Nachdem sich die Landau-Kommission zusammengefunden hat, ist die Linksfraktion im Thüringer Landtag munter daran gegangen, „ihre“ Landtagsvizepräsidentin zu demontieren. Während die dreiköpfige Kommission, bestehend aus einem ehemaligen Bundestagsdirektor, einem früheren Bundesverfassungsrichter und einem Thüringer Ex-Innenminister in ihrer ersten Pressekonferenz darauf hinwies, vom Vorstand des Landtags, mithin vom Landtagspräsidenten und den Vizepräsidenten, eingesetzt worden zu sein, erklärte die größte der drei Regierungsfraktionen: „Bedenken bleiben bestehen“. Die Linke verbreitet weiter, allein der Landtagspräsident habe die Kommission eingesetzt. Dass die rot-rot-grünen Vorbehalte und Vorwürfe allein durch das erste Auftreten der drei Juristen ausgeräumt würden, damit war nicht zu rechnen. Aber zwischen Bedenken hegen und sie artikulieren, darin liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Recht haben. Der Vorwurf der Befangenheit gegen das Thüringer Kommissionsmitglied nährt zudem die Vermutung, dass der Bericht die Koalitionsfraktionen nicht zufrieden stellen wird. Zumindest die Linke-Fraktion steigt offenkundig höher in den Baum, von dem sie spätestens heruntersteigen muss, wenn die angesehenen Juristen Ende Mai ihren Bericht vorlegen werden.
Dass die Kommission zusammengerufen wurde, hat seinen Grund eigentlich im politischen Streit um die Gebietsreform, in einem von der Landtagsdirektorin gekürzten Gutachten zum Organstreitverfahren der CDU-Fraktion mit Landtag und Innenausschuss vor dem Landesverfassungsgericht. Das Gutachten, so hieß es aus der Kommission, werde aber nichts mit der Gebietsreform zu tun haben. Es werde sich nur mit parlamentarischen Rechtsfragen etwa zum Neutralitätsgebot für den Landtagspräsidenten und die -direktorin, zum Verhältnis von Landtagsverwaltung und Abgeordneten bewegen. Die Juristen wollen sich auch dazu äußern, ob es für die Landtagsverwaltung – wie für Regierungen – einen Bereich der so genannten exekutiven Eigenverantwortung, der internen Willensbildung gibt. Rot-Rot-Grün hat mehr als verwundert reagiert, als die Landtagsverwaltung ein solches Recht für sich reklamierte. Auch die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses gegen die Landtagsverwaltung werde geprüft. „Spannende Fragen, die so noch nicht bearbeitet worden sind“, nannte das der Vorsitzende der Kommission. Ein solcher Konflikt wie der in Thüringen ist eben noch nicht da gewesen in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte. Zumindest konnte sich keines der Kommissionsmitglieder daran erinnern. Bei allem berechtigten Streit, müssten am Ende alle Beteiligten zum rationalen Kern finden. Mancher wird eine Leiter brauchen.
Die Mitglieder der Kommission:
Prof. Herbert Landau, 2005 bis 2016 Richter am Bundesverfassungsgericht
Dr. Richard Dewes, Rechtsanwalt, Minister a.D.
Prof. Dr. Wolfgang Zeh, Jurist und Verwaltungswissenschaftler, 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag.