Maria, Mia – eineinviertel Jahr nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg erschüttert die Tötung einer 15-Jährigen durch ihren ehemaligen Freund, einen angeblich 15-jährigen Flüchtling aus Afghanistan. Das Verbrechen in Kandel einen Mord zu nennen, verbietet sich derzeit aus juristischen Gründen. Man kann aber getrost eine Vorsatztat annehmen, wenn der Täter ein Küchenmesser mit sich führte und wenn er dem Vater des Opfers am Telefon androhte, er werde das Mädchen „abpassen“. Er passte es ab und nun ist das Mädchen tot. Maria und Mia wurden von jungen Burschen getötet, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kamen und die von sich behaupteten, sie seien minderjährig.
Was für ein Zeichen ist es, wenn ein Teil derer, die sich jetzt zu Wort melden, nach Freiberg und Kandel auf Defizite bei der Identifizierung der Minderährigen aufmerksam machen und wenn der andere Teil auf Menschenrechte und Menschenwohl der Flüchtlinge hinweist und meint, nichts könne, nichts müsse geändert werden? Alles sei gut. Und das angesichts der Tatsache, dass, seit der Prozess gegen den Mörder der Freiburger Studentin läuft, bekannt ist, dass er mindestens 22 Jahre alt ist, nach Angaben seines Vaters 33 sein soll.
Die Diskussion um den Fall offenbart Bruchlinien, die sich nicht einfach mit hier die Demokraten, dort die Rassisten beschreiben lassen. Die Blauen tun das, was sie immer tun und reden, wie sie immer reden. Unter anderem meinen Grüne, Parteifreunde, die durchaus Änderungsbedarf sehen, weit jenseits des Bruchs, bei den Rassisten verorten zu müssen, um ihre eigene Position zu untermauern. Mit Rechten zu reden, lohnt eh nicht. Aus Forderungen, bei Flüchtlingen, die sich als Minderjährige ausgeben und die ihr Alter nicht nachweisen können, genauer hinzuschauen, wird die auch Forderung gedrechselt, Ärzte sollten für die Ausländerbehörden mit Röntgenstrahlen das Alter aller Flüchtlinge eruieren, Solches Begehren von Politikern könnte man getrost ablehnen. Doch mit derartigen Argumenten entfernt man sich vom eigentlichen Debattenanlass, weil es nicht verlangt wurde. Es geht um einen angeblich 15-Jährigen, den der Vater des Opfers nach eigenem Bekunden wie einen Sohn aufgenommen hat. Das Alter des Jungen zweifelt er aber an. Spätestens, wenn er seinen Zweifel im Prozess für das Gericht vernehmlich vorbringt, wird zu überlegen sein, ob nicht doch eine Alterschätzung nach dem derzeit angezeigten Verfahren erforderlich ist. Eine peinliche Überraschung wie in Freiburg kann man sich ersparen.
Dabei schreibt das Aufenthaltsrecht schon vor, dass bei „Zweifel über die Person, das Lebensalter oder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, …die zur Feststellung seiner Identität, seines Lebensalters oder seiner Staatsangehörigkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen“ sind. Zu den erwähnten Maßnahmen gehören „das Aufnehmen von Lichtbildern, das Abnehmen von Fingerabdrücken, Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers“. Selbst Daten von Mobiltelefonen dürfen zu diesem Zweck ausgelesen werden. Wohlgemerkt bei Flüchtlingen, die nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Hier und da liest man Hinweise darauf, so etwas wie in Kandel passiere hierzulande alle Tage und sei auch im deutschen Kulturkreis üblich. Man muss das nicht Relativieren nennen. Man kann Zahlen anführen. Für 2016 weist die polizeiliche Kriminalstatistik 10 Morde, Totschlagsdelikte und Tötungen auf Verlangen mit Tatverdächtigen unter 14 Jahren aus, 132 in der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren. Bei 2775 derartigen Delikten bundesweit.