In 8000 Seiten versteckt

Ein Zehntklässler an einem Erfurter Gymnasium will eine gewisse Zeit im Ausland verbringen. Zuerst wird er von der in Thüringen vor der Versetzung nach Klasse Elf obligaten „Besonderen Leistungsfeststellung“ nach Rückkehr befreit. Dann wird diese Befreiung zurückgenommen. Der Vater interveniert. Der Junge muss die Prüfung nicht absolvieren. Die Sache wird publik – der Vater ist der Justizminister (Grüne). Es kümmern sich nach bisherigem Kenntnisstand die Staatskanzlei (geführt von einem Linke-Minister), die Bildungsministerin (Linke) persönlich und diverse Helferlein des Ministers um Klärung im Sinne der Familie. Weil so etwas selbst in Thüringen bekannt wird, hat der Freistaat seine Sohnemann-Affäre und R2g ein Problem. 
Die oppositionelle CDU bekommt ihren Untersuchungsausschuss, der feststellen soll, ob Amtsmissbrauch vorliegt. Nicht nur der Minister selbst auch die Landesregierung hat sich bei der Aufklärung ein wenig verheddert. Als der Ausschuss die einschlägigen Unterlagen beiziehen will, heißt es erst aus der Staatskanzlei „Nein“. Der Schutz der persönlichen Daten Dritter gebiete das. Dann doch „Ja“. Dann werden die Unterlagen zusammengetragen und in anfänglich 19 Ordnern dem Untersuchungsausschuss bereit gestellt. Anfangs ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Paginierung. Später werden neun Ordner nachgereicht. Die Mitglieder des Ausschusses vertiefen sich in das Studium des Konvoluts. Wenn sich Landesregierung und zuständige Behörden mit so einer Sache beschäftigen und darüber austauschen kommen wie viele Seiten beschriebenen Papiers zusammen? 8000. In der zweiten, der monatlich terminierten Sitzungen trat der Ausschuss jetzt in die Beweisaufnahme ein. Befragt wurden der Leiter der Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats – die Schule ist in seiner Trägerschaft, der Schulleiter, der Oberstufenkoordinator und die seinerzeitige Klassenlehrerin des Sohnemanns. Zunächst sollte nur die Authentizität der übergebenen Unterlagen geklärt werden. 
In der Vernehmung tat sich Überraschendes. Überraschung 1: der CDU-Obmann im Ausschuss führt den bischöflichen Abteilungsleiter jenseits der Grenzen seiner Aussagefähigkeiten. Mit eigentlich banalen Fragen. Zum Beispiel nach einer Aktenordnung im Bischöflichen Amt – die gibt es nach Auskunft nicht. Die Schulabteilung ist klein, nur mit wenigen Leuten besetzt. Wenn nötig wird ein neuer Aktenordner hergenommen, es wird abgeheftet und neben andere Ordner in ein Regal gestellt. Der fragende Jurist. scheint konsterniert. Noch konsternierter ist er, als er die Provenienz eines einzelnen wichtigen Blattes klären möchte und im Zuge der Befragung auf Widersprüchliches im Schriftverkehr und der mündlichen Beschreibung dessen stößt, was in den Akten ist, die vom Bischöflichen Amt bereitgestellt wurden. Der Rechtsbeistand meint verschiedentlich, dem Abteilungsleiter beispringen zu müssen. Der CDU-Obmann bedankt sich spitz für das Fachgespräch unter Juristen, aber der Abteilungsleiter sei der Zeuge und solle sprechen.
Das gibt dem Ausschussvorsitzenden (Linke) Gelegenheit, für Überraschung 2 zu sorgen. Er ist ersichtlich bemüht, dem Zeugen auch beizuspringen, was nicht seines Amtes ist, denn der hat ja bereits einen Rechtsbeistand neben sich sitzen. Dass die Koalitionsvertreter im Ausschuss Schärfe aus der Befragung nehmen wollen, versteht sich von selbst.
Überraschung 3: Die Klassenkonferenz beriet die pädagogischen Aspekte des Fernbleibens vom Unterricht hier,  ohne den zeitlichen Rahmen des Auslandsaufenthaltes des Minister-Sohnes zu kennen. Keiner der Lehrer fragte nach, wie lange der Schüler im Ausland sein würde. Keiner machte darauf aufmerksam, dass es neben den pädagogischen Aspekten noch rechtliche Vorschriften für die Versetzung ohne Teilnahme an der „Besonderen Leistungsfeststellung“ gibt. Warum das so war, ist nicht Gegenstand der Beweiserhebung in der zweiten Ausschusssitzung. Vielleicht wird ja noch danach gefragt.
Bei der Befragung der drei weitern Zeugen musste der vom Bischöflichen Amt gestellte Rechtsbeistand nicht eingreifen

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