Ein sonderbarer Beschluss

Achtung, Platitüde: Der Blick auch ins Grundgesetz verbessert die Rechtskenntnis. Das Grundgesetz regelt in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Die Regel kommt einem in den Sinnn angesichts des Beschlusses der Thüringer SPD gegen eine Große Koalition, die ja eigentlich keine große Koalition wäre. Erst nachdem die Beschlussfähigkeit des Sonderparteitages in Erfurt festgestellt worden war, konnte über einen entsprechenden Initiativantrag der Jusos abgestimmt werden. 117 von 220 Delegierten nahmen an der Abstimmung teil. Es wäre angesichts dessen – mit der Ankündigung des Thüringer Ministerpräsidenten, er wolle erneut antreten, ist der Wahlkampf im Freistaat eigentlich eröffnet – eine übereilte Einschätzung, der Beschluss deute auf eine Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition in Erfurt nach 2019 hin.

Doch ist er eine Festlegung, die neben der Frage, wie es nach dieser überraschenden Abstimmung in der Thüringer SPD weitergeht auch zu der Überlegung anregt, welche Bindungskraft ein solcher Beschluss haben kann. Welche legitime Bindungskraft hat er gegenüber dem „normalen“ Thüringer SPD-Mitglied? Wäre das ein schlechtes Parteimitglied, das sich nach Sondierung und Koalitionsgesprächen, gegebenenfalls entgegen dem Parteitagsbeschluss, für eine große Koalition ausspricht, weil es überzeugt ist, Opposition sei Mist und bezweifelt, die SPD könne sich, nachdem sie in Koalitionen mit der CDU sklerotisch geworden ist, auf der Oppositionsbank zwischen Linke und AfD sichtbar erneuern. Keine dieser beiden Parteien wird auf die Sozialdemokraten Rücksicht nehmen.

Der Beschluss des Parteitages – der erste seiner Art auf Landesebene noch bevor die Sondierungen richtig begonnen haben – lässt auch fragen, wie schauen die, die ein Mandat für einen SPD-Parteitag haben, auf die 153 SPD-Abgeordneten, davon drei aus Thüringen, die von über neun Millionen Wählern in den Bundestag geschickt wurden. Sind es nicht die, die darüber entscheiden sollten, in welcher Konstellation Deutschland regiert wird. Kein Parteitagsdelegierter hat je einen Bundeskanzler gewählt, wenn er nicht zugleich ein Bundestagsmandat hatte. Geht politisches Gefühl und Sehnsucht nach Therapie für eine gebeutelte Partei vor demokratischer Legitimation? Nein. Nicht nur die Thüringer SPD ist mit einem sonderbaren Beschluss konfrontiert.

16, 18 – was wohl mehr wert ist

Artikel 54 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt für die Wahl des Bundespräsidenten: „Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.“ Wie alt man sein darf, um sich um das Spitzenamt zu bewerben, bestimmt das Grundgesetz nicht. Der elfte Amtsinhaber war 72 als er von der 15. Bundesversammlung ins Amt gewählt wurde. Zum Bundeskanzler, zur Bundeskanzlerin kann gewählt werden, wer am Tag der Bundestagswahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kann.

R2g und CDU bemühten sich in der 103. Sitzung des Landtags, die jeweils andere Seite für die Absenkung des aktiven beziehungsweise passiven Wahlalters zu begeistern. Die Koalition will unter anderem das aktive Wahlalter für den Landtag auf 16 Jahre absenken. Sie braucht für das entsprechende Artikelgesetz, mit dem auch andere Bestimmungen der Landesverfassung geändert werden sollen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Mithin braucht sie die CDU-Fraktion. Die will das passive Mindest-Wahlalter für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf 18 Jahre absenken, die Altersgrenze für deren Wählbarkeit aufheben.

