Achtung, Platitüde: Der Blick auch ins Grundgesetz verbessert die Rechtskenntnis. Das Grundgesetz regelt in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Die Regel kommt einem in den Sinnn angesichts des Beschlusses der Thüringer SPD gegen eine Große Koalition, die ja eigentlich keine große Koalition wäre. Erst nachdem die Beschlussfähigkeit des Sonderparteitages in Erfurt festgestellt worden war, konnte über einen entsprechenden Initiativantrag der Jusos abgestimmt werden. 117 von 220 Delegierten nahmen an der Abstimmung teil. Es wäre angesichts dessen – mit der Ankündigung des Thüringer Ministerpräsidenten, er wolle erneut antreten, ist der Wahlkampf im Freistaat eigentlich eröffnet – eine übereilte Einschätzung, der Beschluss deute auf eine Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition in Erfurt nach 2019 hin.
Doch ist er eine Festlegung, die neben der Frage, wie es nach dieser überraschenden Abstimmung in der Thüringer SPD weitergeht auch zu der Überlegung anregt, welche Bindungskraft ein solcher Beschluss haben kann. Welche legitime Bindungskraft hat er gegenüber dem „normalen“ Thüringer SPD-Mitglied? Wäre das ein schlechtes Parteimitglied, das sich nach Sondierung und Koalitionsgesprächen, gegebenenfalls entgegen dem Parteitagsbeschluss, für eine große Koalition ausspricht, weil es überzeugt ist, Opposition sei Mist und bezweifelt, die SPD könne sich, nachdem sie in Koalitionen mit der CDU sklerotisch geworden ist, auf der Oppositionsbank zwischen Linke und AfD sichtbar erneuern. Keine dieser beiden Parteien wird auf die Sozialdemokraten Rücksicht nehmen.
Der Beschluss des Parteitages – der erste seiner Art auf Landesebene noch bevor die Sondierungen richtig begonnen haben – lässt auch fragen, wie schauen die, die ein Mandat für einen SPD-Parteitag haben, auf die 153 SPD-Abgeordneten, davon drei aus Thüringen, die von über neun Millionen Wählern in den Bundestag geschickt wurden. Sind es nicht die, die darüber entscheiden sollten, in welcher Konstellation Deutschland regiert wird. Kein Parteitagsdelegierter hat je einen Bundeskanzler gewählt, wenn er nicht zugleich ein Bundestagsmandat hatte. Geht politisches Gefühl und Sehnsucht nach Therapie für eine gebeutelte Partei vor demokratischer Legitimation? Nein. Nicht nur die Thüringer SPD ist mit einem sonderbaren Beschluss konfrontiert.