Das Blaue vom Himmel

Die längste Zeit haben die Wahlplakate an Litfaßsäulen und Laternenpfählen gehangen. Welche waren Ihre Lieblingsplakate? Meine die der Partei „Die Partei“. Nicht die, auf denen ein Kabarettist den Berserker mimt und sich als Kanzlerkandidat ausgibt. Ich meine die, auf denen eine Frau sich an den Kopf fasst und ein breiter Pfeil auf darüber hängende Plakate der politischen Konkurrenz verweist. War es eines der AfD, gab es dafür von Rot-Rot-Grün gelegentlich Dank an „Die Partei“ in den sozialen Medien. Doch die Partei „Die Partei“ nahm keine Rücksicht auf Rechts oder Linkes. Die Kombination Pfeil nach oben und darüber Plakat von Linken, SPD oder Grünen wurde erwartungsgemäß beschwiegen. Die Kombination Griff an den Kopf mit „Nähe“ (Die Linke) oder Griff an den Kopf und „Kinderarmut kann man bekämpfen“ kann den anderen Wahlkämpfern nicht gefallen. Vielleicht flammten aus diesem Grund kurz vor dem Wahltag Kommentare auf, in denen die Spaßmacher als schlimmer eingestuft wurden als die AfD. Der Narr sei schlimmer als der Nazi, versuchten die Kommentare der Öffentlichkeit weis zu machen. Eine plötzliche Verkehrung der bis dato gefällten politischen Urteile. Wer „Die Partei“ wähle verplempere seine Stimme und schwäche die Guten. Wahlkämpfer müssen manchmal rechthaberisch sein, ihre Behauptungen sind zuweilen aber auch verwunderlich.

Da meinen die Parteien, es falle nicht auf, wenn ihre plakativen Verkündungen und Forderungen nicht mit Zahlen untermauert werden. Sucht man die zusammen, fällt auf, dass die Realität in der Wirklichkeit anders ist. Das Bild vom Blauen vom Himmel fällt einem ein. So etwa bei der Ankündigung, man müsse nur alle Abgeordneten und Minister und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und die Rentenwelt wäre gerecht und die Renten könnten steigen. Rentengerechtigkeit ist ein berechtigter Anspruch.

Doch muss man nachrechnen, gerade weil kurze Wege dahin versprochen werden: laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2016 bezogen etwa 3800 ehemalige Abgeordnete aller deutschen Parlamente und Hinterbliebene Pensionen. Deren Höhe – 130,5 Millionen Euro. In Gedanken die Bezieher der Pensionen den reichlich 20 Millionen Rentenbeziehern zugerechnet und die Versorgungsleistungen aufgeteilt würde die Rentengerechtigkeit um etwa sechs Euro pro Rentner im Jahr erhöhen. 646 ehemalige Regierungsmitglieder oder Hinterbliebene hatten zum 31.Dezember 2015 Pensionansprüche an den jeweiligen Etat. 44,2 Millionen Euro wurden dafür aufgewendet. Man teile auch diese Geld getrost auf die übrigen 20 Millionen Rentner auf. In Thüringen wurden 3,186 Millionen Euro für Ruhegehälter von 71 ehemaligen Abgeordneten sowie Hinterbliebenen aufgewendet, für 21 Ex-Regierungsmitglieder und Hinterbliebene fielen Ausgaben von 1,855 Millionen Euro an.

Verführerischer und erklecklicher erscheint der Zugriff auf die Ruhegehälter der zur Zeit 1,79 Millionen Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern bei Bund und Ländern. 1,25 Millionen Versorgungsempfänger zählen derzeit Bund und Länder. Um eine Vorstellung zu vermitteln – 3070 Euro wurden im Jahr 2015 Männern durchschnittlich im Monat als Pension überwiesen, 2640 Euro an Frauen. Die Ruhestandsleistungen betrugen alles über alles 54,6 Miliarden Euro. Davon entfielen 19,1 Milliarden Euro auf den Bund. Nur, um an dieses Geld zu kommen muss das Grundgesetz nebst Landesverfassungen geändert werden. Und selbst dann gingen noch Jahrzehnte ins Land, bis vom Alimentationsprinzip aus laufenden Haushalten zur Rentenzahlung aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung übergegangen werden könnte. Daran ändern auch die Rücklagensysteme nichts, die Bund und Länder schufen, um die wachsendeneigenen Versorgungslasten zu puffern. Auch für Beamte und Beamtinnen steigt die Lebenserwartung. Und, die Statistik zeigt, sie leben durchschnittlich länger als die „normalen“ Rentenbezieher. Rentengerechtigkeit ist also nicht nur deshalb schwerer zu schaffen, als im Wahlkampf versprochen. Zumindest dauert es länger als eine Legislatur.

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