Seit Beginn des Monats leistet sich das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Referatsleiter M2 für Öffentlichkeitsarbeit und Strategie (Grundbezug von 5448,44 Euro bis 6919,97 Euro entsprechend A16 nach Thüringer Beamtenbesoldungsgesetz), der bis zum Wahltag eigentlich keine Zeit hat, seiner neuen Arbeit nachzugehen.
Das Mitglied der Linke betreibt nämlich im Wahlkreis 161 Wahlkampf um ein Direktmandat für den Bundestag. Der Wahlkreis liegt in Sachsen. Die „Sächsische Zeitung“ zitierte den damaligen Landtagsabgeordneten kurz vor dem formellen Umzug nach Erfurt, „er mache sich wenig Sorgen, dass der berufliche Wechsel den Wahlkampf erheblich beeinflussen werde“. Klar, seine neue Dienstherrin muss ihm Gelegenheit zum Wahlkampf einräumen. Dazu ist sie vom Gesetz her verpflichtet. Selbst wenn er von der Thüringer Landesfinanzdirektion für seine Wahlkampfzeit kein Gehalt bekäme, würde das den Linken nicht schmerzen. Ihm steht ein Übergangsgeld von 18 Grundentschädigungen aus Sachsen zu – für jedes Jahr im Landtag je eine Grundentschädigung. Die Thüringer Bezüge werden darauf angerechnet. Gewinnt der 43-Jährige das Mandat, wird er naturgemäß auch nicht für Thüringen arbeiten. „Wenn ich direkt gewählt werde, dann ziehe ich auch in den Deutschen Bundestag ein“, sagte der Bundestagskandidat der Zeitung. Er habe sehr, sehr gern im Landtag gearbeitet, berichtete er. Doch konnte sich der Kommunikationsexperte „auch nicht vorstellen, das Gremium erst im Rentenalter zu verlassen“. So viel Zuversicht, dass er in den ihm verbleibenden 25 Jahren bis zu Rente immer wieder in den Landtag gewählt würde.
Der Linke-Politiker wird fleißig kämpfen müssen. Er ist nicht über die Landesliste abgesichert. Die Direktkandidatin im Wahlkreis 161 bekam bei der letzten Wahl zum Bundestag 51,9 Prozent. Sie ist CDU-Mitglied. Der Linke-Kandidat errang 2013 reichlich ein Fünftel der abgegebenen 142 986 Stimmen. Die „Freie Presse“ aus Chemnitz nannte das Ganze ein Desaster für die Glaubwürdigkeit der Linke. „Zurecht fragen sich nun viele, warum sie einem Kandidaten bei der Bundestagswahl ihre Stimmen geben sollen, der erst 2009 nach Mittelsachsen gezogen war und jetzt wieder ans Gehen denkt. Denn was verbindet ihn künftig noch mit Mittelsachsen?“ Darf man fragen, was ihn mit Thüringen verbindet?
Der Thüringer CDU-Landtagsfraktion war die Personalie eine mündliche Anfrage auf Drucksache 6/4402 wert. „Alles in Ordnung“ beschied die Sozialministerin von der Linke persönlich die mündliche Anfrage. Sie kennt ihren neuen Mitarbeiter mindestens seit 1999 aus der gemeinsamen Zeit im Dresdener Landtag. Die Fraktionschefin der Linke meinte, der Ministerin beispringen zu müssen. Sie stellte zwei Nachfragen, deren Antworten sie bereits kannte, bevor die Fragen beantworten worden waren. Nämlich, ob „die sehr geehrte Frau Ministerin“ ausschließen könne, ja oder nein, dass CDU-Mitglieder in den Landesdienst getreten seien und ob sie darüber hinaus versichern könne, dass auch in Thüringen Angestellte und Beamte der Landesverwaltung für den Bundestag kandidieren dürfen. Die Personalie ist die zweite, für die sich r2g, nein, eigentlich nur die Linke, in diesen Tagen erklären musste. In Berlin wurde die Ehefrau des hiesigen Regierungssprechers auf einen ähnlichen Posten in der Landesvertretung beim Bund verpflichtet. Auch hier, sei alles normal verlaufen, hieß es dazu auf Anfrage der „Thüringer Allgemeine“. Doch auf die Frage, wie viele Bewerber auf die Stellenausschreibung geprüft wurden, gab es aus der Erfurter Statthalterei keine Antwort.
Nachtrag: Der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums wechselte später als Pressesprecher in die Thüringer Staatskanzlei. Seine Verbeamtung auf Lebenszeit scheiterte am Protest aus der SPD.