Die r2g-Mehrheit lehnte einen CDU-Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf auf Drucksache 6/4827 ab. Die Begründung – aus dem Innenministerium neben anderem, dass nicht klar sei, wie im Fall eines Strafverfahrens wegen Verfehlungen im Amt mit einem 18-jährigen Bürgermeister umzugehen sei, der gegebenfalls nach Jugendstrafrecht abzuurteilen wäre. Keiner der Redner der Koalitionsfraktionen ging im Tagesordndnugspunkt auf die von der CDU vorgeschlagene Absenkung des passiven Wahlalters ein. Der Grund? Die Regierungsfraktionen preisen die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre als einen Zugewinn für die Demokratie in Thüringen. Durch ihr Schweigen zum CDU-Vorschlag umgingen die drei Koalitionäre die fällige Antwort auf die Frage, warum die Absenkung des passiven Wahlalters für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte nicht ebenso ein Zugewinn für die Demokratie sei. Die Beibehaltung der Altersgrenze von 65 Jahren versuchten die Redner als eine Gefälligkeit gegenüber den älteren Bürgermeistern und Landräten zu verkaufen. Sie sollten dadurch Gelegenheit bekommen, zu sagen „ich zieh’ mich auf mein Altenteil zurück“. Das sei keine Altersdiskriminierung. Gegebenenfalls könnten ja „Kolleginnen und Kollegen, die sagen, ich will auch noch mit 80 hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat sein, das klageweise meinetwegen vor den Europäischen Gerichtshof bringen“. Das fände sie als Juristin interessant, so die SPD-Rednerin.

Als die Debatte während eines Redebeitrags des CDU-Fraktionschefs zur 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung aufgeregt wurde, und der darauf aufmerksam machte, dass die Argumentation der Koalition widersprüchlich sei, platzte es aus einem Linke-Abgeordneten heraus. Der CDU gehe es nur darum, ihre Altkader zu versorgen. Das kann man getrost eine parteipolitische, keine sachliche Begründung für die Ablehnung nennen. Die Bereitschaft der CDU, „unserem Gesetzentwurf zu folgen“, wie es die Linke-Fraktionschefin im Tagesordnungspunkt 9 zur Einbringung der rot-rot-grünen Novelle formulierte, dürfte nicht gestärkt worden sein.

Dezemberplenum und Weihnachtswunder

Zwei Ereignisse sind vom Dezemberplenum des Thüringer Landtags nicht zu erwarten. Dass zum einen der Landtag entsprechend dem CDU-Antrag auf Drucksache 6/4821 den vom R2G getragenen Ministerpräsident auffordert, die Vertrauensfrage zu stellen. Und dass zum anderen die CDU-Fraktion Zustimmung zum „Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der Demokratie auf Landesebene) Gesetzentwurf der Fraktionen die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen“ auf Drucksache 6/4806 bekunden wird.

Die CDU weiß, dass ihrem Ansinnen die R2G-Mehrheit entgegen steht. Und selbst, wenn sie die Mehrheit gewänne, könnte sie nicht unmittelbar daraus einen politischen Vorteil ziehen. Verlöre R2G in dieser Abstimmung, stünde dem CDU-Fraktionschef nicht unmittelbar eine akzeptable eigene Mehrheit zu Seite. Mit der zweiten Oppositionspartei kann man ernsthafterweise nicht an eine Regierungsbildung denken. Man werfe nur einen Blick auf das Personal.

Warum aber nicht im Parlament ernsthaft erörtern, was es bedeutet, dass das wichtigste politische Vorhaben nach zweimaliger Beratung zum Thema im Koalitionsausschuss nur in „neuer Qualität“ fortgeführt werden kann. In der Koalition kann ja ernsthafterweise niemand leugnen, dass man zuversichtlicher und geschlossen erscheinender in das Reformvorhaben gestartet ist, also Koalition derzeit auftritt. Stichworte Erklärung der Linke zum Abstimmungsverhalten im Koalitionsausschuss und etwas verspäteter Brief des SPD-Landeschefs als Antwort darauf. Was man aus der Koalition hört ist nur „Klamauk“, an dem man sich ja beteiligen muss. Und gehashtagte Vorwürfe an den CDU-Fraktionschef, die in der gleichen Weise auch von der AfD kommen, von der man sich ja in Wort und Geist absetzt. #Keinarschinderhose.

