Was ist die Wahrheit? Was ist eine Beleidigung? Auf die erste Frage geben Philosophen verschiedene Antworten. Über die zweite Frage muss gegebenenfalls ein Gericht befinden. Seit über die sozialen Ausstülpungen des Internets und deren Wesen als Verbreitungsweg und Multiplikator privater wie professioneller Verlautbarungen über Sachverhalte, Dinge und Wertungen über Menschen und schlechten Geschmack nachgedacht wird, sucht die Öffentlichkeit Wahres von Unwahrem und Beleidigungen von zu duldenden Werturteilen zu scheiden. Dabei ist Wahres nicht immer als Wahres erkenntlich und zu häufig wird Unwahres für Wahres angesehen.
Weil davon – wie der Ausgang der Wahlen in den USA vermuten lässt – das richtige Leben und die Politik als ein Teil davon beeinflusst werden können – wollen Politiker Grenzen setzen, Klarheit schaffen. Manchem zuckte behufs dessen der Gedanke an eine Art Wahrheitsministerium durchs Hirn. 1984 von George Orwell lässt grüßen. Soziale Netzwerke, so ein anderer Ansatz, sollten wie Medien für Falschberichte und Beleidigungen verantwortlich gemacht werden. Ein verlockender Gedanke angesichts der Millionen-Entschädigungen, die selbst für den Tatsachen entsprechende Berichte und Videos aus dem Intimleben von Berühmtheiten vor US-Gerichten erstritten wurden. Doch ist die Frage erlaubt, ist der Chef eines solchen Unternehmens tatsächlich als Herausgeber oder Chefredakteur anzusehen? Ist jeder, der sich öffentlich äußert, tatsächlich Journalist. Wo ist die Tendenz bei Facebook und Co?
Hatespeech soll von Rechtsschutzstellen der Internetplattformen an 365 Tagen im Jahr getilgt werden, kündigen jetzt die Regierungsparteien an. Ohne gerichtliche Prüfung? Oder doch mit der Aussicht, dass der Post mit entsprechendem Tamtam wieder eingestellt werden muss, wenn ein Gericht anders befindet als die Rechtsschutzstelle? Ein Beispiel: dass man einem Polizisten nicht ein Schild mit der Aufschrift ACAB (All Cops Are Bastards, Alle Polizisten sind Bastarde) entgegenhalten sollte, ist einsichtig. Schon aus Gründen des Anstands. Doch das Bundesverfassungsgericht befand, dass das Kürzel unter anderem auf dem Hintern getragen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei (BVerfGer, Beschluss vom 17.06.2016 – 1 BvR 257/14 und 1 BvR 2150/14). Für den einen Beleidigung für den anderem Meinungsfreiheit. Ich spare mir die Sprüche vom Menschen vor Gericht und auf hoher See und von jedem Fall, der anders ist.
Als die Bundestagsabgeordnete AM vor kurzem das Wort „postfaktisch“ verwendete, wurde sie belächelt. Mittlerweile sind „postfaktisch“, „Fake News“ und „Hatespeech“ Ankersteine des öffentlichen Diskurses. Aber das Gedankengebäude, das sich darauf gründet wird nicht umso stabiler je öfter sie benutzt werden.