An Glaubwürdigkeit verloren

Eitel Freude mag das Herz der ehemaligen Thüringer Bildungsministerin umspült haben. Die Linke-Politikerin steht seit ihrem neuerlichen Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss 6/3, der sich mit möglichem Amtsmissbrauch ihres früheren grünen Kabinettskollegen beschäftigt, unter dem Verdacht der uneidlichen Falschaussage. Ihr Auftreten nährt den Verdacht, der grüne Thüringer Justizminister habe auf die Entscheidung zur Befreiung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung vor der Versetzung in die elfte Klasse doch Einfluss ausgeübt. Zugleich hat die ehemalige Bildungsministerin, unter deren Verantwortung die Entscheidung getroffen wurde, an Glaubwürdigkeit verloren. Die Linke-Politikerin verstrickte sich bei ihrer zweiten Aussage in Widersprüche, sodass vom CDU-Obmann im Ausschuss aus Fürsorge eine Unterbrechung ihrer Befragung beantragt wurde. Es war die Rede davon, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen.

Die Widersprüche ergeben sich aus ihrer Aussage im Dezember, sie habe zum 13. Mai 2016 lediglich ohne Namen von zwei Schülern erfahren, die wegen eines Auslandsaufenthaltes von der Besonderen Leistungsfestellung befreit werden. Mit einem Vermerk konfrontiert, aus dem hervorgeht, dass sie den Namen durchaus bereits am 13. Mai wusste, hielt sie an ihren Angaben fest. Ähnlich wie die Ministerin hatte sich in der Ausschussitzung im Dezember ihre Staatsekretärin geäußert. Anfänglich hatte sie angedeutet, den Namen des Ministersohnes bereits am 13. Mai erfahren zu haben. Als ihr daraufhin ein Vermerk vorgelegt wurde, aus dem keine Namen hervorgingen, folgerte sie umgehend, wenn in dem Papier keine Namen stünden, habe sie vor dem 20. Juni den Namen nicht erfahren.

Der Ausschuss unterbrach die Befragung der Linke-Politikerin bis zu seiner nächsten Sitzung im Februar. Um sich auf die vorbereiten zu können soll der Ex-Ministerin ein Auszug aus den Protokollen zugehen, verkündete nach der Beratung über das weitere Vorgehen der Ausschussvorsitzende. Überraschend, als im NSU-Untersuchungausschuss ein Beamter des Innenministeriums als Zeuge sagte, er könne profunder Auskünfte geben, wenn ihm die Protokolle vorlägen, und er sich anhand derer vorbereiten könnte, beschied ihn die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/1, die Strafprozessordnung, die die Arbeitsweise des Ausschusses bestimme, sehe genau das nicht vor.

Die rot-rot-grüne Ausschussmehrheit beschloss in der Sitzung auch, den Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok ein Gutachten zu der Frage erstellen zu lassen, welches mögliche rechtliche Hindernis die Verhandlung eines Sachverhaltes in einem Untersuchungsuasschuss für die Erörterung des selben Themas durch ein Ausschuss-Mitglied im Plenum darstellt. R2g hatte in einer der vorhergehenden Ausschussitzungen, ein solches Gutachten beschlossen, nachdem ein CDU-Ausschussmitglied in einer Landtagssitzung zum möglichen Amtsmissbrauch des Justizministers gesprochen hatte.

Die CDU-Mitglieder hatten unter Protest die damalige Ausschussitzung verlassen. Es wurde der Vorwurf wiederholt, den Oppositionsabgeordneten solle in Maulkorb verpasst werden. „Die CDU sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen die Freiheit des Mandats und die Abgeordneten-Indemnität“, hieß es in einer Pressemitteilung. Setze sich die Auffassung der Ausschussmehrheit durch, würde ein Untersuchungsausschuss „zum sichersten Instrument, potentiell skandalträchtige Sachverhalte der öffentlichen Debatte zu entziehen.

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