Artikel 54 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt für die Wahl des Bundespräsidenten: „Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.“ Wie alt man sein darf, um sich um das Spitzenamt zu bewerben, bestimmt das Grundgesetz nicht. Der elfte Amtsinhaber war 72 als er von der 15. Bundesversammlung ins Amt gewählt wurde. Zum Bundeskanzler, zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer am Tag der Bundestagswahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kann.
R2g und CDU bemühten sich in der 103. Sitzung des Landtags, die jeweils andere Seite für die Absenkung des aktiven beziehungsweise passiven Wahlalters zu begeistern. Die Koalition will unter anderem das aktive Wahlalter für den Landtag auf 16 Jahre absenken. Sie braucht für das entsprechende Artikelgesetz, mit dem auch andere Bestimmungen der Landesverfassung geändert werden sollen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mithin braucht sie die CDU-Fraktion. Die will das passive Mindest-Wahlalter für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf 18 Jahre absenken, die Altersgrenze für deren Wählbarkeit aufheben.
Die r2g-Mehrheit lehnte einen CDU-Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf auf Drucksache 6/4827 ab. Die Begründung – aus dem Innenministerium neben anderem, dass nicht klar sei, wie im Fall eines Strafverfahrens wegen Verfehlungen im Amt mit einem 18-jährigen Bürgermeister umzugehen sei, der gegebenfalls nach Jugendstrafrecht abzuurteilen wäre. Keiner der Redner der Koalitionsfraktionen ging im Tagesordndnugspunkt auf die von der CDU vorgeschlagene Absenkung des passiven Wahlalters ein. Der Grund? Die Regierungsfraktionen preisen die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre als einen Zugewinn für die Demokratie in Thüringen. Durch ihr Schweigen zum CDU-Vorschlag umgingen die drei Koalitionäre die fällige Antwort auf die Frage, warum die Absenkung des passiven Wahlalters für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte nicht ebenso ein Zugewinn für die Demokratie sei. Die Beibehaltung der Altersgrenze von 65 Jahren versuchten die Redner als eine Gefälligkeit gegenüber den älteren Bürgermeistern und Landräten zu verkaufen. Sie sollten dadurch Gelegenheit bekommen, zu sagen „ich zieh’ mich auf mein Altenteil zurück“. Das sei keine Altersdiskriminierung. Gegebenenfalls könnten ja „Kolleginnen und Kollegen, die sagen, ich will auch noch mit 80 hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat sein, das klageweise meinetwegen vor den Europäischen Gerichtshof bringen“. Das fände sie als Juristin interessant, so die SPD-Rednerin.
Als die Debatte während eines Redebeitrags des CDU-Fraktionschefs zur 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung aufgeregt wurde, und der darauf aufmerksam machte, dass die Argumentation der Koalition widersprüchlich sei, platzte es aus einem Linke-Abgeordneten heraus. Der CDU gehe es nur darum, ihre Altkader zu versorgen. Das kann man getrost eine parteipolitische, keine sachliche Begründung für die Ablehnung nennen. Die Bereitschaft der CDU, „unserem Gesetzentwurf zu folgen“, wie es die Linke-Fraktionschefin im Tagesordnungspunkt 9 zur Einbringung der rot-rot-grünen Novelle formulierte, dürfte nicht gestärkt worden sein.