Mit der Drucksache 6/4806 will R2G aus dem in Artikel 68 der Thüringer Verfassung festgeschriebenen Bürgerantrag einen Einwohnerantrag machen, an dem zu beteiligen sich ab dem 14. Lebensjahr möglich sein soll. Das aktive Wahlalter für Landtagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden und der Finanzvorbehalten bei Volksbegehren in Artikel 82, Absatz 2 soll modifiziert werden. Aus dem Wort „Haushalt“ soll „Haushaltsgesetz“ werden. Die Folgerungen daraus werden unter Bezug auf ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichtes von 2009 aufgezeigt. Das hat seine Rechtsprechung nach einem Urteil von 2001 geändert, nachdem in der dortigen Landesverfassung das Wort „Haushaltsgesetz“ eingefügt worden war. Volksbegehren, so die Berliner Verfassungsrichter wären nur ausgeschlossen, wenn sie den laufenden Haushaltsvollzug betreffen. Um die Kosten des Volksbegehrens aufzuzeigen, was wichtig ist, um zu erkennen, ob es in das Budgetrecht des Landtags eingreift, soll eine Aufstellung nötig sein, die nur der Kostenaufstellung im Deckblatt zu einem Gesetz entspricht. Volksbegehrensiniativen sollten nicht unangemessene Bürden auferlegt werden. Doch entspräche es der verfassungsmäßigen Ewigkeitsgarantie für das Demokratieprinzip, wenn die Initiatoren gegenüber den Abgeordneten bevorteilt würden?

Der CDU-Antrag wird von R2G als Klamauk abgetan, der eigene sei ein ernst gemeinter Vorstoß zur Änderung der Thüringer Verfassung. Beiden Ansinnen fehlt erkennbar die erforderliche Mehrheit. Keine der beiden Seiten rechnet ernsthaft mit einem Weihnachtswunder von Erfurt.

Halten zu Gnaden

Seit dem 4. Dezember zählt nicht nur die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag die Tage, an denen die Linke die eindringliche Bitte des Koalitionspartners SPD ignoriert, die Erklärung zum Abstimmverhalten im Koalitionsausschuss vom 30.November „zeitnah zu überarbeiten“. Der SPD-Landeschef, schrieb in einem auf den 4. Dezember – einen Tag vor dem dritten R2G-Geburtstag – datierten Brief, er „würde es bedauern“, wenn seine Bitte, „folgenlos bliebe und wir die Thematik in anderer Runde erneut erörtern müssen“. Er formulierte es zwar nicht so, aber würde die Überarbeitung ausbleiben, ließe ihn das daran zweifeln, dass R2G „weiterhin ein Agieren auf Augenhöhe beinhaltet.“

Kann das ein Ultimatum genannt werden oder ist es ein Halten-zu-Gnaden-Brief an den größeren Koaltionspartner? Eher Letzteres. Dem Schreiben fehlt zum einen die präzise Nennung eines Termins, bis zu dem der Linke-Landesvorstand den der SPD unerträglichen Zustand beenden soll. Noch immer lastet der schwerwiegende Vorwurf der Linke auf SPD-Innenminister und Reform-Staatssekretär, sie hätten es nicht geschafft, „Verabredetes und mehrfach öffentlich Versprochenes“ zu liefern. „Trotz „enormer Unterstützung der Koalitionsfraktionen“. Deswegen hätten die Linke-Mitglieder im Koalitionsausschss „notgedrungen zugestimmt, zunächst die interkommunale Zusammenarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte zu forcieren“. Soll heißen, die Linke hätte ein anderes Ergebnis vorgezogen, aber die unsicheren Kantonisten von der SPD hätten das verhindert.

Es nützt dem SPD-Landesvorsitzenden nicht, dass er aufgrund dieses Satzes einen Dissens zwischen Ministerpräsidenten und seiner Partei ausmacht. Tatsächlich hat der Regierungschef, Freiwilligkeit und interkommunale Zusammenarbeit als den großen Gewinn der Gespräche im Koalitionsausschuss herausgestellt. Aus der Tatsache, dass der Text der Linke nach wie vor auf der Internetseite des Landesvorstandes steht, kann der SPD-Vorsitzende schlussfolgern, dass diese Vorhaltung den Koalitionspartner so interessiert wie die Nachricht vom Sack Reis, der in Peking umgefallen ist. Den Innenminister vorzuführen, unbezahlbar.

