Mit Saxophon, ohne Tüte

Frisch, spielt auf, all ihr Musici!
Oh, ihr Freunde der gepflegten Hausmusik und beschwingter Melodien, was soll ich euch sagen? Ich hatte, wie wir Musiker sagen, meine zweite Mugge,  mein zweites Musikalisches Gelegenheitsgeschäft. Ich habe zuvor auch fleißig mit meinem Weltklang-Tenorsaxophon geübt. Es hätte dazu nicht des spitzen, gewisslich nicht wohl gemeinten Rates des Spitzenspitzen-Politikers dieses wundervollen Freistaates – ein Tweet mit 🎷🎷🎷🎷🎷- bedurft, um mich zum regelmäßigen Üben anzuhalten.

Aber immerhin. Dabei weiß ich bis heute nicht, ob er es selbst meinem Blog entnommen hat oder ob ihm die Kunde von meinem Hobby zugetragen wurde. Die beiden Muggen begannen mit den Noten d, d, e, d und endeten mit den Worten „to you“. Zwei Geburtstagsständchen. Ich kann auch schon ein paar Töne der Klassiker „Sentimental Journey“ und „In a sentimental Mood“ und diverse Tonfolgen, die ich Melodienbruchstücke nennen würde, wiedergeben. Kein abendfüllendes Programm. Ich weiß. Noch Meilen und ungezählte Übungen entfernt vom Können eines Stan Getz, der es zu Brillanz auf dem Alt- wie auf dem Tenorsaxophon gebracht hat.

Ich seh mich dafür aber auch nicht am Beginn einer Drogenkarriere, obwohl mir das derzeit leichter gemacht wird, als zu  Beginn meiner Anlass zur Hoffnung gebenden Musikerkarriere. Seit Anfang des Jahres darf ich zehn Gramm Cannabis bei mir haben und jeder Polizist müsste mir einen schönen Tag wünschen, wenn er sie bei mir findet. Der Thüringer Generalstaatsanwalt gab eine entsprechende Rundverfügung an die Staatsanwaltschaften. Also nicht die Aufforderung, mich im gegebenen Fall schön zu grüßen, aber ein Ermittlungsverfahren grundsätzlich einzustellen. Wenn das keine Aufforderung zum Kiffen ist oder mit einem, Tütchen hinter dem Ohr bei der Polizei vorzusprechen …

Wäre ich schwerkrank oder unheilbar krank, hätte ich nach einstimmigem Beschluss des Bundestages ab sofort auch Anspruch auf Cannabis auf Rezept zur Schmerzbehandlung. Selbst wenn ich nach der Lehrmeinung der Schulmedizin mit den hergebrachten Mitteln nicht austherapiert wäre, läge es bei meinem behandelnden Arzt, mir ein solches Rezept auszustellen. Zehn mal ist das bislang in Thüringen geschehen. Es wird nicht bei dieser Zahl bleiben. Selbst wenn in den Anhörungen im Bundestag zu dem Gesetz Experten darauf hingewiesen haben, dass eine Wirkung im medizinischen Sinn bislang nicht nachgewiesen worden sei. Darauf verweisen die gern, die vom Kiffen auf Rezept sprechen. Was die von sich weisen, die für das Gesetz gestimmt haben.

Die Linke feiert den Bundestagsbeschluss sogar generalisierend „Endlich: Cannabis als Medizin. Gesundheit ist Menschenrecht.“ Den Satz trage der vor, der mit einer Tüte im Mund demnächst hinter dem Lenkrad oder nur auf einem Fahrrad erwischt wird. Weil es noch „Schlupf“ zwischen dem Menschenrecht und dem geltenden Verkehrsrecht und Ordnungsrecht gibt, müht sich die Linke gleich um einschlägige Änderungen, damit Schwerstkranke, wenn sie bekifft erwischt werden, nicht ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen. Und was ist mit den gesunden Kiffern?

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