Schabowski-Erlebnis in Schwarz

„… Das gilt ab sofort“ – ein Lapsus des Genossen S. öffnet den DDR-Bürgern den Weg in den Westen und den zur deutschen Einheit. Es scheint, als habe die Kanzlerin ein solches Schabowski-Erlebnis gehabt, als sie die Einführung der „Ehe für alle“ eine Gewissensentscheidung nennt. Zu fällen nach gründlicher Debatte im 19. Bundestag.
Wie die Maueröffnungspressekonferenz vom 9. November 1989 entfaltet auch die Plauderei bei einer Frauenzeitschrift-Veranstaltung ihre eigene Wirkung. Der neue SPD-Vorsitzende vergisst seine Zusage von Ende Mai, dass über die „Ehe für alle“ in dieser Legislatur nicht mehr gesprochen werden solle und lässt seine Fraktion in Eile ein Entscheidung – in namentlicher Abstimmung – in der letzten Bundestagssitzung vorbereiten. Eine rot-rot-grüne Mehrheit mit einigen schwarzen Stimmen ist zu erwarten. Und dann.
Nach dem zugrunde gelegten Gesetzentwurf des Bundesrates in der Drucksache 273/15 soll das Bürgerliche Gesetzbuch im Paragraph 1353 ergänzt werden. Auch die Gesetzentwürfe der Linken und Grünen laufen darauf hinaus. Tiefes Vertrauen muss bei den Protagonisten herrschen, dass dieses Gesetz wenn nicht im kommenden, so doch bei entsprechenden Mehrheiten im übernächsten oder überübernächsten Bundestag geändert werden könnte. Den Paragraphen 1354 strich der Bundestag auch mit einfacher Mehrheit. Er regelte die Gehorsamspflicht in der Ehe. Dass denen, die in diesem Punkt auf Rechtssicherheit vertrauen wollten, Unrecht geschehen sei, hört man heute einen derartigen Vorwurf? 
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Ob die bloße Änderung eines Paragraphen die nötige Rechtssicherheit schafft? Wer weiß es. Ob die Regelung verfassungskonform ist – diese Frage kann nur in Karlsruhe geklärt werden. Selbst von Seiten der Befürworter der Regelung wird auf Unsicherheiten hingewiesen – auf die stehende Rechtsprechung der Verfassungsrichter, auf uneinheitliche Rechtsauffassungen unter Rechtswissenschaftlern. Zwar werden die erkennbaren Absichten der Schöpfer des Grundgesetzes angeführt, die an eine Ehe von Homosexuellen nicht gedacht haben mochten, selbst wenn sie Homosexualität nicht für straffällig erachtet haben sollten. Ob aber der Verweis auf veränderte rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse ausreicht? Den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches gibt es nicht mehr – er wurde vom Bundestag später getilgt als von der DDR-Volkskammer. Und eine Mehrheit der Menschen befürwortet, dass Schwule und Lesben richtig heiraten, mehr als nur eine Lebenspartnerschaft eintragen dürfen. Nur die Verfassungsrichter können die Frage beantworten, ob ihnen das als Argument ausreicht. Und die Frage wird gestellt werden. Es sei nur an die von der wiedervereintenMehrheitsgesellschaft akzeptierte Neuregelung des Paragraphen 218 erinnert. Auch sie wurde in Karlsruhe kassiert.
Wie vielen Bundesbürgern das ganze tatsächlich gleichgültig ist, wer kann das erheben. Und damit sind wir bei den politischen Auswirkungen. SPD und Linke und Grüne mögen im Bundestag eine überfällige Entwicklung vorangetrieben haben. Indem sie die Dinge jetzt forcieren, helfen Sie der Kanzlerin dabei, ein Thema abzuräumen. Grüne und SPD machten wie die FDP die „Ehe für alle“ zur Scheidemarke für Koalitionsverhandlungen nach dem 24. September. Ob es den drei Parteien nutzt, werden künftige Umfragen zeigen. Doch nach allem, was man jetzt weiß, werden die Regierungsverhandlungen mit der Union zu führen sein. Die jüngste Umfrage zählt 47 Prozent der Stimmen für Schwarz-Gelb. 

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