Gerupft, nicht geschnitten

Dieser Tage habe ich meine Lieben erfreut. Mit einem Geflügelsalat. Hähnchenkeulen weich gekocht, Haut und Knochen entfernt, das Fleisch nur gerupft, nicht geschnitten. Nur minimal Salz dran, Mayonaise. Aber dann hab ich nicht aufgehört. Noch Ras el Hanout dazu, kleingeschnittene getrocknete Aprikosen und Rosinen dazu und da ich schon mal mit süß unterwegs war, dacht ich, extra Zimt wäre passend. Ich hätte ihn Maghrebinischen Geflügelsalat nennen müssen, klar. Doch hab ich das ganze Persischen Geflügelsalat genannt. Ob es den so gibt, ist mir schnuppe. Ungeachtet dessen, er war delikat. Meine Phantasie hat mich geleitet, spätestens als ich den Zimt hinzufügte. Es war ein Gewinn. 

Nun kann darüber debattiert werden, ob ich recht getan habe, mich von etwas anderem leiten zu lassen, als den vorgegeben Rezepten. Und schon wären wir mittendrin in der Debatte, was Leitlinien bringen, was eine Leitkultur brächte und wie sie auszusehen habe. Das Thema ist hartnäckig und dass es wieder von konservativer Seite aufgebracht wird, und Leute, die sich progressiv wähnen die Debatte mindestens verweigern, zeigt nicht, dass die Debatte nicht geführt werden sollte. Der grüne Spitzenkandidat zur Bundestagswahl zumindest ist überzeugt, man solle sich nicht auf das beschränken was als deutsch verstanden werden könnte oder sollte oder müsste, sondern es auf das Europäische erweitern. Das kann man einen positiven Diskussionsbeitrag nennen. 

Die anderen Progressiven fühlen sich angemacht, wie zu Zeiten der verkündeten „geistig moralischen Wende“, wie vor 17 Jahren, als der damalige Unionsfraktionsführer im Bundestag schon einmal darüber reden wollte und bi nachfolgendennAnlässen. Schon werden Schlagworte vorgetragen, die den Unwillen zeigen. „Kinderwagen aufstellen verboten“, „Rasen betreten verboten“, „Ball spielen verboten“, „Schweinefleisch und Rechtsverkehr“. Das hat man alles schon mal gehört. Das sind Verballhornungen dessen, worum es in der Debatte gehen könnte. Hymne, Flagge, Patriotismus, igitt. Die Co-Vorsitzende der Linken, meinte zum Ende des Liberalen-Parteitages, sich eine „Hymnenmitsingpflicht“ verbitten zu müssen.  „Hatt‘ ich schon vor 89. Ohne mich.“ Das mitzuteilen, schien ihr wichtig. Nur, in der DDR war „Deutschland einig Vaterland“ lange vor 1989 politisch nicht mehr so en vogue. Da kann es nicht versöhnen, dass der Bundesinnenminister seine Vorstellung von Patriotismus ausdrücklich an den Brechtschen aus der Kinderhymne bindet. Seine zehn Punkte, die als Einladung zu einer Debatte in Vorwahlzeiten platziert wurden, und die man ja für sich selbst  nicht als  relevant ansehen muss, werden ausgegeben als Produkt der Angst vor der AfD. So, als sei es ilegitim um Wählerstimmen auch in anderen politischen Lagern zu ringen. Machen das die Grünen nicht, die besonders darauf angewiesen sind, nicht die Linke, nicht die SPD? Ihre Wahlprogramme sollen die Vorstellungen der jeweiligen Partei dem Wähler nahe bringen, wie Deutschland nach ihrem Wahlsieg aussehen möge. Das Gegenteil einer Leitkultur ist ja wohl auch nur eine Leitkultur.

