Nichts ist für die Ewigkeit. Nicht mal ne Gebietsreform in Thüringen, wie wir jetzt lernen noch bevor die Reform richtig auf den Weg gebracht wurde. Mit einem Tweet vom Eisenberger Parteitag wird Bodo Ramelow zitiert „Wir müssen mit der Funktional-, Verw.-& Geb.Reform jetzt die Weichen für die nächsten 20 Jahre stellen“. 20 Jahre? Wie will r2g das dem Bürger nahebringen? Ein kluger Satz vom Ministerpräsidenten?
Nimmt man den bei seinen Worten, dann würde 2036 eine weitere Reform fällig. Das wäre gerade einmal 17 Jahre nachdem die Funktional-,Verw.-& Geb.Reform begonnen haben wird, zu wirken. Das Vorschaltgesetz wurde im Sommer verabschiedet. Im kommenden Jahr soll das Gesetz zur freiwilligen Gemeindeneugliederung folgen. Das Verwaltungs- und Funktionalreformgesetz soll ab dem 1. Januar 2019 wirken. Juristische Auseinandersetzungen bringen ein gewisses Maß von Unwägbarkeit, vielleicht auch Verzögrungen in den Prozess. Da mag der Innenminister „den Verhandlungsspielraum eben auch begrenzt“ nennen. Blieben die oben erwähnten 17 Jahre bis zur nächsten Debatte um die Anpassung von Strukturen.
Erscheint angesichts dessen die von r2g angestrebte Reform inkonsequent? Ja. In 20 Jahren wäre die Zukunft, für die man die ganze Reform macht, schon wieder vorbei. Aber vielleicht hat der Ministerpräsident das mit den 20 Jahren ja nicht so gemeint. Das ändert nichts daran, dass die Vorstellung der CDU, alles könne bleiben wie es ist, allenfalls romantisch genannt werden kann.