Vom Wort eines Thüringer Ministers

Was gilt in Thüringen das Wort eines Ministers? Auf diese Frage läuft mittlerweile die seit über einem Jahr schwelende „Sohnemannaffäre“ um den grünen Justizminister zu. Noch bevor die Ungereimtheiten um die fragwürdige Freistellung seines Sohnes von der Besonderen Leistungsfeststellung im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt den Landtag beschäftigten, kündigte der Minister an, sein Sohn werde, „so dies rechtlich möglich ist“ in der 11. Klasse eine gleichgestellte Prüfung ablegen. „Weder er noch wir wollten und wollen den Eindruck, dass er sich mit meiner Hilfe um eine Prüfung drücken wollte, im Raum stehen lassen.“ Der zweite Thüringer Bildungsminister ist mittlerweile mit dem Vorgang befasst und der musste dieser Tage in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Fraktion (DS 6/4585) mitteilen, „bislang wurde ein solcher Antrag nicht gestellt“ (Stand 2. Oktober).

Seit reichlich einem Jahr beschäftigt die Affäre nach diversen parlamentarischen Erörterungen den dritten Untersuchungsausschuss des Landtages. Der klaubt nach neun Sitzungen noch immer Akten zum Vorgang zusammen und die Beteiligten wissen trotz mehrerer dienstlicher Erklärungen von Landesbediensteten immer noch nicht, ob sie mittlerweile über ein vollständiges Konvolut verfügen. Die Befragung von Zeugen zum eigentlichen Vorgang hat noch nicht begonnen.

2016, kurz vor Abschluss der zehnten Klasse bis fast zum Ende der Ferien war der Sohn für drei Monate im Ausland. Im Sommer des vergangenen Jahres begann das Hin und Her, damals rückte der Sohn in die elfte Klasse vor. Er wurde nicht versetzt, weil die Voraussetzung dafür die Besondere Leistungsfestellung ist. Unter Punkt 13 legen die Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe fest: „Bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt von Schülern eines Gymnasiums in der Klassenstufe 10 und der Entscheidung der Klassenkonferenz, dass dem Schüler das Vorrücken in Klassenstufe 11 genehmigt werden kann, wird dem Schüler nicht eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Er erhält die Möglichkeit, am Ende der Klassenstufe 11 an der Externenprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses teilzunehmen“.

Dazu lassen sich verschiedene Überlegungen anstellen. Der Sohn, was verständlich wäre, hatte keine Lust auf freiwillig auferlegten Prüfungsstress. Oder der Minister könnte in der Zwischenzeit die einschränkende Regelung entdeckt haben, der zufolge nur nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt am Ende der elften Klasse, und so weiter und so weiter. In seiner privaten Pressekonferenz am 11. August 2016 erwähnte der Jurist diese Einschränkung nicht. Die damalige Bildungsministerin verbürgte mit ihrer Unterschrift unter die Antwort auf eine Kleine Anfrage wenige Tage später eine, nun ja, sophistische Interpretation dieses Sachverhaltes. Wieder zitiert aus einer Antwort an das Parlament (DS 6/2805) von 2016: „Bei öffentlich zugänglichen Daten wie Gesetzen und Vorschriften können selbst bei Auslassungen am Sachverhalt Interessierte ohne unbilligen Aufwand auf die vollständige Information zurückgreifen.“ Wenn man nicht Kabinettsmitglied ist, könnte man es auch ein bewusst unvollständiges Zitieren unliebsamer rechtlicher Regelungen nennen, zumal wenn das einem Juristen unterläuft.

Im gleichen Zeitraum wurde im August 2016 der Antrag der CDU-Fraktion, zu einem Sonderplenum zu Polizeifragen einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzusetzen, mit der rot-rot-grünen Mehrheit abgewehrt. „Sie haben die Problematik heute wieder aufgesetzt, zu einer Sitzung, die dezidiert zu einem ganz anderen Thema stattfindet. Da muss man sich schon fragen, ob es vielleicht weniger Interesse an der Behandlung des anderen Themas gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren… Es ist sehr viel Lärm um nicht allzu viel – um das mal so zusammenzufassen“, erneuerte die Parlamentarische Geschäftsführerin am 17. August eine Einschätzung. Falsch zusammengefasst. Über die Unterrichtung der Landesregierung zur Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei (DS 6/2477) spricht heute niemand mehr.

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