Auf der Kreissäge

Ausgewogen und wohl durchdacht, notwendig und unabweisbar – so verteidigte R2G in fast epischen Redeschlachten im Landtag und in zahllosen anderen öffentlichen Wortmeldungen landauf, landab das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform- und Verwaltungsreform in Thüringen. Vor wenigen Tagen hatte der Innenminister seine erste Ableitung eines ebenfalls wohlüberlegten Experten-Vorschlags über den Neuzuschnitt der Kreise und Kommunen mit überraschenden Änderungen, schwer begründbaren Änderungen vorgelegt und damit Widerspruch bis hin ins Kabinett entfacht. „Pandoras Box ist geöffnet worden“, hieß es griechisch-mythologisch bewandert unter anderem und nicht zustimmungsfähig sei der Plan. Mehr Abgeordnete kündigten an, sich zu verweigern, wenn es kein Änderungen gebe, als die Koalitionsüberzahl über die Opposition ausmacht. Eine Ex-Landrätin im Ministerrang ohne Sitz im Landtag sah die Belange „ihrer“ Kreisstadt nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Desaster für Rot-Rot-Grün. 
Thüringens Ministerpräsident nennt das verniedlichend „Fehler bei der Kommunikation der Gebietsreform“. Das Kabinett habe erneut beratschlagt – was hat es eigentlich zum Thema vor dem Auftritt des Innenministers ohne Fortune getan? „Es wird sicher im Ergebnis der jetzt anstehenden Beratungen noch Änderungen geben“, kündigte der Regierungschef an. Doch dass Weimar und Gera kreisfrei bleiben, sei Fakt. Ein Kreisgliederungsgesetz soll das ermöglichen. Es werde an die Stelle des Vorschaltgesetzes treten. Das müsste dann ja Ausnahmen von den bislang gesetzlich festgelegten100000 Einwohnern für kreisfreie Städte zulassen. Eine anderen Kreisen und den Kommunen schwer vermittelbar Lex Wimaria würde geschaffen. Kann man das eine Zumutung für einen Landtag nennen, dass er nun korrigieren soll, was er vor Jahresfrist mit den Stimmen von r2g festgeschrieben hat? Oder ist es bloß eine Zumutung für die Abgeordneten der Koalition? 
Zumal der Ministerpräsident ankündigt, die Prioritäten von Vorschaltgesetz und nachfolgenden Gliederungsgesetzen auszuhebeln. „Das Vorschaltgesetz setzt für die Entscheidungen über die konkreten Neugliederungsmaßnahmen, die in späteren Gesetzen zu regeln sind, einen Rahmen“, hieß es in der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Und dem steht ein Linker vor, der Wert darauf legte festzustellen, die Mehrheit im Ausschuss habe das so beschlossen. Nun soll das Gesetz kein Jahr, nachdem es verabschiedet wurde, geschleift werden.

Und damit tun sich neue Fragen auf. Wird es, wenn das Vorschaltgesetz ersetzt wird, eine neue Freiwilligkeitsphase für neue Zusammenschlüsse geben? Wann begänne die, wann endete die? Wäre der gesamte Zeitplan überhaupt noch realistisch? Etwas blumig gesprochen: r2g sitzt auf einer Kreissäge und bangt, ob jemand die Hand in Richtung Schalter ausstreckt, bevor man selbst herunter steigen kann. Ironie bei der Sache, der jemand muss kein CDU-Politiker sein. 

Worte zum Abschied

Es ist der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag zu danken, dass sie anlässlich der Verabschiedung der Landtagsabgeordneten Marion Rosin zur CDU daran erinnert hat, mit welchen Hoffnungen sie in ihr erstes Mandat im Thüringer Landtag gestartet ist. Sie habe sich am 1. Dezember 2014 stolz darüber gezeigt, "selbst die Themenfelder Bildung, Wissenschaft, Hochschule und DDR-Unrecht im Koalitionsvertrag mit ausgehandelt zu haben", heißt es in der zweiten Pressemitteilung zum Thema. Und weiter: "Nach der Wahl von Bodo Ramelow zum Thüringer Ministerpräsidenten ließ sie sich in der Presse zitieren, dass sie froh über die Koalition sei, auf die sie viele Jahre hingearbeitet habe, sie wolle politisch andere Akzente setzen als in den vergangenen 24 Jahren CDU-Regierung." 

