Die Thüringer AfD will die deutsche Leitkultur schützen. Die AfD-Fraktion hat dazu am 22. August das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen“ (DS 6/4370) eingebracht. Erste Beratung an den drei bevorstehenden Plenartagen. Ein wenig verwirrt die Planung, weil, ein „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates“ Thüringen (6/4063) eingebracht am 14. Juni ist schon in der parlamentarischen Befassung, in der zweiten Lesung. Dieses „Fünfte Gesetz zur bla,bla,bla“, soll das verfassungsrechtliche Zensurverbot zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit konkretisieren.
Gut, die Newtonschen Gesetze, denen zufolge ein Körper nicht gleichzeitig an zwei Punkten sein kann und nicht zwei Körper gleichzeitig an einem Punkt, mögen für Gesetzestexte nicht gelten, noch dazu wenn mit ihnen eine Partei mit zweifelhaftem Ruf im Monatsabstand die Verfassung eines Bundeslandes ändern möchte. Aber, ist die unparlamentarische Frage gestattet, ob nicht das zweite „Fünfte Gesetz zur bla, bla, bla“ das „Sechste Gesetz zur bla, bla, bla“ heißen müsste. Zumal die beiden „Fünften Gesetze zur bla, bla, bla“ nichts voneinander wissen.
Auf alle Fälle will die AfD etwas schützen, von dem, die, die den Begriff Leitkultur geprägt haben auch nicht so richtig wissen, was dahinter sich verbirgt. Die letzte größere Wortmeldung zum Thema kam vom Bundesinnenminister. Der wollte darüber diskutieren was Leitkultur sei und stellte einiges vor, was er darunter versteht. Sich zur Begrüßung die Hand geben zum Beispiel. Eine Regel, die in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr mit Erkältungsviren außer Kraft gesetzt werden muss. Wenn das Leitkultur wäre, die die AfD in Thüringen in den Verfassungsrang heben will, wäre ich dann ein Verfassungsfeind, wenn ich mich an hygienischen Grunderfordernissen orientieren müsste. Die AfD täte gut daran, in die Verfassung die Zeiten aufnehmen zu lassen, in denen die Regel nicht gilt. Oder will sie jedesmal auf Anraten von Amtsärzten die Verfassung ändern? Ich müsste auch die Verfassung brechen, wenn ich mit je einer Bratwurst in einer Hand einem nahen oder entfernten Bekannten begegnete. Nach Ansicht eines CDU-Bundestagsabgeordneten ist auch die Bratwurst Leitkultur die schmeckt. Bisher dachte ich immer sie sei Schweinsgehacktes und Zwiebeln und Gewürze in einem an beiden Enden zusammengezwirbelten Darm.
Womit wir bei der Gesetzesbegründung der AfD wären. Sie verweist ausdrücklich auf das Bundesverfassunsgericht, demzufolge „das deutsche Staatsvolk als die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu verstehen“ ist. Was macht der deutsche Muslim, was seine Frau, was seine Kinder mit der Leitkultur-Bratwurst? Ich sage nur haram. Ich tröste mich damit, dass auch ein indisches Gericht aus dem Tandoori-Ofen als deutsche Leitkultur anzusehen ist, wenn der indische Betreiber des indischen Restaurants deutscher Staatsangehöriger ist. Ihnen ist der Analogieschluss zu banal? Das hat wohl damit zu tun, dass die AfD einen unbestimmten Rechtsbegriff, wie die Juristen es nennen, in die Thüringer Verfassung schmuggeln möchte. Juristen mögen so etwas eigentlich nicht. Nicht nur deshalb ist das zweite „Fünfte Gesetz zur bla, bla, bla“ eine Nullnummer. (Und das erste Fünfte bla, bla, bla übrigens auch).