Dem Schreiber des Halten-zu-Gnaden-Briefes fehlt zudem eine ernsthafte Option für den Fall, der jetzt eingetreten ist. Die wäre, die Minister aus dem Kabinett abzuziehen und nicht nur wie im August den Innenminister. Nach drei Jahren Koalition lassen sich die Thüringer Sozialdemokraten vorführen wie eine kleinere Unterabteilung der Linke.

Rotes Geburtstagsgeschenk

Lasst uns die Jubelfeiern anlässlich drei Jahre R2G in Thüringen zünftig vorbereiten, mag man sich am 1. Dezember im Linke-Landesvorstand gesagt haben. Lasst und den Innenminister und dessen Reformstaatssekretär und die Sozen gleich mit bashen. Geben wir eine Erklärung zum Ausgang der Beratung des Koalitionsausschusses ab, die sich auf die denkbar klarste Weise von dem dort Verkündeten absetzt, und die klar macht, wen wir als Schuldigen für das Scheitern der Gebietsreform sehen.

„Zu Beginn des Koalitionsausschuss am 30. 11. 2017 hat DIE LINKE zur Kenntnis nehmen müssen, dass trotz Wechsel an der Hausspitze des Innenministeriums und eines zusätzlichen Staatssekretärs die verabredeten Schritte im Kontext zu den zeitlichen Abläufen zur Umsetzung des Reformvorhabens nur noch teilweise und mit enormer Unterstützung der Koalitionsfraktionen umgesetzt werden können. Verabredetes und mehrfach öffentlich Versprochenes wurde vom Innenminister nicht geliefert“, heißt es unter anderem. Wäre in der älteren der Vorgängerparteien der Linke so über einen Verantwortlichen geurteilt worden, der Weg ins politische Sibirien wäre ihm sicher gewesen. Die Linke habe notgedrungen zugestimmt. Das hört sich an wie, wären wir der Not nicht gefolgt, gäbe es die neue Qualität des rot-rot-grünen Kernprojektes nicht und das rot-rot-grüne Regierungsbündnis auch nicht. Aber man will ja weiter regieren.

Ähnlich hat es der SPD-Landeschef schon Wochen zuvor beschrieben. Doch anders als die Linke mittlerweile zum zweiten Mal machte es der Sozialdemokrat nicht öffentlich am Personal eines der anderen Koalitionäre fest. Diesmal schrieb er an die sehr geehrte Landesvorsitzenden der Linke und forderte sie auf, den „Beitrag“ zeitnah zu überarbeiten, womit es sein Bewenden habe. Drei Tage nachdem die Linke ihre Erklärung in die Öffentlichkeit lanciert hatte. Doch die Erklärung wäre auf diese Weise nicht aus der Welt zu schaffen.

Nun, die Vorstellungen von „zeitnah“ unterscheiden sich offenbar bei den Linken und den Sozialdemokraten. Am r2g-Geburtstag stand die Erklärung unverändert auf der Internetseite des Linke-Landesvorstands. Und so kam der Bundespräsident zu seinem Antrittsbesuch in ein Bundesland reiste, in dem ein Regierungspartner vom anderen unausgesprochen vertrauensbildende Maßnahmen verlangt. Das kannte man bisher nur aus Berlin vor den möglichen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen, nachdem ein CSU-Minister gegen die Geschäftsordnung des Bundeskabinetts verstoßen hatte. Oder, noch besser, aus den Zeiten des Ost-West-Gegensatzes und des Kalten Krieges. Soweit ist man in Thüringen nach drei Jahren R2G.