Wenn nach zweieinhalb Jahren r2g unter Linken-Führung Rosin ihren Austritt aus SPD und SPD-Fraktion damit begründet, "dass es zwischen den die Regierung tragenden Fraktionen der LINKEN, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Koalition auf Augenhöhe gibt. Diese Koalition wird durch die dogmatisch-ideologischen Führungskader der LINKEN geprägt", dann sind das, so die SPD-Fraktion, "unwahre Behauptungen, die widerlegt werden müssen". Eine durchaus erwartbare Reaktion. Man muss schon ziemlich unerfahren sein, um zu vermuten, dass eine Fraktion einem Abtrünnigen beste Wünsche mit auf den Weg gibt. Eine Widerlegung in der Sache, ist es allerdings nicht. Aus der Staatskanzlei hatte es noch wenigstens gehießen, es sei "ein Moment, innezuhalten". Ein Anlass, in die eigenen Reihen zu schauen ist es auch. Entweder war die Abgeordnete Rosin sehr geschickt darin, ihre Entfremdung von r2g monatelang zu kaschieren, oder die Koalition war zu sehr damit beschäftigt durchzuregieren. Sie musste ja sich selbst gegenüber immer wieder beweisen, wie erfolgreich sie mit ihren politischen Vorhaben ist. Bis grundsätzliche Kritik am zentralen Projekt Gebiets- und Verwaltungsreform selbst aus den eigenen Reihen kam. Außer den Linke-Ministern und -Ministerinnen kann jetzt jeder Koalitionshinterbänkler mit den Hosenträgern schnippen und sagen: "Meine Stimme zählt, überzeugt mich, ihr da vorn. Wie auch immer.  Oder ich sage Nein." Ein halbes Dutzend r2g-Abgeordnete kritisiert die neuesten Pläne zur Gebietsreform. Die CDU musste nur dabei stehen und darauf warten, wann der erste Anruf eines Unzufriedenen kommen würde. Marion Rosin griff kurz vor Ostern zum Telefon. 
R2g beruhigt sich  bis in höchste Kreise mit dem Verweis darauf, man sei 2014 ja mit 46 Abgeordneten gestartet und habe wieder 46 Abgeordnete und eine Einstimmen-Mehrheit diszipliniere. Diese Mehrheit ist vom Wähler so nicht hingestellt worden. Ein Konvertit von der AfD sichert sie. Die Regierungsfraktionen werden sich das wohl bis zur Landtagswahl 2019 vorhalten lassen müssen. 

R2G näher am Abgrund

Da waren es nur noch 46. Mit dem aus Unionskreisen angekündigten Wechsel der SPD-Abgeordneten Marion Rosin in die Thüringer CDU-Fraktion schrumpft die Mehrheit von R2G auf 1, in Worten einen, Abgeordneten oder eine Abgeordnete. Die Abgeordnete Rosin hat sich noch nicht erklärt, aber die Nähe zu den Auseinandersetzungen in der Koalition und die Gebiets- und Verwaltungsreform ist beachtlich. Die Ehefrau des ehemaligen SPD-Landeschefs und Innenministers gehört zu den Kritikern der jüngsten Pläne für Thüringen. Ihr Wahlkreis läge in einem Monster-Wahlkreis, wie er schon genannt wird. Der soll nach den überarbeiteten Plänen aus den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland und Saale-Orla gebildet werden. Die Gründe für ihren Wechsel dürften jedoch tiefer liegen. Aus der Koalition wurde sie schon mal rasch verabschiedet. „Völlig daneben… fairer Umgang geht anders… SPD-Abgeordnete Marion Rosin wechselt in die CDU-Fraktion“, hieß es kurz nachdem vom MDR die Meldung verbreitet worden war von der Spitze der Grünen-Fraktion. Dann steigerte man sich ins Grundsätzliche, allerdings ohne direkten Bezug zum Wechsel der Abgeordneten: „Die über Nacht sich umgestellt zu jedem Staat bekennen das sind die Praktiker der Welt man kann sie auch Halunken nennen“, wird Heine zitiert. Die Grünen können so giften, sie wären nicht gezwungen mit der betreffenden Abgeordneten noch einmal das Gespräch zu suchen. Dabei haben auch sie schmerzliche Erfahrungen mit Wechslern aus ihren Reihen in die CDU. Vor 21 Jahren wechselte die Thüringerin Vera Lengsfeld die Partei. „Schlachtschiffe ins Trockendock“ hatte ihr zuvor ein wichtiger Thüringer Grüner entgegengerufen. Mit Lengsfeld gingen einige wichtige Vertreter der DDR-Bürgerrechtsbewegung in die CDU. Geschichte, offenbar vergessen bei den Thüringer Grünen.
Der Wechsel der SPD -Abgeordneten verschärft den Druck auf das Krisenmanagement der rot-rot-grünen-Koalition. Es wird nicht mehr ausreichen, den Gegnern der Gebietsreform in ihrer gegenwärtigen Ausprägung – auch denen in den eigenen Fraktionen – entgegenzuhalten, die Genossen hätten sich schon was dabei gedacht, und man solle doch bitteschön zuerst die Chancen und nicht die Risiken sehen. Mit einem Innenminister, der sich von seinem Kollegen Justizminister bescheinigen lässt, dass der Wortlaut eines eigenen Gesetze nicht so wichtig sei, ist kein Staat zu machen. Und mit einem Justizminister, der so etwas sagt, auch nicht. R2g steht einen Abgeordneten näher am Abgrund. 

