Wer Spannungen zwischen Thüringer Ordnungshütern erleben will, der muss den öffentlichen Sitzungen des 1. Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag folgen. Da beschuldigte in der Sitzung im Mai ein Weimarer Kriminalpolizist einen im Innenministerium für die Verbrechensbekämpfung zuständigen Kriminalpolizisten, im Jahr 2001 die Löschung eines heiklen Protokolls von seinem polizeilichen veranlasst zu haben. Das Protokoll – wie es ins Innenministerium gelangte, konnte nicht geklärt werden – ist heikel, weil es das Gespäch zweier Kripo-Beamter mit einem ehemals einflussreichen Thüringer Rechtsradikalen dokumentiert. Der, so berichtete es der Polizist im Mai, habe nur noch unter konspirativen Bedingungen mit der Polizei sprechen wollen, nicht aber als Zeuge.
Die zwei Beamten machten sich deshalb auf den Weg zur Wohnung der Mutter, wo der Mann ihnen berichtete, er wisse, wer die zwei beim Umzug des Innenministeriums gestohlenen ominösen Festplatten besitze und dass ein ehemals wichtiger sozialdemokratischer Landtagsabgeordneter, man muss es so sagen, Geheimnisverrat begangen habe. Der Parlamentarier habe Kenntnisse aus der so genannten G10-Kommission des Landtags ausgeplaudert. Die Kommission, derzeit bestehend aus drei Landtagsabgeordneten, genehmigt oder genehmigt nicht Überwachungsmaßnahmen, die das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken, ohne dass das den Betroffenen mitgeteilt würde. Der Neonazi berichtete von Drohungen ihm gegenüber ausgesprochen durch V-Leute des Landesamtes für Verfassungsschutz aus der rechten Szene.
Das Protokoll gibt es in mindestens zwei Varianten, in einer Variante als Original, unterschrieben von den beiden Polizisten. Das, so der Polizist im Mai, habe ein namentlich benannter Beamter aus dem Innenministerium ihm abverlangt. Die Datei dazu habe er im Beisein des jetzt befragten Polizisten lediglich in den Papierkorb seines PC verschoben und, als der Ministeriale weg war, wieder hergestellt und ausgedruckt aber nicht unterschrieben. Als Rückversicherung, so machte im Mai der Kripo-Beamte klar. Wogegen, ließ er damals offen. Nur so viel, er habe so seine Erfahrungen, seit gegen ihn mehrere Jahre wegen Geheimnisverrats ermittelt worden sei. Selbst seine Lebensgefährtin sei aus dem Vorzimmer eines hohen Polizeichefs wegversetzt worden. Ob die Datei in seinem privaten Verzeichnis oder im polizeilichen System abgelegt war, blieb im Nebel. Der in der 35. Ausschuss-Sitzung befragte Polizist vermutete es im privaten Ordner.
Dem Polizisten wurde von seinem Vorgesetzten im Innenministerium vor der Fahrt nach Weimar ein unterschriebenes Exemplar gezeigt, bei dem aber Unterschriften so unvollständig abgedeckt waren, dass mit ein wenig Erfahrung mindestens eine Unterschrift identifiziert werden könnte. Der MDR machte das Protokoll im Frühsommer öffentlich. Darf man es überraschend nennen, dass im Betreff die zwei Festplatten genannt werden aber nicht die Vorwürfe des Geheimnisverrats gegen einen sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten? Dem jetzt zum wiederholten Mal im Untersuchungsausschuss befragten Ministeriumsmitarbeiter war der Inhalt des Protokolls Anlass genug, das Papier wegen des sich daraus ergebenden Anfangsverdachts auf mehrere Straftaten umgehend der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die Abgeordneten wollten unbedingt wissen, warum er es nicht der Arbeitsgruppe Interne Ermittlungen der Polizei übergeben habe. Ob auch diese Vorgehensweise gerechtfertigt gewesen wäre.
In den Fragen schwang immer das Wort „Vertuschung“ mit. An die Möglichkeit einer Vertuschung habe er nie gedacht. Nein, Glocken hätten beim Lesen des Protokolls bei ihm nicht geläutet, nicht irgendwelche, nicht rote, beantwortete er die Frage eines Linke-Abgeordneten. Er äußerte aber mehrmals tiefes Unverständnis über seinen Kollegen, der, nachdem die Ermittlungen zu den Vorwürfen in dem Protokoll seiner Dienststelle abgenommen worden waren, Akten bei sich behalten habe. Das widerspreche polizeiinternen Regelungen zum Umgang mit Schriftgut. Zudem seien dienstliche Erklärungen abverlangt worden, dass sämtliche Unterlagen zum Sachverhalt abgegeben worden seien.
Der hohe Polizei-Beamte nannte das Protokoll blumig einen fliegenden Holländer. Es habe regelwidrig im Raum gehangen. Der fliegende Holländer beschäftige schon mehrfach Gerichte, die Polizei und auch die Politik. Durch den Ausschuss, der sich eigentlich mit Rechtsterrorismus und Behördenhandeln befassen soll, wird er nicht das letzte mal gesegelt sein. Das Thema ist ja so packend.