperson in einem medizinischen Experiment zu sein.

Besserwisserei

Mehrheiten sind verführerisch – sowohl schwarze absolute Mehrheiten, aber auch rot-rot-grüne Ein-Stimmen-Mehrheiten. Sie verführen zu der Überzeugung gut gewollt sei gut gemacht. Sie verleiten auch zu Entscheidungen aufgrund von Besserwisserei. Die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wie auch des Vergabegegesetzes von 2011 sind Beispiele dafür. Anhörungen – das Zurateziehen von Sachverständigen, das Befragen von Betroffenen – gehören zum parlamentarischen Prozedere für die Erarbeitung neuer oder die Überarbeitung geltender Gesetze. Schon beim Hochschulgesetz wurde die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz in den Wind geschlagen. Die warnte, so wie R2G das Gesetz in Teilen ändern wolle, würde die Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Hochschulen geschmälert. Studentenvertretungen hingegen zeigten sich von den Änderungen begeistert. Die Koalition war’s zufrieden. Nun ändert sie das Gesetz, wie sie es ohnehin vorhatte. Und die Professoren können sich fragen, wozu sie eine Stellungnahme abgegeben haben.

Beim neuen Thüringer Vergabegesetz kamen Warnungen vor angestrebten Veränderungen gleich von zwei Seiten. Der SPD-Wirtschaftsminister hatte dazu ein Gutachten bei einer Berliner Beratungsfirma in Auftrag gegeben. Die warnt davor, einen von Arbeitnehmervertretern geforderten vergabespezifischen Mindeslohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll, im Gesetz festzuschreiben. Rot-Rot-Grün will ihn auch. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns müsse „die grundlegende Frage gestellt werden, ob landesvergabespezifische Mindestlöhne überhaupt noch notwendig sind“, heißt es in dem Gutachten. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten derartige Regelungen bereits abgeschafft. In den Vergabestellen sei eine effektive Kontrolle kaum möglich, da die amitarbeiter „fachlich und zeitlich nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügen und bereits durch die Berücksichtigung strategischer, d. h. ökologisch und sozial nachhaltiger Ziele bei der Beschaffung stärker gefordert werden. Vor diesem Hintergrund sowie der in den Interviews von Vergabestellen und Unternehmen geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Wirtschaftsstruktur in Thüringen sollte auf die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns verzichtet werden.“ Auch die Thüringer IHK sprachen sich entschieden dagegen aus. In einem vom Wirtschaftsminister selbst organisierten Werkstattgespräch – Werkstätten sind ein von R2G hochgelobtes Mittel zur Abfrage von Standpunkten und Sammlung von Anregungen – wurde die Empfehlung erarbeitet: „Keine Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes“. Sie bleibt unbeachtet.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagfraktion teilte in schlechtem Deutsch mit: „Die Überarbeitung sieht unter anderem einen vergabespezifischen Mindestlohn vor. Das bedeutet, wenn Unternehmen, die nicht nach Tarifvertrag zahlen, ihre Arbeitnehmer mit mindestens 9,54€ pro Stunde entlohnen müssen, um den Auftrag zu erhalten.“ Gut, dass ist unter den 9,67 Euro, die im Ministeriumsgutachten „nicht der Wirtschaftsstruktur in Thüringen angemessen“ genannt werden. Im Berichtszeitraum von 2011 an konstatieren die Wirtschaftsberater einen Rückgang der Beteiligung kleinster und kleiner Unternehmen an Thüringer Ausschreibungen. Ein Grund, dass deren Interesse an Landesaufträgen weiter sinkt, wird hinzukommen.

Demissionierung

Die SPD – was für ein Trauerspiel. In unnachahmlicher Art und Weise hat die Führung die einst stolze Partei in eine Situation manövriert, in der nur der öffentliche Verzicht des Noch-Parteichefs auf ein Regierungsamt in einer Koalition, die noch nicht sicher ist, wie ein Befreiungsschlag aus einer unerklecklichen Personaldebatte aussehen soll.

Die Fehler, die in dieses Chaos führten, wurden unmittelbar nach der Bundestagswahl begangen. Als der einstige Hoffnungsträger die Zusammenarbeit in der schwarz-roten Koalition aufkündigte, ohne zu wissen, wie lange die Regierung geschäftsführend im Amt bleiben würde. Mit seinem „Ich werde nicht in eine Regierung Merkel eintreten“, legte der SPD-Vorsitzende die Grundlage für die Personaldebatte, die mit seinem Amtsverzicht nicht beendet sein wird. Der Parteivorstand war mit nicht zu haltenden einstimmigen Beschlüssen daran beteiligt.

Der Noch-Vorsitzende steht nun mit nichts da. Den Parteivorsitz hat er nach nur einem Jahr weggegeben. Zuvor war er entzaubert worden. Wie hatte sich die Partei gefreut, als er mit 100 Prozent der Stimmen eines Parteitags ins Amt gewählt wurde. Niederlagen bei Landtagswahlen und der Bundestagswahl folgten. Hoffnungen zerstoben. Aber das Bundestagsmandat bleibt ihm noch.