Neue Neinsager

Es wird gerechnet und gegrübelt bei r2g in Thüringen. 91 Abgeordnete sitzen im Landtag, 47 davon gehören den drei Koalitionsfraktionen an. Die Rechnung zeigt, nur zwei Koalitionsabgeordnete müssen gegen den angekündigten Gesetzentwurf zur Gebietsreform stimmen und die Sache ist erledigt und mit ihr sicher auch die Koalition von Linken, SPD und Grünen. Von Anbeginn hat man versucht, die CDU als die Dagegen-Partei lautstark vor sich herzutreiben. Weil die gegen die Reform sei, riskiere die Thüringer Union die Zukunft des Landes, so der Vorwurf.
Doch die Fraktionsspitzen, der Ministerpräsident und der Innenminister mussten erkennen, wie schnell der Ich-bin-dagegen-Virus die eigenen Reihen befällt. „Ich bin geschockt“, so ein langjähriger Bürgermeister, dessen Heimatstadt neuer Kreissitz werden soll, „Zuerst kommt der Wahlkreis und erst dann die Koalition“, meldete eine weitere Linke-Abgeordnete grundsätzlichen Widerstand gegen das neueste Gebietsreform-Modell an. Ein SPD-Abgeordneter, kein Hinterbänkler, lehnt das Projekt „sowohl aus grundsätzlichen, wie aus regionalpolitischen Gründen komplett ab“. Von der Grünen-Fraktionsspitzen hieß es, alles „muss kritisch geprüft werden!“ Dahinter sind auch gewisse „Wünsche“ zu vermuten.

Gespräche in Hinterzimmern, Privatissimi werden notwendig sein, um die gefährliche Bresche zu schließen. So ganz nebenbei, ist es glaubhaft, dass sich in die Gespräche mit den vom vorgezeichneten Pfad der Geschichte abweichenden Abgeordneten der Ministerpräsident nicht einschalten wird?

Derzeit wird er zwar nicht müde zu betonen, dass es, Zitat: „Verfassungs- und Rechtsbruch“ sei, auf Abgeordnete einzuwirken. Im konkreten Fall auf den kommunalpolitischen Sprecher der Linke-Fraktion zu bedeuten, man verscherze es sich nicht mit Landräten, wie der es mit einem öffentlichen Auftritt Ende März getan hat. Es mag ungewöhnlich sein wenn Landräte den Ministerpräsidenten in dieser Sache in einem offenen Brief an seine Richtlinienkompetenz erinnern – die greift hier wirklich nicht – aber die düpierten Landräte fordern ja nur ein „Machtwort“ von ihm und nicht, jemanden abzusetzen. Der Ministerpräsident kritisiert ja auch in seinem jüngsten Tagebucheintrag eine Oberbürgermeisterin, die „schwarze Bücher schreibt, statt die Verantwortung über die selbstverschuldete Insolvenz der Stadtwerke zu übernehmen.“ Die direkt gewählte Frau gehört wie auch der Listenplatz-Abgeordnete nicht zum persönlichen Verfügungsbereich des Ministerpräsidenten. Aber gleiches Recht für alle.