Vielleicht unterscheiden sich aber nur die Ansichten zwischen Linke und SPD darüber, wie man öffentlich mit dem Personal der Regierungspartner umgeht, zumal, wenn es sich um einen Minister und nicht um einen abschweifenden Kreisvorsitzenden handelt. Diskussion und Widerspruch trieben die Entwicklung voran, heißt es zu dem Ganzen aus der Linke-Fraktion. Wenn es demnach demnächst kraftvoll vorwärts geht, weiß man in der Koalition dann wenigstens wohin es geht?

Strange circumstances, strange bedfellows

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion hat in der sonntäglichen Debattensendung im Ersten ungewollt die Aufmerksamkeit auf das gemeinsame Abstimmungsverhalten von SPD, Linken und AfD gegen die vorzeitige Rückzahlung irischer Schulden bei IWF, Schweden und Dänemark gelenkt. Weil die an die vorzeitige Tilgung bei institutionellen europäischen Gläubigern gekoppelt ist, musste der Bundestag einem Antrag der Bundesregierung zustimmen. Für Irland geht es um die vorzeitige Tilgung von etwa 5 Millarden Euro Verbindlichkeiten. 150 Millionen Euro Zinsen könnte das EU-Land so einsparen.

Die SPD, sie sitzt noch mit geschäftsführenden Ministern im Kabinett, gab sich in dieser Frage zugleich als Oppositionspartei. Der Fraktionsgeschäftsführer nannte dies das Prinzip „das Kabinett ist das Kabinett und das Parlament ist das Parlament.“ Und das müsse nicht immer tun, was die Regierung wolle. Nur standen in der Abstimmung Union, FDP und Grüne für den Antrag. Und die SPD stand mit AfD und Linken dagegen.

In der Debatte begründete der SPD-Finanzexperte die Ablehnung durch seine Fraktion gleich zu Beginn seiner Rede mit einer Verschlechterung der Stellung Deutschlands als Gläubiger und auch damit, dass Irland Klage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission führe, derzufolge das Land 13 Milliarden Euro von Apple aufgrund einer Übereinkunft nicht gezahlte Steuern zurückfordern muss. Die Klage und der irische Körperschaftssteuersatz von 12,5 Prozent seien dem europäischen Gedanken abträglich. Dafür könne es keine Solidarität anderer Staaten geben.

Der nachfolgende Redner der AfD nannte es ironisch „rührend, wie in einem Last-minute-Antrag der SPD eine Position vertreten wird, für die auch die AfD steht, wobei wir jetzt eigentlich weniger streng sind.“ „Wunderbar vorgebracht“ sei das Argument von der ausstehenden Steuernachzahlung von 13 Milliarden. Dass er daran erinnerte, dass 2014 schon die vorzeitige Ablösung von 18 Milliarden Euro Schulden durchgewunken worden sei, war weniger bissig, als die Bemerkung, die SPD habe damals offenbar eine andere Position vertreten. Tatsächlich begrüßte seinerzeit der damalige Haushaltspolitische Sprecher der SPD, dass Irland die Möglichkeit erhalte, Schulden vorzeitig zu tilgen und zwar „nicht, wie die Linke behauptet, auf Kosten der deutschen Steuerzahler“. Als der SPD-Politiker am 26.September 2014 im Bundestag so sprach, war bereits bekannt, dass die EU die irischen Steuerpraxis untersucht und Fachleute sollten auch schon damit gerechnet haben, dass die sich nicht auf 12,5 Prozent Körperschaftssteuer beschränkt.

Irland hält die Regelungen für mit europäischem Recht vereinbar. Warum es nicht die beiden, sich ausschließenden Rechtspositionen von einem Gericht überprüfen lassen sollte, ist nicht einsichtig. Und dem Land das vorzeitige Abtragen von Schulden zu verweigern erscheint so als bloße Disziplinierungsmaßnahme. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die europäischen Gläubiger zur Wahrung der Gläubigerstellung von EFSF und EFSM vorschlagen, auf ihre Ansprüche zu verzichten und keine vorzeitige Rückzahlung ihrer Kredite zusammen mit der Rückzahlung der IWF-Kredite und der bilateralen Kredite Schwedens und Dänemarks zu verlangen. Überdies geht die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme dazu auf den anhängigen Rechtsstreit gar nicht ein. Die SPD hat sich offenkundig das falsche Geld ausgesucht, um das Prinzip „das Kabinett ist das Kabinett und das Parlament ist das Parlament“ herauszustreichen. Noch dazu in ihr nicht willkommenener Gesellschaft. Wie sagt der Engländer? Strange cirumstances create strange bedfellows.

