Manchmal fehlen auch einem Ministerpräsidenten die richtigen Worte. Oder er findet sie nicht oder er sucht sie erst gar nicht, was fatal wäre. Thüringens Ministerpräsident reagierte auf ein Rechtsrockkonzert mit etwa 6000 Teilnehmern in Themar zu recht empört. Und er wird seit dem fortwährend mit diesem, Satz zitiert: „Ich denke, wir müssen das Versammlungsrecht derart präzisieren, dass in Zukunft Landratsämter und Genehmigungsbehörden und dann auch in der Folge die entscheidenden Gerichte diese Dinge nicht mehr unter Meinungsfreiheit abtun.“ Versammlungsrecht … Gerichte … Meinungsfreiheit … abtun. Wer etwas abtut, setzt es herab, lässt es als minderwertig erscheinen, als nicht beachtlich. Manch Kritisierter möchte selbst berechtigte Kritik als Geschwätz abtun. Es mag Eile zuzuschreiben sein, dass der Linke-Politiker sich bei seinen Überlegungen, wie Rechtsrockkonzerte künftig zu verhindern seien, in der Sprachebene vergriff. „… unter Meinungsfreiheit abtun“, Versammlungsrecht präzisieren meint, Versammlungsrecht einschränken. Ein Schnellschuss.
Der Ministerpräsident stellte danach Überlegungen an, wie Konzerten, wie dem in Themar der grundrechtliche Schutz entzogen werden könnte. Er hat ja Recht, wenn er sich darüber erregt, dass die Veranstalter sich mit (geschätzt) mehreren hunderttausend Euro davon machen und der Steuerzahler für den Einsatz von etwa zehn Polizei-Hundertschaften aus mehreren Bundesländern aufkommen muss. Er selbst, stellt er polemisch fest, habe bei Versammlungen noch nie Eintritt zahlen müssen. Ebenso polemisch könnte man ihm entgegenhalten, das Eintrittsgeld zu einem Großteil der Versammlungen, an denen er teilnimmt, entrichtet er schon mit seinem Parteibeitrag. Aber Polemik kann unterhalten, ist aber selten zielführend.
2/3 Text, 1/3 Musik und kein Eintritt, meint er, sei das richtige Verhältnis für eine Zusammenkunft, die die Bezeichnung Versammlung und grundrechtlichen Schutz verdiene. Alles andere sei eine kommerzielle Veranstaltung. Gerichte und Juristen sehen das anders. Sie unterscheiden schon nicht zwischen Text und Musik, das eine meinungsbildend, das andere nicht. „Der kommunikative Zweck, d.h. die Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung mit welchen Mitteln auch immer, steht im Zentrum der rechtlichen Beurteilung, weil er die inhaltliche Verbindung zwischen den an einer Versammlung Beteiligten herstellt“, heißt es in einem seit März beim grünen Koalitionspartner vorliegenden Gutachten. Und auf öffentliche Meinungsbildung zielende Kommunikation ist nicht nur das öffentliche Reden halten halten und Handzettel verteilen, sondern auch Musik. Das Bundesverfassungsgericht maß 2001 einem Skinheadkonzert bei, eine Versammlung zu sein. Auf das Gesamtgepräge der Veranstaltung komme es bei der Abwägung Versammlung oder Kommerz an und Maßstab dafür sei ein durchschnittlicher Betrachter, kein Politiker. Bleiben Zweifel, muss die Veranstaltung als Versammlung angesehen werden. Love-Parade und Fuck-Parade seien zu Recht nicht als Versammlungen angesehen worden, so das Bundesverfassungsgericht.
„In der jüngeren Rechtsprechung wird – nach der Logik der Fuckparade-Entscheidung und nachfolgender Urteile – bei gemischten (Konzert-)Veranstaltungen, bei denen sich kommunikative und unterhaltende Aspekte verbinden, ganz überwiegend der kommunikative Zweck und mit die Bewertung als „Versammlung“ bejaht“, heißt es im Gutachten. „Daher kommt die Ablehnung des Versammlungscharakters nur in Betracht, wenn die mit einem Rockkonzert verbundene Einwirkung auf die Meinungsbildung offensichtlich vorgetäuscht oder von erkennbar marginaler Bedeutung ist.“ Ironie – in Themar diente das Rechtsrockkonzert ganz offensichtlich nicht nur der Meinungsbildung und Meinungsäußerung der rechtsgerichteten Besucher, es trug auch entscheidend zur ablehnenden Meinungsbildung und Meinungsäußerung bei den Einwohnern der Stadt, mithin der Öffentlichkeit bei. Den Anspruch, die Demokratie fördern zu wollen, muss man den Veranstaltern jedoch nicht zubilligen.