Die Neinsager hätten sich sämtlichst zu Wort gemeldet, meint der Regierungschef. Er irrt. Neue gaben sich zu erkennen. Andere werden folgen.  R2g hat jetzt mindestens drei Optionen: auf Risiko zu gehen und das Projekt so, wie vorgestellt, vom Kabinett absegnen zu lassen und in den Landtag einzubringen. Oder für den Innenminister eine neue Pressekonferenz anzuberaumen – diesmal in Gegenwart des Ministerpräsidenten -, auf der ein weiteres Model zur Zufriedenheit der derzeit widerständischen r2g-Abgeordneten vorgestellt wird (um andere Abgeordnete dagegen aufzubringen) oder den Widerständischen den Schneid abzukaufen und sie mit Versprechungen zum Zustimmen zu bewegen und sie so doch wie Deppen dastehen zu lassen. Keine schönen Aussichten.

Träumt schneller, Genossen

Auf den russischen Revolutionsführer aus Simbirsk geht das Postulat „Kommunismus, das ist Sowjetmacht plus Elektrifizierung des ganzen Landes“ zurück. Wie man weiß eine Utopie. Doch die Losung inspirierte Menschen.  Der Ministerpräsident dieses Freistaates meint, mit dem überraschenden Gedanken zu inspirieren „Kreisfreiheit plus elektrifizierte Eisenbahnverbindung gleich große Chance für Gera als Oberzentrum für Ostthüringen“. Bis kurz vor der Präsentation der Poppenhägerschen Variante zur Gebietsreform hatte r2g einem kreisfreien Gera weniger als null Chancen bei der Neustrukturierung des Landes eingeräumt. Das wurde mit unabweisbaren Fakten unterfüttert. Dass Gera nun kreisfrei bleiben soll, hängt wohl weniger mit über Nacht verbesserten Basiszahlen zusammen als damit, dass auch Weimar kreisfrei bleiben soll. Überrascht es, dass in einem derartig komplexen Vorhaben wie einer Gebietsreform viel Manövriermasse zu entdecken ist? R2g verstößt im Fall Weimar klar gegen sein eigenes Vorschaltgesetz zur Gebietsreform. Das regelt nämlich eindeutig, kreisfreie Städte müssen mindestens 100000 Einwohner haben. Gera hat knapp die vorgeschriebene Einwohnerzahl. Weimar nicht.
Im Norden sollten die Kreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Sömmerda vereint werden. Die sinnfällig scheinende Begründung dafür: die A71. Der Landrat oder die Landrätin des neuen Kreises hätte Gewerbegebiet an Gewerbegebiet entlang der Autobahn ausweisen können und wenn schon nicht Industriepolitik, so doch Gewerbepolitik machen können. Er oder sie hätte Interessenten zur gedeihlichen Entwicklung des Kreises mal auf den Altkreis Nordhausen, mal auf den Kyffhäuserkreis, mal auf Sömmerda orientieren können. So die PR für die professorale Planung der Gebietsreform. Wenigstens Nordhausen und der Kyffhäuserkreis sollen nun vereint werden. Das Weimarer Land geht mit Sömmerda zusammen. Ein bisschen dürfte das der Tatsache geschuldet sein, dass Weimar nicht ins Weimarer Land eingekreist werden soll. Und vielleicht dürfte es auch ein bisschen damit zu tun haben, dass all die Kultur-Menschen in Erfurt nicht wirklich daran geglaubt haben, Weimars Besonderheit den r2g-Planungen opfern zu können. Aber zu einer Korrektur gedrängt werden wollten sie schon. Und was drängt mehr als eine anhängige Verfassungsklage. Manövriermasse hier: Rückzug der Klage Weimars in Weimar gegen weitere Kreisfreiheit. So der Wunsch in Erfurt.
Steht die Frage, keine weiteren Korrekturen? Träumt schneller, Genossen. 

