„Der lügt einfach!“, schallte es am 28. September während der 95. Sitzung des 6.Thüringer Landtags durch den Plenarsaal. Der neue rot-rot-grüne Innenminister hatte gerade den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs eingebracht. Der CDU-Fraktionschef hatte seine Gegenrede gerade begonnen und bemerkt, der Gesetzentwurf sei zu spät eingebracht worden. Der CDU-Politiker bezog sich darauf, dass der Entwurf zum Haushaltsgesetz und der zum Kommunalen Finanzausgleich in deutlichem zeitlichen Abstand vorgelegt wurden.
Der Koalitionär hätte „falsch“ rufen können, was gegen parlamentarische Sprachregeln nicht verstoßen hätte. Aber er rief: „Der lügt einfach!“. Das brachte dem Linken einen Ordungsruf des Sitzungspräsidenten ein. Die Episode zeigt, dass es mit dem Spruch vom Haushaltsrecht als dem Königsrecht des Landtages nicht weit hergeholt ist. Gerade bei der Debatte um den jeweiligen Haushaltsentwurf zeigt sich die Spaltung des Landtags in Regierungs- und Opositionsfraktionen. Das ist nicht erst so seit Linke, SPD und Grüne die Regierung stellen. Neu ist, dass die CDU – anders als bei den Beratungen zum laufenden Haushalt – aus der Minderheiten-Position Einfluss nehmen will.
Der Zwischenruf von den Koalitionsbänken gab einen Vorgeschmack davon welcher Art, die Auseinandersetzung um den Doppelhaushaushalt 2018/2019 sein würde. Dann kam am 18. Oktober ein Interview eines weiteren Linke-Abgeordneten, der erklärte: „Anders ist diesmal, dass die CDU dieses Verfahren extrem intensiviert, mit der Drohung beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Vorwürfe drangen in die Öffentlichkeit, die CDU verfolge eine Chaos-Strategie. Zum Beleg wurde auf zahllose Anfragen verwiesen, selbst nach dem Verbrauch von Büroklammern und wer eigentlich in welchem Haus den arbeitstäglichen Pressespiegel lese. Jetzt heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „In den vergangenen Wochen hat die CDU-Fraktion durch Anfragen in einem bislang nie dagewesenen Ausmaß die Haushaltsverhandlungen massiv verzögert. Dieses Verfahren hat die Oppositionsfraktion extrem intensiviert und droht beim kleinsten Verfahrensfehler vor das Verfassungsgericht zu ziehen.“ Die zahlreichen CDU-Anfragen hätten vielhundertseitige Ausschuss-Protokolle zur Folge, hört man. Eine Rückfrage in der SPD-Fraktion, wie viele Anfragen zu welchem Thema CDU-Abgeordnete eingebracht hätten, blieb unbeantwortet. Darf man nicht als Außenstehender erwarten, dass ein derartig schwerwiegender Vorwurf rasch mit mehr Beispielen für eine eventuelle Verzögerungstaktik der CDU unterfüttert wird als nur mit den immer wieder in Variationen bemühten Büroklammern und dem Pressespiegel? Der neuerliche Hinweis auf den Gang zum Verfassungsgericht beim kleinsten Verfahrensfehler liest sich darüber hinaus, als sei die Pressemitteilung schon am 18. Oktober verfasst gewesen.
Aus der Unionsfraktion hieß es sehr entschieden, es gebe keine derartigen wiederholten Drohungen mit dem Verfassungsgerichtshof. Man muss sich fragen, was Rot-Rot-Grün die Öffentlichkeit glauben machen möchte, wer alles in der CDU-Fraktion ernsthaft mit dem Gang nach Weimar drohen darf. Ein Fingerzeig auf den Verfassungsgrichtshof kam allerdings vom CDU-Fraktionschef. Der mahnte im Plenum an, die Anhörungsrechte der Kommunen zu achten.
Die Koalition kündigte jetzt an, der Haushalt 2018/2019 werde wegen des provozierenden Handelns der CDU statt im Dezember erst im Januar verabschiedet.