Noch wenige Stunden bevor der Parteichef vom Amt demissionierte, das er noch nicht angetreten hatte, erklärte die amtierende Thüringer SPD-Vorsitzende, er würde das Amt so gut verrichten wie der geschäftsführende Außenminister. Allein mit dieser Aussicht wäre ein Wechsel an der Spitze des Außenamtes nicht zu begründen gewesen. Allenfalls mit Parteidisziplin. Aber die Partei wollte augenscheinlich anderes. Deshalb kann sich der ehemalige Europa-Abgeordnete künftig mit dem Satz vorstellen: „Ich war einmal der nächste deutsche Außenminister.“ Fast.

Eherne Sätze und Aufforderungen

Es gibt Sätze, eherne Sätze, die noch nach Dezennien mit Politikern in Verbindung gebracht werden. „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, ist ein solcher Satz. Gern auch verschärft zu „Was interessiert mich mein törichtes Geschwätz von gestern“. Auch versuchsweise vorgetragen in Kölscher Zunge. Der Satz schwirrt durch die politische Kommunikation. Man könnte ihn aus allen Parteien hören. Belegbar ist er nicht. Was macht das schon. Steht doch der Satz für das Wandelbare in Politiker-Verkündigungen. Man könnte auch sagen, der Satz macht deutlich, wie wenig verlässlich die eigentlich sind. Nur hin und wieder können Politiker den Eindruck erwecken, ihre Sätze seien in Stein gemeißelt. Der Satz zum Beispiel: „Ich werde in kein Kabinett Merkel eintreten“, ist aus dieser Kategorie. Doch, die Zeit, doch die Zeit …

Und dann gibt es Sätze, die nach Missinterpretation geradezu schreien. „Wer keine Kompromisse will sondern seine Wahrheiten bewahren, der kann sich gleich bei den Populisten anstellen“, schrieb der hiesige CDU-Fraktionschef neben anderem an seine Partei. Aus der größten Thüringer Regierungsfraktion wurde prompt mokant gefragt, ob der Politiker den unter seinem Namen in einem Münchener Nachrichtenmagazin veröffentlicht Artikel gelesen habe. Man sollte ihn im Landtag an manche seiner Thesen erinnern und sie mit der Praxis der Partei und Fraktion unter seiner Führung abgleichen, geht der Einwurf weiter. Dass dieser Gedanke mit „vielleicht sollte man“ eingeleitet wurde, kann als bloße rethorische Figur angesehen werden. Der Ruf aus der Koalition an die größte Fraktion doch kompromissbereit zu sein, wurde im Thüringer Landtag schon oft gehört.

Gerade hat sich die Linke zum Konkurrenten der Christdemokraten um die Rolle als stärkste politische Kraft in Thüringen nach der Landtagswahl im Herbst 2019 ausgerufen. Trotz deutlicher Stimmenverluste bei der Bundestagswahl im September 2017. Da muss man früh beginnen, für 2019 zu wahlkämpfen. Die Linke will r2g fortsetzen. Eine andere Regierungsoption hat sie nicht. Neuauflage von r2g – das ist die Ankündigung eines Lagerwahlkampfes. Der wird Wähler wie Mitglieder der SPD und der Grünen strapazieren. Zum einen, weil es für die SPD – die in Thüringen einmal zweitstärkste politische Kraft war – eher bergab als bergauf geht, sie es nur noch zum Juniorpartner der Linken oder der CDU bringen kann. Die SPD hatte bereits 2009 die Chance mit der Linken zu regieren, sie entschied sich dagegen. 2014 sah das noch ein Drittel der Mitglieder nicht als erstrebenswert an. Wann wird die Frage laut gestellt, wieviel Linke eigentlich in der SPD stecke? Und zum anderen weil die Grünen von nun an ihre Rolle als Mehrheitsbeschaffer erklären müssen. Wie sich Landtagswahlergebnisse von weit unter fünf Prozent anfühlen, wissen sie.

Zur Erinnerung: die Linke, SPD und Grüne regieren mit einer Stimme Mehrheit, der eines Wechslers von der AfD- in die SPD-Fraktion. Der Haushalt 2018/2019 wurde mit dieser Mehrheit plus den Stimmen zweier unabhängiger Abgeordneter – auch ehemalige AfDler – verabschiedet. Wortmeldungen der beiden, etwa in der Debatte vor der Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten hörten sich an wie Bewerbungsreden um Aufnahme in eine der drei Koalitionsparteien. Unterstützung durch Abgeordnete, die nicht der Koalition angehören – wenn es nicht gerade AfDler sind – hat man als Koalition mit Einstimmen-Mehrheit gern. Nur sollte man nicht die Opposition auffordern, es den Fraktionslosen gleichzutun. Das Abnicken der nur durch rot-rot-grüne Anträge veränderten Regierungsvorlage des Haushaltsgesetzentwurfes kann nicht zu einem Kompromiss umgedeutet werden. Nicht wenn zuvor sämtliche Änderungsanträge der größten Oppositionspartei abgebügelt wurden. Wäre das Ja zum Entwurf des Hochschulgesetzes ein Kompromiss, wenn Kritik von CDU, von Experten und Betroffenen in einer Anhörung zur Novelle bereits abgelehnt wurde, noch bevor die Wortmeldungen ausgewertet werden konnten? Allein dadurch, dass sich die Minderheit bewegt, kommt kein Kompromiss zustande, sondern dadurch, dass sich auch die Mehrheit bewegt. Alles andere ist das Bewahren ihrer eigenen Wahrheiten. Es wird noch diverse Male zu beobachten sein.