Fairness sollte man erwarten können

Man muss nicht davon ausgehen, dass sich die Fachpolitiker verschiedener Parteien und Fraktionen im Landtag mögen. Auch bei Innenexperten? Auch bei Innenexperten. Vor allem, wenn sie einer Regierungs- und einer Oppositionsfraktion angehören. Nicht mal wenn ihre Fraktionen die gleiche Regierung tragen. Aber Fairness, Fairness sollte man erwarten können. 
Nach dem jüngsten Streit zwischen Linken und SPD um den Feldversuch mit Bodycams für Thüringer Polizisten macht die Linksfraktion ein weiteres Mal die Sicherheitspolitik öffentlich zum rot-rot-grünen Konfliktfeld. Es geht um das – ein sperriger Begriff – Gemeinsame Kompetenz und Dienstleistungszentrum der neuen Bundesländer, in dem die Polizei-Behörden gemeinsam Abhör-Kapazitäten zur Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten vorhalten wollen. Dort wird jedes Bundesland ausschließlich „seine“ einschlägigen Kriminellen belauschen und das auch noch streng nach „präventiven“ und „repressiven“ Fällen getrennt. Die Strafprozessordnung setzt dafür die Grenzen wie auch die Polizei-Aufgaben-Gesetze der beteiligten Länder. Ein Staatsvertrag wurde darüber vereinbart. Der wichtige Datenschutz ist darin gleich doppelt verankert. Zuständig wird für die Thüringer Daten der Datenschutzbeauftragte des Landes sein und für das Abhörzentrum mit Dienststellen in Leipzig und Dresden dessen sächsischer Kollege. Auch für die Sicherheit der Daten und der IT-Systeme wird ein Verantwortlicher bestellt und festgelegt, was zu tun ist sollte es doch zum Bruch der Vertraulichkeit der Daten gekommen sein.
Das Ratifizierungsverfahren läuft. In Sachsen hat der Staatsvertrag zu Beginn des Monats das Kabinett passiert. Der dortige Innenminister hat den Vertrag unterzeichnet. Was heißt, dass seit geraumer Zeit ein ausverhandelter Vertrag vorgelegen haben muss. Verhandelt werden kann also nichts mehr. Die Thüringer Linke zeigt sich dennoch „grundsätzlich skeptisch“ zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Über die von ihr verlangte parlamentarische Kontrolle strafprozessualer Maßnahmen sollte die Linke mit dem Landesverfassungsgericht sprechen. Mit ihren Forderungen stellt sie die Kompetenz des Innenministers von der SPD in Frage Oder sollte nur eine typische Fensterrede zur Halbzeit der Legislatur gehalten werden?

ps. der Linke-geführten Staatskanzlei sind die Verhandlungen zum Vertrag und der Vertragstext selbstverständlich nicht unbekannt. 

 

Der Flug der Tomahawks

Noch als er am Donnerstag aufgestanden war, galt der US-Präsident selbst bei Verbündeten lediglich als jemand, der ernst genommen werden muss wegen seines Postens, dem man aber nicht recht trauen kann wegen seiner schillernden Persönlichkeit und der zu erwartenden volatilen Politik. Dann gibt er den Befehl, 59 Marschflugkörper, Tomahawks,  auf einen syrischen Luftwaffenstützpunkt zu werfen. Ohne den US-Kongress zu konsultieren, oder einen UNO-Beschluss abzuwarten. Als Vergeltung für einen verbrecherischen Giftgasangriff auf Zivilisten. Dessen behaupteter Urheber ist Syriens Präsident. Derartige Behauptungen gibt es viele, Sie kommen vor allem von interessierter Seite: syrischen Oppositionellen jeglicher Couleur, vom Nachbarn Türkei, von den USA selbst. Es sei daran erinnert, als die USA im Irak einmarschieren wollten, präsentierten sie wenige Monate nach 9/11 der Welt angebliche Beweise für die dortige Produktion von Massenvernichtungswaffen und für Verbindungen der Attentäter zu Iraks damaligem Machthaber aus Tikrit. Wie heute bekannt ist, Fake News, die damals noch nicht so hießen. Selbst die CIA-Führung, wunderte sich damals, wie ihre vagen Vermutungen von der Politik als Beweise ausgegeben wurden. „I am not convinced“, „Ich bin nicht überzeugt“, hielt der damalige Bundesaußenminister dem Partner entgegen.
Ein syrischer Rebellenführer wird zitiert mit dem Satz: „Jede Niederlage für das Regime, in welcher Form auch immer, ist ein Gewinn für uns,“ Und er nimmt dabei in Kauf, dass der US-Präsident eigenen Interessen folgt und nicht aus Liebe zu den Syrern handelt. Noch kurz vor dem Flug der Tomahawks war in Abkehr von eigenen, jahrelang beachteten Positionen signalisiert worden, wenigstens in naher Zukunft mit dem derzeitigen syrischen Präsidenten zu planen. Wie deprimierend muss das für den syrischen Widerstand gewesen sein, wohl mehr für die demokratische Opposition, weniger für die mit dem Islamischen Staat liierten Dschihadisten. Aber wenn die USA in deren Sinne handelt, warum sie daran hindern. „Nachvollziehbar“ nannte die Bundeskanzlerin das Vorgehen der USA. Nachvollziehbar ist das nicht. 