Vertrauen geht anders

Ginge es bei R2G in Thüringen allein nach den Linken, die Sozialdemokraten sollten sich nach knapp drei Jahren Regierungsarbeit den dritten Innenminister suchen. Auch der neue würde über die Gebiets- Verwaltungs- und Werweißnochwas-Reform stolpern. „Zu Beginn des Koalitionsausschusses am 30. 11. 2017 hat DIE LINKE zur Kenntnis nehmen müssen, dass trotz Wechsel an der Hausspitze des Innenministeriums und eines zusätzlichen Staatssekretärs die verabredeten Schritte im Kontext zu den zeitlichen Abläufen zur Umsetzung des Reformvorhabens nur noch teilweise und mit enormer Unterstützung der Koalitionsfraktionen umgesetzt werden können. Verabredetes und mehrfach öffentlich Versprochenes wurde vom Innenminister nicht geliefert“, heißt es in einer für den Minister und seinen Reformstaatssekretär vernichtenden Erklärung zum Abstimmverhalten der Linke im Koalitionsausschuss. Abgegeben wurde die Erklärung kurz nachdem der Ministerpräsident verbreitete, die Gebietsreform werde per sofort eine neue Qualität annehmen. Das eine und das andere will so recht nicht zusammen passen. Wie auch die gemeinsame Erklärung zum Koalitionsausschuss nicht zu der Erklärung des Linke-Landesvorstands passen will.

Innenminister und Staatsekretär wird nun die im August verabredete Pflicht von den Schultern genommen „unverzüglich den Entwurf eines Kreisneugliederungsgesetzes als Teil eines Artikelgesetzes vorzulegen“. Noch im August war die Landesregierung, mithin der zuständige Innenminister, auch damit beauftragt worden, die Änderung der Kommunalordnung vorzubereiten. „Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf als Teil eines Artikelgesetzes unverzüglich zuzuleiten“, beschloss der Koalitionsausschuss damals. Jetzt „werden die Koalitionsfraktionen gebeten, die Änderungen der ThürKO zügig auf den parlamentarischen Weg zu bringen“. Sieht Vertrauen in den Innenminister und seine Kompetenz nicht anders aus? Legt man alle drei Papiere nebeneinander kann man jede Menge Bedarf für klärende Gespräche in den Kulissen erkennen. Und es wird nicht damit getan sein, wie der SPD-Landeschef zu verbreiten, mit der Reform, dem Innenminister und der Koalition sei alles gut. Das Schicksal des Ministers beeinflusst auch das Schicksal des Parteichefs. Erweist sich seine Wahl als Fehlgriff – stärkt das seine Rolle nicht. Immerhin hat der größere Koalitionspartner ja schon den Wahlkampf für 2019 eingeleitet. Mithin sind alle zufrieden, dass es nicht allein nach der Linke geht.

Paradox aber wahr, bei R2G geht es auch ein wenig nach der CDU. Sie unterlag zwar erwartungsgemäß mit ihrem Antrag, den grünen Justizminister von seinem Posten entfernen zu lassen. Doch brachte sie die Grünen dazu, in der 100. Sitzung des Landtages den angeschlagenen Minister über den grünen Klee zu loben. „Danke für den Superjob, den du machst“, hatte kurz vorher der Grünen-Fraktionschef auf dem jüngsten Landesparteitag dem Minister zugerufen. Dahinter konnte man in der Sondersitzung des Landtages nicht zurück. So gelang es der CDU, die Grünen auf Teufel komm raus mit deren Justizminister zusammenzuschmieden. Sie hat somit ein variantenreiches Thema zum Sticheln für die bevorstehenden Monate. Und die Grünen haben ihr dazu verholfen.