In dieser Woche hätte die Kandidatur des Thüringer Ministers für Wirtschaft und Wissenschaft für das Spitzenamt der Landes-SPD Rückenwind bekommen sollen. Hätte. Er mischte sich ein in das Gezerre in seiner Partei um eine große Koalition in Berlin. Sein Vorschlag, gegebenfalls nach zwei Jahren das Erreichte einzuschätzen und dann je nach dem die Kanzlerschaft mit einem Konstruktiven Misstrauensvotum zu beenden, provozierte Kopfschütteln. Wohl am gnädigsten war die rethorische Frage, was er sich dabei gedacht habe. Mehr an die Substanz ging die Frage, was deutsche Politiker so vom Grundgesetz wissen und mit welcher Mehrheit im Bundestag eine andere Kanzlerin, ein anderer Kanzler gewählt werden solle. Nur so kann ein Konstruktives Misstrauenvotum erfolgreich sein. Es war so gut gemeint. Aber gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Das zeigte sich auch bei der öffentlichen Anhörung zur rot-rot-grünen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes aus dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Nicht wenig trug die Koalition selbst dazu bei. Sie arbeitete sich an der CDU-Fraktion und deren wissenschaftspolitischem Sprecher ab. Von Fraktion zu Fraktion variierte in Erklärungen die Zahl der Anzuhörenden, die ihre Erklärung abgegeben und erläutert hatten, als die CDU-Fraktion das Hochschulgesetz für durchgefallen erklärte. Die Grünen zählten 4 von 27 Anzuhörenden. Die Linke zählte 5 von gar 42 und geißelte mangelnde Wertschätzung für die noch kommenden 15 Anzuhörenden. Als hätte nicht jeder von denen seine Stellungnahme zuvor auch schriftlich abgegeben. Das Konvolut soll etwa 300 Seiten umfassen.
Darin findet sich unter anderem die Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz. Darin heißt es in der Präambel: „Anstelle einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014) formuliert das Gesetz Neuregelungen, die sowohl die nationale als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Hochschulen gefährden.“ Die „geplante grundhafte Neuausrichtung des ThüHG“ nennen die Rektoren unverständlich. Ohne Not würden intransparente und bürokratische Entscheidungsstrukturen geschaffen. Die Landesregierung sollte diesen Gesetzentwurf zurückziehen, fordert der Präsident der Musikhochschule in Weimar.
Doch anstatt auf die Kritik der Wissenschaftler einzugehen, verweist die Linke auf „insgesamt breite Zustimmung in den Stellungnahmen der Studierendenschaften“. In der Pressemitteilung wird sichtbar, wie wenig r2g gewillt ist, sich von der Kritik am Gesetzentwurf in der Anhörung beeindrucken zu lassen: „Die paritätische Besetzung der Hochschulgremien, die Stärkung von Gleichstellung und Diversität, die verbindliche Einführung einer Zivilklausel oder auch die Verschiebung der Entscheidungskompetenzen hin zum Senat sind bereits jetzt vorgesehen und werden auch nach der Anhörung Bestand haben“, heißt es darin. Noch vor der Auswertung der Stellungnahmen. Wozu die Anhörung, nur um einem Gesetz Genüge zu tun?
Studenten begleiteten die Anhörung im Landtag mit einer kleinen Demonstration mit der sie eine „Progressive Hochschulpolitik“ forderten. Am progressivsten wäre die wohl, wenn die Präsenzpflicht in Vorlesungen und Seminaren für Studenten abgeschafft würde. Die Professoren wundern sich darüber, so wie sich Lehrmeister wohl wundern würden, wenn Bäckerlehrlinge oder Klempnerlehrlinge sich dafür stark machten, nicht in der Backstube oder der Werkstatt erscheinen zu müssen und zu behaupten, das bisschen Lehrstoff könnten sie sich selbst erarbeiten. „Studis fight the Power“, war die Parole. Vorausgesetzt, das ist nicht bloße Attitüde, scheinen die Studierenden mit r2g auch nicht vollauf zufrieden zu sein. Und wer ist Schuld daran?