Leitern gesucht

Nachdem sich die Landau-Kommission zusammengefunden hat, ist die Linksfraktion im Thüringer Landtag munter daran gegangen, „ihre“ Landtagsvizepräsidentin zu demontieren. Während die dreiköpfige Kommission, bestehend aus einem ehemaligen Bundestagsdirektor, einem früheren Bundesverfassungsrichter und einem Thüringer Ex-Innenminister in ihrer ersten Pressekonferenz darauf hinwies, vom Vorstand des Landtags, mithin vom Landtagspräsidenten und den Vizepräsidenten, eingesetzt worden zu sein, erklärte die größte der drei Regierungsfraktionen: „Bedenken bleiben bestehen“. Die Linke verbreitet weiter, allein der Landtagspräsident habe die Kommission eingesetzt. Dass die rot-rot-grünen Vorbehalte und Vorwürfe allein durch das erste Auftreten der drei Juristen ausgeräumt würden, damit war nicht zu rechnen. Aber zwischen Bedenken hegen und sie artikulieren, darin liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Recht haben. Der Vorwurf der Befangenheit gegen das Thüringer Kommissionsmitglied nährt zudem die Vermutung, dass der Bericht die Koalitionsfraktionen nicht zufrieden stellen wird. Zumindest die Linke-Fraktion steigt offenkundig höher in den Baum, von dem sie spätestens heruntersteigen muss, wenn die angesehenen Juristen Ende Mai ihren Bericht vorlegen werden. 
Dass die Kommission zusammengerufen wurde, hat seinen Grund eigentlich im politischen Streit um die Gebietsreform, in einem von der Landtagsdirektorin gekürzten Gutachten zum Organstreitverfahren der CDU-Fraktion mit Landtag und Innenausschuss vor dem Landesverfassungsgericht. Das Gutachten, so hieß es aus der Kommission, werde aber nichts mit der Gebietsreform zu tun haben. Es werde sich nur mit parlamentarischen Rechtsfragen etwa zum Neutralitätsgebot für den Landtagspräsidenten und die -direktorin, zum Verhältnis von Landtagsverwaltung und Abgeordneten bewegen. Die Juristen wollen sich auch dazu äußern, ob es für die Landtagsverwaltung – wie für Regierungen – einen Bereich der so genannten exekutiven Eigenverantwortung, der internen Willensbildung gibt. Rot-Rot-Grün hat mehr als verwundert reagiert, als die Landtagsverwaltung ein solches Recht für sich reklamierte. Auch die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses gegen die Landtagsverwaltung werde geprüft. „Spannende Fragen, die so noch nicht bearbeitet worden sind“, nannte das der Vorsitzende der Kommission. Ein solcher Konflikt wie der in Thüringen ist eben noch nicht da gewesen in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte. Zumindest konnte sich keines der Kommissionsmitglieder daran erinnern. Bei allem berechtigten Streit, müssten am Ende alle Beteiligten zum rationalen Kern finden. Mancher wird eine Leiter brauchen. 

Die Mitglieder der Kommission: 
Prof. Herbert Landau, 2005 bis 2016 Richter am Bundesverfassungsgericht

Dr. Richard Dewes, Rechtsanwalt, Minister a.D.

Prof. Dr. Wolfgang Zeh, Jurist und Verwaltungswissenschaftler, 2002 bis 2006 Direktor beim Deutschen Bundestag.