Die Thüringer rot-rot-grünen Fraktionen erwägen, die Verwaltung des Landtags zu lustrieren, zu durchleuchten, Der Anlass? Das, wie es hieß, „angekratzte Vertrauen“ zum Landtagspräsidenten, der der CDU angehört. Der hat sich vor die Landtagsdirektorin gestellt, nachdem die ein Gutachten zum Verfassungsstreit zwischen CDU-Fraktion und Landtagsinnenausschuss, man kann es nicht anders nennen, kräftig gekürzt hat. Begründet, wie Landtagspräsident und -Direktorin erklärten. „Politische Zensur“, riefen unisono die die Landesregierung tragenden Fraktionen. Und auch der Ministerpräsident, nicht Mitglied des Landtags, kommentierte: „Wenn das beanstandete Vorgehen der Direktorin normale Praxis sei, wie sieht denn dann der Alltag erst aus?“ Und „Unglaublicher & einmaliger Versuch politischer Manipulation durch die Thüringer LandtagsDirektorin?“ Da war außer den Vorhaltungen aus der Koalition und der Stellungnahme des Landtagspräsidenten nichts Konkretes bekannt. Vor allem hatte die Landtagsdirektorin noch keine Gelegenheit, sich und ihr Vorgehen zu erklären. Dann folgte ein öffentlicher Wettlauf um das Recht, sich als Initiator einer Sitzung des Landtags-Ältestenrates präsentieren zu können.
Das Resümee der Beteiligten nach dessen hitziger Sitzung fiel erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus. Mangelnden Aufklärungswillen hielt die CDU den Koalitionären vor. Der Landtagsdirektorin sei kein Gehör geschenkt worden. Es habe dazu die Zeit gefehlt, erklärten dagegen die Koalitionsspitzen von Linke, SPD und Grünen. Die Sitzung habe statt um 13.00 Uhr mit 15 Minuten Verspätung begonnen und man habe mit der Aktuellen Stunde pünktlich um 14.00 Uhr beginnen wollen, der Besuchergruppen wegen. Was in der Sitzung vorgebracht wurde, wurde von R2G zum Anlass genommen, öffentlich über einen Untersuchungsausschuss nachzudenken. Es habe bereits zuvor Fälle gegeben, in denen die Verwaltungsspitze in Schriftsätze eingegriffen habe. Als sei das nicht eine übliche, erwartbare Verfahrensweise und auch nicht unüblich in rot-rot-grün geführten Ministerien und nachgeordneten Behörden. Nun seien „dieser Vorgang und weitere“ aufzuklären. Welche gemeint sind, ließ man in der Erklärung nach der Sitzung offen.
Es habe die Zeit dafür gefehlt, dass die Landtagsdirektorin eine „justiziable“ Erklärung hätte abgeben können, begründeten die Vertreter der Koalition. Und, so der SPD-Fraktionschef, die Landtagsverwaltung solle dem Referatsleiter, der die, Zitat: „Chuzpe“ gehabt habe, den Vorgang öffentlich zu machen, in den kommenden Wochen nicht dienstrechtliche Nachteile ankündigen. Dann werde es „ungemütlich“. Es soll überhaupt „ungemütlicher und unappetitlicher“ werden, hieß es von der SPD-Fraktionsspitze mit Blick auf den „tiefer gehenden Aufklärungsbedarf“. Man kann das in seiner Unbestimmtheit getrost eine Drohung nennen. Den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung wird der angeschlagene Ton nicht gefallen. Mag er auch in den politischen Plänkeleien zwischen den Fraktionen und Abgeordneten üblich sein.
p.s: Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes legt dar, dass die Organklage der CDU-Fraktion unbegründet ist.