Der Thüringer Staatskanzleichef hat jüngst öffentlich Überlegungen zur Enquetekommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“ angestellt, die man gewiss nicht als Ablehnung aber als Fragen zur Vorgehensweise der rot-rot-grünen Mehrheit ansehen kann. Nur wenige Worte. Er meinte, die Mehrheit in der Kommission stelle ihre eigenen Positionen nicht in Frage. Er wisse aber, so der Minister, in der Koalition gebe es dazu andere Überzeugungen. Dem ging mittelbar die Einschätzung des Sozialwissenschaftlers voraus, man könne auch vom politischen Gegner etwas lernen, selbst wenn man nicht dessen Positionen teile. In der Debatte zur Einsetzung der Kommission hatte er noch argumentiert: „es geht im besten Sinn Habermas’scher Kommunikationstheorie um den zwanglosen Zwang des besseren Arguments“. Es ginge nicht um das Mehrheits-Minderheits-Klima in den Ausschüssen des Landtags. Das war am 9. Dezember 2016. Lange her.
Der Minister hat Recht. R2G erweckt den Eindruck, als sei die Enquete eine Einrichtung zur Belehrung der Opposition. Jüngstes Beispiel. Die Mehrheit traf in der 7. Sitzung der Kommssion die Übereinkunft, was unter Rassismus zu verstehen sei, die CDU enthielt sich. Sie hatte diverse Änderungsvorschläge zur R2G-Definition, von denen nicht alle, abgelehnt wurden. Deshalb, begründet man in der CDU-Fraktion, die Enthaltung und nicht die Ablehnung. Es gab bereits im Vorfeld wenig beachtete Anzeichen dafür, dass sich die Mehrheitsfraktionen von der CDU absetzen möchten. Von der AfD ganz zu schweigen. Noch nach der Einsetzung der Kommission im Januar des vergangenen Jahres freute sich die Obfrau der SPD-Fraktion darüber, dass „dass die CDU unseren Kompromissvorschlag zum Einsetzungsbeschluss mitgetragen hat“. Es folgten diverse R2G-Pressemitteilungen parallel zu den üblicherweise von der Landtagspressestelle verbreiteten. Im November luden die Mehrheitsfraktionen zu einer eigenen Pressekonferenz ein. Unmittelbar vor einer weiteren Sitzung. Sie verkündeten dort, es fehle in Thüringen an „unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung und Rassismus die transparent arbeiten.“
Die CDU erklärte dazu, es sei „deutlich zu früh, Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierung des Thüringer Landtags abzuleiten. Wenn Rot-Rot-Grün schon weiß, was das Ergebnis der Enquetekommission ist, dann können wir uns die Arbeit auch sparen.“ Es gebe nicht einmal Konsens über zentrale Begriffe, mit denen die Kommission arbeitet. Die Koalitionsfraktionen arbeiteten mit einem sehr weiten Rassismusbegriff, der weder wissenschaftlich noch politisch Konsens sei. Der Unmut über die Eile der R2G-Mitglieder in der Kommission war schon damals unüberhörbar. Einer der CDU-Sachverständigen hatte in der Septembersitzung zu den Begriffen Rassismus und Diskriminietung erklärt: „Als analytische Termini unterliegen sie Definitionen, die ihrerseits nicht wahrheitsfähig sind. Das heißt, es gibt keine richtige und falsche oder keine wahre und falsche Vorstellung von Diskriminierung; das ist, glaube ich, der Konsens. Allerdings können beide Begriffe einem analytischen Zweck oder einem bestimmten politischen Ziel auch mehr oder weniger dienlich sein.“ Und er führte weiter aus: „Jemand kann von der Existenz menschlicher Rassen überzeugt sein, ohne damit eine moralische Bewertung abzugeben.“ Eine Sachverständige der Linken fand hingegen Zustimmung bei der Mehrheit in der Kommission mit ihrer Feststellung, wer sagt, es gibt Rassen, ist ein Rassist. Wie weit diese Positionen auseinanderliegen, ist leicht zu ermessen. Vieles deutet auf mindestens ein Minderheitenvotum, statt eines gemeinsamen Gutachtens wenigstens von R2G und CDU hin.